Hallo zusammen,
Ich schließe mich der Fragestellung gleich mal an, @cawley, vllt. beantwortet mein Post deine Frage ja teilweise:
Ich bin neu hier im Forum, und habe über die Suchfunktion u.a. diesen Thread hier
viewtopic.php?f=14&t=14093 ausgegraben. Allerdings gibt mir der immer noch keine nötige Klarheit, denn dort ist von einem Arbeitsvertrag die Rede. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich etwas übersehen habe.
Meine Situation ist die: Ich bin zurzeit in Deutschland selbstständig, und will mich in Dänemark zur Ruhe setzen (also in Rente gehen). Dazu möchte ich ein Grundstück (wohl einen kleinen Hof o.ä. auf dem Land) erwerben und dorthin ziehen (also meinen Wohnsitz permanent dorthin verlagern). Ich habe allerdings weder vorher in Dänemark gelebt, noch dort gearbeitet.
So, wie ich die aktuelle Gesetzeslage verstanden habe, kann ich ein Grundstück problemlos erwerben, wenn ich
- einen Arbeitsvertrag in Dänemark vorweisen kann oder Nachweise habe, eine selbstständige Tätigkeit zu beginnen
- meinen Wohnsitz bereits in Dänemark habe bzw. hatte.
- ich erbe (was nicht passieren wird, ich habe keine Verwandten in DK)
- ich eine Ausnahmegenehmigung vom Justizministerium erhalte, die Deutschen wohl nur sehr ungern ausgestellt wird.
Eine CPR-Nummer benötigt man meines Wissens nach nicht unbedingt, aber ein Anwalt ist ratsam.
Jedoch sagt keine Quelle etwas zuverlässiges darüber aus, wie es gehandhabt wird, wenn ich beabsichtige, das neu gekaufte Grundstück nach dem Kauf als Wohnsitz zu nutzen. Viele Quellen raten dann zu einer übergangsweisen Anmietung einer Wohnung o.ä., damit man einen Wohnsitz in DK hat, aber das will ich mir eigentlich ersparen.
Wie gesagt, im Unterschied zu der Problematik im o.g. Thread habe ich keinen Arbeitsvertrag vorzuweisen.
Danke für eure Hilfe!
PS: Die ganze Renten-Steuer-Geschichte soll hier nicht die Problematik sein.