Der Wolf in Deutschland / Pro u. Contra

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25örefan
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von 25örefan »

DjM:
In welcher Richtlinie zum Wolf sind bitte 140 cm hohe Elektrozäune vorgschrieben?
Bei der Zaunhöhe geht es nicht um eine vorgeschriebene Mindesthöhe als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen bei Wolfsrissen, sondern um einen nach heutigen Erkenntnissen effektiven Schutz.
Und der liegt mittlerweile bei 120-140cm (auch abhängig von der Zaunart).
Mittlerweile z.B. in Brandenburg sogar als Mindeststandard bei Festzaunanlagen für die Gewährung eines Schadensausgleichs bei Wolfsübergriffen ( bezogen auf Schafe und Ziegen):
140 cm hohe Drahtgeflechtzäune mit Untergrabungsschutz. Als Untergrabungsschutz sind zwei stromführenden Drahtlitzen (Bodenabstand 20 und 40 cm, Mindestspannung 2.500 Volt) mittels Abstandsisolatoren außen am Zaun anzubringen. Alternativ kann bei neuen Zäunen entweder ein mindestens 100 cm breiter Teil des Drahtgeflechtzauns (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 2,40 m) außen vor dem Zaun flach ausgelegt und mit Erdankern am Boden zu fixiert oder der Zaun mindestens 50 cm tief eingegraben werden (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 1,90 m). Bei bestehenden Zäunen kann alternativ ein mindestens 100 cm breiter Drahtgeflechtstreifen außen vor dem Zaun flach ausgelegt, mit Bindedraht mit dem bestehenden Zaun fest verbunden und mit Erdankern am Boden fixiert werden.
https://mlul.brandenburg.de/sixcms/deta ... .279082.de
Desgleichen in den „ Richtlinien Wolf Niedersachsen“:https://www.wolfszäune.de/richtlinie?gc ... gKQ6_D_BwE
Bei anderen Weidetierarten und Halteformen sind auch niedrige Zaunhöhen zulässig.
Bei einigen Weidetierarten wird vordergründig mit deren höheren Wehrhaftigkeit argumentiert, um einen wie bei Schafen und Ziegen nötigen aber wesentlich immenseren Aufwand zu vermeiden.
Bei anderen Haltungsformen wie der Deichschäferei weiß man sehr wohl dass ein optimaler Schutz insbesondere technisch kaum machbar ist und erlaubt zu Erlangung einer Entschädigung ebenso wie bei „ wehrhaften Weidetieren niedrigere Zaunhöhen. Sicherer werden die dadurch allerdings logischerweise nicht.
Auch in der Schweiz sind „wolfsichere“ Zäune (verständlicherweise das was eine Weidetierhalter erreichen will) mit mindestens 120-140 cm angegeben. [url]http://www.protectiondestroupeaux.ch/fileadmin/doc/Herdenschutzmassnahmen/Zäune/BrochureClotureALL_02_04_07.pdf[/url]

DjM:
Irrtum Nr. 1: Alle Weidetiere benötigen denselben Herdenschutz.
Nicht alle Weidetiere benötigen den selben Herdenschutz. Ausgewachsene, gesunde Rinder und Pferde haben ein geringes Risiko, von Wölfen angegriffen zu werden. Deshalb ist für diese Tiere auch kein Mindestschutz vorgeschrieben, und somit auch keine Voraussetzung für die Entschädigung des Halters im Schadensfall.

Ein aktuelles Beispiel für die Wehrhaftigkeit von Pferden wurde gerade in der Schweiz dokumentiert, als zwei Haflinger mit Nachdruck einen Wolf von der Weide gejagt haben:

Bote, 18.09.2018: Hier vertreiben zwei Haflinger den Wolf https://www.bote.ch/nachrichten/schwyz/ ... 89,1125344

Wichtig ist es also lediglich, dass wenig wehrhafte Weidetiere wie Schafe und Gatterwild geschützt werden. Für Gatterwild beträgt die Mindestschutz-Zaunhöhe 180 cm - jedoch nicht wegen des Wolfes, sondern weil Reh- und Rotwild selbst sprunggewaltige Tiere sind, die von sich aus über 120 oder 140 cm locker drüber weg flanken.

Kälber und Fohlen sind anfälliger für Wolfsangriffe als ausgewachsene Tiere, wobei auch ein intakter Herdenverband mit wehrhaften Alttieren einen gewisses Maß an Schutz vor Übergriffen bietet. Werden Kälber nach der Geburt von der Mutter getrennt und in dieser Altersgruppe alleingehalten, sind sie natürlich weniger wehrhaft. Jeder Tierhalter kann dabei aber selbst entscheiden, welchen Schutz er seinen Tieren angedeihen lässt. .
Auch hier geht es nicht um einen vorgeschriebenen Mindestschutz, der zur Erlangung von Ersatzleistung vorgeschrieben ist, sondern darum, dass auch der Halter von wehrhafterem Weidetiern diese so geschützt haben muss , dass ein Schaden durch Wölfe mit großer Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann, auch ohne sich auf einen fraglich höheren Schutz die eine relative Wehrhaftigkeit eines Weidetieres verlassen zu müssen. Zudem kommt insbesondere bei Pferden dazu, dass diese Fluchtiere sind und bei der Flucht zu Schaden kommen und oder andere zu Schaden bringen können. Dass es lediglich wichtig ist, dass wenig wehrhafte Weidetiere geschützt werden müssen, ist wohl eher Eure Ansicht gestützt auf die gesetzliche Praxis, die vorrangig die Kosten im Blick hat und die Schutznotwendigkeit für andere Weidetiere als Schafe und Ziegen herunterspielt.
Pferde und Rinder sind sicherer weil, sie sich besser verteidigen können, aber auch nur sicherer und nicht sicher.

DjM:
Irrtum Nr. 2: Wolfsabweisende Zäune sind für Wildtiere außer Wölfe unüberwindbar
Wie schon oben beschrieben, ist Reh- und Rotwild sprunggewaltig und überwindet selbst 140 cm locker. Wildvögel nutzen bekanntermaßen ihre Flügel.
Dass Schaf, Rinder- oder Pferdehalter ihre Weiden gerne durchlässig für Wildschweine halten möchten, wäre uns dagegen neu. Wer mal ein paar Wildschweine auf Nahrungssuche auf der Weide, im Vorgarten, auf dem Fußballfeld oder sonstwo zu Besuch hatte, weiß um die löchrige Kraterlandschaft, die diese Tiere hinterlassen. Da wird die Futtergrundlage fürs Weidevieh schnell zur bewuchsfreien Stolperfläche.
Übrigens werden nicht nur Weidetiere, sondern auch Mais im großen Stil mit Elektrozäunen eingezäunt, um das Borstenvieh an der dekorativen Umgestaltung des landwirtschaftlichen Bodens zu hindern. Da schreit seltsamerweise aber niemand nach grenzenloser Freiheit für die Schwarzkittel.
So einfach sieht das mit dem „mühelos drüberflanken““ dann doch nicht aus:
Sowohl Pferde und Schafe (Haustiere) als auch Rehe, Gämsen oder Feldhasen (Wildtiere) sind Fluchttiere, die sich bei Gefahr oder Erschrecken durch Davonlaufen in Sicherheit bringen.Zäune werden auf der Flucht oft nicht als Grenze erkannt und übersprungen – oder aber die
Tiere rennen in die Zäune hinein. Schlimme Verletzungen, hoffnungsloses Verheddern und Tod sind leider oftmals die Folgen
[url]http://www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/infothek/mb_zaeune.pdf[/url]
Und auch dies sollte nicht vergessen werden:
Jede Zaunfläche verringert die Äsungsfläche des Wildes, wodurch der Verbissdruck auf die verbleibende Fläche steigt. Daher sollte im Vorfeld genau überlegt werden, ob zur Erreichung des Verjüngungsziels eine Flächenzäunung notwendig ist, ...
https://www.waldwissen.net/wald/wild/ma ... u/index_DE
Und das es schon mehr als genug Zäune gibt, ist ja wohl kein Plädoyer für noch mehr und noch höhere Zäune als bisher.

DjM
Irrtum Nr. 3: Herdenschutzhunde "widersprechen mancherorts den Hundegesetzen"
Das gilt nicht pauschal für sämtliche Herdenschutzhunde. Pyrenäenberghund, Kuvasz oder Maremmen-Abruzzen-Schäferhund beispielsweise sind unseres Wissens nach weder auf einer Rasseliste in Deutschland noch auf der dänischen Rasseliste. Es gibt eine ganze Reihe von Herdenschutzhunden, aber manche kennen offenbar nur Owtscharkas und Kangals und werfen dann alles in einen Topf.
Man beachte die Einschränkung „mancherorts „!
Zudem ( z.B. Sachsen-Anhalt):
Das Ministerium für Landwirtschaft sieht allerdings sehr wohl Gefahren für Menschen. Darum werden an Hunde und Halter hohe Anforderungen gestellt. Halter müssten, um eine Förderung zu erhalten, eine einjährige Erfahrung im Umgang mit Herdenschutzhunden nachweisen.
https://www.urban.dog/news/vorsicht-hun ... uecksicht/

DjM:
Irrtum Nr. 4: Wolfsabweisende Zäune zerschneiden die Landschaft
Freilaufende Weidetierherden gibt es in dem dichtbesiedelten und von Straßennetzen zerwobenen Deutschland so gut wie gar nicht, so dass auch diese pauschale Unterstellung unseriös ist. Zum einen sind also nahezu alle Weidetiere aus Gründen der Hütesicherheit, also zum Schutz vor dem Ausbrechen, bereits eingezäunt. Diese Zäune - und auch hier wieder vorrangig für Schafe, Gatterwild oder Jungtiere - sollten nachgerüstet werden. Ein Untergrabeschutz muss dabei nicht mal in den Boden eingearbeitet werden - eine stromführende Litze in 20 cm Abstand zum Boden sorgt auch dafür, dass sich der Wolf beim Buddeln wiederholt Stromschläge einfängt.
Dazu kommt, dass nahezu sämtliche Weiden durch Wege, Landwege oder Straßen zerteilt sind, über die die Weidetiere auf die Flächen gebracht oder wieder zurückgeholt werden - Kühe können bekanntlich nicht fliegen. Diese Wege stehen auch dem Wild offen, das an den Weiden dann auch mal elegant vorbeilaufen kann.

Es gibt übrigens Zäune, die wirklich wildundurchlässig sind - und das sind ausgerechnet die zum Schutz der Forste, wenn die Jungpflanzen vor dem Verbiss des durch die "Bewirtschaftung" (einschließlich der liebevollen "Hege" der Jäger) überbordenden Schalenwildbestandes geschützt werden sollen.

Allein in Niedersachsen beträgt die gesammelte Länge dieser 180 cm - 200 cm hohen Zäune gegen Verbissschäden 15.000 km - also in etwa der Länge der EU-Außengrenze. Wo bleibt da die Empörung über die Zerschneidung der Landschaft???
Bisher gebräuchliche Weidezäunen und Koppeleinfriedungen und solche, die mittlerweile als „wolfssicher“ erachtet werden ( 120 - 140 cm Höhe siehe Hinweise und Links oben) dann noch als Maschengeflechte „bekrönt“ Flatterband sind ja wohl kaum zu vergleichen.
Ein pflegeintensiver „eleganter“ Untergrabeschutz per Stromlitze ist eine nette Vorstellung, vom Mehrarbeitsaufwand (freischneiden mit Hand per Motorsense) her aber eher unwahrscheinlich. Wie oben beschrieben gibt es dann diese Variante:
Alternativ kann bei neuen Zäunen entweder ein mindestens 100 cm breiter Teil des Drahtgeflechtzauns (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 2,40 m) außen vor dem Zaun flach ausgelegt und mit Erdankern am Boden zu fixiert oder der Zaun mindestens 50 cm tief eingegraben werden (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 1,90 m). Bei bestehenden Zäunen kann alternativ ein mindestens 100 cm breiter Drahtgeflechtstreifen außen vor dem Zaun flach ausgelegt, mit Bindedraht mit dem bestehenden Zaun fest verbunden und mit Erdankern am Boden fixiert werden.
( siehe Link oben). Auch ein deutlicher landschafts(um-) prägender Einfluß, der mit den herkömmlichen Zäunen wohl kaum gleichzusetzen ist.
Und zu dem Hinweis auf 15.000 km bereits bestehenden Waldschutzzäunen:
Ein Alibi dafür noch mehr dergleichen akzeptieren zu müssen, ist das nicht.

DjM:
Irrtum Nr. 5: Es mangelt an "finanzieller Machbarkeit"
Die Präventionszahlungen für den Herdenschutz lagen 2016 bundesweit bei 1,1 Mio. €. Die Entschädigungen für tatsächlich erfolgte Übergriffe lagen dagegen bei rund 135.000 €.
Mal zum Vergleich: Allein in Mecklenburg-Vorpommern, also in nur einem von 16 Bundesländern, wurde für die Jäger mal eben locker eine "Pürzel-Prämie" von 2 Mio. € locker gemacht, damit die bewaffneten Naturschützer die angeblich ehrenamtliche Regulierung der Wildschweine, für die sie bereits den Erlös durch den Wildbretverkauf erhalten, um 20% steigern - als vermeintliche Maßnahme gegen die Schweinepest. Wo bleibt da der Aufschrei? Und nach neuesten Meldungen bekommt ein einzelner Ex-Bundespräsident bis zu 2,3 Mio. € im Jahr für Reisen, Büro, Hotels etc - ohne ein aktives Amt zu bekleiden.

Die Landwirte in Deutschland - mit einem Anteil an Erwerbstätigen von 2% und einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von nicht einmal 0,5% - erhalten jährlich mehr als 6 Milliarden € Agrarsubventionen. Dazu kommen situationsabhängig noch mal 581 Mio. € für die zum Teil selbstverschuldete "Milchkrise" oder aktuell 340 Mio. €, weil der Sommer zu trocken war und viele Landwirte immer noch so wirtschaften, als gäbe es den Klimawandel nur in Science-Fiction-Filmen.

Die Banken wurden, wenn wir uns recht erinnern, mit 59 Milliarden gerettet.
Die finanzielle Machbarkeit ist eine Frage, die ich nicht gestellt habe in Bezug auf Aufwendungen aus den Steuereinnahmen. Wenn Politik und Bürger bereit sind Mehrkosten zu übernehmen oder von anderen Ausgaben „abzuzwacken“ ( und da gibt bei s.o. und noch andere Bereichen viele Möglichkeiten, dies sinnvoll zu tun) gerne, solange nicht der Betroffene ( Landwirt)zahlen muß, es sei denn es wird akzeptiert, dass sich die in den Erzeugerpreisen niederschlägt.
Zu Thema Landwirtschaft gibt es viel zu sagen und sicherlich auch viel zu kritisieren, aber solange die meisten von uns z.B. Milch gerne noch günstiger kaufen als Cola und Fleisch/ Eier/Obst unwidersprochen zu fast europaweit günstigsten Preisen einkaufen, sollten wir die „Verantwortung“ und Kritik nicht bei den landwirtschaftlichen Erzeugern suchen und die Agrarsubventionen beklagen.
Und nochmal zu den Kosten, ob sie nun zu tragen sind oder nicht:
...belaufen sich die Kosten des Wolfsmanagements in Niedersachsen für das Jahr 2017 auf rund 2,2 Millionen...Für Prävention und Entschädigungsleistungen an Nutztierhalter zahlte Niedersachsen im Jahr 2016 fast 255.000 Euro
255.000 für Präventionsmaßnahmen-und Entschädigungsleistung von 2.200.000 Euro Gesamtaufwendung für den Wolf. Nur 10% für die Betroffenen, ganz schön geizig, wenn doch genug Mittel zur Verfügung stehen.
PS
Nachdem Ihr zu meinem Beitrag mit der Aufzählung von 5 Irrtümern geantwortet habt, fehlt mir noch eine Beurteilung, bzw. Antwort.
Irrtum oder nicht?
„Und wo Ihr schon immer darauf hinweist, dass sich die Politik bezüglich Wolf über den Mehrheitswillen der Bevölkerung hinwegsetzt (was ich bisher nicht sehe), dann fragt Euch doch mal, ob sich diese Mehrheit sich wohl ihre Meinung zum Thema Wolf in Auseinandersetzung gestützt auf Fakten und Bewertungen von unterschiedlichster Seite gebildet hat oder ob nicht auch sie einer „Filterblase“ aufsitzt und die Mehrheitsmeinung nicht vorwiegend emotionaler Natur ist.“
Letzteres kann ich sogar nachvollziehen, war doch meine Position bezüglich Wolf einzig aus dem Bauch heraus auch mal eine andere als heute.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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25örefan
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von 25örefan »

Zusatz @ DjM
Nochmal zum Thema Zaun:
Auch der WWF steht noch mehr Zaun anläßlich des geplanten Wildschweinzaunes in DK u.a. Wegen der Beinträchtigungandere Wildtiere warnend gegenüber.
In einem gemeinsamen, offenen Brief an Politiker in Dänemark und Deutschland warnen die nationalen WWF-Organisationen der betreffenden Länder vor dem geplanten Schweinezaun an der Grenze. Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, prüft Dänemark derzeit den Bau einer solchen Anlage. So sollen Wildschweine am Grenzübertritt gehindert werden. Der WWF bezweifelt nicht nur die Wirksamkeit dieses Vorhabens, sondern warnt zugleich vor einer gravierenden Barriere für andere Wildtiere und einer Zerschneidung von Schutzgebieten.
https://www.wwf.de/2018/mai/grenzgaenger-schwein/
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Hendrik77
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Hendrik77 »

Hendrik77 hat geschrieben: Das ist die Beschreibung der Rubrik.
Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
Was haben denn z.B. Beiträge zum Aktionsplan in Bayern hier zu suchen? Bayern und Dänemark sind z.B. geografisch ja so gut vergleichbar :P .
Scheinbar ist die (kritische) Frage zu kompliziert für eine konkrete Beantwortung.

Was kümmern die Leute in Dänemark deutsche Vorschriften um Ausgleichszahlungen zu erhalten?
Zum Thema Zaun zum vermeintlichen Schutz vor der afrikanischen Schweinepest gibt es im Forum einen eigenen Thread.
Hendrik77
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25örefan
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von 25örefan »

Hendrik77 hat geschrieben:
Hendrik77 hat geschrieben: Das ist die Beschreibung der Rubrik.
Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
Was haben denn z.B. Beiträge zum Aktionsplan in Bayern hier zu suchen? Bayern und Dänemark sind z.B. geografisch ja so gut vergleichbar :P .
Scheinbar ist die (kritische) Frage zu kompliziert für eine konkrete Beantwortung.

Was kümmern die Leute in Dänemark deutsche Vorschriften um Ausgleichszahlungen zu erhalten?
Hendrik77
Nein, denn eine konkrete Antwort habe ich bereits gegeben, oder ist die möglicherweise zu kompliziert zu verstehen:
Der Thread hat sich in eine Richtung entwickelt, die in unterschiedlichen Facetten die Rückkehr, die Wiederbesiedlung und den Umgang mit dem Wolf sowohl in DK, D und auch anderen europäischen Ländern behandelt.
Dieser Richtungswechsel, wurde bisher weder von der Mehrheit der Beteiligten noch von der Moderation unterbunden und gilt daher als offensichtlich akzeptiert.
Inwieweit es die „Leute“ in DK momentan kümmert, weiß ich nicht, zumindest sind Prävention und Ausgleichszahlungen in DK auch schon jetzt bei sehr geringer Wolfspopulation ein Thema und da kann es nicht schaden, diesbezüglich einen Blick über den dänischen Tellerrand hinaus auf die Vorgehensweise in anderen europäische Ländern zu werfen.
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Die jungen Mitteleuropäer
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

@25örefan

1. Unterschied Mindestschutz/empfohlener Schutz

Dass die vorgschriebene Zaunhöhe für die Gewährung von Entschädigungen den wolfsabweisenden Mindestschutz darstellt, ist zum Vorteil für die Tierhalter, weil damit im Schadensfall auch jene in den Genuss von Ausgleichsleistungen kommen, die wirklich nur den Minimum-Schutz installiert haben und nicht die State-of-art- oder High-End-Version.

Jeder Tierhalter kann über den Mindestschutz hinaus selber entscheiden, ob er seinen Weidetieren einen zusätzlichen Schutz angedeihen lassen will, der das Risiko eines Übergriffs weiter minimiert. Sowohl der Mindestschutz als der darüber hinausgehende werden von Steuerzahler mit bis zu 80% gefördert.

Nach der Tabelle über die Nutztierschäden in Niedersachsen kann man für 2018 errechnen, dass bei 112 gemeldeten Schäden bez. Schafen/Ziegen oder Gatterwild gerade einmal 12% die Mindestschutzkriterien erfüllt haben. Für 9% steht die Auswertung noch aus, und - Achtung -

- in 79% der Fälle von gemeldeten Nutztierschäden waren nicht einmal die Mindestschutzmaßnahmen vorhanden

Wie kann man behaupten, dass der Herdenschutz nicht funktioniert, wenn er zu fast 80% gar nicht installiert ist?

vgl Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/natu ... 61701.html
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

@25örefan
2. Beispiel Brandenburg: Mindestschutzhöhe für Elrektrozäune 90 cm wie in Niedersachsen

Festzäune ohne Strom haben keine vergrämende Wirkung auf Wölfe, weshalb hier 140 cm in Brandenburg als Mindestschutz gelten und 120 cm in Niedersachsen. Damit ist die Regelung in Niedersachsen tierhalterfreundlicher als in Brandenburg, weil im Schadensfall auch all die Tierhalter entschädigt werden, die nur 120 cm Festzäune installiert haben.

Die Mindesthöhe für Elektrozäune ist in Brandenburg und Niedersachsen mit 90 cm gleich.
Elektronetzzäune oder mindestens 4-litzige Elektrozäune (Bodenabstand der Litzen 20 - 40 - 65 - 90 cm) von jeweils mindestens 90 cm Höhe

Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg: Mindeststandards für die Gewährung eines Schadensausgleichs bei Wolfsübergriffen https://mlul.brandenburg.de/cms/detail. ... .414160.de
Das gilt auch für die Schweiz:
Vor allem Elektrozäune haben sich bewährt. [...] Sowohl beim Luchs, wie auch beim Wolf oder Bär wird ein Zaun mit mindestens 4 Drähten, Litzen oder Bändern und einer Minimalhöhe des obersten Drahtes von 90 Zentimetern als sogenannter Grundschutz empfohlen.

Herdenschutz: Zäune http://www.protectiondestroupeaux.ch/zaeune-weitere-schutzmassnahmen/zaeune/
Selektive Zitate, die einen anderen Eindruck vermitteln, lassen sich immer schnell enttarnen.
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

3. Garantien für 100% Schutz? Gibt's nirgendwo, schon gar nicht durch Bejagung
25örefan hat geschrieben:Pferde und Rinder sind sicherer weil, sie sich besser verteidigen können, aber auch nur sicherer und nicht sicher.
In welchen Lebenslagen bitte gibt es 100%igen, garantierten Schutz?
Das abgeschlossene Haus mit verriegelten Fenstern und Türen ist sicherer als ein offenes, aber nicht 100% sicher.
Der mit einem aktuellen Virenschutz versehene PC ist sicherer als einer ohne, aber nicht 100% sicher.

Was ist das für eine unrealistische und lebensfremde Garantie, die ausgerechnet für Schafe gegen Wolfsangriffe gefordert wird?
Und welche Lösung sollte denn bitte stattdessen diese 100%ige Garantie geben können? Die Bejagung ja wohl kaum, da selbst angeblich durch Jagd zu "wolfsfreien Gebieten" erklärte Regionen binnen kürzester Zeit von umherwandernden Wölfen frequentiert werden - siehe der Fall um "Jagdhund Klara" in Schweden, der bei der Jagd in einem solchen "wolfsfreien Gebiet" trotzdem mit Wölfen konfrontiert wurde.

Aus einem Fachmagazin für Veterinäre:
Der Abschuss von Wölfen schützt Nutztiere nicht, das ergab eine kürzlich erschienene Studie im US-amerikanischen Fachjournal "Frontiers in Ecology and the Environment". [...] Als wirksame Methode zum Schutz von Schafen hat sich der Herdenschutz erwiesen, erzeigte in 80 Prozent der untersuchten Fälle Erfolg.
Wenn Wölfe Nutztiere reißen, ist meist die Forderung nach einem Abschuss der großen Beutegreifer nicht weit. Doch das Töten einzelner Wölfe bringt nur selten den gewünschten Effekt [...]. Nur in 29 Prozent der untersuchten Fälle konnte ein minimaler und nur kurzfristiger Rückgang der Übergriffe auf Nutztiere durch eine Wolfstötung erzielt werden. In 71 Prozent wurden hingegen keine Effekte oder sogar mehr Nutztierschäden festgestellt.

Vet-Magazin, 19.09.2016: Wolfsabschüsse schützen keine Nutztiere https://vet-magazin.de/wissenschaft/wil ... tiere.html
Wenn jetzt also jemand Herdenschutz ablehnt, weil der keine 100%ige Sicherheit garantiert, stattdessen aber Maßnahmen wie die Jagd auf Wölfe propagiert, die wissenschaftlich erwiesen nur zu einem 29%igen Effekt anstelle von 80% Schutz durch nicht letale Maßnahmen führen, ist die dahinterstehende Denke hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Logik und gesundem Menschenverstand nicht zu erklären.
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

4. Aus Tierschutzgründen gar keine Zäune? Laufen bald alle Nutztiere frei durch die Republik?
25örefan, zitiert Schweizer Tierschutz, hat geschrieben:Sowohl Pferde und Schafe (Haustiere) als auch Rehe, Gämsen oder Feldhasen (Wildtiere) sind Fluchttiere, die sich bei Gefahr oder Erschrecken durch Davonlaufen in Sicherheit bringen.Zäune werden auf der Flucht oft nicht als Grenze erkannt und übersprungen – oder aber die
Tiere rennen in die Zäune hinein. Schlimme Verletzungen, hoffnungsloses Verheddern und Tod sind leider oftmals die Folgen
Diese sinnentstellende Form selektiven Zitierens sagt in dieser Art nichts anderes aus, als dass die Haltung von Fluchttieren wie Pferden und Schafen hinter Zäunen eine geradezu tierquälerische Gefahr für diese selbst darstellt und dem Grunde nach nicht zu rechtfertigen wäre.

Geben wir Fury und Shaun also lieber die Freiheit und entlassen wir sie auf die nahe Bundesstrasse oder Autobahn?
Nein, denn das Merkblatt lautet: "Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere".

Die Kernaussagen des Artikels lauten:
Zäune sorgen dafür, dass Weidetiere nicht entweichen und ungebetene Gäste nicht eindringen
können. [...] Zäune sollten [...] immer nur solange stehen bleiben, wie sie auch eine Funktion zu erfüllen haben. [...] Daher nimmt der verantwortungsbewusste Landwirt und Tierhalter beim Erstellen und Unterhalt von Zäunen Rücksicht – sowohl auf seine Weidetiere als auch auf die Wildtiere

Schweizer Tierschutz STS, Merkblatt Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere http://www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/infothek/mb_zaeune.pdf[/size]


Dort werden unterschiedliche Zaunarten samt ihrer Vor- und Nachteile beschrieben. Die hierzulande für die Schaf- und Rinderhaltung gern eingesetzten, aber nicht wolfsabweisenden Stacheldrahtzäune beispielsweise werden im Merkblatt als "schlecht sichtbar und wegen der scharfen Stachelspitzen sehr gefährlich für Mensch und Tier" beurteilt. Von der Verwendnung wird abgeraten und auf "praxistaugliche, sicherere und einfacher zu installierende Alternativen" verwiesen - z. B. auf "feste Litzenzäune (evtl. mit Stromführung)" oder "mobiler Elektrozaun mit Litzen und Bändern": "Wildtiere können diese Zäune i. Allg. passieren, ein Hängenbleiben ist praktisch unmöglich."

Bei Spezialzäunen für den Herdenschutz gelte es, "vertretbare Kompromisse zu finden". Und, hört, hört: "Praktikable und sichere
Herdenschutzzäune sind auch im Gebirge machbar
".

Die gezeigten Bilder offenbaren nahezu ausschließlich Tieropfer in herkömmlichen Zäunen, denen der Tierhalter wenig Beachtung geschenkt hat: Blutige Stacheldrahtverletzungen etwa oder ein Reh, dass sich in einem Netz zum Schutz von Feldfrüchten (!) tödlich verheddert hat. Dann folgt die Lidverletzung eines Schafs oder ein verendetes Reh, das ein Knotengitter zum Verhängnis wurde, mit welchem vorzugsweise Forstkulturen vor Verbiss geschützt werden (15.000 km allein in Niedersachsen!).
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

5. Selektive, kontextfreie und damit sinnentstellende Zitate auch bei den Herdenschutzhunden,:
... die ursprünglich "mancherorts den Hundegesetzen widersprechen" sollten:
25örefan, zitiert Ministerium für Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt, hat geschrieben:Man beachte die Einschränkung „mancherorts „!
Zudem ( z.B. Sachsen-Anhalt):
Zitat:
Das Ministerium für Landwirtschaft sieht allerdings sehr wohl Gefahren für Menschen. Darum werden an Hunde und Halter hohe Anforderungen gestellt. Halter müssten, um eine Förderung zu erhalten, eine einjährige Erfahrung im Umgang mit Herdenschutzhunden nachweisen.
https://www.urban.dog/news/vorsicht-hun ... uecksicht/
Der Vollständigkeit halber sollte man hinzufügen, dass alternativ auch eine Schulung zum Umgang mit Herdenschutzhunden mögliche Voraussetzung ist:
Der Zuwendungsempfänger muss gewährleisten, dass die Person, die mit den Herdenschutzhunden arbeitet, eine mindestens einjährige Erfahrung im Einsatz mit Herdenschutzhunden in einer eigenen oder ihm zur Betreuung überlassenen Nutztierherde nachweist oder alternativ eine Schulung zum Umgang mit Herdenschutzhunden erfolgreich abgeschlossen hat.

Sachsen-Anhalt, Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten: Merkblatt zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor dem Wolf (Richtlinie Herdenschutz) https://alff.sachsen-anhalt.de/fileadmi ... schutz.pdf
Guck an!
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

6. Zitate von CDU-Abgeordneten werden nicht als solche gekennzeichnet
25örefan zitiert - [i][b]wen eigentlich?[/b][/i] hat geschrieben:...belaufen sich die Kosten des Wolfsmanagements in Niedersachsen für das Jahr 2017 auf rund 2,2 Millionen...Für Prävention und Entschädigungsleistungen an Nutztierhalter zahlte Niedersachsen im Jahr 2016 fast 255.000 Euro
Ist es Dir etwa peinlich, 25örefan, den CDU-Landtagsabgeordneten Ernst-Ingolf-Angermann, einen ausgesprochenen Wolfsbejagungs-Befürworter, als Quelle Deines Zitats zu benennen? Der Artikel in dem Agrarmagazin agrarheute ist übrigens vom 21.09.2017 und beruft sich auf eine Landtagsantwort vom 04.09.2017, in der Ernst-Ingolf Angermann offensichtlich einen Blick in die Glaskugel gewagt hat, wenn er auf "Stützung" dieser Antwort bereits die Zahlen bis Jahresende 2017 kannte.

agrarheute, 21.09.2017: Wolf kostet Niedersachsen 2,2 Mio. Euro https://www.agrarheute.com/land-leben/w ... uro-538660

Und Du, 25örefan, verquirlst dann die antizipierten Gesamtkosten für 2017 mit den Entschädigungs- und Präventionszahlungen für 2016, um daraus einen "10%-Anteil für die Betroffenen" zu konstruieren:
25örefan hat geschrieben:255.000 für Präventionsmaßnahmen-und Entschädigungsleistung von 2.200.000 Euro Gesamtaufwendung für den Wolf. Nur 10% für die Betroffenen, ganz schön geizig, wenn doch genug Mittel zur Verfügung stehen.
In der Landtagsantwort kannst Du die Einzelposten nachlesen, die für 2016 und bis zum 30.06.2017 bekannt waren:

Niedersächsischer Landtag, Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung, Drucksache 17/8539, 04.09.2017
http://www.nilas.niedersachsen.de

Die Gesamtkosten für den Wolf in Niedersachsen beliefen sich 2016 auf 761.190,84 €; davon 232.438,16 € für präventive Herdenschutzmaßnahmen und 22.807,08 Entschädigungen für tatsächliche Schäden. Macht 34%, die direkt an die Betroffenen ausgezahlt wurden. Nicht eingerechnet sind dabei die Ausgaben, die den Betroffenen indirekt zugute kamen, wie Schulungen und Ausgaben für die Wolfsberater, die die Tierhalter gratis beraten haben, Dienstwagenfahrten zu den Betrieben, Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die Vergütung für die fachliche Beurteilung der Herdenschutzmaßnahmen durch die Landwirtschaftskammer oder DNA-Analysen (zusammen noch einmal weitere 15%).

Bis 30.06.2017 beliefen sich die Gesamtkosten auf 631.694,14 €, von denen 215.444,56 für präventive Herdenschutzmaßnahmen und 10.356,18 für Entschädigungen an die Betroffenen gezahlt wurden. Das entspricht einer Quote von 36%, die direkt an die betroffenen Tierhalter ausgezahlt wurde.

Der CDU-Abgeordnete Angermann stützte sich bei seinen "2,2 Mio"-Angaben auf die Landtagsantwort mit den Zahlen vom 30.06.2017.
Selbst wenn man für die zweite Jahreshälfte noch einmal dieselben Ausgaben voraussetzen würde wie in der ersten, lägen die Gesamtkosten bei 1,26 Mio. und nicht bei 2,2 Mio.
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

7. Vergleich des in DK geplanten flächendeckenden Wildschweinzauns auf ganzer Länge und versprengten, kleinparzelligen Weidezäunen für Nutztiere
25örefan hat geschrieben:Auch der WWF steht noch mehr Zaun anläßlich des geplanten Wildschweinzaunes in DK u.a. Wegen der Beinträchtigungandere Wildtiere warnend gegenüber.
Was für ein abstruser Vergleich - warum nicht gleich die gesamte ehemalige DDR-Grenze mit einer euronetz-umzäunten 2 ha-Schafweide in Wanne-Eickel vergleichen? Der WWF fand die damalige innerdeutsche Grenze gewiss auch nicht so toll für die dortigen Wildtierbewegungen.

Der geplante unsinnige Wildschweinzaun soll in einem Stück auf ganzer Länge die Grenzregion zerschneiden, d.h. dass er sämtliche Wildtiere an ihrer SÜD/NORD-Bewegung (und damit zwingend auch umgekehrt) hindert.

Weidezäune für Nutztiere dagegen werden auf Parzellen eingesetzt, die jeweils von Wegen, Straßen, Feldern, Wiesen, Wäldern umgeben sind, in und auf denen sich sämtliche Wildtiere ungehindert bewegen können.

Die Flächen der Wanderschäfer werden zudem nur temporär eingezäunt (Mobilzäune). Und jeder in Dänemark und Deutschland, der mal durch die Landschaft fährt, weiß doch, wie wenig Weidetiere überhaupt auf den Weiden stehen, während der Großteil stattdessen in geschlossenen Stallsystemen gehalten wird.
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von 25örefan »

Die jungen Mitteleuropäer hat geschrieben:@25örefan

1. Unterschied Mindestschutz/empfohlener Schutz

Dass die vorgschriebene Zaunhöhe für die Gewährung von Entschädigungen den wolfsabweisenden Mindestschutz darstellt, ist zum Vorteil für die Tierhalter, weil damit im Schadensfall auch jene in den Genuss von Ausgleichsleistungen kommen, die wirklich nur den Minimum-Schutz installiert haben und nicht die State-of-art- oder High-End-Version.

Jeder Tierhalter kann über den Mindestschutz hinaus selber entscheiden, ob er seinen Weidetieren einen zusätzlichen Schutz angedeihen lassen will, der das Risiko eines Übergriffs weiter minimiert. Sowohl der Mindestschutz als der darüber hinausgehende werden von Steuerzahler mit bis zu 80% gefördert.

Nach der Tabelle über die Nutztierschäden in Niedersachsen kann man für 2018 errechnen, dass bei 112 gemeldeten Schäden bez. Schafen/Ziegen oder Gatterwild gerade einmal 12% die Mindestschutzkriterien erfüllt haben. Für 9% steht die Auswertung noch aus, und - Achtung -

- in 79% der Fälle von gemeldeten Nutztierschäden waren nicht einmal die Mindestschutzmaßnahmen vorhanden

Wie kann man behaupten, dass der Herdenschutz nicht funktioniert, wenn er zu fast 80% gar nicht installiert ist?

vgl Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/natu ... 61701.html
Klar, dass der Mindestschutz propagiert wird und bei Einhaltung dieser zum wirklichen Schutz ungenügenden Maßnahme Entschädigungen gezahlt werden.
Zumindest einigermaßen erfolgreiche Schutzmaßnahmen wären von Aufwand und Kosten ( Erstellung plus Folgekosten durch intensive Instandhaltung) her wohl auch kaum vermittelbar.
Jeder, der einen Zollstock zuhause hat, kann sich ja wohl vorstellen, welch minimaler Schutz ein 90 cm hoher Zaun gegenüber einem Wolf bieten kann. Dass ein erfolgter Stromschlag bei Fehleinschätzung des Wolfes beim Überspringen eines stomführenden Zaunes einen Lerneffekt hat, ist eine nicht nachgewiesene Theorie.
Die Nichteinhaltung der Mindestschutzkriterien ist darüberhinaus kein Argument, dass die Mindestschutzkriterien wirksam sind.
Welcher Zaunbau wirksam ist und welchen Aufwand er erfordert, siehe hier:
https://www.looduskalender.ee/de/node/17908
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von 25örefan »

Die jungen Mitteleuropäer hat geschrieben:@25örefan
2. Beispiel Brandenburg: Mindestschutzhöhe für Elrektrozäune 90 cm wie in Niedersachsen

Festzäune ohne Strom haben keine vergrämende Wirkung auf Wölfe, weshalb hier 140 cm in Brandenburg als Mindestschutz gelten und 120 cm in Niedersachsen. Damit ist die Regelung in Niedersachsen tierhalterfreundlicher als in Brandenburg, weil im Schadensfall auch all die Tierhalter entschädigt werden, die nur 120 cm Festzäune installiert haben.

Die Mindesthöhe für Elektrozäune ist in Brandenburg und Niedersachsen mit 90 cm gleich.
Elektronetzzäune oder mindestens 4-litzige Elektrozäune (Bodenabstand der Litzen 20 - 40 - 65 - 90 cm) von jeweils mindestens 90 cm Höhe

Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg: Mindeststandards für die Gewährung eines Schadensausgleichs bei Wolfsübergriffen https://mlul.brandenburg.de/cms/detail. ... .414160.de
Das gilt auch für die Schweiz:
Vor allem Elektrozäune haben sich bewährt. [...] Sowohl beim Luchs, wie auch beim Wolf oder Bär wird ein Zaun mit mindestens 4 Drähten, Litzen oder Bändern und einer Minimalhöhe des obersten Drahtes von 90 Zentimetern als sogenannter Grundschutz empfohlen.

Herdenschutz: Zäune http://www.protectiondestroupeaux.ch/zaeune-weitere-schutzmassnahmen/zaeune/
Selektive Zitate, die einen anderen Eindruck vermitteln, lassen sich immer schnell enttarnen.
Siehe oben!
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von 25örefan »

@DjM
Und bevor ich auf Eure anderen Punkte eingehe, wie ist denn Eure Antwort auf meine wiederholt an Euch gestellte Frage:
„Und wo Ihr schon immer darauf hinweist, dass sich die Politik bezüglich Wolf über den Mehrheitswillen der Bevölkerung hinwegsetzt (was ich bisher nicht sehe), dann fragt Euch doch mal, ob sich diese Mehrheit sich wohl ihre Meinung zum Thema Wolf in Auseinandersetzung gestützt auf Fakten und Bewertungen von unterschiedlichster Seite gebildet hat oder ob nicht auch sie einer „Filterblase“ aufsitzt und die Mehrheitsmeinung nicht vorwiegend emotionaler Natur ist.“
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Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

25örefan hat geschrieben:Die Nichteinhaltung der Mindestschutzkriterien ist darüberhinaus kein Argument, dass die Mindestschutzkriterien wirksam sind.
Und weil ein Schäfer in Estland (!), der auf Nummer Sicher gehen will, mit einem aufwändigeren Zaun keine Wolfsangriffe verzeichnet, soll das jetzt was beweisen? Dass nur diese eine Bauart wolfsabweisend sein soll? Du hast auch schon mal besser argumentiert. :wink:

Anders herum wird ein Schuh draus: Die estnischen Schäfer haben also die gleichen Probleme mit den Wölfen - dann ist die dortige Bejagung wohl doch nicht so heilsbringend, wie Dir Deine ganzen Jagdmagazine immer einzuflüstern versuchen: In Estland befindet sich der Wolf nämlich im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und darf dort - Achtung festhalten - "nachhaltig bejagt" werden.
Der Wolf gehört zu den von Anhang II und Anhang IV der FFH-RL angeführten Arten. Allerdings sind die [...] estnischen [...] Populationen von dem strengen Schutz ausgenommen.

Prof. Dr. Rainer Wolf, TU Bergakademie Freiberg: Der Schutz des Wolfs im Rahmen der FFH-RL
Rückkehrer Wolf – Willkommen ohne Wenn und Aber? Fachtagung des Deutschen Jagdverbandes e. V., 21. März 2014 in Berlin

https://www.jagdverband.de/sites/defaul ... 3%2014.pdf
Großraubtiere zwischen Schutz und nachhaltiger Nutzung
Innerhalb der EU-Länder sind Großraubtiere durch die FFH ( Fauna-Flora-Habitat )-Richtlinie geschützt, in der diese entweder im Anhang IV unter strengem Schutz stehend oder im Anhang V, der eine nachhaltige Nutzung ermöglicht, aufgelistet sind.
Anbei Beispiele, wie 20 EU-Länder ihren Wolfsbestand listen: [...]

Anhang V – 6 Länder (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei) [...] Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Länder mit einer
Auflistung der Großraubtiere im Anhang IV Ausnahmen erfordern, um spezifische Individuen entweder töten oder bejagen zu dürfen, während diejenigen Länder mit einer Auflistung der Großraubtiere im Anhang V eine geregelte Jagd ermöglichen.

Filippo Segato, Generalsekretär FACE, Brüssel: Großraubtiere und Jagd aus europäischer Sicht
Rückkehrer Wolf – Willkommen ohne Wenn und Aber? Fachtagung des Deutschen Jagdverbandes e. V., 21. März 2014 in Berlin [/size]
https://www.jagdverband.de/sites/defaul ... 3%2014.pdf
So bewohnt der Wolf Europa
Diese Übersicht belegt die unterschiedlichen Ansichten der EU-Mitgliedsländer zur Umgangskultur mit dem Wolfsschutz [...]
Estland: 230 Wölfe, Jagd erlaubt von November bis Februar

Sorvia: Wieviele Wölfe jagen in Europa? http://www.sorvia.de/woelfe-in-europa.html
Also, lieber 25örefan, vielleicht kannst Du mit Hilfe der neuhinzugewonnenen Informationen über Estland nochmal versuchen, dem interessierten Leser zu erklären, wie das Einzelbeispiel des estnischen Schäfers dazu beitragen soll, Deine Argumentation pro Wolfsbejagung zu stützen.

Im übrigen steht in der von Dir genannten Quelle:
Tõnis Talve, Naturschutz Biologe in der Umweltinspektion, zuständig für Verluste verursacht durch Wölfe, sagt, dass bedauerlicher Weise unsere Schafzüchter bisher vorbeugende Maßnahmen eher bescheiden umgesetzt haben. [...]

„Hinsichtlich dieser Zäune, die Angriffe von Raubtieren reduzieren, kennen wir nur zwei Fälle, bei denen Wölfe innerhalb des Zaunes getötet haben.“ Talve sage: In einem Fall war der Zaun zu niedrig, im zweiten Fall gelang den Raubtieren durch eine Lücke, verursacht durch umgestürzte Bäume, hineinzukommen. Im letzten Fall gab der Besitzer den Fehler zu und nach der Reparatur des Zaunes belästigten die Wölfe die Schafe nicht mehr. [...]

Looduskalender, 20.09.2013: Eine Woche im Wald – Wie kann man Schafe vor Wölfen schützen? https://www.looduskalender.ee/de/node/17908
Die Empfehlungen der estnischen Behörden, lauten "auf der Grundlage der besten Erfahrungen aus Estland, als auch aus unseren Nachbarländern" auf folgende Zaunbauarten und -höhen, um das Risiko von Schäden durch Beutegreifer "drastisch zu reduzieren":

Entweder ein E-Zaun mit 5 Drähten, der unterste 20 cm Bodenabstand, der oberste 120 cm oder
ein Maschenzaun von 1 m Höhe mit einem stromführenden Draht in 120 cm Höhe und einem vor dem Zaun angebrachten stromführende Draht in 20 cm Abstand zum Boden (vgl. ebenda).

Da nützt die ganze Jagd auf Wölfe von November bis Februar auch nüscht - die Schäfer müssen ihre Tiere trotzdem schützen.

Was also wolltest Du jetzt nochmal als 100%ige Lösung empfehlen, 25örefan? :wink: