Zu dem Fall der "Notwehr" in Brandenburg sei angemerkt, dass ein derartiger Fall bereits 2018 in einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bauernbundes Brandenburg durch den FDP-Politiker, Anwalt und selbst Jäger - Wolfgang Kubicki - konstruiert wurde. Das Engagement der FDP gegen den Wolf und für die Jäger hat 25örefan ja bereits mehrfach wiederholt. Das Engagement des Brandenburger Bauernbunds gegen den Wolf kennt man spätestens seit 2015, als dessen Geschäftsführer in einem taz!-Interview auf die Frage antwortete, wie man mit dem Wolf umgehen solle:
"Schießen! Sofort schießen!"
Es reiche dem Rechtsgutachten vom FDP-Politiker im Auftrage des Bauernbundes zufolge nicht, dass lediglich Nutztiere gerissen würden, da der Gesetzgeber dem Artenschutz und damit dem Wolf Vorrang eingeräumt habe. Anders würde es sich aber bei Tieren mit "besonderem materiellen oder ideellem Wert" verhalten, wenn der Wolf trotz "Verschreckung" seinen Angriff fortsetzen würde. Der Wolfsbeauftragte des Bauernbundes definierte 2018 hierfür folgende Voraussetzungen aus dem Rechtsgutachten:
"Wird ein solches Tier angegriffen, reagiert der Wolf nicht auf Schüsse in die Luft und kann die Notwehr von einer weiteren Person bezeugt werden, muss der Tierhalter nicht mehr tatenlos zusehen, wie sein Eigentum vom Wolf gerissen wird."
(Quelle: Nordkurier, 18. Mai 2018:
Musterprozess geplant - FDP-Politiker gibt Wölfe zum Abschuss frei
https://www.nordkurier.de/brandenburg/t ... 74605.html )
Weil der Bauernbund seine Vorstellungen über den Weg der Gesetzgebung in Form der Wolfsverordnung nicht durchgesetzt sah, hieß es 2018, dass man die Ziele über einen
"Musterprozess" erstreiten wolle.
"Der Geschäftsführer des Bauernbundes Brandenburg, Reinhard Jung, kündigte an, dass der Bauernbund dem ersten Landwirt oder Jäger, der wegen der Tötung eines Wolfs in Notwehr angeklagt werden sollte, die Prozesskosten bezahlen wird. Kubicki werde die Verteidigung in diesem Fall übernehmen." (Nordkurier, 18. Mai 2018, ebenda).
Die Voraussetzungen lauten also:
- der Wolf greift das wertvolle Tier an
- der Wolf reagiert nicht auf "Schüsse in die Luft"
- ein Zeuge kann die "Notwehr" bezeugen
Dem Bericht des Jagdmagazins "Jawina" zufolge hat der niederländische Jäger "selbstverständlich nicht" geschossen, während der Wolf an ihm vorbeizog. Doch dann
- griff der Wolf die Jagdhunde an
- reagierte der Wolf nicht auf "Pfeifen", "Schreien" und "Warnschuss"
- konnte ein Nachbarschütze bezeugen, "dass sich alles so wie geschildert abgespielt habe"
(Quelle: Jawina, 20. Januar 2019:
Brandenburg: Notwehr – Holländischer Jagdgast erschiesst Wolf https://www.jawina.de/brandenburg-notwe ... esst-wolf/ )
Nicht nur, dass es recht sonderbar klingt, in ein Knäuel kämpfender Hunde/Wolf zu schießen und dabei den zuverlässig nur den Wolf zu treffen, wirft auch die um 5 Stunden zeitverzögerte Meldung an die Polizei Fragen auf:
"„Warum die Polizei erst fünf Stunden nach dem Vorfall informiert wurde, wird nun Gegenstand der Ermittlungen sein“, so der Sprecher auf PNN-Nachfrage."
(Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 21.01.2019:
Holländischer Jäger erschießt Wolf https://www.pnn.de/potsdam-mittelmark/b ... 90772.html )
Vielleicht ist dieses Hintergrundwissen der einen oder anderen Meinungsbildung dienlich.