Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Hejsa !
Aktuell fehlt mir noch das nötige Kleingeld, aber was nicht ist kann ja noch werden. https://www.nordschleswiger.dk/de/daene ... -daenemark
Venlig hilsen
Hendrik77
Aktuell fehlt mir noch das nötige Kleingeld, aber was nicht ist kann ja noch werden. https://www.nordschleswiger.dk/de/daene ... -daenemark
Venlig hilsen
Hendrik77
Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Obiges passt ja leider in den DK- Trend der Fremden(-un)freundlichkeit.
Gegenläufig ist allerdings diese Nachricht
Schon logisch, dass die Kritik von der rechtspopulistischen DF kommt.
Die ansonsten nicht unerheblichen Einkünfte aus Tourismusbranche werden dagegegen wohl auch von der DF gern akzeptiert. Da gilt eben „pecunia non olet“.
Gegenläufig ist allerdings diese Nachricht
https://www.nordschleswiger.dk/de/nords ... e-verkauftDie Zahl der Ausnahmegenehmigungen für ausländische Staatsbürger zum Kauf eines Ferienhauses in Dänemark steigt. Die Dänische Volkspartei wirft dem Justizministerium und der dänischen Botschaft in Deutschland vor, Ausländern beim Umgehen der Sommerhausklausel zu helfen.
Schon logisch, dass die Kritik von der rechtspopulistischen DF kommt.
Die ansonsten nicht unerheblichen Einkünfte aus Tourismusbranche werden dagegegen wohl auch von der DF gern akzeptiert. Da gilt eben „pecunia non olet“.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen
DK seit 1965
Nørre Vorupør, Blavand, Bjerregård, Stauning, Agger, Tranum Strand, Marielyst, Argab, Bornholm/Sømarken, Odense, Houvig, Søndervig, Bjerregård/ Hegnet, Skovmose/ Insel Als, Mommark/ Insel Als
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Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
2,3 % am BIP sind doch nicht erheblich...25örefan hat geschrieben: Die ansonsten nicht unerheblichen Einkünfte aus Tourismusbranche werden dagegegen wohl auch von der DF gern akzeptiert. Da gilt eben „pecunia non olet“.
Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Gesamt-DK wohl nicht. In den ansonsten strukturschwachen Gebieten insbesondere der Nordseküste sieht das anders aus.Kairos hat geschrieben:2,3 % am BIP sind doch nicht erheblich...25örefan hat geschrieben: Die ansonsten nicht unerheblichen Einkünfte aus Tourismusbranche werden dagegegen wohl auch von der DF gern akzeptiert. Da gilt eben „pecunia non olet“.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
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Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Hallo Miteinander,
ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen und auch gleich mal ein zwei Fragen an die Fachleute und an die Dänen, die hier auch im Forum sind, stellen.
Mein Name ist Jens, werde dieses Jahr 50 und gehe seit 49 Jahren nach Dänemark in den Urlaub. Immer an den gleichen Fleck und Ort. Kleine Insel und wenig Tourismus, aaaaaaaaaaaaaaaaaaber sehr viel Ruhe. Herrlich.
Nun bietet sich eventuell für mich die Chance einen alten kleinen Hof zu kaufen. Sogenannte Befürworter aus Dänemark habe ich genug, Nachweise für meine Zeit jährlich in Dänemark auch. Ich müsste nur noch klären ob ich den kleinen Hof zu einem Flexbolig machen kann. Muss ich sonst noch irgendwas beachten bevor ich ans Innenministerium schreibe?
Vorab Danke für eure Hilfe und Unterstützung.
Ach ja, ich werde glaub ich den Rest meines Lebens nach Dänemark gehen und vielleicht wenn ich Rentner bin auch für längere Zeit. Für mich das schönste Land der Welt.
Gruß Jens aus dem Süden
ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen und auch gleich mal ein zwei Fragen an die Fachleute und an die Dänen, die hier auch im Forum sind, stellen.
Mein Name ist Jens, werde dieses Jahr 50 und gehe seit 49 Jahren nach Dänemark in den Urlaub. Immer an den gleichen Fleck und Ort. Kleine Insel und wenig Tourismus, aaaaaaaaaaaaaaaaaaber sehr viel Ruhe. Herrlich.
Nun bietet sich eventuell für mich die Chance einen alten kleinen Hof zu kaufen. Sogenannte Befürworter aus Dänemark habe ich genug, Nachweise für meine Zeit jährlich in Dänemark auch. Ich müsste nur noch klären ob ich den kleinen Hof zu einem Flexbolig machen kann. Muss ich sonst noch irgendwas beachten bevor ich ans Innenministerium schreibe?
Vorab Danke für eure Hilfe und Unterstützung.
Ach ja, ich werde glaub ich den Rest meines Lebens nach Dänemark gehen und vielleicht wenn ich Rentner bin auch für längere Zeit. Für mich das schönste Land der Welt.
Gruß Jens aus dem Süden
Hilsen fra Jens
Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Hallo Jens.
Die Sache mit dem sogenannten"Flexbolig" solltest du bei der zuständigen Kommune klären. Diese erteilt den Status Flexbolig z.B. auf Antrag des Eigentümers einer Immobilie. Das kann man durchaus vor Erwerb einer Immobilie abklären, ob eine Statusänderung möglich "wäre". Oftmals geben die jeweiligen Verwaltungen dazu schon auf ihrer Homepage Auskunft darüber.
Es ist, logisch gesehen, grundsätzlich erst der Antrag zum Erwerb einer Immobilie in DK beim "Civilstyrelsen" in Viborg zu stellen und bestenfalls abzuwarten, was dabei rauskommt. Bei einem positiven Ergebnis könntest du dann nämlich allem Anderem gelassen entgegen sehen.
Zur Info: Wenn alles stimmig ist, man der Kommune die Genehmigung zum Erwerb einer Immobilie nachweisen kann, kann die Genehmigung zum Flexbolig durchaus innerhalb einer Stunde (per E-Mail) erfolgen.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Glück bei deinem Vorhaben!
Die Sache mit dem sogenannten"Flexbolig" solltest du bei der zuständigen Kommune klären. Diese erteilt den Status Flexbolig z.B. auf Antrag des Eigentümers einer Immobilie. Das kann man durchaus vor Erwerb einer Immobilie abklären, ob eine Statusänderung möglich "wäre". Oftmals geben die jeweiligen Verwaltungen dazu schon auf ihrer Homepage Auskunft darüber.
Es ist, logisch gesehen, grundsätzlich erst der Antrag zum Erwerb einer Immobilie in DK beim "Civilstyrelsen" in Viborg zu stellen und bestenfalls abzuwarten, was dabei rauskommt. Bei einem positiven Ergebnis könntest du dann nämlich allem Anderem gelassen entgegen sehen.
Zur Info: Wenn alles stimmig ist, man der Kommune die Genehmigung zum Erwerb einer Immobilie nachweisen kann, kann die Genehmigung zum Flexbolig durchaus innerhalb einer Stunde (per E-Mail) erfolgen.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Glück bei deinem Vorhaben!
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Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Hallo Carl,
vielen Dank für deine Info. Ich werde mich jetzt ran machen und an Civilstyrelsen schreiben und abwarten wie Sie sich entscheiden. Meines Wissens nach muss ich aber das Objekt bereits benennen um das es geht? Liege ich da richtig?
Gruß Jens
vielen Dank für deine Info. Ich werde mich jetzt ran machen und an Civilstyrelsen schreiben und abwarten wie Sie sich entscheiden. Meines Wissens nach muss ich aber das Objekt bereits benennen um das es geht? Liege ich da richtig?
Gruß Jens
Hilsen fra Jens
Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
http://sh-ugeavisen.dk/index.php/2019/03/08/neuer-verkaufsrekord-bei-ferienhaeusern/
Hendrik77
Hendrik77
Re: Deutsche koennen in Daenemark ein Ferienhaus kaufen
Das Regelwerk steht und definiert eindeutig - man muss als Interessent die Voraussetzungen erfüllen, dann hat die Absicht auch eine Chance auf Erfolg.
Es ist definitiv zu unterscheiden ob es sich bei der Immobilie um ein reines Ferienhaus handelt, welches in einem, gemäß Nutzungsplan ausgewiesenen, Ferienhausgebiet liegt. Die Kommunen geben dazu online Auskunft.
Wichtig dabei zu erwähnen ist, das die Genehmigung des Civilstyrelsen zum Erwerb einer Immobilie in Dänemark das Eine ist, die zuständige Kommune allerdings das letzte Wort hinsichtlich der Nutzung des Hauses hat.
Es ist definitiv zu unterscheiden ob es sich bei der Immobilie um ein reines Ferienhaus handelt, welches in einem, gemäß Nutzungsplan ausgewiesenen, Ferienhausgebiet liegt. Die Kommunen geben dazu online Auskunft.
Wichtig dabei zu erwähnen ist, das die Genehmigung des Civilstyrelsen zum Erwerb einer Immobilie in Dänemark das Eine ist, die zuständige Kommune allerdings das letzte Wort hinsichtlich der Nutzung des Hauses hat.