Touri schrieb:
Ein Feldhamster wird in dem verlinkten Artikel gar nicht erwähnt - oder habe ich ihn etwa übersehen ? Die hohe Anzahl der gejagten Füchse wird vom NABU ausdrücklich kritisiert.
Sorry, diesen Link hätte ich vergessen.
Das gleiche für speziell für den Fuchs und das Beispiel Feldhamster und bestimmte Vogelarten siehe Zitat und Link unten.***
Jetzt wird die Anzahl ins Feld geführt.
Macht diese die Jagd im Grundsatz verwerflicher?
Der Zweck heiligt die Mittel!?
Wie schon gesagt, unterm Strich bleibt eins, die Entscheidung über Leben und Tod, die mit dem vorsätzlichen Tod eines Lebewesens endet, wobei sogar der Wert eines Tieres noch über den eines anderen gestellt wird. Der Feldhamster, bestimmte Vogelarten sind mehr wert als Fuchs, Waschbär, Mink und Marderhund und folglich soll Jagd auf letztere erlaubt sein.
Dies ist wenn man konsequent tierrechtlichen Aspekte nach dem Motto „Tierrechte für ALLE Tiere“ (Beitrag Polly) ins Feld führt, nicht zu vertreten.Und auf diese Diskrepanz habe ich mit meinem Post als Antwort hinweisen wollen.
Wenn die Jagd auf bestimmte Prädatoren zum Schutz von Beutetieren gerechtfertigt ist, warum dann nicht die Jagd auf Wölfe zum Schutz von Weidetieren bis zu einem noch zu bestimmenden Limit angepasst an die Grenze die die Arterhaltung garantiert, so wie in anderen europäischen Ländern auch.
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Jagd
Bitte naturverträglich
Zu einem gesunden Wald gehört auch eine gesunde Wilddichte. Der NABU bekennt sich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien...
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Die Jagd auf Füchse kann aus Sicht des NABU Baden-Württemberg in Form eines lokalen bis regionalen Wildtiermanagements auf der Grundlage von Artenschutzkonzepten angemessen sein, sofern dies aus naturschutzfachlicher Sicht nachgewiesenermaßen zielführend ist. Manche Bestände geschützter Arten sind so klein, dass es selbst bei einer Aufwertung ihrer Lebensräume notwendig ist, die Bestände der dort vorkommenden Prädatoren, wie etwa die des Fuchses, zeitlich und räumlich begrenzt zu regulieren.
Als Beispiel wären hier der Feldhamster zu nennen, der in Baden-Württemberg nur noch vor den Toren Mannheims vorkommt und kurz vor dem Aussterben steht. Neben der Aufwertung der Lebensräume kann es in einem solchen Fall als flankierende Maßnahme sinnvoll sein, Füchse aus der Umgebung der Feldhamster für einige Zeit zu verbannen.
Ähnlich verhält es sich bei bodenbrütenden Vogelarten wie dem Kiebitz oder dem Rebhuhn. Beim Kiebitz können Elektrozäune oder Nestkörbe eingesetzt werden, um die Gelege und Küken zu schützen. Diese Art brütet oft in kleinen Kolonien, deren Nester in direkter Nachbarschaft voneinander sind, so dass diese Bereiche gut umzäunt werden können. Bei den territorialen Rebhühnern, die zum Teil in geringer Dichte auf sehr großen Flächen vorkommen, sind solche Schutzmaßnahmen nicht durchführbar, da die Nester der Rebhühner kaum aufzuspüren sind (und auch nicht gesucht werden sollten, um Störungen zu vermeiden). Eine Einzäunung einzelner Nester oder gar ganzer Brutareale ist nicht durchführbar. Rebhühner sind ganzjährig von Prädation bedroht. Vor allem Verluste von brütenden Hennen können zu massiven Bestandseinbrüchen führen, da dann überhaupt kein Bruterfolg mehr zustande kommt. Hier kann ein Eingriff mit jagdlichen Methoden sinnvoll sein und ist unter Umständen die einzige Möglichkeit, die Mortalitätsrate der Vögel signifikant zu senken.
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/natu ... index.html
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H. C. Andersen
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