Ferienhaus vor Ort mieten

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evi jensen
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von evi jensen »

Nein, das werden sie nicht. Die Ferienhausgebiete werden oft entweder gar nocht oder als letzte prioritet geräumt und müllabfuhr wird beschränkt auf weniger abholtage, oder dass die mülleimer zu nem sammelplatz gekartt werden sollen vom Hausbesitzer. Aus eben diesen Gründen ist die ejendomsskat weniger, alsbei einem ganzjahreshaus - und wenn man weniger steuern zahlt, ist es ja auch fair, dass das haus nicht das ganze jahr bewohnt ist - ob nun vermietet oder vom besitzer selbst ist ja egal. .
Also hat Detlef schon Recht.
Ausserdem ist der Sinn der Sache auch, dass die Feriehausgebiete ihren stil als ferienhausgebiet und rekreatives gebiet behalten und nicht zu wohnviertel werden, wo leute - wegen der billigeren ejendomsskat - ein ferienhaus kaufen und da dann das ganze jahr selber wohnen.
Ich finde die Regelung ganz okey.
Und wenn ein Besitzer sich dafür entscheidet, nur im Juli und August zu vermieten, weil er im April zwar weniger verdient, aber denselben Aufwand hat, finde ich das absolut verständlich, schliesslich ist es sein Haus. Ob er sich dann dafür entscheidet, dass es im maj leer steht, oder ob er es nicht vernietet, weil er selber da drin sein will, ist einzig und allein seine Sache, solange er die Anzahl bewohnter Wochen nicht Überschreitet.
Liebe Grüsse, Evi
Tatzelwurm
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Tatzelwurm »

Danke Evi für deine Klarstellung,
da haben die weinseligen Diskussionsabende mit unseren dänischen Freunden
doch etwa positives ergeben und wir haben einiges über die vielen
dänischen Besonderheiten gelernt.

@ Hinnerk
nicht immer haben die dänischen Deutschen recht und vielleicht sollte dein
Nachbar sich mal erkundigen, ob seine Ferienhäuser in einem Wohngebiet oder in
einem Sommerhusområde liegen. Im Letzteren gelten dann die von Evi bestätigten Regeln.
In Dänemark wohnen schützt vor Weisheit nicht.

Bei uns in D wird sowas auch oder so ähnlich in den sogenannten Bebauungsplänen geregelt,
Größe der bebaubaren Fläche, Geschosshöhe, Dachneigung, usw. ,usw.
wird von der jeweiligen Gemeinde beschlossen.

Detlef
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Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
Hinnerk

Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Hinnerk »

evi jensen hat geschrieben:Die Ferienhausgebiete werden oft entweder gar nocht oder als letzte prioritet geräumt und müllabfuhr wird beschränkt auf weniger abholtage, oder dass die mülleimer zu nem sammelplatz gekartt werden sollen vom Hausbesitzer.
Ferienhausgebiete werden also oft entweder gar nicht oder als letzte priorität geräumt. Mit anderen Worten: Es ist alles möglich. Ich persönlich kenn kein einziges dänisches Ferienhausgebiet, in welchem neun Wochen durchgehend alles tot ist. Ich denke vielmehr, dass es den Ferienhausbesitzern überlassen bleibt, in welche Jahreszeit sie diese 9 Wochen der Nichtvermietung ihres Ferienhauses legen. Vielleicht können sie diese Zeit ja sogar splitten. Es mag ja vielleicht hier und da ganz kleine Ansammlungen von Ferienhäusern abseits der Dörfer geben, wo tatsächlich neun Monate durchgehend das Licht ausgeht. Aber das sind dann mit Sicherheit Ausnahmen.
In welchem Ferienhausgebiet ist es denn nicht möglich, über einen Zeitraum von neun Wochen kein Ferienhaus zu mieten?
Tatzelwurm
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Tatzelwurm »

Hinnerk hat geschrieben: evi jensen hat geschrieben:
Die Ferienhausgebiete werden oft entweder gar nocht oder als letzte prioritet geräumt und müllabfuhr wird beschränkt auf weniger abholtage, oder dass die mülleimer zu nem sammelplatz gekartt werden sollen vom Hausbesitzer.

Ferienhausgebiete werden also oft entweder gar nicht oder als letzte priorität geräumt. Mit anderen Worten: Es ist alles möglich. Ich persönlich kenn kein einziges dänisches Ferienhausgebiet, in welchem neun Wochen durchgehend alles tot ist. Ich denke vielmehr, dass es den Ferienhausbesitzern überlassen bleibt, in welche Jahreszeit sie diese 9 Wochen der Nichtvermietung ihres Ferienhauses legen. Vielleicht können sie diese Zeit ja sogar splitten. Es mag ja vielleicht hier und da ganz kleine Ansammlungen von Ferienhäusern abseits der Dörfer geben, wo tatsächlich neun Monate durchgehend das Licht ausgeht. Aber das sind dann mit Sicherheit Ausnahmen.
In welchem Ferienhausgebiet ist es denn nicht möglich, über einen Zeitraum von neun Wochen kein Ferienhaus zu mieten?
Gruß an Evi
Er weiß es einfach besser :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
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Zuelli
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Zuelli »

Aber in dieser Zeit darf dann nur nicht vermietet werden, oder?

Der Eigentümer kann das ganze Jahr drin wohnen?
Es gibt ja nicht nur Idioten auf dieser Welt.....
aber irgendwie schaffen sie es, sich strategisch so zu platzieren, das mir jeden Tag einer über den Weg läuft.
BLAVANDS HUK
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von BLAVANDS HUK »

Ein guter und meiner Meinung nach auch verständlicher Grund für einige Sommerhausbesitzer ihr Haus von November bis Februar nicht zu vermieten könnte auch sein:
Reparatur Arbeiten, Umbau , Weihnachten & Neujahr selbst im Haus verbringen!
Ärger mit Mietern vermeiden die sich im nachhinein über gesalzene Nachforderungen an Heiz & Stromkosten beschweren.
Viele Mieter die zum ersten Mal in der kühlen Jahreszeit ein Sommerhaus! an der Küste mieten sind sich nicht über diesen Kostenfaktor im klaren .
Hier gegen kalte & feuchte Luft anheizen wie zu Hause,
Barfuß , in Socken & T- Shirt , Heizung auf Volldampf , Whirlpool …. wird teuer!
Eine Waggonladung Brennholz kostet ebenfalls und nicht jeder möchte seinen Aufenthalt im Urlaub als ,,Heizer" verbringen.
Mag sein das Dänen ein anderes Gefühl für Wohlfühltemperaturen haben ; kann aber auch sein sich einfach nur über die Nebenkosten im klaren zu sein!
Das mal so nebenbei : Mach Sommerhaus ist eben wirklich noch nur ein Sommerhaus.
Hinnerk

Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Hinnerk »

Tatzelwurm hat geschrieben: Er weiß es einfach besser :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Nenne mir doch einfach ein bekanntes Ferienhausgebiet in dem du im Winterhalbjahr über neun Wochen kein Ferienhaus mieten kannst. Dann reden wir weiter.
mieke
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von mieke »

Hinnerk hat geschrieben:Ich persönlich kenn kein einziges dänisches Ferienhausgebiet, in welchem neun Wochen durchgehend alles tot ist.
Das hat hier auch nie jemand behauptet, die Mär hast du aufgebracht, und das ist auch aus den verschiedenen Links nicht zu entnehmen, geregelt wird nur wie viele Wochen max. in der Winterperiode zusammengerechnet vermietet werden dürfen. Das die Vermietungswochen im Winter am Stück sein müssen steht nirgends.

@Zuelli
Auch für Besitzer gelten bestimmte Regeln bei der Nutzung ihres Sommerhauses als Ganzjahreshaus.
https://www.borger.dk/bolig-og-flytning ... /Sommerhus
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998

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Tatzelwurm
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Tatzelwurm »

@ Hinnerk

Niemand hat behauptet, dass die Sommerhausregionen
im Winter geschlossen werden,
es gibt nur entsprechende Einschränkungen für das Vermieten und Bewohnen,
deshalb teilweise keine Müllabfuhr, kein Winterdienst usw.
und eben auch unterschiedlich von Kommune zu Kommune


"Sonderregelungen für die Nutzung von dänischen Ferienhäusern
Ferienhäuser in Dänemark liegen in besonders ausgewiesenen Sommerhausgebieten (sommerhusområde).
Diese befinden sich normalerweise in Küstennähe. Die Sommerhausgebiete umfassen alle Flächen,
auf denen Ferienhausbebauung erlaubt ist. Neue Gebiete dürfen nicht mehr als Sommerhausgebiet deklariert werden;
der Neubau eines dänischen Ferienhauses ist nur in der bereits ausgewiesenen Zone möglich.
Die Flächennutzungspläne, aus denen sich ergibt, wo sich ein Sommerhausgebiet befindet,
können Sie bei der jeweiligen dänischen Kommune einsehen.
Bei der Nutzung der Ferienhäuser sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Die ganzjährige Nutzung der Häuser als Wohnsitz ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Während des Sommerhalbjahres dürfen die Häuser jederzeit bewohnt werden.
Im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) ist die Nutzung
über einen längeren Zeitraum (mehr als drei Wochen) dagegen untersagt.
Ausnahmsweise erteilt das Justizministerium eine Genehmigung zur Ganzjahresnutzung.
"

Ich habe es mal auf Deutsch kopiert, damit du das auch erkennst.

Hier noch eine andere Quelle: Nachzulesen bei DK-Ferien.
Juristisch betrachtet: Was kennzeichnet ein Ferienhaus?
Lage in einem Gebiet, das den Status eines "Ferienhausgebietes" innehat
ganzjährige Nutzung ist nicht zulässig (es gibt allerdings Ausnahmen)
Sommerhalbjahr: beliebiges Bewohnen erlaubt
Winterhalbjahr: mehr als 3 Wochen im Stück sind nicht erlaubt
Rentner, die das Haus vor mindestens einem Jahr gekauft haben, dürfen es ganzjährig bewohnen
gewerbliche Nutzung und Vermietung durch eine Firma ist (außer bei einigen seltenen Altverträgen) nicht zulässig
private Vermietung ist erlaubt

Bin mal jetzt auf deine Interpretation gespannt.
Detlef
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von 25örefan »

Im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) ist die Nutzung
über einen längeren Zeitraum (mehr als drei Wochen) dagegen untersagt.
Ein Verbot der Vermietung im o.g. Zeitraum über 3 Wochen an den gleichen Mieter ist wohl damit gemeint, aber es wird doch nicht heißen, dass vom 1. Oktober bis 31. März, also für halbes Jahr ein Ferienhaus nur insgesamt 3 Wochen vermietet werden darf.
Oder verstehe ich jetzt etwas falsch?
Siehe dazu auch hier:
[url]http://dk-forum.de/phpbb3/viewtopic.php?t=12353&p=140782[/url]
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von mieke »

25örefan hat geschrieben: aber es wird doch nicht heißen, dass vom 1. Oktober bis 31. März, also für halbes Jahr ein Ferienhaus nur insgesamt 3 Wochen vermietet werden darf.
Sagt ja auch niemand, steht auch nirgends. Das das Ferienhaus im genannten Zeitraum für mehr als 3 Wochen vermietet werden darf, wurde hier schon mehrfach festgestellt.
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Ronald »

Zuelli hat geschrieben:
Der Eigentümer kann das ganze Jahr drin wohnen?
Das scheint so zu sein.
Meine Hauseigentümer haben jedenfalls mal ein Winterhalbjahr im Sommerhaus verbracht/verbringen müssen (alte Wohnung in Aalborg gekündigt, Neue noch nicht fertig).
Ansonsten wird das Haus im Winter nicht vermietet, Wasser wird abgelassen, Strom abgestellt.
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von evi jensen »

Normalerweise können eigentümer auch nicht den ganzen winter dort wohnen, man kann aber eine ausnahmegenehmigung bekommen, wie das abläuft weiss ich aber nicht.
Renter, die ihr ferienhaus seit über einem Jahr besitzen, können dort das ganze jahr wohnen.
Lg, Evi
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von 25örefan »

mieke hat geschrieben:
25örefan hat geschrieben: aber es wird doch nicht heißen, dass vom 1. Oktober bis 31. März, also für halbes Jahr ein Ferienhaus nur insgesamt 3 Wochen vermietet werden darf.
Sagt ja auch niemand, steht auch nirgends. Das das Ferienhaus im genannten Zeitraum für mehr als 3 Wochen vermietet werden darf, wurde hier schon mehrfach festgestellt.
Dann hat aber diese Dreiwochen-Regelung keinen Einfluss (und das war ja ein Diskussionspunkt) auf z.B. die Frequenz bei der Hausmüllentsorgung.
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Re: Ferienhaus vor Ort mieten

Beitrag von Tatzelwurm »

25örefan hat geschrieben:Dann hat aber diese Dreiwochen-Regelung keinen Einfluss (und das war ja ein Diskussionspunkt) auf z.B. die Frequenz bei der Hausmüllentsorgung.
So wie ich das verstehe kannst während der Winterzeit das Haus öfters vermieten,
nur nicht mehr als drei Wochen am Stück,
dass verhindert die Vermietung oder Nutzung über die gesamte Winterzeit.
Und was die z.B. die Müllabfuhr betrifft, wenn die Gemeinde es nicht macht oder nicht so oft macht,
dann muss der Vermieter eben selber für die Müllabfuhr sorgen.
Auch das wäre für mich als Vermieter ein Grund, dass Haus nicht so oft zu vermieten.
Ein weiterer wären die Energiekosten, dass Haus mit den Wasserleitungen muss ja zumindest frostfrei gehalten
werden.

@ Ronald
Tatzelwurm hat geschrieben:Im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) ist die Nutzung
über einen längeren Zeitraum (mehr als drei Wochen) dagegen untersagt.
Ausnahmsweise erteilt das Justizministerium eine Genehmigung zur Ganzjahresnutzung."
Gilt auch für den Hausbesitzer.
Tatzelwurm hat geschrieben:Rentner, die das Haus vor mindestens einem Jahr gekauft haben, dürfen es ganzjährig bewohnen
Das dürfte doch alles erklären.

Gruss
Detlef
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