Fragen zum Umzug als Rentner nach Dänemark

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
bella
Mitglied
Beiträge: 222
Registriert: 03.07.2006, 10:28

Fragen zum Umzug als Rentner nach Dänemark

Beitrag von bella »

Hej

Wir haben seit 2016 ein Haus auf Bornholm.

In fünf Jahren wollen wir entweder ganz dorthin ziehen oder zumindest den Großteil des Jahres dort leben - so der Plan. Das Haus ist ein Helårshus, wird jedoch derzeit als Fritidshus genutzt. Da gibt es also keine Probleme.

Mich interessiert, ob mir jemand erklären kann, welche steuerlichen und rechtlichen Probleme die beiden 'Ansätze' mit sich bringen. Würde unsere Rente dann in Dänemark nochmal versteuert werden, wenn wir nach DK umziehen?
Und was müssen wir beachten, wenn wir in D wohnen bleiben, aber eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um längere Zeit in Däneamark bleiben zu können. Hätte das auch steuerliche Auswirkungen (oder sonst welche, die wir nicht auf dem Schirm haben)?

Gibt es Vorrausetzungen, die wir in diesem Fall erfüllen müssten? So etwas wie ein Rentennachweis vielleicht? Ich würde eh noch ein paar Jahre arbeiten :-)

Danke für eure Hilfe,

Bella
Hilsen
Bella
gerdson
Mitglied
Beiträge: 620
Registriert: 16.01.2016, 17:00

Re: Fragen zum Umzug als Rentner nach Dänemark

Beitrag von gerdson »

Da werden Sie geholfen:
https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/

Rentenzahlungen werden nach EU Recht in dem Land versteuert, wo sie ausgezahlt werden, also in D. Aber... das bedeutet nach meiner Einschätzung nur, dass die Dänen das dann freundlicherweise berücksichtigen und Dir aus der dänischen Steuerschuld den Betrag erlassen, den Du bereits in D gezahlt hast. Ob die Regelung bedeutet, dass ausländische Renten komplett Steuerfrei im Wohnland sind, weiss ich nicht genau.

Wie das mit "Betriebsrenten" oder Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen aussieht, ist voellig unklar, und fuer jegliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus Kapitalertraegen gilt: Steuerpflicht in DK.

Die Dänen werden aber wenig Interesse haben Euch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung auszustellen, als Rentner, wenn Ihr keine nennenswerten Bezueg in DK versteuert. Denn fuer die Krankenversicherung ist nach EU Recht das Wohnsitzland zustaendig, und damit haette Euch der daenische Steuerzahler "an der Backe".

Meine Empfehlung waere, in D "gemeldet zu bleiben", und > 185 Tage in Deutschland zu verbringen. Dann bleibt Ihr im deutschen Sozialversicherungssystem und zahlt auch weiterhin dort Steuern.
Benutzeravatar
25örefan
Mitglied
Beiträge: 7159
Registriert: 30.07.2013, 23:31
Wohnort: Niedersachsen

Re: Fragen zum Umzug als Rentner nach Dänemark

Beitrag von 25örefan »

Eigentlich solltet man zu dieser wichtigen Frage besser einen diesbezüglich versierten Steuerberater konsultieren.
Rentenzahlungen werden nach EU Recht in dem Land versteuert, wo sie ausgezahlt werden, also in D. Aber... das bedeutet nach meiner Einschätzung nur, dass die Dänen das dann freundlicherweise berücksichtigen und Dir aus der dänischen Steuerschuld den Betrag erlassen, den Du bereits in D gezahlt hast. Ob die Regelung bedeutet, dass ausländische Renten komplett Steuerfrei im Wohnland sind, weiss ich nicht genau. ..
Die Dänen sind was die Besteuerung von Renten anbelangt nicht etwa besonders freundlich, sondern an das von DK und D geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen auch für Renten gebunden
Doppelbesteuerungsabkommen Gebunden.
Mit bestimmten Ländern hat Deutschland ein Abkommen geschlossen, Rentner nicht doppelt zu besteuern. Durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, ob entweder der alte Heimat- oder der neue Wohnsitzstaat die Steuer erheben darf.

Dem DBA zufolge müssen Bezieher einer gesetzlichen Rente in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie zum Beispiel in folgenden Ländern ihren neuen Wohnsitz haben:

Belgien, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen

Mehr dazu hier: https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/a ... enzen.html
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

DK seit 1965
Nørre Vorupør, Blavand, Bjerregård, Stauning, Agger, Tranum Strand, Marielyst, Argab, Bornholm/Sømarken, Odense, Houvig, Søndervig, Bjerregård/ Hegnet, Skovmose/ Insel Als, Mommark/ Insel Als
bella
Mitglied
Beiträge: 222
Registriert: 03.07.2006, 10:28

Re: Fragen zum Umzug als Rentner nach Dänemark

Beitrag von bella »

Die Frage sollte ja auch erst mal nur zur Vorabinformation dienen - natürlich werden so etwas Wichtiges konkret abklären lassen, wenn es wirklich losgeht.

Danke für die Infos, so in etwas hatte ich mir das schon gedacht.

Sind denn Probleme bei dem Antrag auf den registreringsbevis zu erwarten (Nachweis über das nach EU-Recht bestehende Aufenthaltsrecht)? MIt Rentennachweis, Krankenversicherung usw. denke ich eigentlich, dass das reibungslos klappen sollte.

Wären wir wir damit steuerlich in DK 'raus'? (abgesehen vom Haus)
Hilsen
Bella
gerdson
Mitglied
Beiträge: 620
Registriert: 16.01.2016, 17:00

Re: Fragen zum Umzug als Rentner nach Dänemark

Beitrag von gerdson »

https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

Da steht auch etwas über die Krankenversicherung.

Ich habe heute vormittag noch mal im DBA rumgelesen. Ich bin doch ziemlich sicher, dass Ihr Eure Rente zunächst in D versteuert, und in DK dann "noch einmal", wobei die in D bereits gezahlte Steuer dann angerechnet wird - im Prinzip also wie für "Grenzgänger", die in DK wohnen, aber in D arbeiten.

Seht Euch auch das Thema Erbschaft an (falls "es sich lohnt"), die Freibeträge sind in DK deutlich geringer als in Deutschland, auch Schenkungen an Kinder unterliegen schon knapp unterhalb 10.000 EUR einer "Schenkungssteuer".