Corona Reiseauswirkungen

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25örefan
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von 25örefan »

ReiseReise schrieb
Da muß der Staat helfen, wie Deutschland das auch tut.
Raus aus dem hygge und ran
Genau.
Man kann es es ja auch so sehen:
Dänemark hat die Grenze geschlossen, was zum Zeitpunkt der Schließung als politische Entscheidung galt.
....weder das dänische Gesundheitsamt noch die Weltgesundheitsamt haben iesen Schritt empfohlen.
https://www.heise.de/tp/features/Daenem ... 83247.html
Ein Ausreiseverbot für Deutsche bestand/ besteht ja nicht, sondern lediglich die Empfehlung keine Reisen zu unternehmen. Wer hat also die Nutzung eines gebuchten Ferienhauses verhindert?
Und wer soll dafür zahlen, der in Dänemark schwächere Part im Vertragswerk Ferienhausbuchung, nämlich der Kunde.
Mein Mitgefühl mit vor allem den großen Ferienhausanbietern, die mit vergleichsweise langem Atem wie man sieht mehr als unnachgiebig sind, hält sich deutlich in Grenzen.
Vielmehr gilt mein Mitgefühl all den Kleinen, wie den Reinigungs- und Wartungskräften, die oftmals auf eigene Rechnung arbeiten und nicht durchbezahlt werden und all diejenigen, die im Handel und im Gastgewerbe nicht analog den Ferienhausanbietern eine Vorkasse im Sack haben.

Ministerpräsidentin Mette Frederiksen auf einer Pressekonferenz:
Wir werden das gemeinsam durchstehen
(Quelle siehe Link oben)
Aber dann bitte auch mit allen Betroffenen, auch den Touristen, die seit Jahrzehnten einen nicht unerheblichen Beitrag zur dänischen Volkswirtschaft in ansonsten strukturschwachen Gebieten beigetragen haben und doch auch künftig beitragen sollen, ohne möglicherweise in Coronakrise verprellt worden zu sein.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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Hendrik77
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von Hendrik77 »

Wie Lyset-1 schon schrieb bleiben die Grenzen Dänemarks bis zum 10.5.2020 weiter geschlossen.

Midlertidig grænsekontrol med indrejseforbud

Der blev den 14. marts 2020 indført midlertidig grænsekontrol med indrejseforbud ved alle danske grænser. Grænsekontrollen, der som udgangspunkt ikke omfatter godstransport, forlænges til og med den 10. maj 2020.

Quelle https://www.regeringen.dk/nyheder/2020/ ... nisteriet/

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Hendrik77
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von Hendrik77 »

25örefan hat geschrieben:Ministerpräsidentin Mette Frederiksen auf einer Pressekonferenz:
Wir werden das gemeinsam durchstehen

Aber dann bitte auch mit allen Betroffenen, auch den Touristen, die seit Jahrzehnten einen nicht unerheblichen Beitrag zur dänischen Volkswirtschaft in ansonsten strukturschwachen Gebieten beigetragen haben und doch auch künftig beitragen sollen, ohne möglicherweise in Coronakrise verprellt worden zu sein.
Du erwartest jetzt aber nicht ernsthaft das Dänemark die Gesetze ändert damit es u.a. ausländischen Touristen möglich gemacht wird kostenfrei zu stornieren?

Auch der Gerichtsstand ist in den Verträgen der Ferienhausanbieter klar definiert und mir ist nicht bekannt das es politische Ambitionen gibt dies zu ändern.

Venlig hilsen
Hendrik77
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25örefan
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von 25örefan »

Hendrik 77 schrieb
Du erwartest jetzt aber nicht ernsthaft das Dänemark die Gesetze ändert damit es u.a. ausländischen Touristen möglich gemacht wird kostenfrei zu stornieren?

Auch der Gerichtsstand ist in den Verträgen der Ferienhausanbieter klar definiert und mir ist nicht bekannt das es politische Ambitionen gibt dies zu ändern.
Nein, ich “erwarte“, dass die dänische Regierung den entsprechenden Unternehmen so weit finanziell unter die Arme greift, dass sie nicht darauf angewiesen sind zukünftige Kunden durch unkulantes Geschäftsgebaren zu verprellen

Hendrik77 schrieb
Auch der Gerichtsstand ist in den Verträgen der Ferienhausanbieter klar definiert und mir ist nicht bekannt das es politische Ambitionen gibt dies zu ändern.
Allerdings gibt es Urteile, die die Geltendmachung bei Streitigkeiten um Mietsachen/ Ferienhäuser am Wohnort des Verbrauchers bestätigen.
Hier z.B. ein BGH-Urteil:
Bestehen aus dem Mietverhältnis, Reiseveranstalter und Verbraucher noch Ansprüche, so können diese am Wohnort des Verbrauchers geltend gemacht werden.

Zusammenfassung:
Im vorliegenden Fall buchte die Klägerin, welche ihren Wohnsitz in Schwerin hat, ein Ferienhaus in Belgien bei einem dänischen Reiseveranstalter. Der dänische Reiseveranstalter bot dieses Ferienhaus in Belgien seinem Reisekatalog an. Die Klägerin fuhr in dem gebuchten Zeitraum zu dem gemieteten Ferienhaus. Dort stellte die Klägerin einige Mängel fest....
Die Klägerin reichte an ihrem Wohnsitz am Amtsgericht Schwerin Klage ein.

Die Klägerin erhob Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Die Beklagte aus Dänemark wies die Zuständigkeit des Schweriner Gerichts für internationale Streitigkeiten ab.

Das Gericht entschied das die Klägerin rechtens gehandelt habe, als sie Klage an ihrem Wohnsitz einreichte. Ein Verbraucher, der von einem Reiseveranstalter ein einem Dritten gehörendes Ferienhaus mietet, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen.
https://reise-recht-wiki.de/streitigkei ... 1-bgh.html
Siehe auch hier:
Karlsruhe (dapd). Bei Mängeln eines Ferienhauses im Ausland können deutsche Urlauber künftig leichter ihre Rechte einklagen. Sie können dann vor einem Gericht ihres deutschen Wohnsitzes Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.

Bislang war umstritten, ob bei solchen Klagen gegen den Ferienhausanbieter deutsche Gerichte zuständig sind oder ausschließlich das Gericht an dem Ort, an dem sich das Ferienhaus befindet. Der BGH urteilte nun, dass die deutschen Gerichte für solche Schadenersatzklagen international zuständig sind.
https://www.welt.de/newsticker/news3/ar ... endig.html
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mieke
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von mieke »

ReiseReise hat geschrieben:Und bekommt man dann das Haus im gleichen Zeitraum 2021 zum selben Kurs? Was wenn es auf einmal wie üblich 100€ mehr kosten soll?
Details zu den Regelungen findet man beim jeweiligen Anbieter. Ich habe statt einer Woche zwei gebucht, anderes Haus andere Konditionen, klar gab es da eine Preisdifferenz.

@Touri Ich sehe nicht, dass die Gutscheinbesitzer automatisch Häuser zweiter oder Dritter Wahl nehmen müssen, ich habe mir einen Ersatztermin gewählt und dann ein Haus gefunden, welches mir gefällt und scher nicht schlechter ist als das was ich jetzt bezogen habe.
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
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breutigams
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von breutigams »

|
Die Marschroute der Regierung für die kommenden Wochen

Die jüngsten Jahrgänge in der Volksschule sollen als Erste wieder ab 15. April anfangen. Es geht um die Klassen 0 bis 5.
Die abschließende Prüfung in der Volksschule findet dieses Jahr nicht statt.
Auch Betreuungseinrichtungen für Kinder sollen zum gleichen Termin öffnen.
Es werden neue Regeln für Hygiene gelten. Kinder sollen möglichst viel Zeit im Freien verbringen und spielen.
Das Abitur wird stattfinden. Die 3-G-Klassen und 2-HF-Klassen werden geöffnet. Ansonsten bleiben die Gymnasien geschlossen.
Universitäten und andere weiterführende Ausbildungen bleiben geschlossen.
Angestellte in privaten Betrieben können wieder in höherem Maß zu ihrem Arbeitsplatz.
Andere Begrenzungen werden um vier Wochen verlängert. Dies gilt für das Versammlungsverbot für mehr als zehn Personen und die Grenzschließung.
Auch bleiben Geschäfte mit direktem Kundenkontakt wie Frisöre und Restaurants geschlossen.
Die Musikfestivals des Sommers werden nicht stattfinden. Ein Verbot für größere Versammlungen wird bis inklusive August verlängert.
Damit werden auch Kliplev Mærken und das Tønder Festival ausfallen. Gleiches gilt für das Roskilde Festival.
Begleitet wird die vorsichtige Öffnung durch ein umfassenderes Testprogramm. Dieses gilt sowohl für Tests für eine aktuelle Ansteckung sowie für Antikörper, die zeigen, inwiefern man vom Coronavirus zu einem früheren Zeitpunkt angesteckt gewesen ist. wt
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von ReiseReise »

Dann wird wohl Rammstein in Aarhus auch abgesagt werden.

Gut das unser Hotel kostenfrei storniert werden kann
Hendrik77
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von Hendrik77 »

25örefan hat geschrieben: Nein, ich “erwarte“, dass die dänische Regierung den entsprechenden Unternehmen so weit finanziell unter die Arme greift, dass sie nicht darauf angewiesen sind zukünftige Kunden durch unkulantes Geschäftsgebaren zu verprellen
Du kannst "erwarten" was Du möchtest, aber Tatsache ist das die dänische Regierung andere Prioritäten hat wie dänische Ferienhausvermieter oder deutsche Touristen.

Wenn man als Mieter ein Vertrag unterschreibt wo drin steht das der Gerichtsstand in Dänemark ist, aber meint danach ggf. in seiner Heimat klagen zu können, entbehrt das für mich jeder Grundlage. Die betreffenden Links kann ich auch nicht öffnen bzw. erscheint immer eine Fehlermeldung, aber das ist auch egal, da für mich die Rechtslage eindeutig ist.
Wo sind denn die Beispiele wo die Klage deutscher Touristen in ihrer Heimat zugelassen wurden und das trotz der Klausel im Vertrag das der Gerichtsstand in Dänemark ist?

Venlig hilsen
Hendrik77
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Buschchaot
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von Buschchaot »

Ich habe 2 Beiträge gelöscht. Der eine widersprach der Forenetikette und der 2. war eine Antwort darauf.
MfG Buschchaot
mieke
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von mieke »

@25örefan

Kann deine Links leider nicht öffnen.

Möchte zu bedenken geben, dass es in den von dir verlinktem Fall um Schadensersatzforderungen geht, dass dürfte ein anderer Fall sein, als das was wir jetzt erleben.
Erstens gibt es, wie schon verlinkt, auch in D noch keine Rechtsprechung wie im Pandemiefall reiserechtl. zu bewerten ist und zweitens dürfte es bei entsprechenden Streitfällen letztlich auch darum gehen, ob und inwieweit AGB der Reiseanbietern wirksam sind oder nicht. Und ob man das wirklich einfach am dt. Wohnort Rückzahlungen durchfechten kann, kann nur ein Rechtsanwalt entscheien... Auffällig ist aber, dass reiserechtl.Informationen zum Thema Pandemie und Individualreise, immer erst mal darauf abzielen, dass häufig ausländ. Mietrecht gilt.
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Finn
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von Finn »

Wir hatten ein Haus für Juni gebucht welches wir nach Schließung der Grenze von uns aus für eine Gebühr von 50 Euro auf September umgebucht haben. Das Haus war gerade noch frei in einem Zeitraum wo wir auch Urlaub nehmen konnten. Sollte das nun auch nicht klappen können wir bis Ende 2021 ein Haus,( welches wir allerdings innerhalb 3 Monate nach Öffnung der Grenze buchen müssen , )aussuchen. Ich denke auch dann lässt sich noch was finden. Für uns eine annehmbare Lösung das Geld ist ja nicht weg . Dafür einen Anwalt zu nehmen wäre mir persönlich viel zu anstrengend und warscheinlich teurer als der gebucht Urlaub.

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25örefan
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von 25örefan »

Hendrik77 schrieb
Wenn man als Mieter ein Vertrag unterschreibt wo drin steht das der Gerichtsstand in Dänemark ist, aber meint danach ggf. in seiner Heimat klagen zu können, entbehrt das für mich jeder Grundlage. Die betreffenden Links kann ich auch nicht öffnen bzw. erscheint immer eine Fehlermeldung, aber das ist auch egal, da für mich die Rechtslage eindeutig ist.
Wo sind denn die Beispiele wo die Klage deutscher Touristen in ihrer Heimat zugelassen wurden und das trotz der Klausel im Vertrag das der Gerichtsstand in Dänemark ist?
Das sehen der Bundesgerichtshof, EU-Recht und Weitere anders.
Ich bin kein Jurist und knn deshalb nicht zu solch sicheren Einschätzungen kommen wie Du sie Dir zutraust.
Ich muß mich da auf diejenigen verlassen, deren Job es ist derlei Einschätzungen vorzunehmen und Recht zu sprechen.
(... ich hoffe die Linksdressen sind jetzt zugänglich)
Zusammenfassung:
Im vorliegenden Fall buchte die Klägerin, welche ihren Wohnsitz in Schwerin hat, ein Ferienhaus in Belgien bei einem dänischen Reiseveranstalter. Der dänische Reiseveranstalter bot dieses Ferienhaus in Belgien seinem Reisekatalog an. Die Klägerin fuhr in dem gebuchten Zeitraum zu dem gemieteten Ferienhaus. Dort stellte die Klägerin einige Mängel fest und zeigte diese auch umgehend bei der Beklagten an. Die Klägerin forderte die Beklagte mehrfach auf die Mängel zu beseitigen. Da dies nicht geschah, reiste die Klägerin ab. Die Klägerin reichte an ihrem Wohnsitz am Amtsgericht Schwerin Klage ein.

Die Klägerin erhob Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Die Beklagte aus Dänemark wies die Zuständigkeit des Schweriner Gerichts für internationale Streitigkeiten ab.

Das Gericht entschied das die Klägerin rechtens gehandelt habe, als sie Klage an ihrem Wohnsitz einreichte. Ein Verbraucher, der von einem Reiseveranstalter ein einem Dritten gehörendes Ferienhaus mietet, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen.


https://reise-recht-wiki.de/streitigkei ... 1-bgh.html
Sofern der Anbieter das Geld nicht freiwillig zurückzahlt, hilft nur klagen. Sofern der Anbieter in der EU sitzt, profitieren Verbraucher von dem so genannten Verbrauchergerichtsstand. Demnach haben Verbraucher die Wahl, entweder den Anbieter am zuständigen Gericht seines Sitzes, also im jeweiligen Zielland oder aber an dem für den am Wohnort des Verbrauchers zuständigen Gericht, also in Deutschland, zu verklagen.
https://sos-flugverspaetung.de/blog/cor ... rueck.html
Bislang war umstritten, ob bei solchen Klagen gegen den Ferienhausanbieter deutsche Gerichte zuständig sind oder ausschließlich das Gericht an dem Ort, an dem sich das Ferienhaus befindet. Der BGH urteilte nun, dass die deutschen Gerichte für solche Schadenersatzklagen international zuständig sind.
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von Hendrik77 »

Hendrik77 hat geschrieben: Wo sind denn die Beispiele wo die Klage deutscher Touristen in ihrer Heimat zugelassen wurden und das trotz der Klausel im Vertrag das der Gerichtsstand in Dänemark ist?
Der letzte Beitrag beantwortet nicht die oben zitierte Frage und das bedeutet das es kein Urteil gibt was die Klausel im Vertrag für ungültig erklärt. Somit kann man davon ausgehen das der Vertrag mit dieser Klausel rechtsgültig ist.

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Hendrik77
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von 25örefan »

Hendrik77 hat geschrieben:
Hendrik77 hat geschrieben: Wo sind denn die Beispiele wo die Klage deutscher Touristen in ihrer Heimat zugelassen wurden und das trotz der Klausel im Vertrag das der Gerichtsstand in Dänemark ist?
Der letzte Beitrag beantwortet nicht die oben zitierte Frage und das bedeutet das es kein Urteil gibt was die Klausel im Vertrag für ungültig erklärt. Somit kann man davon ausgehen das der Vertrag mit dieser Klausel rechtsgültig ist.

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Hendrik77
Ich bin nicht vom Fach (Du?)und selbst Juristen Weden sich wohl künftig darüber streiten.
[/quote] Das Gericht entschied das die Klägerin rechtens gehandelt habe, als sie Klage an ihrem Wohnsitz einreichte. Ein Verbraucher, der von einem Reiseveranstalter ein einem Dritten gehörendes Ferienhaus mietet, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen.[/quote]
Es geht in dem Urteil um Dansommer und deren Klage den Prozess gegen das Unternehmen vor einem dänischen Gericht abzuwickeln und diese Klage wurde abgewiesen.
Und das ist wie Du immer wieder so schön sagst eine „Tatsache“.
Öffne den zugehörigen Link und lies die Hintergründe zur Urteilsfindung. Nochmal ein weitere Ausschnitt:
Das Gericht entschied das die Klägerin [die Kundin/Mieterin) rechtens gehandelt habe, als sie Klage an ihrem Wohnsitz einreichte. Ein Verbraucher, der von einem Reiseveranstalter ein einem Dritten gehörendes Ferienhaus mietet, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen.

Tenor:

Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Schwerin vom 16. November 2011 wird auf Kosten der Beklagten [Dansommer]zurückgewiesen.
(Link s.o.)
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Re: Corona Reiseauswirkungen

Beitrag von Hendrik77 »

Es gibt keine Klage deutscher Touristen die in Deutschland zugelassen wurde wo es sich um ein Ferienhaus in Dänemark handelt und die erwähnte Klausel im Vertrag stand. Das ist eine Tatsache. Da brauch man auch kein Jurist sein um das fest zu stellen. Es geht in dieser Rubrik nicht um Ferienhäuser in Belgien oder die dazugehörige Klage einer deutschen Touristin, das ist alles OT.
Scheinbar darf sich 25örefan hier OT Beiträge ohne Ende erlauben ohne das dies vom Team sanktioniert wird, aber auch das ändert nichts an der oben genannten Tatsache.

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Hendrik77