Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

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breutigams
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von breutigams »

Hier mal zur Auklärung der Gesetzeslage.
1) Die Hunde sind in DK eingeführt worden ( geschmuggelt ) und dürfen so nicht nach DE ins Tierheim gegeben werden.
2) Der Pole hätte sie durch Deutschland (nur als Transitland)zurück nach Polen bringen müssen und dort beim Zoll die
Hunde vorführen (in Amtshilfeersuchen aus DK ). Da währe er aber verhaftet worden.Dieses lehnte er ab. Also blieben die
Welpen in DK und wurden nach DK Recht eingeschläfert. Da keine Papiere über Impfungen usw. vorlagen.
3) Somit war das Einschläfern rechtens aber leider unumgänglich. Mir tut es auch sehr leid , aber Gesetz ist Gesetz.

Traurige Grüsse Peter
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25örefan
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von 25örefan »

MrMinden hat geschrieben:Aaahhh...
Das gibt für Fairdog ja wieder genügend Zündstoff für locker drei oder mehr Jahre.
(
Fairdog wäre es bestimmt lieber keinen Zündstoff zu bekommen :roll:
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MrMinden
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von MrMinden »

25örefan hat geschrieben: Fairdog wäre es bestimmt lieber keinen Zündstoff zu bekommen :roll:
Da bin ich anderer Meinung! :wink:

Stimmungsmache und Co. geht immer am Besten, wenn man belegbare Quellen und Infos hat. Dieser "Verein" nutzt ja immer gerne jeden kleinsten Strohhalm und 25 Welpen sind quasi eine tonnenschwere Ladung Strohhalme...

Aber sollen sie ruhig machen. Das ist so ein heikles Thema, da trennt sich eh die Spreu vom Weizen und jeder muss für sich entscheiden, wie er damit um geht.

Die Anzahl der Dänemark Hasser dürfte mit solchen Aktionen zumindest nicht weniger werden.

Gruß, René
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25örefan
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfe

Beitrag von 25örefan »

MrMinden hat geschrieben:
25örefan hat geschrieben: Fairdog wäre es bestimmt lieber keinen Zündstoff zu bekommen :roll:
Da bin ich anderer Meinung! :wink:

Stimmungsmache und Co. geht immer am Besten, wenn man belegbare Quellen und Infos hat. Dieser "Verein" nutzt ja immer gerne jeden kleinsten Strohhalm ...
Die Anzahl der Dänemark Hasser dürfte mit solchen Aktionen zumindest nicht weniger werden.

Gruß, René
Nur zu meinem Verständnis:
Warum schreibst Du Verein in Anführungszeichen?
Und warum schreibst Du Stimmungsmache. Gegen wen oder was?
Und warum sollte Fairdog Strohhalme benötigen?
Ist an der Arbeit von Fairdog etwas verwerflich?
PS
Die „Dänemark-Hasser sind von der Anzahl her gegenüber den Dänemarkliebhabern wohl eh vernachlässigbar :idea:
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MrMinden
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von MrMinden »

Persönliche Meinung:

Für mich ist das kein Verein in diesem Sinne sondern ... (ich erspare mir das lieber, man weiß ja nie wer mit liest).

Der Verein betreibt in meinen Augen Stimmungsmache gegen Dänemark (und nicht gegen die dort allgemein gültigen Gesetze).

Fairdog braucht selbstverständlich solche Presse um weiterhin Stimmung zu machen. Es sind so viele aus dem Kontext gerissene Fälle seitens Fairdog vorhanden, die hinten und vorne nicht passten. Aber sowas verkauft sich gut und schon haste wieder 1000 Postings "Nie im Leben betrete ich Dänemark!" "Nicht mal ohne Hund fahre ich dorthin und rate auch jedem davon ab." usw usw usw.

Und nein, an der der Arbeit von Tierschutzorganisationen und Vereinen ist absolut nichts verwerfliches, es geht mir persönlich aber um das "wie".

Aber wie bereits geschrieben, dass ist so ein heikles Thema, da muss man immer vorsichtig sein was man wie wo warum schreibt, ohne das es gleich eskaliert...

Gruß, René
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breutigams
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von breutigams »

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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von breutigams »

Tollwutgefahr
Eingeschläferte Welpen: Entscheidung hängt von diesen Faktoren ab
hm/kj
14. August 2020 Flensburg/Kiel
Zuletzt aktualisiert um: 16:23 Uhr
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Am Grenzübergang Ellund-Fröslee stoppte die Polizei den Lieferwagen mit zwei Personen und fand 25 Hundewelpen.
Foto: Karsten Sörensen
Mussten die 25 Hundewelpen auf dänischer Seite am Grenzübergang Ellund eingeschläfert werden? Auf Nachfrage des „Nordschleswigers“ äußern sich die Stadt Flensburg und das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium.

Wie das „Flensburger Tageblatt“ berichtete, hätte das Tierheim Flensburg 25 Hundewelpen, die illegal nach Dänemark gebracht werden sollten, aufgenommen.

Flensburger Tierheim: Wir hätten die Welpen aufgenommen

Dazu schreibt die dänische Nahrungsmittelbehörde, dass sie die Verantwortung der Durchführung einer Quarantäne nicht abgeben kann: „Die Nahrungsmittelbehörde hat nur auf dänischem Boden die Vollmacht, Beschlüsse über eine Quarantäne zu treffen, nur hier kann sie verfügen. Die Behörde eines Landes kann daher keine Kontrollaufgaben auf dem Gebiet eines anderen Landes durchführen.“

Im Übrigen, so die Behörde, wäre das Einführen der Welpen auch in Deutschland ungesetzlich gewesen, da es sich um gemeinsames EU-Recht handele.
Einreiseverbot von Welpen unter 15 Wochen

So ist auf der Seite des Bundesinnenministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu lesen:

„Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.“

Eingeschläferte Hundewelpen: Heftige Reaktionen

Die Stadt Flensburg ist sich der Gefahr durch die Tollwut und der daraus folgenden Maßnahmen bewusst, doch Pressesprecher Clemens Teschendorf betont den Blick auf das Tierwohl.
Stadt Flensburg: Quarantäne vorzuziehender Weg

Gegenüber dem „Nordschleswiger“ führt er aus: „Die Tollwut stellt eine ernste Gefährdung dar, die auch in Deutschland außerordentlich ernst genommen wird und die entsprechend der Verordnung zum Schutz über die Tollwut bekämpft werden muss. Bei der Handhabung eines Falles wie dem an der dänischen Grenze ist sicherlich der Seuchenschutz zu beachten, allerdings muss aus Sicht der Stadt auch der Tierschutz bzw. das Tierwohl im Blick behalten werden. Tiere, die unter Tollwutverdacht stehen, können unter Quarantäne genommen werden, bis ein Ergebnis eindeutig festgestellt ist. Behandlungsversuche an nachweislich erkrankten Tieren sind hingegen nicht erlaubt. Eine Untersuchung von beschlagnahmten Tieren in einem Fall, der ähnlich gelagert wäre, und die Unterbringung in Quarantäne ist aus Sicht der Stadt Flensburg der vorzuziehende Weg.“

Der Flensburger Stadtsprecher fügt hinzu, dass die Welpen bei Tollwutverdacht mindestens vier Monate in Quarantäne gekommen wären. Clemens Teschendorf weist darauf hin, dass die Stadt Flensburg die Kosten übernommen hätte, sofern der Halter nicht herangezogen werden kann. Die Frage nach dem Kostenpunkt für die 25 Hundewelpen kann er nicht beantworten.
Unklar, ob die Tiere quarantänefähig waren

Außerdem stellt Teschendorf klar, dass eine Aussage zur Quarantänefähigkeit der Tiere ohne eine Untersuchung der Tiere von Seiten der Stadt nicht beurteilt werden kann.

Auf die Frage, ob der zuständige Veterinär sich gegen eine Tötung von möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren entscheiden und Quarantäne anordnen kann, antwortet der Stadtsprecher: „Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut hat der Veterinär einen Ermessensspielraum, der sich aus dem Unterabschnitt 2 ,Besondere Schutzmaßnahmen bei Haustieren‘ ergibt. Für uns gilt in der Abwägung, dass eine Tötung von Lebewesen nur das allerletzte Mittel sein kann.“
Ministerium: Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab

Doch was würde passieren, wenn solche Welpen von der deutschen Polizei abgefangen würden? „Der Nordschleswiger“ hat beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

„Wenn ein Transport mit aus anderen Mitgliedsstaaten verbrachten Welpen von der Polizei angehalten wird, wird zunächst überprüft: Woher kommen die Welpen? Werden Bescheinigungen mitgeführt? Wie werden die Hunde transportiert? Dann wird das zuständige Veterinäramt hinzugezogen. Es führt eine weiterführende Unterprüfung unter anderem dazu durch, ob die rechtlich vorgeschriebenen Dokumente mitgeführt werden, die Hunde gechipt sind, wie ihr allgemeiner Zustand ist (Gesundheit und Wohlbefinden, z. B. wegen der Hitze), ob der Transport tierschutzgerecht erfolgt, und es erfolgt auch eine Einschätzung, ob die Welpen alt genug sind, um vom Muttertier getrennt zu werden. Auf dieser Grundlage wird über die weiteren Maßnahmen entschieden (beispielsweise ob eine Rücksendung bei illegalem Verbringen in Betracht gezogen wird).“
Einzelfallentscheidung nötig

Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums stellt klar, dass das Vorgehen der Behörden immer eine Einzelfallentscheidung ist. „Ausschlaggebend für solche Entscheidungen sind verschiedene Kriterien: neben dem Gesundheitszustand unter anderem, ob die Herkunft der Tiere zu ermitteln ist, ob ein Tollwutrisiko nicht auszuschließen ist, ob eine Rücksendung in das Herkunftsland möglich ist, eine Quarantäne in Betracht kommt oder im Einzelfall auch weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.“ Was genau mit weitergehenden Maßnahmen gemeint ist und ob dazu auch eine Tötung zählt, erläutert sie nicht.

Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass das Angebot zur Aufnahme von Hundewelpen durch das Tierheim Flensburg unabhängig von der Entscheidung der dänischen Behörden zu betrachten sei.
Tierschutzorganisation veranstaltet Mahnwache

Den Vorfall an der dänischen Grenze nimmt die Tierschutzorganisation Peta zum Anlass, am Sonnabend eine Mahnwache gegen Hundezucht am Grenzübergang Kupfermühle zu halten. Unter dem Motto „Ich bin kein Gelegenheitskauf“ findet die Aktion ab 10.15 Uhr unterhalb des „Hotel des Nordens“ statt. Peta weist darauf hin, dass solche Vorfälle wie der Hundeschmuggel nach Dänemark überhaupt nur durch die Nachfrage der Konsumenten nach gezüchteten Hunden ermöglicht werde. Die Tierrechtsorganisation fordert Tierfreunde auf, Hunde zu adoptieren, anstatt sie beim Züchter zu kaufen.

Keine Papiere – Hundewelpen eingeschläfert
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25örefan
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von 25örefan »

MrMinden hat geschrieben:Persönliche Meinung:
Der Verein betreibt in meinen Augen Stimmungsmache gegen Dänemark (und nicht gegen die dort allgemein gültigen Gesetze)
Welches Interesse sollte ein Verein wie Fairdog (der mit dänischen Veterinärverband, Hundeverhaltensforschern und Tierschutz zusammenarbeitet) haben, Stimmungsmache gegen Dänemark über das dänische Hundegesetz hinaus zu machen?
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sea u in denmark
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von sea u in denmark »

Alle Erklärungen und Begründungen können nichts daran ändern, dass für mein Empfinden eine abscheuliche und unentschuldbare Untat begangen wurde, die bei gutem Willen leicht zu vermeiden gewesen wäre.

sea u in denmark
Lyset-1
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von Lyset-1 »

@ny hinnerk
Natürlich ist das eine traurige Geschichte. Nur sollten wir uns darüber im klaren sein, dass auch in deutschen Tierheimen täglich Hunde und noch wesentlich mehr Katzen getötet werden. Kein Tierheim und kein Gnadenhof haben die Möglichkeit, alle Tiere, die in den Tierheimen abgegeben werden an Interessenten zu vermitteln. Die meisten Tierheime platzen aus allen Nähten. Und dann müssen immer wieder traurige Entscheidungen getroffen werden. So werden dann beispielsweise Hunde mit äußerst geringen Vermittlungschancen (alt, krank oder weil sie nicht den allgemein optischen Vorstellungen entsprechen nach einer gewissen Zeit im Zwinger des Tierheims eingeschläfert.
Es hat leider etwas gedauert, bis der Dt. Tierschutzbund mir auf meine Anfrage geantwortet hat. Es ist einfach falsch was Ny Hinnerk da behauptet und gefährlich für die, die sich gerne alles so einfach machen. Hier ist der entsprechende Text des Tierschutzgesetzes:
- 8 -TierheimordnungVIII. Einschläfern von Tieren1. Grundsatz Grundsätzlich darf im Tierheim kein Tier eingeschläfert werden. Die Einschläferung (Euthanasie) unheilbar kranker Tiere, die nur unter Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben könnten, ist ein selbstverständliches Gebot des Tierschutzes. Die medizinische Indikation ist nur vom Tierarzt zu treffen und anschließend darf die schmerzlose Einschläferung auch nur von diesem durchgeführt werden. 2. Ausnahmen In folgenden Ausnahmefällen ist, nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes die Einschläferung unumgänglich: Bei Tieren, die starke, nicht behebbare, konstante Verhaltensstörungen zeigen, und deren Weiterleben mit schweren Leiden verbunden wäre, oder bei Tieren, die infolge abnormer und nicht behebbarer Verhaltensstörungen eine akute Gefahr für sich oder ihre Umwelt darstellen Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von Sachkundigen nicht erfolgreich war, muss in diesen Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung von einer Kommission getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit Amtstierarzt sein sollte, bestehen. Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte Aufzeichnungen über die vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, den Grund und die Durchführung mit Datum anzufertigen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren. IX. Dokumentation Jedes Tierheim ist verpflichtet nachfolgende Informationen zu dokumentieren: Über das Tierheim - Tierbestandsbuch, in dem für jedes Einzeltier folgendes aufgeführt wird: Tierart, Rasse, Geschlecht, Alter, Farbe und Zeichnung sowie besondere Merkmale wie z.B. kastriert, Kennzeichnung (Tätowierung, Mikrochip). Weitere Angaben, die darin verzeichnet werden müssen sind: Zugang (wann, Umstände) und Verbleib der Tiere (Vermittlung, Tod, Einschläferung) Gesundheitsdaten (Krankheiten und deren Verlauf) sowie Besonderheiten im Verhalten; durchgeführte therapeutische und prophylaktische Maßnahmen (z.B. Kastration; Impfung) Fundtieranzeigen Abgabeverträge Exakte Aufzeichnungen über Euthanasien (s. dazu auch VIII)

Und der Link:https://www.tierschutzbund.de/fileadmin ... rdnung.pdf

Hilsen Lyset
Lesen schadet der Dummheit.
Tatzelwurm
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von Tatzelwurm »

Soweit die Theorie :oops: :shock:
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
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25örefan
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von 25örefan »

Tatzelwurm hat geschrieben:Soweit die Theorie :oops: :shock:
Bis zum Nachweis, dass es nur die Theorie ist, bleibt für die Praxis die „Unschuldsannahme.„

Tierheime in D werden sich hüten, Tiere einschläfern zu lassen, weil wie Du anmerkst das Geld fehlt und / oder die Tiere „äußerst geringen Vermittlungschancen (alt […] , weil sie nicht den allgemein optischen Vorstellungen entsprechen ,nach einer gewissen Zeit im Zwinger des Tierheims“ einschläfern zu lassen. Es sei denn, es liegt eine medizinische Diagnose vor.
Ohne eine solche wird sich auch nur schwerlich ein Tierarzt finden, der dazu bereit ist, ein Tier ohne eine solche Diagnose tierschutzgesetzwidrig einzuschläfern.
Sollte solches aufgedeckt werden, steht auch für ein Tierheim einiges auf dem Spiel ( strafrechtlich, e.V.- Status, Spendengelder).
Es mag solche (Ausnahme-) Fälle geben, die Regel sind sie in D im Gegensatz zu einigen anderen Ländern allerdings nicht.
Deutschland: Tierschutzgesetz verbietet Tötung
In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz die Tötung eines gesunden Tieres “ohne vernünftigen Grund”. Selbst extreme Kosten gelten dabei nicht als ein solcher. So sind nach einem NDR-Bericht beispielsweise in der Gemeinde Staufenberg (Hessen) binnen fünf Jahren für zwei Kampfhunde über 35.000 Euro an Unterbringungskosten aufgelaufen. Die Staffordshire-Terrier waren nicht vermittelbar, da sie einen Menschen gebissen hatten. Der Bürgermeister ließ die – laut Angaben der betreuenden Tierpension gesunden – Hunde daraufhin einschläfern. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Sie erließ gegen ihn und den Tierarzt, der der die beiden Kampfhunde eingeschläfert hatte, einen Strafbefehl von je 40 Tagessätzen zu 90 Euro – insgesamt 3.600 Euro Geldstrafe.
https://www.wir-sind-tierarzt.de/2017/0 ... eraerztin/
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von Touri »

Tatzelwurm hat geschrieben:Soweit die Theorie :oops: :shock:
Und was soll uns das sagen? Wenn du mehr weißt, dann schreib es doch einfach, anstatt mit drei Wörtern etwas anzuzweifeln, ohne zu begründen/zu belegen. Und was sollen die Verlegenheits-Geschockt-Emojis in diesem Zusammenhang? Ist dir die Dürftigkeit deines Beitrages bewusst und bist deshalb geschockt? Immerhin. Das zeigt Selbsterkenntnis.
Dennoch halte ich deinen Beitrag für überflüssig und solltest du entgegen meiner Annahme (alternative) Fakten haben, solltest du diese noch nachtragen.
Touri
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von Touri »

Vielen Dank für die Recherchen/ Links zum Tierschutz, zur Tierheimordnung usw. Diese sind sicher überzeugender als die „Nebel-Behauptungen“.

Ich glaube, viele, sicherlich nicht alle..., Teilnehmer an dieser Diskussion sind sich weitestgehend einig darüber, dass es sehr traurig ist, dass die Welpen eingeschläfert wurden. Aber es fällt schon auf, dass einige das als „gegeben“ hinnehmen, relativieren usw. Die Verweise „Anders ist das auch so..“, „Gesetz ist Gesetz“ machen das deutlich. Manchmal wurden auch nicht nachprüfbare Behauptungen aufgestellt. Außerdem wurde dieser Thread zum Anlass genommen, Fair Dog u.a. Stimmungsmache gegenüber Dänemark zu unterstellen und ein User führt in dieser Diskussion sogar „militante Tierschützer“ an. Ich frage mich, welche Intentionen damit verfolgt werden. Steckt vielleicht die „In- Dänemark-ist alles-super-Haltung“ dahinter? Mit dieser Haltung wird sich nie etwas ändern und vielleicht werden auch in Zukunft Hunde vorschnell und ohne das Bemühen um andere Lösungen eingeschläfert werden.

Dass andere Lösungen eventuell möglich sind, zeigt dieser Thread aber auch. Deshalb bin ich froh, dass es ihn gibt, und hoffe, dass die Kritik an dem Vorgehen in Dänemark vielleicht dazu führt, dass die getroffenen Entscheidungen zumindest überdacht werden, auch wenn ein mögliches Überdenken die 25 getöteten Welpen nicht wieder lebendig macht.

Touri
gerdson
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Re: Dänische Polizei lässt 25 Welpen einschläfern

Beitrag von gerdson »

Die Entwicklung in diesem Thread enthaelt wirklich wieder mal alles, was in diesem Forum nicht stimmt. Und das Problem liegt nicht am Forum oder dem Thema selbst, sondern an ganz bestimmten Mitgliedern, die es einfach nicht lassen koennen, ihre persoenlichen Differenzen oeffentlich auszutragen. Zum Kotzen.