Liebe Mitglieder,
ich lebe aktuell in Scheidung. Ich habe 8 Jahre in Dk gearbeitet und nun geht es um den Versorgungsausgleich. Ich habe gehört, dass die Auskunftserteilung sehr lange dauert. Hat jemand hier Erfahrung gemacht und kann mir davon berichten? Gibt es eine ungefähre prognostische Vorhersage, wieviel eingezahlt wurde und am Ende rauskommt?
Scheidung und Versorgungsausgleich
Re: Scheidung und Versorgungsausgleich
Du meinst die dänische Altersvorsorge? Bitte bedenke, dass Du nicht "eingezahlt" hast. Die derzeitige Regelung ist so, dass Du je Jahr der Beschäftigung bzw. des (genehmigten) dauerhaften Aufenthaltes in DK einen Teilanspruch aufbaust. Ob / in welchem Umfang neben der folkepension auch die tillægspension ausgezahlt wird, kann man noch nicht sagen (ehestands- und einkommensabhängig), daher wird die wohl nicht in die Berechnung des Versorgungsausgleichs eingehen können. Der Teilanspruch lag als ich 2015 begonnen habe hier zu arbeiten noch bei einem vierzigstel pro Jahr, aber die lieben Dänen haben dann mal eben die Geschäftsgrundlage geändert, und das hängt jetzt vom individuellen Pensionsalter ab (welches offenbar für nach 1971 geborene gesetzlich noch nicht mal endgültig festgelegt ist...). Also z.B. 8/47 der folkepension, ca. 14.000 DK/Jahr vor Steuer.
https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/ ... nemark.php
Kennst Du diese Seite:
https://www.scheidung-online.de/scheidu ... sorgungen/
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Re: Scheidung und Versorgungsausgleich
Danke.
Ich habe gelesen, dass die dänische Rente bei 1600 (-1800) Euro pro Monat liegt. Wie kann es da sein, dass der von dir angegebene Betrag nur bei 14000 Dk/Jahr liegt?
Ich habe gelesen, dass die dänische Rente bei 1600 (-1800) Euro pro Monat liegt. Wie kann es da sein, dass der von dir angegebene Betrag nur bei 14000 Dk/Jahr liegt?
Re: Scheidung und Versorgungsausgleich
1. Die Pension setzt sich aus der folkepension und der tillægspension zusammen. Ersterer bekommt jeder "voll" ausgezahlt (Achtung, siehe Punkt 2), die "Zulage" hingegen ist in ihrer Höhe abhängig davon, ob man a) verheiratet (zusammenlebend) ist und b) wie hoch das Einkommen in Summe ist. Beispielsweise wird dabei berücksichtigt ob man noch einer Beschäftigung nachgeht, oder weitere Einkünfte aus einer privaten oder ausländischen Pension oder Rente hat, und dann wird gekürzt.
2. Die volle Pension erhält man nur, wenn man auch "Zeit seines Arbeitslebens" im dänischen System war, also hier gearbeitet oder gelebt hat. Mit nur 8 Jahren in Dänemark wirst Du eben nur einen Bruchteil erhalten, wie von mir beschrieben z.B. 8/47, das ist weniger als ein Fünftel der von Dir genannten "maximalen Summe". Wobei diese offenbar mehr oder weniger von der vollen "tillægspension" ausgeht.
Lass Dich bitte im Detail bei pendlerinfo.org beraten!
2. Die volle Pension erhält man nur, wenn man auch "Zeit seines Arbeitslebens" im dänischen System war, also hier gearbeitet oder gelebt hat. Mit nur 8 Jahren in Dänemark wirst Du eben nur einen Bruchteil erhalten, wie von mir beschrieben z.B. 8/47, das ist weniger als ein Fünftel der von Dir genannten "maximalen Summe". Wobei diese offenbar mehr oder weniger von der vollen "tillægspension" ausgeht.
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Re: Scheidung und Versorgungsausgleich
Das dänische Pensionssystem besteht ja nicht nur aus der Folkepension, als Arbeitnehmer hast du in der Regel auch eine Arbeitsmarktpension in die du und der Arbeitgeber einzahlen. Wecher Pensionskasse du angehörst hängt von deinem Tarifvertrag ab.