Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

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MBPUNKT
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Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von MBPUNKT »

Gerade habe ich in der Zeitung " Münchener Merkur " mal wieder einen (Sommerloch-?)Bericht über die besonders strengen Einreisebestimmungen für Hunde nach DK, über die 13 verbotenen Listenhunderassen, über das Einschläfern dürfen durch die Polizei usw., usw. gelesen.

Sicherlich existiert dieses alles in der Theorie, aber ich habe in all den Jahrzehnten überreichlicher Hundemitnahme nach DK nicht ein einziges Mal irgendeine Kontrolle erlebt, irgendeinen Impf- oder Abstammungsnachweis vorzeigen müssen und Ähnliches.

Ok, vor ca. 40 Jahren ermahnte mich mal ein Jäger, weil mein Retriever im Wald, wenn auch bei Fuß so doch unangeleint neben mir herlief. Das wird einem aber auch in D passieren.

Hat jemand von euch Erfahrungen bzgl. dieses Themas gemacht oder kann Erlebnisse von Anderen aus erster Hand berichten?

Nicht etwa, dass ich strenge Bestimmungen grundsätzlich ablehne, aber vor einigen Jahren kursierten ja mal derart schlimme Horrormeldungen, dass manche Hundebesitzer sagten, sie reisen deswegen nicht mehr nach DK.
Ich kann mich ärgern, bin aber nicht verpflichtet dazu :!:
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BellaS
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von BellaS »

In unseren Urlauben in DK sind wir kein einziges Mal an der Grenze kontrolliert worden und auch als unser Hund mit uns nach DK eingewandert ist, hat man keine Kontrolle vom Impfschutz ect. gehabt. Wobei auch alles nach Vorschrift gewesen waere. Habe jetzt aus unserem Gassi geh Umfeld hier in DK, auch noch nichts gehoert. Der Muechner Merkur muss halt seine Seite voll bekommen im Sommerloch 😉

Was halt alle Hunde hier am Halsband haben, ist die Adresse und Telefonnummer vom Halter. Wir haben eine digitale Hundemarke mit QR Code, kann jedes Smartphone einlesen und da sieht man dann alle Daten vom Hund.
Und hier am Strand wird sich schon sehr dran gehalten, den Hund im vorgeschriebenen Zeitraum, an der Leine zu fuehren.
Pippilotta
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von Pippilotta »

Der Besitz und die Einfuhr der sogenannten Listenhunde und Kreuzungen mit diesen ist in Dänemark verboten. Kommt ein Urlauber mit einem solchen Hund nach Dänemark wird der Hund in Quarantäne genommen und ausgewiesen. Eingeschläfert wird ein Urlauberhund nicht mehr, das Gesetz wurde 2017 geändert.

Ansonsten gilt in DK dass Hunde bei Einfuhr einen geltenden EU-Pass mit Tollwutimpfung haben müssen. Desweiteren müssen sie gechipt sein und eine Hundemarke mit Angabe des Besitzers tragen, gerne auch die Telefonnummer.

Ich lebe seit vielen Jahren in DK und muss bei einer Fahrt nach D auch einen solchen Ausweis mit Tollwutimpfung dabei haben, musste diesen aber bei Aus- und Einreise noch nie vorzeigen. Die Hundemarke habe ich mit einer dänischen und einer deutschen Telefonnummer inklusive Landeskennzeichen versehen, falls der Hund sich mal losreissen sollte (das war noch nie der Fall aber man weiss ja nie).
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MBPUNKT
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von MBPUNKT »

Pippilotta hat geschrieben: 17.08.2023, 13:35 Eingeschläfert wird ein Urlauberhund nicht mehr, das Gesetz wurde 2017 geändert.
DAS zu lesen ist sehr beruhigend! Wobei ich mir sowieso nicht vorstellen kann, dass einem unserer damaligen Golden Retriever oder unserem jetzigen Husky-Bordercollie-Rüden ein solches Schicksal jemals geblüht hätte, bzw. blühen würde.

Aber selbst, wenn das Einschläfern von Urlauberhunden in Dänemark mal praktiziert worden sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein (Amts-)Tierarzt sich damit leicht getan hat, nur weil die Polizei der Meinung war, es entspräche dem Gesetz.

Da müssen schon trifitge Gründe vorgelegen haben, denke ich mir mal.
Ich kann mich ärgern, bin aber nicht verpflichtet dazu :!:
Tanja Jakob
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von Tanja Jakob »

Die Einreisebestimmungen für Hunde, einschließlich Impfungen und Rassebeschränkungen, sind da, um sowohl Menschen als auch Tiere zu schützen. Es kann jedoch frustrierend sein, wenn diese Regeln nicht konsequent durchgesetzt werden, oder wenn Horrorgeschichten die Runde machen und Menschen unnötig verunsichern.

Hier sind einige spezifische Überlegungen, die Ihnen und anderen Hundebesitzern helfen könnten:

Informieren Sie sich direkt bei den Behörden: Wenn Sie planen, mit Ihrem Hund nach Dänemark zu reisen, kontaktieren Sie die zuständigen Behörden oder besuchen Sie deren Website, um sich über die aktuellsten Einreisebestimmungen zu informieren. Dies gibt Ihnen Klarheit darüber, was genau erforderlich ist.

Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor: Auch wenn Kontrollen selten sein mögen, ist es immer besser, vorbereitet zu sein. Halten Sie alle erforderlichen Dokumente, wie Impfpass und eventuelle Abstammungsnachweise, bereit.

Kontaktieren Sie andere Reisende: Falls möglich, sprechen Sie mit anderen Hundebesitzern, die kürzlich nach Dänemark gereist sind. Sie können Ihnen aus erster Hand berichten, wie ihre Erfahrungen waren und was sie konkret unternommen haben, um in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu sein.

Leinenpflicht beachten: Es kann hilfreich sein, die lokalen Vorschriften zur Leinenpflicht in verschiedenen Gebieten zu kennen. So wie Sie schon eine Begegnung mit einem Jäger hatten, können solche Vorfälle durch Kenntnis der lokalen Regelungen vermieden werden.
MK_86
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von MK_86 »

Unser Hund ist jetzt bald 9 Jahre alt (Labrador). Ich bin zwar in Dänemark wohnhaft aber auch öfters in den Touristenecken unterwegs (eigentlich fast jedes Wochenende, das ganze Jahr über). Hund ist meistens mit dabei.

Solange dein Hund keine Probleme verursacht, interessiert es einfach niemand. Da kontrolliert niemand. Es hat mich jedenfalls noch nie jemand auf die Papiere für meinen Hund angesprochen. Man bekommt eventuell ein paar komische Bemerkungen wenn man den Hund frei laufen lässt aber das ist ja auch nachvollziehbar.

Was aber Pflicht ist sind diese Hundemarken. Da muss der Name des Tiers, Adresse und Telefonnummer drauf.
Pippilotta
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von Pippilotta »

MBPUNKT hat geschrieben: 17.08.2023, 13:59
Pippilotta hat geschrieben: 17.08.2023, 13:35 Eingeschläfert wird ein Urlauberhund nicht mehr, das Gesetz wurde 2017 geändert.
DAS zu lesen ist sehr beruhigend! Wobei ich mir sowieso nicht vorstellen kann, dass einem unserer damaligen Golden Retriever oder unserem jetzigen Husky-Bordercollie-Rüden ein solches Schicksal jemals geblüht hätte, bzw. blühen würde.

Aber selbst, wenn das Einschläfern von Urlauberhunden in Dänemark mal praktiziert worden sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein (Amts-)Tierarzt sich damit leicht getan hat, nur weil die Polizei der Meinung war, es entspräche dem Gesetz.

Da müssen schon trifitge Gründe vorgelegen haben, denke ich mir mal.
Der triftige Grund war ein altes, aber geltendes Gesetz dass bestimmte Hunderassen in DK verboten sind und Tiere, welcher dieser Rasse angehören, einzuschläfern sind. Da konnte die Polizei damals gar nicht anders handeln.

Mittlerweile wurde das Gesetz geändert und Hunde von Urlaubern, die unwissentlich einen solchen Hund mit im Gepäck haben, werden ausgewiesen. Falls der Hund allerdings in DK einen Menschen oder ein Tier angegriffen und verletzt/getötet hat, wird dieser Hund eingeschläfert.
Pippilotta
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von Pippilotta »

MK_86 hat geschrieben: 22.08.2023, 09:24 Was aber Pflicht ist sind diese Hundemarken. Da muss der Name des Tiers, Adresse und Telefonnummer drauf.
Das ist nicht ganz richtig. Auf die Hundemarke muss verpflichtend lediglich Name und Adresse des Hundebesitzers stehen. Telefonnummer ist freiwillig, aber empfehlenswert. Bei der Telefonnummer schreibe ich immer auch die Landeskennzahl mit drauf, das macht es einfacher wenn man im Ausland ist.
Im Übrigen wird sogar abgeraten den Namen des Hundes mit drauf zu schreiben, um es eventuellen Dieben schwerer zu machen.
MK_86
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Re: Einreisebestimmungen für Hunde, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis?

Beitrag von MK_86 »

Ah, wieder was gelernt.

Soweit ich mich erinnere bezahlt man bei uns im Tierladen pro Zeile. Daher wahrscheinlich die "Pflicht" soviel wie möglich auf die kleine Marke zu prägen :wink: :D