Ein juristischer Begriff: Haussuchungsbefehl u.a.

Uddannelse, studium, højskoler, kurser, tyske sprog-spørgsmål m.m.
Torrox

Beitrag von Torrox »

Hej,

hinter dem Rücken von Tuppi läuft da nichts.
Ich will mir doch keinen Ärger einhandeln. Du sollst ja Gerüchten zufolge ein Schwerenöter sein. Das ist mir zu gefährlich.

Außerdem möchte ich dir nur die Lebensmittel vorbei bringen. Melde dich, sobald Tuppi wieder da ist.

Einen schönen Sonntag wünscht

Kerstin
Danebod

Beitrag von Danebod »

Der notorische Tullebølle hat gerade wirklichen juristischen Ärger gekriegt.

http://www.surfer-vor-gericht.de/

PUnkte 1, 6 und 8!
Hani125
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Beitrag von Hani125 »

Also meines erbärmlichen Wissens und einer etwas verstaubten Gesetzesfassung von 2000 nach spricht das Gesetz von Durchsuchungen der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz bzw. §105 Absatz 2 Strafprozeßordnung).

Der Begriff der Haussuchung ist mir im Gesetz bislang nicht aufgefallen, das Sachverzeichnis des Schönfelders läßt den Begriff ebenso vermissen.

Allerdings führt Dr. Dr. h.c.mult. Claus Roxin (ja, den Mann gibts wirklich www.claus-roxin.de ), seineszeichens Professor für Straf- und Strafverfahrensrecht an der Universität München, in seinem Buch Strafverfahrensrecht 25. Auflage auf Seite 297 unter IV den Begriff Haussuchung auf.

Wenn der Begriff auch nicht im Gesetz auftaucht (was ich nicht vollends bestätigen kann und will), so versteht ihn wenigstens ein Professor für Strafrecht, denn er setzt in in seinem Buch mit der Durchsuchung der Wohnung in Verbindung ;)
Janey
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Beitrag von Janey »

Also ich nenne das schlicht und ergreifend "Durchsuchungsbefehl" (Durchsuchungsbeschluss könnte man auch sagen, weil es in Beschlussform ergeht, es heisst halt einfach bloß Befehl.)Alles andere habe ich nie gehört!
Ach so, und ich bin Juristin. Mag sein, dass es die anderen genannten Begriffe gibt, aber bei uns am Gericht werden die nicht verwendet...