Medikament "Medikinet" nach DK einführen

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ilbu

Medikament "Medikinet" nach DK einführen

Beitrag von ilbu »

hallo zusammen,
wir werden im Mai DK-Urlaub machen. Da unser Sohn Medikinet braucht,muß ich das Medikament mitnehmen. Nun habe ich schon gehört, dass es da Schwierigkeiten geben kann. Wer kann mir weiterhelfen? Muß ich ein Formular oder eine Bestätigung meines Arztes mitnehmen?
Danke schon im Voraus.
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<font color=red>Überschrift geändert /Martin, Moderator</font id=red>
Zuletzt geändert von ilbu am 03.02.2004, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
Allegra

Beitrag von Allegra »

Hallo ilbu1

Ich habe im letzten Sommer die gleiche Frage (bei uns nur bezogen auf Ritalin) gestellt und unter anderem folgende informative Antwort bekommen:

"Ritalin ist im gesamten Schengen-Raum ein Narcotic und kann nicht mit den üblichen Medikamenten verglichen werden. Das kracht furchtbar, wenn man in eine Kontrolle gerät.

Man braucht die Bescheinigung gemäß dem Schengener Abkommen - die muss vom Arzt ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Hier gibts die beispielsweise:

http://www.bfarm.de/de/btm/form/schengener_3s.pdf

Es ist mir immer ein Rätsel, wie blauäugig und unwissend Ärzte und Apotheker im Umgang mit Ritalin und Amphetaminlösungen sind - die Fälle, wo ganze Schulklassen an der Grenze zurückgewiesen wurden, weil ein Schüler Ritalin ohne Bescheinigung dabei hatte, sind gut bekannt.

Vielleicht noch ein Hinweis zu anderen Ländern: Schengen-Länder (alle skandinavischen Länder sind dabei) verlangen die genannte Bescheinigung, Großbritannien und Irland brauchen keine Beglaubigung der Bescheinigung durch ein Gesundheitsamt, da reicht die Unterschrift und der Stempel des Arztes.

Bei allen anderen Ländern (z.B. Kanada und USA, aber auch Tschechien, Slowakei, ...) sollte man in der Auslandsvertretung nachfragen - dies ist absolut notwendig bei solchen Ländern, die hohe Strafen auf illegale Einfuhr von Drogen haben. In Singapur oder Malaysia besteht potentiell die Gefahr einer extremen Freiheitsstrafe. Diese Länder verlangen eine vorher durch die Botschaft erteilte Einfuhrgenehmigung, die an der Grenze vorgelegt werden muss."

Grüße,

allegra
Zuletzt geändert von Allegra am 09.02.2004, 01:57, insgesamt 1-mal geändert.
ilbu

Beitrag von ilbu »

Vielen Dank, allegra,

Muß ich das Medikament an der Grenze dann gleich deklarieren oder nur auf Nachfrage?

Ilka