Einreise nach Dänemark
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Einreise nach Dänemark
Hallo ich habe mal eine sehr wichtige Frage an euch...
Ich bin deutschen und arbeite im Moment als au-pair in dänemark und möchte da auch weiterhin bleiben... meine au-pair zeit geht noch bis nächstes jahr september..
jetz aber die eigentliche frage.... mein freund ist türke und wir möchten im august heiraten und er möchte dann mit mir nach dänemark kommen um dort zu wohnen und zu arbeiten...
was gibt es da für bestimmungen? ist es einfach das er mit mir kommen kann oder kann es da probleme geben da er türke ist und welche dokumente braucht er zu einreise? ich bin wirklich verzweifelt und habe schon überall gesucht...
jetzt hoffe ich auf diesen weg schnell hilfe für mein problem zu finden
Ich bin deutschen und arbeite im Moment als au-pair in dänemark und möchte da auch weiterhin bleiben... meine au-pair zeit geht noch bis nächstes jahr september..
jetz aber die eigentliche frage.... mein freund ist türke und wir möchten im august heiraten und er möchte dann mit mir nach dänemark kommen um dort zu wohnen und zu arbeiten...
was gibt es da für bestimmungen? ist es einfach das er mit mir kommen kann oder kann es da probleme geben da er türke ist und welche dokumente braucht er zu einreise? ich bin wirklich verzweifelt und habe schon überall gesucht...
jetzt hoffe ich auf diesen weg schnell hilfe für mein problem zu finden
- Lars J. Helbo
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Das ist eigentlich unproblematisch - also gar keine Bange, bei den blöden Kommentaren.
Es gibt nur drei Bedingungen.
Du bist deutsche Staatsbürgerin (= EU-Bürger)
Ihr seid verheiratet
Du hast ein Job
In dem Fall bekommst Du eine Aufenthaltsgenehmigung als EU-Arbeitnehmer, und damit bist Du ohne weiteres berechtigt Deine nächsten Verwandten (Ehemann und Kinder) mit nach DK zu nehmen. Also alles kein Problem.
Es gibt nur drei Bedingungen.
Du bist deutsche Staatsbürgerin (= EU-Bürger)
Ihr seid verheiratet
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In dem Fall bekommst Du eine Aufenthaltsgenehmigung als EU-Arbeitnehmer, und damit bist Du ohne weiteres berechtigt Deine nächsten Verwandten (Ehemann und Kinder) mit nach DK zu nehmen. Also alles kein Problem.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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- Lars J. Helbo
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Ja genau, Dein Mann ist ja dann "mitziehender naher Verwandter". D.h. damit er sein Aufenthaltsgenemigung bekommen kann, müsst Ihr nachweisen, dass Ihr verheiratet seid und dass Du wegen Arbeit legal hier bist. Danach dürfte das eigentlich kein Problem sein.
Nur, heisst es dann natürlich, dass er "von Dir abhängig ist". Im Falle einer Scheidung würde er vermutlich ausgewiesen werden, während Du (und evtl. Kinder) hier bleiben könntest. Das ist jetzt natürlich bestimt nicht aktuel, aber Du solltest das wissen.
Nur, heisst es dann natürlich, dass er "von Dir abhängig ist". Im Falle einer Scheidung würde er vermutlich ausgewiesen werden, während Du (und evtl. Kinder) hier bleiben könntest. Das ist jetzt natürlich bestimt nicht aktuel, aber Du solltest das wissen.
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Das einzige Problem ist, dass Au-pair nicht als Job in dem Sinne zählt, denn man hat nur eine Aufenthaltgenehmigung. Keine Arbeitsgenehmigung ( daher darf die Arbeitszeit eines Au-pairs die 30 St. Grenze auch nicht überschreiten)Es gibt nur drei Bedingungen.
Du bist deutsche Staatsbürgerin (= EU-Bürger)
Ihr seid verheiratet
Du hast ein Job
siehe hier: [url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/au_pair/[/url]
Særligt om opholdstilladelsen
En au pair får opholdstilladelse, men ikke arbejdstilladelse, da de opgaver, au pair-personen varetager hos værtsfamilien, ikke regnes som arbejde. En au pair-person må ikke tage lønnet/ulønnet arbejde ved siden af eller mod evt. betaling udføre husligt arbejde for værtsfamilien mere end maksimum 5 timer om dagen, 6 dage om ugen.
Selve ansættelsen som au pair betragtes dog som et arbejdsgiver-/lønmodtagerforhold og er derfor underlagt dansk ferielovgivning og danske skatteregler. Skatteforvaltningen i den kommune, hvor værtsfamilien bor, kan svare på spørgsmål vedrørende evt. beskatning. Spørgsmål vedrørende ferieregler bedes rettet til Feriekontoret, Finsensvej 78, 2000 Frederiksberg C, tlf. 38 14 84 84 (telefontid: mandag-torsdag kl. 12.00-15.00, fredag kl. 12.00-14.00).
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yep genau - steht auch in dem genannten Dokument ganz oben:JasperKK hat geschrieben:Zum Thema Au-pair:
Ob man au-pair ist oder anderweitig arbeitet, spielt gar keine Rolle, da es hier eine EU-Staatsangehörigkeit gibt. Daher ist auch keine Arbeitsgenehmigung erforderlich; ein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsmarkt besteht völlig unabhängig von irgendwelchen Papieren.
also genau, wie jeder andere EU Buerger. Registreringsbevis ja, -aber Arbeitserlaubnis nicht nøtigEU/EØS-statsborgere, der ønsker at være au pair, skal ansøge Statsforvaltningen om et registreringsbevis (EU-statsborgere) eller et opholdsbevis (EØS-statsborgere).
- Lars J. Helbo
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Das stimmt schon - ABER - darum ging es hier nicht ....
Das Problem ist doch, dass ein Au-pair kein "Arbeitnehmer" im Sinne des EU-Rechtes ist, und daher nicht automatisch das Recht hat, naher verwandte mit zu bringen.
So wie ich den ersten Beitrag lese, soll der Mann aber auch erst nach Ablauf der Au-pair Zeit nachziehen, und dann ist ja kein Problem, vorausgesetzt sie findet eine Anstellung.
Das Problem ist doch, dass ein Au-pair kein "Arbeitnehmer" im Sinne des EU-Rechtes ist, und daher nicht automatisch das Recht hat, naher verwandte mit zu bringen.
So wie ich den ersten Beitrag lese, soll der Mann aber auch erst nach Ablauf der Au-pair Zeit nachziehen, und dann ist ja kein Problem, vorausgesetzt sie findet eine Anstellung.
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Ich bin da anderer Meinung, da der EuGH im Januar festhehalten hat, dassDas Problem ist doch, dass ein Au-pair kein "Arbeitnehmer" im Sinne des EU-Rechtes ist, und daher nicht automatisch das Recht hat, naher verwandte mit zu bringen.
"Der Umstand, dass einem türkischen Staatsangehörigen gestattet worden
ist, als Au-pair-Kraft oder als Student in das Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats einzureisen, kann ihm nicht die Eigenschaft als „Arbeitnehmer“
nehmen und ihn nicht von der Zugehörigkeit zum regulären
Arbeitsmarkt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80
des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung
der Assoziation ausschließen. Dieser Umstand hindert den betreffenden
Staatsangehörigen daher nicht daran, sich auf diese Vorschrift zu berufen,
um eine Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis zu erhalten und in
den Genuss eines dementsprechenden Aufenthaltsrechts zu kommen."
(Rechtssache C-294/06)
Au-Pairs gelten also zumindest nicht mehr unzweifelhaft nicht als Arbeitnehmer. Daher sollte auch der Nachzug des Ehegatten möglich sein.
Hallo!
Kann nur aus meiner Erfahrung als Neudänin berichten.
Zunächst ist es mal so, dass bei Aufenthaltserlaubnis zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschieden wird und die auch verschiedene Anlaufstellen haben.
Und das Familiennachzugsgesetz ist in Dänemark deutlich verschärft worden.
Nachzug selbst von so nahen Verwandten wie Ehegatten. Kindern, Eltern etc. ist extrem erschwert worden.
Gerade, wenn es sich um Nicht-EU-Bürger handelt.
Es wird auch von kommunaler Seite davon abgeraten, dass man die Zuzug von Familien über die Familienzusammenführung versucht.
Ich kenne eine Familie (er ist Däne, sie aus Thailand, ihre Tochter auch thailändisch und nun eine gemeinsame Tochter)
Die Tochter aus erster Ehe musste 6 Jahre auf ihr Visum und später auch auf ihre Aufenthaltserlaubnis warten - trotz Familienzusammenführung.
Dein Partner sollte sich selbst hier einen Job suchen und dann einen eigenen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis stellen.
Geht schneller, kostet weniger und ist deutlich unbürokratischer.
Und als Au-Pair-Mädchen bekommst Du doch auch nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Du müsstest dir doch auch eine neue Aufenthaltserlaubnis holen.
Kann nur aus meiner Erfahrung als Neudänin berichten.
Zunächst ist es mal so, dass bei Aufenthaltserlaubnis zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschieden wird und die auch verschiedene Anlaufstellen haben.
Und das Familiennachzugsgesetz ist in Dänemark deutlich verschärft worden.
Nachzug selbst von so nahen Verwandten wie Ehegatten. Kindern, Eltern etc. ist extrem erschwert worden.
Gerade, wenn es sich um Nicht-EU-Bürger handelt.
Es wird auch von kommunaler Seite davon abgeraten, dass man die Zuzug von Familien über die Familienzusammenführung versucht.
Ich kenne eine Familie (er ist Däne, sie aus Thailand, ihre Tochter auch thailändisch und nun eine gemeinsame Tochter)
Die Tochter aus erster Ehe musste 6 Jahre auf ihr Visum und später auch auf ihre Aufenthaltserlaubnis warten - trotz Familienzusammenführung.
Dein Partner sollte sich selbst hier einen Job suchen und dann einen eigenen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis stellen.
Geht schneller, kostet weniger und ist deutlich unbürokratischer.
Und als Au-Pair-Mädchen bekommst Du doch auch nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Du müsstest dir doch auch eine neue Aufenthaltserlaubnis holen.