Unterhaltsrecht
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Unterhaltsrecht
Ich lebe mit meiner 14jährigen Tochter in DK. Ihr Vater lebt in Deutschland. Welches Unterhaltsrecht zählt da eigentlich? Das in DK oder in D? LG
- Lars J. Helbo
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Das kann niemanden auf diese Grundlage sagen. Warst Du mit dem Vater verheiratet? Wenn ja, wann und wo seid Ihr geschieden? Wo ist die Tochter geboren? Etc.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Ja also, wenn du mir dann weiterhelfen kannst: Wir haben damals in D geheiratet und meine Tochter ist in D geboren. Wir leben seid 2 Jahren in DK und haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Mein Ex - Mann lebt in Deutschland und hat bis vor 2 Monaten den regulären Unterhalt nach deutschem Recht bezahlt. Ich weiss nicht, ob meine Aussagen jetzt soweit ausreichen. LG Lunapaluna
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hallo luna !
das beste ist wohl, du befragst einen anwalt, der im familienrecht firm ist ... gibt einige in flensburg und umgebung ...
unmittelbar kann ich nicht sehen, wieso sich die von ihm geleistete unterhaltshöhe ausschliesslich auf grund des geänderten geografischen standortes deiner tochter ändern sollte.. andererseits sind hier die lebenshaltungskosten ja höher ... aber da müssen fachkräfte ran !!! Bitte wende dich doch an die kostenlose rechtsberatung in flensburg oder kiel , da solltest du qualifizierte ansprechspartner finden können !!!
das beste ist wohl, du befragst einen anwalt, der im familienrecht firm ist ... gibt einige in flensburg und umgebung ...
unmittelbar kann ich nicht sehen, wieso sich die von ihm geleistete unterhaltshöhe ausschliesslich auf grund des geänderten geografischen standortes deiner tochter ändern sollte.. andererseits sind hier die lebenshaltungskosten ja höher ... aber da müssen fachkräfte ran !!! Bitte wende dich doch an die kostenlose rechtsberatung in flensburg oder kiel , da solltest du qualifizierte ansprechspartner finden können !!!
- Lars J. Helbo
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Ihr seid auch in DE geschieden? Dann ist die Unterhaltszahlung wohl im Scheidungsurteil festgelegt. Ich sehe nicht, warum irgend etwas sich daran ändern sollte, nur weil Ihr jetzt in DK wohnt?
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Zunächst einmal ist für die Unterhaltsberechnung, wenn Mutter und Kind deutsche Staatsangehörige sind, deutsches Recht anzuwenden.
Nun handelt es sich aber bei der Düsseldorfer Tabelle nur um eine Richtlinie, die prinzipiell für im Inland lebende Kinder entwickelt wurde.
Gegebenenfalls wird sie für im Ausland lebende Kinder angepasst entsprechend den Lebenshaltungskosten.
Nun handelt es sich aber bei der Düsseldorfer Tabelle nur um eine Richtlinie, die prinzipiell für im Inland lebende Kinder entwickelt wurde.
Gegebenenfalls wird sie für im Ausland lebende Kinder angepasst entsprechend den Lebenshaltungskosten.
- Lars J. Helbo
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Dabei wäre aber immer noch deutsches Recht entscheidend. Ich sehe nicht wie dänisches recht irgend eine Rolle spielen könnte.
Das ist ja dann auch entscheidend, wenn weitere Rat gesucht werden soll. Das heißt nämlich, dass ein dänischer Anwalt kaum helfen könnte.
Das ist ja dann auch entscheidend, wenn weitere Rat gesucht werden soll. Das heißt nämlich, dass ein dänischer Anwalt kaum helfen könnte.
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Hey,
ich habe das selbe Problem, Vater zahlt nicht mehr. Ich musste zur Staatsforvalting nach Aabenrå dort wird der Unterhalt festgesetzt nach daenischem Recht (liegt bei ca 1000kr) mit dem Papier kannst du dann zur Kommune gehen und bekommst es von denen ausgezahlt (vorrausgesetzt du lebst 3 Jahre in DK), das ist bei Dir nicht der Fall wie ich gelesen habe so darfst Du Dir nun einen deutschen Anwalt suchen und es vielleicht einklagen.
PS: Ich musste auf dieses schoene Schreiben 1,5 Jahre warten (die schreiben erst den Vater an und warten brav auf Antwort)
Viel Glueck bei dem ganzen
DeLpHinE
ich habe das selbe Problem, Vater zahlt nicht mehr. Ich musste zur Staatsforvalting nach Aabenrå dort wird der Unterhalt festgesetzt nach daenischem Recht (liegt bei ca 1000kr) mit dem Papier kannst du dann zur Kommune gehen und bekommst es von denen ausgezahlt (vorrausgesetzt du lebst 3 Jahre in DK), das ist bei Dir nicht der Fall wie ich gelesen habe so darfst Du Dir nun einen deutschen Anwalt suchen und es vielleicht einklagen.
PS: Ich musste auf dieses schoene Schreiben 1,5 Jahre warten (die schreiben erst den Vater an und warten brav auf Antwort)
Viel Glueck bei dem ganzen
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Re: Unterhaltsrecht
Muss man nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt aus Deutschland gezahlt in DK versteuern? selbst bin ich als pendler dann selbständig in D tätig zahle in D steuern. In DK sonst keine Einkünfte. ich bekomme bisher keine Info nicht beim Steuerberater in D nicht in DK Anwalt DK konnte auch nicht weiter helfen. Skat hat. eine mail bekommen dauert aber 20. tage. bis zu. einer Rückmeldung