Achtet bei Euer Steuereklärung auf 459!!

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Bashi2003
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Achtet bei Euer Steuereklärung auf 459!!

Beitrag von Bashi2003 »

Hallo Liebe Leute,

ich setze das nocheinmal ausdrücklich hier rein, weil es um eine Menge Geld geht und die selbst beim Skat in Tönder keine Ahnung davon hatten.

Folgende LAge, ich bin arbeitstätig in DK, es geht also um meine Steuererklärung. Meine Frau arbeitet in DE.

Nun habe ich mich gefragt, meine Frau zahlt doch eine Menge Sozialabgabgaben (zusammengerechnet 37000Kr. jährlich) Die müssen doch irgendwo als Ausgaben berücksichtigt werden.

Nach längeren Telefonaten habe ich nun herausgefunden, das dieser Betrag unter 459 eingetragen wird. Für die Annerkennung ist ein sogenanntes Blankett A1 nötig, Lohnjahresbescheinigung geht aber auch.

Der gezahlte Betrag wird Euch in Form eines höheren Fradrag gutgeschrieben. Immerhin 7000KR. bei mir.

Ich hoffe, das hilft einigen von Euch! Gruss, Sebastian
mib777
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Beitrag von mib777 »

Warum sollten die Sozialabgaben des Ehepartners in DE zu eienr Senkung des zu versteuernden Einkommens in DK führen? Da gibt es keinen Zusammenhang.

Feld 459 gilt für Leute, die sowohl in DK als auch in DE arbeiten und in beiden Ländern Sozialabgaben zahlen. Der Ehepartner hat mit dieser Sache nichts zu tun.

Sollte das die telefonische Auskunft von Skat sein, hat da wohl jemand was missverstanden. Also Vorsicht mit solchen Angaben, das kann bei einer Kontrolle teuer werden. Alle Steuerbescheide in DK sind nur vorläufig mit einer Frist von 5 Jahren (oder waren es mehr? Bin nich tganz sicher :?: ) und können von Skat wieder aufrollt werden.
mvh
Michael
mib777
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Beitrag von mib777 »

Bevor wieder viele andere Äusserungen kommen, hier mal der Link zu Skat und A1

[url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=2036187&chk=205887[/url]

Da steht rein gar nichts von Ehepartner.
mvh
Michael
Bashi2003
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mhhh,

Beitrag von Bashi2003 »

Zuerst möchte ich sagen, das die Auskunft von der telefonischen Hotline kam. ICh habe das nach Tönder weitergeleitet, wo mir gesagt wurde, das sie das checkt. Daraufhin wurde es nacht ein paar tagen anerkannt.


Das mag sein, das dieses Feld auch für Personen gedacht ist, die teilweise im Ausland arbeiten. Defakto gilt meiner Meinung nach durch den Umstand, das das Netto-Gesamteinkommen der Familie durch diese Abgaben sinkt das ganze ebenso für die Besteuerung meines Einkommens da dieses in diesem Fall gemeinsam veranlangt wird. Will sagen, meine Frau ist der Teil von mir, der im Ausland arbeitet, steuerlich gesehen. Denn ebenso wie mein Netto durch zusätzliche Sozialabgaben im Ausland gemindert werden würde, wird nun unser gemeinsames Einkommen gemindert. Daher auch "gemeinsame Veranlangung" Macht das Sinn?!
Bashi2003
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Beitrag von Bashi2003 »

Im übrigen wird das ganze ja auch auf Ihre Steuererklärung angewandt. Sie ist Dänin und Aufgrund Ihrer CPR. Nummer wird jährlich eine Steuererklärung gemacht. Das erklärt, vieleicht warum die Regel greift, obwohl nichts von Ehepartner drin steht. Durch 459 wird Ihr Einkommen gemindert, was bei mir zu einem höheren Fradrag führt.
mib777
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Beitrag von mib777 »

Wenn Du solche Posts hier rein setzt, dann komm bitte mit allen Tatsachen! Niemand kann erahnen wo ihr wohnt, ob Deine Partnerin Dänin ist, Einkünfte in DK hat usw.

So wie der erste Post geschrieben ist, werden jetzt viele versuchen in 459 einen Betrag einzusetzen, zu dem sie nicht berechtigt sind. Das kann bei einer Kontrolle zu massiven Nachzahlungen an Skat führen.

Wenn das bei euch von Skat so fúr OK erklärt wurde, sollte das auch so sein. Aber dieses Feld ist generell nur für die eigenen Abgaben gedacht, die man auf Grund mehrere Tätigkeiten in mehreren Ländern hat. So ist es auch in der beschreibung zum Formular A1 angegeben.
mvh
Michael
Bashi2003
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Beitrag von Bashi2003 »

Oben steht alles drin! Da steht, das ich in DK und sie in DE arbeitet. Ob sie Dänin ist, ist völlig unerheblich! Das einzige was eventuell nötig sein könnte ist die beantragung einer CPR. Nummer für die Ehefrau. Das ist problemlos möglich! Ausserdem wird Blankett A1 erst nach Prüfung ob Berechtigung vorliegt genehmigt. Insofern kann 459 nur beantragt werden, wenn dieses Blankett vorliegt oder eine ähnliches Dokument. So steht es da.

Es geht mir hier auch nicht darum mich zu fetzen, ich will nur helfen und Du siehst bestimmt selber, das so wie es sich nun darstellt so gut wie jeder Grenzpendler betroffen ist, insofern seine Frau weiterhin in DE arbeitet.

Mir liegt viel mehr daran, noch mehr interessante Sachverhalte in diesen Tread zu schreiben. Immerhin scheinen die meisten doch weitestgehend unwissend zu sein und auch mir ist jede Hilfe recht.


Gruss
mib777
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Beitrag von mib777 »

Fetzen will sich hier keiner (jedenfalls ich nicht). Aber die Tatsache das ein Ehepartner in DE und der Andere in DK arbeitet, sagt zunächst mal gar nichts.
Wichtig für solche Angelegenheiten sind der gesamte Status der Einkünfte und wo die sozialen Sicherungen liegen. Auch wenn es einem zunächst erscheint, dass ein Fall dioch überall gleich sein sollte, Nein!, das ist nicht so. Schon eine kleine Abweichung kann dazu führen, das dieser Freibetrag für den Einen gilt, aber für den Anderen nicht.

Letztendlich ist jeder ja selbst für seine Steuererklärung verantwortlich, also sollte man sich auch der Folgen, wenn man falsche Angaben macht, bewusst sein.

Kernaussage meines letzten Posts ist, dass dies für Deinen Fall ja zutreffen mag, aber dann bitte auch alles detailliert darstellen und nicht so hinstellen, als ob das problemlos für alle machbar wäre. Dann hätten Generationen von Grenzgängern über Jahre zuviel Steuern bezahlt, ohne diese Lücke zu entdecken :shock: .
Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
mvh
Michael
Bashi2003
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Beitrag von Bashi2003 »

Ich muss ehrlich zugeben, das ich erst im Laufe unseres Dialogs richtig darüber nachgedacht habe. Und Du hast recht, die Umstände sind bis ins Detail sehr wichtig. Aber eins muss ich noch dazu sagen, wo Du sagst,

Generationen von Grenzpendlern hätten sich geirrt. Das haben sie nicht, denn sowohl die Dame von der Hotline, als auch die Gute Frau in Tönder sagten mir, das diese Regelnung neu ist und erst seit diesem Jahr gültig währe. Letztes Jahr war 459 noch garnicht vorhanden!
Bashi2003
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Beitrag von Bashi2003 »

Na, ich geh mal davon aus, das Du das ganze jetzt näher beleuchtest. Halt mich ggf. auf dem laufenden ob Du das ganze bestätigen kannst. Währe echt ne tolle Sache oder?! ;)
mib777
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Beitrag von mib777 »

Schön wäre es natürlich :D

Laut Auskunft vom Infocenter aber ein eindeutiges "Nein".

Mal sehen, ob am 22.3. das Thema zur Sprache kommt.
mvh
Michael
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Ich kann fuer solche Fælle nur empfehlen, sich eine rechtsgueltigige Antwort von SKAt einzuholen, an die sich die Steuerbehørdern dann auch hlaten muessen.

Das ganze nennt sich "bindende svar" , kostet nur eine kleine Gebuehr, ist dafuer aber rechtsgueltig - was ein einfaches mail oder eine muendliche Auskunft nicht sind.

[url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=210335[/url]
mib777
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Beitrag von mib777 »

Genau das war es, was mir mir im Hinterkopf rumspukte und ich kam nicht auf den Namen :roll:
War wohl nicht genug Kaffee heute morgen, die Räder drehen noch nicht richtig.

Damit hat man dann aber auch wirklich etwas in der Hand.
mvh
Michael
Bashi2003
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Beitrag von Bashi2003 »

ich hoffe wirklich, das es sich dabei nicht nur um einen Fehler handelt. Werde mich wohl der Infoveranstaltung anschliessen.