Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

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gertec
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Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

Beitrag von gertec »

Hallo Zusammen,

ich stehe kurz davor einen Vertrag mit einem dänischen Unternehmen abzuschließen und würde dann von meinem deutschen Home Office aus arbeiten.

Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen mit dänischen Arbeitgebern mitteilen? Es geht im speziellen um den bürokratischen Part.

Ist es richtig das der dänische Arbeitgeber nicht meine Lohnsteuer an das deutsche Finanzamt abgeben kann?Mir wurde gesagt dies müßte ich eigenverantwortlich machen?

Wie steht es mit den Sozialversicherung wie Kranken-,Renten-,Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die sonst in Deutschland anfallen?

Bevor ich mich an einen Fachanwalt wende wollte ich mal Feedback bekommen von Personen die damit schon ihre Erfahrungen gemacht haben

Vielen lieben Dank

Grüße

Tim
reimund1012

Beitrag von reimund1012 »

Hallo,

wen ich das richtig verstanden habe, dann wohnst und arbeitest Du weiterhin in Deutschland.
Also bist Du hier auch dazu verpflichtet hier Deine Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen.
Ob das Geld aus dem Ausland kommt, interessiert weder den Fiskus noch die Sozialversicherungen.
Geausowenig wie es den dänischen Skat interessiert, da Du ja nicht in DK wohnst, geschweige denn in DK selbst arbeitest.

Insofern bist Du genauso gestellt wie jeder Freiberufler in Deutschland auch, der für seine Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Firmen honoriert wird.
Also trägst Du den "Arbeitgeberanteil" selber oder versicherst Dich eben auf freiwilliger Basis.
Genauere Auskunft können übrigens das deutsche Finanzamt und die hiesigen Sozialkassen geben.
Dafür braucht es keinen Anwalt.

Aber eigentlich sollte man davon ausgehen dass das dänische Unternehmen bereits von sich aus darauf hingewiesen hat.

Gruß

Reimund
gertec
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Beitrag von gertec »

Hallo,

ja das ist richtig ich arbeite weiterhin in Deutschland und muß auch hier meine Abgaben leisten, lediglich der Firmensitz meines Arbeitgebers wäre in Dänemark.

Danke für deine Antwort. Ich denke wie du schon vorgeschlagen werde ich vorab das Finanzamt kontaktieren und über den genauen Ablauf mich informieren.

Bei den Sozialversicherung den Arbeitgeberteil selbst zu tragen wäre natürlich ungünstig, ich werde auch hier mal die Sozialkassen ansprechen.
Bin derzeit gesetzlich versichert...

Weißt du wie sich das mit der Renten- und Arbeitslosenversicherung verhält?

Gruß

Tim
reimund1012

Beitrag von reimund1012 »

Hallo,

ich kenne das ganze nur von einem guten Bekannten her, der in Deutschland lebt, aber für eine niederländische Firma für Gärtnereibedarf als Aussendienstler in Deutschland tätig ist.

Der ist zwar fest angestellt, gilt aber für das deutsche Finanzamt trotzdem als Freiberufler.
Begründung:
Sein Arbeitsplatz befindet sich in Deutschland und nicht in den Niederlanden, ergo gilt er auch nicht als "Grenzpendler".
In diesem Falle wäre er nämlich in Holland UND Deutschland steuerpflichtig, was die Steuererklärung enorm kompliziert machen würde.
Das Fixum müsste zunächst über seinen AG in den Niederlanden versteuert werden, die Provisionen dagegen in Deutschland (wegen des Wohnsitzes in Deutschland und weil diese in Deutschland "erwirtschaftet" werden).

Bei den Sozialversicherung hätte es ein ähnliches Tohuwabohu gegeben, also hat er es vorgezogen den freiberuflichen Status in DE anzumelden und trägt seine Renten- und Sozialversicherungsabgaben lieber selber.

Ob das auf Deine Verhältnisse übertragbar ist, wissen wohl nur das Finanzamt und die Sozialversicherungen.
Und selbst da kennen sich die wenigsten richtig aus, zumindest wenn man nicht im Grenzgebiet wohnt wo diese Problematik öfters auftaucht.

Also bevor ich Dich auf eine falsche Fährte schicke, frage liebe bei den Behörden nach.
Wenn die es auch nicht genau nicht wissen sollten, dann schon mal viel Spass bei der ersten Steuererklärung.
DANN brauchst Du nämlich wirklich einen ganz pfiffigen Steuerberater.

Gruß

Reimund
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej,

wenn ein ausländisches Unternehmen jemanden mit Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland festanstellt, so muss dieser Arbeitgeber auch in Deutschland eine Niederlassung angemeldet haben. Dieser Arbeitsplatz ist dann eine Betriebsstätte. Der Arbeitgeber muss dann Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen, inkl. Arbeitgeberanteil. Er kann nicht einfach sagen, dass kann er nicht, das soll der Arbeitnehmer machen. Man braucht dafür nämlich eine deutsche Betriebsnummer. Zudem gilt dann auch deutsches Arbeitsrecht.

Es geht aber auch nicht nur um Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Jeder Arbeitnehmer muss auch über sein Unternehmen bei der für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichert sein. Das ist eine Pflichtversicherung. Zudem muss der Arbeitgeber auch bei der IHK angemeldet sein usw. Da gibt es ganz klare Regelungen.

Wenn der dänische Arbeitgeber dies alles umgehen will, so bleibt wirklich nur noch, ein eigenes Gewerbe anzumelden und Arbeit für den dänischen Arbeitgeber auf Rechnung auszuführen. Das hat natürlich den Nachteil, dass Du arbeitsrechtlich gegenüber Deinem Auftraggeber nicht abgesichtert bist und Du für die Sozialversierungsbeiträge keinen Arbeitgeberanteil hast. Gegen Arbeitslosigkeit kann sich ein Selbständiger zwar mittlerweile auch versichern aber auch da gelten andere Regeln, als für Arbeitnehmer.

Bei der Arbeit als Selbständiger könnte es aber wegen einer sogenannten Scheinselbständigkeit auch Probleme mit dem Finanzamt geben, wenn die dänische Firma der einzige Auftraggeber ist.

Den Freiberuflerstatus können nur Berufsgruppen in Anspruch nehmen, die auch als freiberuflich zugelassen sind, z.B. Künstler, Architekten, Anwälte usw. Da gibt es bei Finanzamt dazu eine Liste.

Ich kann Dir und Deinem neuen Arbeitgeber nur empfehlen, schnellstens noch vor Unterschrift, die deutsch-dänische Handeskammer http://www.ahk-daenemark.dk/ diesbezüglich zu konsultieren, bevor es große Probleme gibt.

Hilsen Hina
gertec
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Beitrag von gertec »

Hallo Hina,

danke für deinen Beitrag.

Da komme ich leicht ins Grüblen.

Also ich habe jetzt schon für mehrere Arbeitgeber gearbeitet die Außendienstler in deren jeweiligen Heimatland beschäftigt haben ohne das sie dort eine Niederlassung gehabt hätten.

Der Pflichtsatz der Sozialversicherungen kann ja auch meines Wissens so vom Arbeitgeber abgeführt werden?...

Allerdings wie schon von mir erwähnt werde ich diesbezüglich einen Anwalt konsultieren um dahingehend mich selber abzusichern.

Grüße

Tim
Hina
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Beitrag von Hina »

gertec hat geschrieben:Also ich habe jetzt schon für mehrere Arbeitgeber gearbeitet die Außendienstler in deren jeweiligen Heimatland beschäftigt haben ohne das sie dort eine Niederlassung gehabt hätten.
Hej Tim,

das wird auch von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. In Deutschland geht es in dieser Beziehung sehr viel pingeliger als anderswo zu. Eine sogenannte "Repräsentanz" ausländischer Firmen gibt es in Deutschland gewerberechtlich nicht. Entweder handelt es sich um eine unselbständige Betriebsstätte mit einem Angestellten, die gewerberechtlich in Deutschland anzumelden ist oder es wird ein Büro eröffnet, das von einem Selbständigen (z.B. einem Handelsvertreter) geleitet wird.

Ich habe mir die Seite der deutsch-dänischen Handelskammer nicht nochmal durchgelesen aber irgendwo dort steht auch sicher etwas dazu, da solch eine ausländische Repräsentanz ein Dauerthema in Deutschland ist. Ansonsten einfach mal auf den Webseiten der anderen IHKs schauen.

Hilsen Hina
Hina
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Beitrag von Hina »

Noch vergessen.
Die Sozialversicherungsbeiträge können nur mit einer Betriebsnummer überwiesen werden, anders können die Beiträge nicht zugeordnet werden. Man überweist den Gesamtsozialversicherungsbetrag an die Einzugsstelle, die dann an die jeweiligen Versicherungen die Beträge verteilt. An die Einzugsstelle wird auch auf die Betriebsnummer der Beitragsnachweis gesendet. Der enthält die Aufschlüsselung der Beiträge. Nur die Beiträge zur Pflicht-Unfallversicherung werden gesondert an die Berufsgenossenschaft überwiesen. Auch hier geht das nur mit der Betriebsnummer, auf der die Konten geführt werden.
Hilsen Hina
tomxj900
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Re: Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

Beitrag von tomxj900 »

Hallo,
ja ich weiß der Thread ist schon einige Jahre alt. Dennoch stehe ich exakt vor dem gleichen Problem wie der Threadstarter. Auch ich habe einen zukünftigen Arbeitgeber in Dänemark und werde in DE im Homeoffice arbeiten. Der neue AG hat kein Büro oder eine Aussenstelle in DE, ich wäre der erste deutsche in dem Unternehmen. Es wäre super wenn jemand diese Herausforderung bereits gemeistert hat und mir verraten würde wie man diese Situation lösen kann. Ist es wirklich nicht möglich als deutscher in Deutschland als Angestellter bei einem dänischen Unternehmen zu arbeiten? Ist Europa zu Beginn 2017 wirklich nicht in der Lage solche Situationen abzudecken? (Ich befürchte unschönes...)

Die Sache mit der Betriebsnummer ist ja etwas sehr deutsches und könnte tatsächlich alle Bemühungen aushebeln und nur noch die freiberufliche Lösung zulassen.
(Warum einfach, wenn es auch kompliziert lösbar ist?)

Ich bin für jeden Tipp und jeden Erfahrungsbericht hierzu dankbar.

Viele Grüße und vielen Dank,
Tom
mib777
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Re: Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

Beitrag von mib777 »

Ich denke nicht, das hier Tipp's oder Erfahrungen weiterhelfen, denn eine falsche Einschätzung eines etwas anderen Falles, kann Dich in Teufels Küche bringen. Und das ist in den meisten Fällen mit viel Geld verbunden.
Mein ganz klarer Rat, mach einen Termin im Infocenter ab und lass Dich dort beraten.

Mehr dazu findest Du hier: [url]http://www.pendlerinfo.org[/url]
mvh
Michael
Hinnerk

Re: Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

Beitrag von Hinnerk »

M.E. sind da drei Dinge zu klären und zwar nicht in einem Forum wie diesem sondern direkt bei den zuständigen Institutionen:
Lohnsteuer: zuständiges Finanzamt deines Wohnortes
Sozialabgaben: deine Krankenkasse, egal ob gesetzlich oder privat versichert.
Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung bzw. eine der Außenstellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
gerdson
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Re: Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

Beitrag von gerdson »

Anlässlich des Antritts meiner neuen Position in Dänemark habe ich das im vergangen Jahr mit einem dänischen Revisor besprochen. In D fallen dann Sozialversicherungsbeiträge an, und zwar bereits dann, wenn Du bloß zu 25% in Deutschland arbeitest. Das wäre alles nicht so einfach. Freiberufliche Tätigkeit ist natürlich eine Option (die Du Dir aber sehr gut durchrechnen solltest).
CharlotteAntonia
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Re: Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

Beitrag von CharlotteAntonia »

tomxj900 hat geschrieben: 01.12.2016, 16:06 Hallo,
ja ich weiß der Thread ist schon einige Jahre alt. Dennoch stehe ich exakt vor dem gleichen Problem wie der Threadstarter. Auch ich habe einen zukünftigen Arbeitgeber in Dänemark und werde in DE im Homeoffice arbeiten. Der neue AG hat kein Büro oder eine Aussenstelle in DE, ich wäre der erste deutsche in dem Unternehmen. Es wäre super wenn jemand diese Herausforderung bereits gemeistert hat und mir verraten würde wie man diese Situation lösen kann. Ist es wirklich nicht möglich als deutscher in Deutschland als Angestellter bei einem dänischen Unternehmen zu arbeiten? Ist Europa zu Beginn 2017 wirklich nicht in der Lage solche Situationen abzudecken? (Ich befürchte unschönes...)

Die Sache mit der Betriebsnummer ist ja etwas sehr deutsches und könnte tatsächlich alle Bemühungen aushebeln und nur noch die freiberufliche Lösung zulassen.
(Warum einfach, wenn es auch kompliziert lösbar ist?)

Ich bin für jeden Tipp und jeden Erfahrungsbericht hierzu dankbar.

Viele Grüße und vielen Dank,
Tom
Hallo !

Ich weiß, dass der Thread jetzt schon eine ganze Weile her ist.. aber ich benötige unbedingt Hilfe ;)
Ich bin durch zufall auf diese wunderbare Seite gestoßen und habe gelesen, dass hier mehrere JObs in Dänemark haben, aber in Deutschland wohnen (Homeoffice).. ich suche schon länger einen Job, bei dem ich in Deutschland wohnen bleiben kann, ich spreche fließend Dänisch UND Deutsch und würde daher gerne einen passenden Job finden, der die beiden sprechen im besten Fall verbindet, bzw. der mir die Möglichkeit gibt in Deutschland zu wohnen.

Daher meine Frage: Kennt jemand passende Unternehmen?

Die Stellenangebote habe ich mir natürlich angeguckt, aber nichts passendes gefunden, oft werden die Stellen ja auch gar nicht mehr groß veröffentlicht, daher würde ich gerne bei passenden Unternehmen einfach nachfragen usw..

Über eine Antwort bzw. Ideen wäre ich allen sehr dankbar! :D

Hilsen Charlotte
mib777
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Re: Wohnort Deutschland/Vertrag aus Dänemark

Beitrag von mib777 »

Vorsicht bei Homeoffice-Jobs, da gibt es ein paar Punkte zu beachten.

Guck mal hier:
https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/dk/ ... DE_SSV.php

oder auch hier
https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/dk/ ... ikring.php
mvh
Michael