Steuern und Krankenversicherung bei "getrennter" Familie
Verfasst: 23.10.2020, 00:45
Hallo
ich hoffe, Ihr könnt mir zu folgender Konstellation etwas helfen, da sie bei Auswanderern vermutlich öfter vorübergehend vorkommt:
Annahmen:
- Familie bestehend aus Partner A, Partner B und gemeinsamem Kind C
- derzeitig gemeinsam in Deutschland lebend, A ist Angestellter und freiwillig gesetzlich krankenversichert, B ist geringfügig ("450 EUR Job") beschäftigt, C ist minderjährig, schulpflichtig und voraussichtlich zwei Jahre vor Schulabschluss, B und C sind derzeit über A familienversichert
- A erwägt nun, ein Stellenangebot im Norden Dänemarks anzunehmen
- B und C hingegen werden in Deutschland wohnen bleiben, zumindest für eine vorübergehende Zeit, wahrscheinlich bis das Kind den Schulabschluss erreicht hat, da am künftigen Arbeitsort von A keine deutsche oder internationale Schule existiert und ein Schulwechsel in eine dänische Schule ohne Sprachkenntnisse des Schülers wenig sinnvoll erscheint (A hat aus vergangenen temporären Entsendungen nach DK gewisse Grundkenntnisse der Sprache, B und C hingegen keinerlei Vorkenntnisse)
- geplant ist daher, dass A für die nächsten Jahre zum Wochenendpendler wird
Fragen:
1) Gehe ich recht in der Annahme, dass die Sonderregelungen für "Grenzgänger" hier nicht Anwendung finden, da es nicht um einen Tagespendler im Grenzgebiet handelt, sondern einen Wochenendpendler weit abseits des Grenzgebietes?
2) Gehe ich recht in der Annahme, dass sich A aufgrund dessen mit Lebensmittelpunkt in DK anmelden muss und dort unbeschränkt steuerpflichtig sein wird?
3) Unter der Annahme, dass A und C keine Einnahmen aus Einkommen, Kapitalerträgen, Vermietungen usw. in Deutschland haben und B nur aus dem pauschal versteuerten Minijob, also das Familieneinkommen in Dänemark erzielt wird, muss/kann/soll eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden? Müssen Einkünfte des A in Dänemark in Deutschland versteuert/deklariert werden? Oder müssen die in Deutschland versteuerten Einkünfte des B in DK versteuert/deklariert werden?
4) Kann für das Kind durch den in Deutschland verbleibenden Elternteil weiterhin Kindergeld in Deutschland bezogen werden? Oder kann durch A in DK Børne- og ungeydelse bezogen werden, auch wenn das Kind nicht in DK lebt?
5) Gehe ich recht in der Annahme, dass B und C, da nicht in DK lebend, nicht dort gemeldet, nicht mit über die dänische staatliche Krankenversicherung abgesichert sind, auch wenn A als in Dänemark lebend und Steuern zahlend darüber versichert ist? Bzw. anders gefragt, sind im Ausland lebende Ehepartner/ Kinder von in Dänemark lebenden Steuerzahlern irgendwie mit abgesichert?
6) Wenn B (und C) sich in der GKV in Deutschland selbst absichern müssen, aber B und C über kein eigenes Einkommen verfügen, was wird dann als Bemessungsgrundlage des Beitrages genommen, zählt dann auch das Einkommen von A in Dänemark erzielt mit dazu?
Und wo abseits von diesem Forum kann man zu diesen und ähnlichen Fragen Antworten erhalten, wer sind die offiziellen Stellen insbesondere zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen? Gibt es spezialisierte Beratungsstellen?
Lieben Dank!
ich hoffe, Ihr könnt mir zu folgender Konstellation etwas helfen, da sie bei Auswanderern vermutlich öfter vorübergehend vorkommt:
Annahmen:
- Familie bestehend aus Partner A, Partner B und gemeinsamem Kind C
- derzeitig gemeinsam in Deutschland lebend, A ist Angestellter und freiwillig gesetzlich krankenversichert, B ist geringfügig ("450 EUR Job") beschäftigt, C ist minderjährig, schulpflichtig und voraussichtlich zwei Jahre vor Schulabschluss, B und C sind derzeit über A familienversichert
- A erwägt nun, ein Stellenangebot im Norden Dänemarks anzunehmen
- B und C hingegen werden in Deutschland wohnen bleiben, zumindest für eine vorübergehende Zeit, wahrscheinlich bis das Kind den Schulabschluss erreicht hat, da am künftigen Arbeitsort von A keine deutsche oder internationale Schule existiert und ein Schulwechsel in eine dänische Schule ohne Sprachkenntnisse des Schülers wenig sinnvoll erscheint (A hat aus vergangenen temporären Entsendungen nach DK gewisse Grundkenntnisse der Sprache, B und C hingegen keinerlei Vorkenntnisse)
- geplant ist daher, dass A für die nächsten Jahre zum Wochenendpendler wird
Fragen:
1) Gehe ich recht in der Annahme, dass die Sonderregelungen für "Grenzgänger" hier nicht Anwendung finden, da es nicht um einen Tagespendler im Grenzgebiet handelt, sondern einen Wochenendpendler weit abseits des Grenzgebietes?
2) Gehe ich recht in der Annahme, dass sich A aufgrund dessen mit Lebensmittelpunkt in DK anmelden muss und dort unbeschränkt steuerpflichtig sein wird?
3) Unter der Annahme, dass A und C keine Einnahmen aus Einkommen, Kapitalerträgen, Vermietungen usw. in Deutschland haben und B nur aus dem pauschal versteuerten Minijob, also das Familieneinkommen in Dänemark erzielt wird, muss/kann/soll eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden? Müssen Einkünfte des A in Dänemark in Deutschland versteuert/deklariert werden? Oder müssen die in Deutschland versteuerten Einkünfte des B in DK versteuert/deklariert werden?
4) Kann für das Kind durch den in Deutschland verbleibenden Elternteil weiterhin Kindergeld in Deutschland bezogen werden? Oder kann durch A in DK Børne- og ungeydelse bezogen werden, auch wenn das Kind nicht in DK lebt?
5) Gehe ich recht in der Annahme, dass B und C, da nicht in DK lebend, nicht dort gemeldet, nicht mit über die dänische staatliche Krankenversicherung abgesichert sind, auch wenn A als in Dänemark lebend und Steuern zahlend darüber versichert ist? Bzw. anders gefragt, sind im Ausland lebende Ehepartner/ Kinder von in Dänemark lebenden Steuerzahlern irgendwie mit abgesichert?
6) Wenn B (und C) sich in der GKV in Deutschland selbst absichern müssen, aber B und C über kein eigenes Einkommen verfügen, was wird dann als Bemessungsgrundlage des Beitrages genommen, zählt dann auch das Einkommen von A in Dänemark erzielt mit dazu?
Und wo abseits von diesem Forum kann man zu diesen und ähnlichen Fragen Antworten erhalten, wer sind die offiziellen Stellen insbesondere zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen? Gibt es spezialisierte Beratungsstellen?
Lieben Dank!