Sterbehilfe Deutschland vs Dänemark

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galaxina
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Sterbehilfe Deutschland vs Dänemark

Beitrag von galaxina »

Dänemark

Bereits seit 1992 existiert eine gesetzliche Regelung zur passiven Sterbehilfe und zur (aktiven) indirekten Sterbehilfe. Demnach kann jeder Bürger lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung bei unheilbaren Krankheiten durch eine schriftliche Erklärung ausschließen. Die Patienten haben außerdem das Recht erhalten, auf eigenen Wunsch schmerzstillende Mittel zu bekommen und zwar auch dann, wenn dadurch der Tod beschleunigt werden sollte (HLS 1/1993). In Dänemark existiert zudem ein zentrales Register, in dem Patientenverfügungen der Bürger erfasst werden. "Lebenserhaltende Maßnahmen dürfen die Ärzte jenseits von Akutfällen erst anwenden, nachdem sie bei dem Register nachgefragt haben." (Focus, 49/2004 vom 29.11.2004).


Deutschland

In Deutschland existiert keine Regelung der Sterbehilfe - mit der Konsequenz, dass jeweils im Einzelfall entschieden wird. Dies führt zu unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Rechtsurteilen und zur Verunsicherung aller Beteiligten. Die aktive direkte Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ist verboten und wird laut Strafgesetzbuch § 216 mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Die Patientenverfügung ist seit dem 1. September 2009 durch das "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" gesetzlich geregelt, nicht aber die passive Sterbehilfe, die (aktive) indirekte Sterbehilfe oder die terminale Sedierung. Verwirrung herrscht im Bereich der Beihilfe zur Selbsttötung. (Der Begriff "Selbstmord" ist ein sprachliches Unding und beinhaltet eine belastende moralische Verurteilung. Er sollte vermieden werden.) Die versuchte Selbsttötung eines freiverantwortlichen Erwachsenen ist strafffrei und deshalb ist auch die Beihilfe dazu i. d. R. straffrei (dies gilt z. B. nicht bei psychisch Kranken). Gleichzeitig existieren gesetzliche Bestimmungen, die eine Sterbebegleitung im Falle eines Freitodes nicht ratsam erscheinen lassen: Es handelt sich dabei um die sog. "Garantenstellung" und die "Unterlassene Hilfeleistung" (§ 323 c StGB), die Dritte regelmäßig zum helfenden Eingreifen verpflichten - und zwar selbst dann, wenn der Betroffene diese Hilfe nicht will, weil er sterben möchte.


Quelle: http://www.dghs.de/typo3/index.php?id=11#c3

Es scheint mir wieder einmal in Dänemark vernünftiger geregelt zu sein.
Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Das erkläre doch mal etwas genauer. Was ist daran ´vernünftiger`?

Habe mir mal die ganze Seite angesehen und kann nur sagen.

Vernünftiger und humaner, als im Einzelfall zu entscheiden kann es gar nicht zugehen.

Ich finde es gut, dass ein so grosses und bevölkerungsreiches Land wie Deutschland im Einzelfall entscheidet.

Ich kann daran nichts aussetzen.
gelöscht1

Beitrag von gelöscht1 »

Seit letzter Woche gibt es in D eine Entscheidung zur passiven Sterbehilfe.
[url]http://www.tagesschau.de/inland/bghsterbehilfe104.html[/url]

fadöl
Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Mir wird auch schon wieder ganz flau bei dem Ausdruck "Patientenverfügungen der Bürger erfasst werden"......

Alles zentrale Erfassen und spätere Verwerten irgendwelcher persönlichen Daten finde ich sehr gewöhnungsbedürftig, bis ablehnenswert........

Da finde ich die Beurteilung im Einzelfall in jedem Falle besser.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

herrje der datenschutz in deutschland ist doch eh ein witz, die leute regen sich drüber auf, dass bei famila ein paar transaktionsdaten 4 wochen gespeichert werden, um betrug mit EC lastschrift einzudämmen, während die schufa munter über jahrzehnte daten sammelt und diese mit extremem schlendrian pflegt, um einem damit nachhaltig die kreditwürdigkeit zu versauen (ich würde jedem, der einen kredit haben möchte empfehlen sich erstmal eine schufaauskunft einzuholen und dort alle falschen einträge wie zum beispiel längst abgezahlte kredite, ausgelaufene handyverträge etc zu beanstanden), einen durchsuchungsbeschluss stellen richter bald auch schon wegen falschparkens aus, genau wie erlaubnisse für überwachungen von telefonanschlüssen oder internetleitungen, deutsche emailpostfächer können meist sogar ganz ohne richterliche beschlüsse durchstöbert werden, zudem müssen die emailanbieter alle mails 90 tage speichern
Engel 81
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Beitrag von Engel 81 »

Und das Thema war doch noch.......


Natürlich wäre ein solches Register, in dem Patientenverfügungen schriftlich niedergelegt sind, sehr begrüßenswert, aber Deutschland scheitert ja schon an einer einheitlichen Regelung für Organspenden. Ich denke, dass die Änderung des Gesetzes im Krankenhaus nicht umbedingt den Stellenwert einnimmt. Letzten Endes wird im Krankenhaus in einer Situation immer im Gespräch mit Angehörigen versucht, eine Therapieentscheidung oder das Ende einer Therapie zu bestimmen.
Eric
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Beitrag von Eric »

Hmm, ich kann aus dem Eingangstext keine Regelung zur angelbichen aktiven ( "indirekten" ) Sterbehilfe finden.

Aber mal ne andere Frage. Wie ist das in Dänemark mit suizidären (schreibt man das so ? ) Menschen ? Werden die wie in D-Land auch notfalls mit Gewalt am Leben erhalten ?

Grüßle

Eric
toulio11
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Beitrag von toulio11 »

Danke für den Beitrag!