Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 14.06.2020

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25örefan
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von 25örefan »

Hendrik77 hat geschrieben:Für höhere Gewalt kann ein Ferienhausanbieter nicht haftbar gemacht werden und sein Teil des Vertrages erfüllt er ja, aber das steht ggf. alles in den Mietverträgen
Das sehen Experten/ Juristen anders –>s.Beitrag 17.03.2020, 12:06

In vielen AGBs heißt es wie hier:
Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, sind NOVASOL und der Eigentümer des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da weder der Eigentümer noch NOVASOL für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden können. NOVASOL ist bei höherer Gewalt dazu berechtigt, alle entstandenen Unkosten, hierunter die Buchungsunkosten, die in Verbindung mit der Stornierung entstehen, vom Mieter erstattet zu bekommen.
:idea: Allerdings: :idea:
Vom Rechtsexperten Carl Christian Müller (Mueller.legal Rechtsanwälten Berlin,Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht) heißt es:
Bei außergewöhnlichem Umständen kann man vom Vertrag zurücktreten

Da das Verbraucherwiderrufsecht ist bei Online-Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen ausgeschlossen ist, kann die Buchung – anders dies viele beispielsweise von einer Amazon-Bestellung kennen - nicht einfach widerrufen werden. Kann der Reisende das Zimmer aber auf Grund von höherer Gewalt nicht nutzen, muss er das Zimmer auch nicht zahlen. Er kann vom Vertrag zurücktreten und das, was er bereits gezahlt hat, zurückverlangen. Der Anbieter darf keine Stornokosten verlangen.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn das Gebiet, in dem das Hotel liegt, unzugänglich ist, weil das Zielland ein für den Reisenden geltendes Einreisestopp verhängt hat oder aber das Auswärtige Amt eine Reisewarnung verhängt hat.
...

Sofern der Anbieter das Geld nicht freiwillig zurückzahlt, hilft nur klagen. Sofern der Anbieter in der EU sitzt, profitieren Verbraucher von dem so genannten Verbrauchergerichtsstand. Demnach haben Verbraucher die Wahl, entweder den Anbieter am zuständigen Gericht seines Sitzes, also im jeweiligen Zielland oder aber an dem für den am Wohnort des Verbrauchers zuständigen Gericht, also in Deutschland, zu verklagen.
https://sos-flugverspaetung.de/blog/cor ... rueck.html
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
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Hendrik77
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Hendrik77 »

Der Mieter kann rechtlich vom Ferienhausanbieter nichts zurück fordern,weil er das Haus nicht anfahren kann wegen geschlossener Grenzen. Es geht mir nicht darum was die Anbieter alles können, Flugreisen oder um Mängel im Haus. Deswegen sind die meisten hier vorgetragenen Beispiele / Links einfach am Thema vorbei.


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Hendrik77
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25örefan
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von 25örefan »

Hendrik77 hat geschrieben:Der Mieter kann rechtlich vom Ferienhausanbieter nichts zurück fordern,weil er das Haus nicht anfahren kann wegen geschlossener Grenzen. Es geht mir nicht darum was die Anbieter alles können, Flugreisen oder um Mängel im Haus. Deswegen sind die meisten hier vorgetragenen Beispiele / Links einfach am Thema vorbei.


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Hendrik77
Am Thema vorbei?
:idea: Lesen :idea:
Da das Verbraucherwiderrufsecht ist bei Online-Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen ausgeschlossen ist, kann die Buchung – anders dies viele beispielsweise von einer Amazon-Bestellung kennen - nicht einfach widerrufen werden.
Kann der Reisende das Zimmer aber auf Grund von höherer Gewalt nicht nutzen, muss er das Zimmer auch nicht zahlen. Er kann vom Vertrag zurücktreten und das, was er bereits gezahlt hat, zurückverlangen. Der Anbieter darf keine Stornokosten verlangen.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn das Gebiet, in dem das Hotel liegt, unzugänglich ist, weil das Zielland ein für den Reisenden geltendes Einreisestopp verhängt hat oder aber das Auswärtige Amt eine Reisewarnung verhängt hat.
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Oder ist ein Ferienhaus etwas anderes als eine Ferienwohnung/ Hotelzimmer, welches ein Individualreisender gebucht hat?
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Hendrik77
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Hendrik77 »

Hier noch ein paar Informationen von offizieller Seite. https://kopenhagen.diplo.de/dk-de/-/231 ... 74-1-panel

Hendrik77 hat geschrieben:Deswegen sind die meisten hier vorgetragenen Beispiele / Links einfach am Thema vorbei.
Wenn im Link selber schon was von Verspätungen bei Flügen steht, ja dann ist es am Thema vorbei und das gilt auch für die Ausführungen was die Anbieter von Ferienhäusern alles können. Gültig sind vorhandene Verträge und das unabhängig von den hier zitierten Rechtsexperten. Fordern kann man alles und das ganz unabhängig von der geltenden Rechtslage.

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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von herma »

Wenn man ein dänisches Ferienhaus bei einem dänischen Vermittler bucht, geht es um dänisches Recht und nicht um deutsches.
Es steht in sämtlichen Mietbedingungen.
hier z.B. bei Feriepartner

§ 14. Streitigkeiten
Für alle Streitigkeiten zwischen FD und dem Mieter ist der Gerichtsstand das Gericht in Frederiksberg. Es gilt ausschließlich dänisches Recht.



Darum ist es doch müßig irgendwelche deutsche Urteile zu zitieren.

Im Moment gibt es sicherlich weitaus schlimmeres als einen verschobenen Urlaub.
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25örefan
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von 25örefan »

herma hat geschrieben: Im Moment gibt es sicherlich weitaus schlimmeres als einen verschobenen Urlaub.
Deshalb meldest Du Dich ja auch ausgrechnet jetzt und zu diesem Thema zurechtweisend zu Wort. :roll:
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Boris »

Moin und hej!

Mal eine Frage zum Thema "Durchreise".
Ich habe auf der Seite des Auswärtigen Amtes gelesen, dass Durchreisen durch Dänemark von Norwegen und Schweden kommend weiterhin möglich sind.
Da ich gerade so einen Fall habe frage ich mich, wie das kontrolliert wird bzw. wie das sichergestellt gestellt wird, dass eben nur durchgereist wird. Der Reisende (deutscher Staatsbürger, Auto mit deutscher Zulassung auf Fahrer zugelassen) kommt also aus Malmö, fährt auf die Öresundbrücke und wird angehalten und kontrolliert. Sagt man dann einfach, dass man auf der Heimreise nach Deutschland ist und wird durchgelassen? Auch wenn das in diesem Fall stimmt, dass der Reisende direkt nach Hause nach Deutschland fährt, besteht ja die Möglichkeit das einfach nicht zu tun, sondern doch nochmal kurz nach Kopenhagen, nach Henne Strand oder Sönderborg zu fahren.
Also die Frage: wie stellt der dänische Grenzer sicher, dass der deutsche Autofahrer auch die Wahrheit sagt und nicht auf dumme Ideen kommt und lustig durch Dänemark fährt? Oder wird darauf vertraut, dass aufgrund der Lage jeder möglichst schnell nach Hause will und wer als Deutscher in Dänemark "erwischt" wird hat dann die entsprechenden Konsequenzen des dänischen Staates zu tragen?

Fragen über Fragen....

Gruß Bo
Hendrik77
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Hendrik77 »

@Boris
So ganz genau kann wohl keiner hier deine Fragen beantworten, aber im folgende Thread sind Links zu offiziellen Stellen die man ggf. kontaktieren und sich informieren kann. http://dk-forum.de/phpbb3/viewtopic.php?f=10&t=34682&start=90

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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Hendrik77 »

Vor kurzem hat jemand in einem anderen sozialen Netzwerk ein Beitrag online gestellt wo laut Anbieter ja noch bis 12 Uhr Zeit war die Grenze zu passieren und es deswegen keine Miete zurück gibt, sondern nur den Betrag für Brennholz und der gebuchten Endreinigung zurück erstattet werden. Wäre das möglich wenn die Rechtslage wie hier ein einzelner User suggeriert wird so eindeutig ist? Für die betroffenen Personen hoffe ich das andere Ferienhausanbieter da etwas kulanter sind!

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25örefan
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von 25örefan »

Abgesehen davon, dass die Argumentation „dass die Grenzen ja bis 12:00 offen gewesen seien“ hanebüchen frech und kundenfeindlich ist (wenn die Meldung kein Fake ist), hat hier niemand “suggeriert“, dass die Rechtslage „so eindeutig“ sei.
Allerdings würde mich die Quelle „anderes soziales Netzwerk“ zu der obigen Aussage (12:00) mal interessieren, insbesondere wenn dort das Unternehmen genannt wird, dass so wie oben beschrieben argumentiert hat und damit auf den vollen Mietpreis besteht. Da wüßte man, wo man in Zukunft bestimmt nicht bucht.
PS
In Deutschland wäre das nicht möglich.
Kann hier der Mieter eines Mietobjektes dieses aufgrund von Reisebeschränkungen wie derzeit in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern nicht nutzen, muß er nicht zahlen.
...kann sich der Mieter auf das BGB §543 „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ beziehen.
Degott [RA für Recht der Touristik ] zufolge seien die Regelungen für alle Mietverhältnisse für Wohnraum gültig, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis privat, gewerblich oder die Vermietung für wenige Tage oder mehrere Jahre erfolgt.
Im BGB heißt es: „Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsmäßige Gebrauch ganz (…) entzogen wird.“ Da die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Nord- und Ostseeinseln für Touristen gesperrt haben, liegt genau dieser Fall vor. Mieter können also ihren Mietvertrag mit Bezug darauf kündigen.
https://www.reisereporter.de/artikel/11 ... stornieren

Auch hier heißt es:
Wer seine Reise individuell zusammengestellt hat, profitiert von der Reisewarnung nur indirekt. Nach deutschem Recht müssen Sie nicht für eine Unterkunft bezahlen, die Sie nicht erreichen können.
https://www.finanztip.de/blog/nl_2020kw ... il#teaser4
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Hendrik77 »

@25örefan
Laut Beschreibung der Rubrik geht es hier nicht um Deutschland und deswegen sind die Ausführungen zur dortigen Rechtslage für mich am Thema vorbei.
Laut deinen Beiträgen hier hat ein deutscher Kunde der ein Ferienhaus bei einem dänischen Anbieter gemietet hat aufgrund der Grenzschließung das Recht sein Geld zurück zu bekommen und wie das von mir angeführte Beispiel zeigt ist das nicht der Fall.
Da kannst jetzt noch so viele Rechtsexperten zitieren, aber das ändert nichts an den Tatsachen.

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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von 25örefan »

Hendrik77 hat geschrieben:@25örefan
1)Laut Beschreibung der Rubrik geht es hier nicht um Deutschland und deswegen sind die Ausführungen zur dortigen Rechtslage für mich am Thema vorbei.
2)Laut deinen Beiträgen hier hat ein deutscher Kunde der ein Ferienhaus bei einem dänischen Anbieter gemietet hat aufgrund der Grenzschließung das Recht sein Geld zurück zu bekommen...
Zu 1) Schön zu wissen :roll:
Zu 2) Das ist Deine Interpretation. Nirgendwo habe ich dies so geschrieben.

PS
Du kannst mich gerne weiterhin zitieren und diese Zitate kommentieren.
Verzichte jedoch bitte zukünftig auf eine persönliche Ansprache (->@...).
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Hendrik77 »

Meine Aussage das der Mieter kein Recht darauf hat die Miete zurück zu bekommen weil das gemietete Objekt in Dänemark wegen Grenzschließung nicht erreichbar ist wurde von einem User hier mehrfach widersprochen, wie jeder im Thread sehen kann, ebenso ersichtlich ist welcher User es war.
Tatsache ist wenn das gemietete Objekt in Dänemark ist, der Mieter nicht die Wahl hat wo der Gerichtsstand ist und es keine rechtliche Grundlage gibt die voraus gezahlte Miete zurück erstattet zu bekommen, weil das Ferienhaus wegen Grenzschließung nicht erreichbar war.
OT
Wenn ich Beiträge zitiere ist ja auch ersichtlich wer den ursprünglichen Beitrag verfasst hat. Anstatt hier mehrfach zu zitieren werde ich auch zukünftig @.... schreiben und wem das nicht passt dem steht es frei die Beiträge zu melden.

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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von 25örefan »

Hendrik77 hat geschrieben: OT
Wenn ich Beiträge zitiere ist ja auch ersichtlich wer den ursprünglichen Beitrag verfasst hat. Anstatt hier mehrfach zu zitieren werde ich auch zukünftig @.... schreiben und wem das nicht passt dem steht es frei die Beiträge zu melden.

Venlig hilsen
Hendrik77
OT
Dass jemand nicht in der Lage ist, einer einfachen Bitte zu entsprechen, spricht für sich :roll:
Dabei ist dies sogar noch einfacher als lesen und richtig verstehen.
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Re: Dänemark schließt seine Grenze vom 14.03. - 13.04.2020

Beitrag von Hendrik77 »

Der Thread wird hier mit OT Beiträgen zugemüllt und wenn man diese meldet dann werden die Meldungen einfach geschlossen, aber die Beiträge im Thread belassen. :roll: Da wundert es mich nicht das hier kaum einer mehr Lust hat sich aktiv zu beteiligen. Mal sehen wie lange der Beitrag hier überlebt, da ja scheinbar jegliche Kritik als Provokation gewertet wird.