Emjott hat geschrieben:Wir haben schon im letzten Jahr im Juni über Esmark gebucht
...und da heißt es
Esmark: Kunden erhalten automatisch einen Gutschein, einzulösen bis zum 31.12.2021. Weitergabe an Dritte ist möglich. Alternativ können sie auch direkt kostenlos auf ein anderes Datum in 2020 oder 2021 umbuchen. Keine Erstattung des Mietpreises.
(siehe fejo-Link oben)
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen
DK seit 1965
Nørre Vorupør, Blavand, Bjerregård, Stauning, Agger, Tranum Strand, Marielyst, Argab, Bornholm/Sømarken, Odense, Houvig, Søndervig, Bjerregård/ Hegnet, Skovmose/ Insel Als, Mommark/ Insel Als
Unsere Reise nach DK soll am 08.08. starten und ich hoffe, das die Dänen uns bis dahin reinlassen
Angezahlt hatten wir auch letztes Jahr. Wir werden wohl die Restzahlung Anfang Juni bezahlen. Notfalls kann man ja bis 2021 kostenlos umbuchen, ist doch ok.....Die Stornokosten wären mir jetzt für 2 Wochen zu hoch.
Strandkrabbe hat geschrieben:Die Stornokosten wären mir jetzt für 2 Wochen zu hoch.
So ist es nämlich. Falls möglich, würde ich sowas immer aussitzen wollen. Wenn der Urlaub seitens des Reiseveranstalters auf Grund einer nicht durchführbaren Reise storniert wird, müssen die sich nämlich was einfallen lassen.
Wenn der Urlaub seitens des Reiseveranstalters auf Grund einer nicht durchführbaren Reise storniert wird, müssen die sich nämlich was einfallen lassen.
Eben, und das sind bisher bei der Mehrzahl der dänischen Ferienhausanbieter Gutschein/ und oder Umbuchung.
Was allerdings bei einer eventuellen Pleite eines Ferienhausanbieters aufgrund der wirtschaftlichen Lage durch Corona passiert steht in den Sternen. Schlimmstenfalls ist das Geld weg (siehe Thomas Cook trotz 100 Mio. Insolvenzabsicherung)
Hoffen wir mal das Beste.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen
DK seit 1965
Nørre Vorupør, Blavand, Bjerregård, Stauning, Agger, Tranum Strand, Marielyst, Argab, Bornholm/Sømarken, Odense, Houvig, Søndervig, Bjerregård/ Hegnet, Skovmose/ Insel Als, Mommark/ Insel Als
Wenn der Urlaub seitens des Reiseveranstalters auf Grund einer nicht durchführbaren Reise storniert wird, müssen die sich nämlich was einfallen lassen.
Eben, und das sind bisher bei der Mehrzahl der dänischen Ferienhausanbieter Gutschein/ und oder Umbuchung.
Was allerdings bei einer eventuellen Pleite eines Ferienhausanbieters aufgrund der wirtschaftlichen Lage durch Corona passiert steht in den Sternen. Schlimmstenfalls ist das Geld weg (siehe Thomas Cook trotz 100 Mio. Insolvenzabsicherung)
Hoffen wir mal das Beste.
Und was, wenn die Dänen einen wieder reinlassen - das Haus also prinzipiell wieder zur Verfügung steht, man aber bei der Rückkehr in Quarantäne muss? Eine 14-tägige Urlaubsverlängerung wird wohl kein Arbeitgeber mitmachen. Dumm gelaufen
Außerdem finde ich diese Vorgehensweise ('abwarten') etwas illegitim. Es gibt einen bestehenden Vertrag und nach dem muss die 2. Rate zu einem bestimmten Termin gezahlt werden. Als Vermieter würde ich das zu Recht nicht akzeptieren.
Abwarten heißt ja nicht die 2. Rate nicht bezahlen. Abwarten ist die Alternative zu gebührenpflichtig Stornieren.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen
DK seit 1965
Nørre Vorupør, Blavand, Bjerregård, Stauning, Agger, Tranum Strand, Marielyst, Argab, Bornholm/Sømarken, Odense, Houvig, Søndervig, Bjerregård/ Hegnet, Skovmose/ Insel Als, Mommark/ Insel Als
Ben_Godde hat geschrieben:
Und was, wenn die Dänen einen wieder reinlassen - das Haus also prinzipiell wieder zur Verfügung steht, man aber bei der Rückkehr in Quarantäne muss? Eine 14-tägige Urlaubsverlängerung wird wohl kein Arbeitgeber mitmachen. Dumm gelaufen
Da wird wohl kaum als Urlaubsverlängerung benannt werden. In dem Fall bekommt man eine AU
Pech für den Chef
Ben_Godde hat geschrieben:
Und was, wenn die Dänen einen wieder reinlassen - das Haus also prinzipiell wieder zur Verfügung steht, man aber bei der Rückkehr in Quarantäne muss? Eine 14-tägige Urlaubsverlängerung wird wohl kein Arbeitgeber mitmachen. Dumm gelaufen
Da wird wohl kaum als Urlaubsverlängerung benannt werden. In dem Fall bekommt man eine AU
Pech für den Chef
Da wäre ich nicht so sicher, wenn man das mutwillig selber provoziert.
Da ich (immer) noch nicht in DK gemeldet bin befinde ich mich derzeit quasi in Haft weil ich zwar ausreisen, dann aber nicht mehr nach Dänemark einreisen kann. Letztlich macht das aber nichts. Die Haftbedingungen sind derzeit einfach nur schön zumindest für diejenigen, die nicht wegen Corona um ihre Existenz fürchten müssen. Momentan genieße ich die menschenleeren Strände. Heute war ich an der Ostsee, nördlich von Øster Hurup. Herrlich so ganz ohne den Touri-Rummel, auch für den Hund. Auch an der Nordsee ist es jetzt am Strand so richtig schön. Schade, dass das Wasser zum Schwimmen noch zu kalt ist.
Mein Nachbar freut sich über meine Gebundenheit, weil sein zweiter Schachpartner und Freund unerwartet verstarb. Und gegen den Computer zu spielen macht auf Dauer keinen Spaß, zumal der keinen Aquavit verträgt. Also muss ich jetzt vermehrt herhalten. Ich versuche Jacob ja auf einen schönen Roten umzustimmen. Das hat aber bisher noch nicht so recht geklappt.
Haben wir keine Pulle mehr dann saufen wir die Prile leer
Es gab ab sofort eine kleine Lockerung des Einreiseverbots:
"Kan min udenlandske ægtefælle indrejse i Danmark?
Ægtefæller, faste samlevere, forældre og børn til en dansker eller en herboende udlænding kan indrejse, såfremt det tilrejsende udenlandske familiemedlem i øvrigt lovligt kan indrejse i Danmark."
Für mich(oder viel mehr meine Famile) hat das ja eine Bedeutung. Obwohl alle Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen die wohl jetzt mit mir nach Dänemark. Da es auch kein Besuchsverbot von Freunden oder Verwandten gibt oder Versammlungen bis 10 Personen in Dänemark erlaubt ist, können wir ja demnächst Freunde und Verwandte in Dänemark besuchen. Ich hoffe nur, dass die "netten" Schleswig-Holsteiner mich durch das Land in Transit fahren dürfen....
Mein dänisch ist jetzt nicht ganz so gut, aber für Geschwister gilt das nicht, oder?
Und darüber hinaus ist es ja schon mal erfreulich, wenn einen die Dänen wieder rein lassen, im Moment scheint mir aber auch noch das große Problem mit dem "zurück kommen" zu sein. Was machen dann die Familienmitglieder, wenn sie wieder zurück nach Deutschland kommen? Quarantäne?
Ach und noch was anderes. Bei mir ist morgen die Restzahlung für mein Ferienhaus fällig. Ja, die Wahrscheinlichkeit, dass ich da in gut fünf Wochen hin fahre ist … ähm .. dicht bei Null, aber man klammert sich ja an jeden Strohhalm.
Ich muss die Überweisung nun tätigen ansonsten zählt es wie eine Stornierung meinerseits, oder? Ich würde ja den Gutschein für nächstes Jahr nehmen, aber irgendwie finde ich es auch nicht richtig, wenn ich das Ferienhaus jetzt schon komplett bezahlen muss und ich nicht "nur" einen Gutschein für meine Anzahlung erhalte … Aber wir werden definitiv - so wir denn dürfen - nächstes Jahr wieder nach Dänemark gehen, deshalb würde ich doch eher den Gutschein nehmen, als jetzt Stornogebühren zu bezahlen. Und bei einem Gutschein für die Anzahlung wäre zur Not das Risiko nicht ganz so groß, falls der Anbieter doch in die Insolvenz geht …
cassio hat geschrieben:Mein dänisch ist jetzt nicht ganz so gut, aber für Geschwister gilt das nicht, oder?
…
nein, Geschwister sind in der Liste nicht aufgeführt. Als Geschwister kannst du derzeit nur einreisen, wenn dein Geschwister in DK im sterben liegt oder beerdigt werden sollte...ich hoffe, dass das nicht der Fall ist ...
cassio hat geschrieben:Mein dänisch ist jetzt nicht ganz so gut, aber für Geschwister gilt das nicht, oder?
Und darüber hinaus ist es ja schon mal erfreulich, wenn einen die Dänen wieder rein lassen, im Moment scheint mir aber auch noch das große Problem mit dem "zurück kommen" zu sein. Was machen dann die Familienmitglieder, wenn sie wieder zurück nach Deutschland kommen? Quarantäne?
Ach und noch was anderes. Bei mir ist morgen die Restzahlung für mein Ferienhaus fällig. Ja, die Wahrscheinlichkeit, dass ich da in gut fünf Wochen hin fahre ist … ähm .. dicht bei Null, aber man klammert sich ja an jeden Strohhalm.
Ich muss die Überweisung nun tätigen ansonsten zählt es wie eine Stornierung meinerseits, oder? Ich würde ja den Gutschein für nächstes Jahr nehmen, aber irgendwie finde ich es auch nicht richtig, wenn ich das Ferienhaus jetzt schon komplett bezahlen muss und ich nicht "nur" einen Gutschein für meine Anzahlung erhalte … Aber wir werden definitiv - so wir denn dürfen - nächstes Jahr wieder nach Dänemark gehen, deshalb würde ich doch eher den Gutschein nehmen, als jetzt Stornogebühren zu bezahlen. Und bei einem Gutschein für die Anzahlung wäre zur Not das Risiko nicht ganz so groß, falls der Anbieter doch in die Insolvenz geht …
Stimmt - da hatte ich mir noch keine Gedanken drüber gemacht... Es scheint aber, als wenn man weniger als 48 Stunden im Ausland(=DK) ist, muss man nicht in Karantäne.