Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser?

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drdoolittle
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Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser?

Beitrag von drdoolittle »

Hallo zusammen,

gilt das Verbot bzw. die Sonderregelung des Hauskaufs durch Ausländer eigentlich nur für Ferienhäuser oder auch Ganzjahreshäuser?

Falls auch für Ganzjahreshäuser: hat jemand Erfahrung damit, ob hier die Chancen eine Sondergenehmigung für den Hauskauf zu erhalten höher sind? (Sønderjylland)

LG
Klitrose
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Klitrose »

Moin,

für den Kauf eines Ferienhauses brauchst Du eine Sondergenehmigung, für ein normales Haus musst Du Deinen Wohnsitz dorthin verlegen.
Das Konzept vom Zweitwohnsitz gibt es in dem Sinne in Dänemark nicht, wobei es seit einiger Zeit sogenannte flexboligs gibt, die auch zeitweise bewohnt werden können.

Worm geht es Dir denn? Auswandern oder Urlaub?
Hendrik77
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Hendrik77 »

Hier ein älterer Thread zum Thema. http://dk-forum.de/phpbb3/viewtopic.php?f=14&t=31260&hilit=Ferienhaus+kaufen&start=165
Wer z.B. von Deutschland nach Dänemark umziehen will muss sich registrieren lassen. https://www.borger.dk/udlaendinge-i-dan ... ES-borgere https://www.nyidanmark.dk/de-DE/Applyin ... %20support
Wenn die Registrierung erfolgt ist und man eine permanente Aufenthaltsgenehmigung hat sollte es auch möglich sein hier ein Haus zu kaufen, aber 100% sicher bin ich da auch nicht.

Med venlig hilsen
Hendrik77
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drdoolittle
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von drdoolittle »

Danke für eure Antworten! Es ginge um einen Hauskauf durch mich, bewohnen würden es aber meine Eltern als Hauptwohnsitz. Das geht wohl dann nur mit Sondergenehmigung...

Ist die Sondergenehmigung an ein spezielles Haus gebunden oder kann ich erst mal um eine Ansuchen und dann ein Haus suchen?
Hendrik77
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Hendrik77 »

Da fehlen einfach Informationen um ggf. eine klare Antwort zu geben. Bist Du in Deutschland gemeldet und willst ein Haus für deine Eltern in Dänemark kaufen? Haben deine Eltern eine reelle Chance für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark? Bevor Dir unnötig Arbeit machst würde ich mich genau informieren, z.B. hier. https://www.nyidanmark.dk/da/Kontakt-os ... estyrelsen Den Button um sich das auf englisch anzeigen zu lassen findest Du oben rechts von der Mitte. Die können Dir sicher genaue Informationen geben.

Med venlig hilsen
Hendrik77
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bella
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von bella »

Die Regelung bezieht sich erst mal auf Sommerhäuser, flexboligs oder Häuser in Gebieten, in denen die bopælspligt aufgehoben wurde.
Wenn du solch ein Haus kaufen möchtest, musst du deine besondere Beziehung zu Dänemark belegen können.

Entweder du erfüllst die Kriterien oder nicht :-) Ganz einfach.

Lies bei https://civilstyrelsen.dk/Media/A/9/Erh ... 0dansk.pdf nach, ob du kaufen kannst oder nicht.
Wir haben den Prozess bereits zwei Mal durchlaufen und die Kriterien waren beide Male sehr klar formuliert.

Unser Makler beim zweiten Kauf meinte allerdings, in letzter Zweit wären vermehrt Interessenten abgewiesen worden. Seine Vermutung war, dass Deutsche ihr Sommerhaus eher nicht vermieten würden - was jedoch gewünscht sei, um Touristen ins Land zu holen und Leerstand zu vermeiden.

Wenn du an deine Eltern vermieten willst, ist das ja noch mal ein Sonderfall. Versucht es einfach über den normalen Weg über den o.g. link.

Wir haben ein helårshus gekauft und nutzen es vorrübergehend als fritidshus. Das ist aber nur in ausgewiesenen Gebieten möglich.
Hilsen
Bella
jensforsti
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von jensforsti »

Hallo Bella,


verstehe ich das jetzt richtig? Ich darf mein Haus in Dänemark an Touristen vermieten? Ich bin kurz davor, endlich ein Haus auf meiner Trauminsel zu kaufen, ging aber immer davon aus das ich es NICHT vermieten darf.

Hilsen fra Jens
Hilsen fra Jens
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breutigams
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von breutigams »

Aber bitte beachten , dass man selbst 186 Nächte in
Dänemark sein muss wenn man ein Haus dort besitzt.
Diese Regelung wird gut überwacht und hat schon so
Manchem das Genick gebrochen.

Schönen Restsonntag noch.
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
BLAVANDS HUK
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von BLAVANDS HUK »

Selbst mit der Möglichkeit das Haus vermieten zu können, wenn ich dort selbst vor Ort gemeldet wäre könnte es Probleme geben.
Es wird gemunkelt das es Einschränkungen bei den Vermietungszeiten geben soll wenn das Haus nicht vom dort gemeldeten Eigentümer bewohnt wird!
Vermietungszeiten für ein nicht selbst genutztes Haus sollen auf 6 Wochen begrenzt werden!
Ob diese geplante / überdachte Neuregelung / Änderung sowohl für Ganzjahres / Flexbolig die auch als Sommerhäuser genutzt werden angedacht ist?
bella
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von bella »

breutigams hat geschrieben:Aber bitte beachten , dass man selbst 186 Nächte in
Dänemark sein muss wenn man ein Haus dort besitzt.
Diese Regelung wird gut überwacht und hat schon so
Manchem das Genick gebrochen.
Das betrifft aber nur ein helårshus. Wir mussten uns beim Kauf festlegen, wir wir das Haus nutzen wollen, daher haben wir keine Wohnpflicht.
Und natürlich kann man das Haus vermieten, es ist sogar gewünscht, das zu tun, damit keine Geistersiedlungen entstehen.
Hilsen
Bella
Dänischer_Hamburger
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Dänischer_Hamburger »

Interessanter Bericht heute in der Regionalen Zeitung.

Es wird von der Vermieterbranche und einige Politiker etwas rumgestänkert, dass doch zu viele Deutsche und Norweger Sondergenehmigung bekommen ein Ferienhaus in Dänemark zu kaufen, vor allem auf Fanö und Römö sieht man wohl diesen Tendenz und Ferienhausvermittlungen sehen das als eine Bedrohung für ihr Geschäftsmodell. In 2010 waren es ca. 10 Personen die eine Sondergenehmigung bekommen haben, im 2020 ca. 90.

Die Insel Sylt wird immer als Schreckensbeispiel erwähnt, wo ja angeblich die Ferienhäuser immer leer stehen und nur seltenst die Eigentümer selbst ihre Häuser beziehen. Ich glaube die Vermieteragenturen sollten mal eine Exkursion nach Sylt machen um zu schauen wie voll diese Insel immer ist....Aber diese Argumentation ist halt sehr öffentlichkeitswirksam und erste Politiker wollen schon mit dem Justitzminister darüber sprechen, wie man vermeiden kann, dass die Sonderregelung eingeschränkt werden kann.

https://jv.dk/artikel/udlejningsfirmaer ... sommerhuse
Aalwurst
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Aalwurst »

Danke schön @ Dänischer_Hamburger für den spannenden Link.

In meinen Augen ist das purer Populismus und ich frage mich ob es in Dänemark gerade keine anderen wichtigen Dinge gibt die zu klären gilt :wink:

Um die Dinge mal etwas einzuordnen:
- In 2015 bzw. 2016 waren es schon über 50 Ausnahmegenehmigungen die seinerzeit noch vom Justizministerium (heute macht das Civilstyrelsen in Viborg) erteilt worden sind. In sofern ist der Anstieg der erteilten Ausnahmegenehmigungen eher schon als linear zu betrachten.
Bei aller Liebe: Wie kann ich mich darüber aufregen wenn 90 Ausnahmegenehmigungen in einem Jahr erteilt werden ? Wohlgemerkt 90 Stück für ganz Dänemark (bei mehr als 200.000 legal registrierten Sommerhäusern), hiervon geht ein guter Teil auch an Schweden und Norweger die dann z.B. auch auf Bornholm, Laesö und in Nordjylland kaufen, wo man Jahrelang froh über jedes verkaufte Sommerhaus gewesen ist.

- Bei allen Ausnahmegenehmigungen geht es immer um den Erwerb von Eigentum durch Ausländer, ohne dass diese eine Pflicht der Wohnsitznahme in Dänemark haben. Somit bezieht sich das keinesfalls nur auf Ferienhäuser sondern auch (in unserem Fall übrigens auch) auf Ganzjahreshäuser ohne feste Wohnpflicht.

- Mir persönlich sind mehrere abgelehnte Anträge bekannt. Es scheint also nicht so zu sein, dass Civilstyrelsen alles einfach "durchwinkt"

Folgendes hat nur am Rand mit dem Thema zu tun: Ich persönlich denke, dass die Dänische Regelung zum Erwerb von Ferienimmobilien wohl kaum vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben würde
Zuletzt geändert von Aalwurst am 10.11.2020, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
Beste Grüße
von der Aalwurst
Dänischer_Hamburger
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Dänischer_Hamburger »

Die Geschichte hat jetzt auch Ekstrabladet erreicht.

Einschließlich reißerischer Überschrift und toller Fotomontage....

https://ekstrabladet.dk/nationen/arveso ... se/8360944

8)
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Zuelli
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Zuelli »

Dazu mal eine Frage:

Könnte ich als Deutscher in Dänemark ein Haus (kein Ferienhaus) auf Dauer mieten ohne ständig darin zu wohnen?

Ich hab noch ein paar Jahre bis zur Rente und könnte mir gut vorstellen, meinen Lebensabend in Dänemark zu verbringen.
Meine Idee: Das Haus (ich hätte mir schon eins ausgeguckt) für meine Zwecke herzurichten solange ich in Deutschland noch arbeiten muss um dann, wenn ich in Rente gehen kann, umzuziehen.

Im Moment noch Hirngespinste, aber ich bekomme sie einfach nicht aus dem Kopf...
Es gibt ja nicht nur Idioten auf dieser Welt.....
aber irgendwie schaffen sie es, sich strategisch so zu platzieren, das mir jeden Tag einer über den Weg läuft.
Dänischer_Hamburger
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Re: Hauskauf durch Ausländer - Regelung nur für Ferienhäuser

Beitrag von Dänischer_Hamburger »

Zuelli hat geschrieben:Dazu mal eine Frage:

Könnte ich als Deutscher in Dänemark ein Haus (kein Ferienhaus) auf Dauer mieten ohne ständig darin zu wohnen?

Ich hab noch ein paar Jahre bis zur Rente und könnte mir gut vorstellen, meinen Lebensabend in Dänemark zu verbringen.
Meine Idee: Das Haus (ich hätte mir schon eins ausgeguckt) für meine Zwecke herzurichten solange ich in Deutschland noch arbeiten muss um dann, wenn ich in Rente gehen kann, umzuziehen.

Im Moment noch Hirngespinste, aber ich bekomme sie einfach nicht aus dem Kopf...
Klar geht das. Hier sind die Anforderungen und wie man Aufenthalt als EU-Bürger beantragen kann(natürlich nur online, ist ja Dänemark... :D )

Ich schätze, als Renter würde man den Regel "Ophold med tilstrækkelige midler" erfüllen müssen. (Oder vielleicht ein Studium anfangen :D )

https://www.nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans ... tatsborger