Gültigkeitsdauer Aufenthaltsbescheinigung

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Monana
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Gültigkeitsdauer Aufenthaltsbescheinigung

Beitrag von Monana »

Hallo an alle,
vielleicht findet sich jemand, der mir konkret aus eigener Erfahrung weiterhelfen kann.
Ich bekomme nämlich von verschiedenen Stellen unterschiedliche Antworten, vielleicht kann mir mal jemand was aus dem echten Leben berichten. :D
Ich habe seit dem 15.7. die Schlüssel zu meiner Mietwohnung in Dk. Ein späterer Mietbeginn war nicht möglich, obwohl ich aus persönlichen Gründen wohl erst im September richtig dort einziehen werden. (Ich bring jetzt immer mal Sachen hin, bin aber den Großteil der Zeit im alten Zuhause in D)
Nun war ich aber letzte Woche bereits bei SIRI und habe bereits die Aufenthaltsbescheinigung, weil das terminlich gut passte.
Zur Kommune wollte ich erst Ende August, um mich anzumelden.
Ich habe bei Pendlerinfo nachgefragt, die meinten, dass SIRI ja eigentlich die Aufenthaltsgenehmigung erst 4 Wochen vor Umzug ausstellt (...dann hab ich die ja nun zu früh bekommen...?). Und dass es deshalb sein kann, dass die Kommune sagt, dass diese Genehmigung auch nicht älter als 4 Wochen sein darf, wenn man sich anmelden will.
Ich hab dann nochmal eine Mail an den Borgerservice der Kommune geschrieben, und bekam jetzt die Antwort, dass ich spätestens 6 Monate nach dem Umzug angemeldet werden muss. Also ein komplett anderer Zeitraum...
Was stimmt denn nun?
Da es jeweils recht weite Fahrten für mich sind, möchte ich nicht bei der Kommune sitzen und hören, dass ich nun nochmal zu SIRI muss, weil die Aufenthaltsgenehmigung zu alt ist...
Ist das wirklich so unflexibel? Eigentlich ist doch die Genehmigung gültig, solange ich die Auflagen erfülle, oder? Es könnte durch Krankheit oder sonstige Vorkommnisse doch immer mal passieren, dass man es nicht innerhalb von 4 Wochen zur Kommune schafft? Gibt es nicht auch Leute, die schon zu SIRI gehen, bevor sie überhaupt einen Wohnsitz in Dk haben, sodass sie gar nicht wissen, wann sie dann zur Kommune können?
Ich bin jedenfalls durch die unterschiedlichen Aussagen etwas besorgt, ob ich mir unnötige Arbeit und Fahrtzeit aufhalse, wenn ich Ende August zur Kommune gehe.
Hat jemand von euch Praxiserfahrung?
Danke schonmal und viele Grüße!
Monana
MK_86
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Wohnort: Esbjerg

Re: Gültigkeitsdauer Aufenthaltsbescheinigung

Beitrag von MK_86 »

Hi,

Ich bin vor mittlerweile 13 Jahren nach Dänemark ausgereist. Es kann sein dass sich einige Dinge geändert haben.
Aber meine Erfahrung mit dänischen Behörden ist total entspannt. Du hast ja jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung. Selbst wenn die Kommune die ablehnt, solltest du ja in der Lage seien eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Das war damals bei mir auch nicht mit Kosten verbunden. Als EU Bürger (ich gehe jetzt einfach mal davon aus dass du einen deutschen Pass hast) werden dir sowieso nicht viele Steine in den Weg gelegt.

Das einzige was wirklich an der Sache nervt, ist die fehlende Yellow Card mit deiner Sozialversicherungsnummer. Die bekommst du erst wenn du dich bei der Kommune angemeldet hast. Ohne diese Yellow Card bekommst du keine MitID (elektronische ID). Ohne Sozialversicherungsnummer und MitID kannst du keine Verträge abschließen. Also kein Bankkonto, kein Handy, kein Internet, kein Fitnessstudio, etc pp. Zum Arzt kannst du auch nicht (jedenfalls nicht ohne Umstände)

Die MitID wird auch für derartig viele Dienste in Dänemark verwendet, dass du ein paar Wochen Probleme haben wirst. Meistens kümmern sich die Banken um die MitID für dich. Aber kann auch schon mal 2 Wochen dauern wenn du auf die Karte warten musst.