festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

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FamKa
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festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von FamKa »

Hej,

wir sind dabei, nach Dänemark auszuwandern und haben uns im Sommer einen stillgelegten Bauernhof auf dem Land (landejendom) gekauft. Im Nachhinein zeigen sich jetzt nach längerer Regenperiode Mängel am Dach des Hauses, welche im Gutachten nicht aufgeführt wurden und im trockenen Sommer für uns nicht sichtbar waren. Bevor wir uns nun an den Anwalt wenden, über welchen der Hauskauf abgewickelt wurde, würden wir gerne auf diesem Wege einmal hören, wie ihr die rechtliche Lage einschätzt, ob der Käufer die Kosten für die Behebung übernehmen muss oder in einem solchen Fall eine Entschädigung durch den Käufer zu erstatten ist.
Lieben Danke für Eure Einschätzung vorab.

Med venlig hilsen
FamKa
joe100
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von joe100 »

Habt ihr ne ejerskifteforsikring ? Genau für so einen Fall wäre die ja da.
gerdson
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von gerdson »

Hm. Bei einem echten "landejendom" handelt es sich praktisch um ein "Gewerbeobjekt", meist ist es gar nicht möglich eine ejer-skifte Versicherung abzuschliessen. (Also alles mit "landbrugspligt, diese besteht bei über 2ha Grund).
Und zwar weil der Verkäufer eben für versteckte Mängel ohnehin nicht haftet. Wenn Ihr eine ejer-skifte forsikring habt, ist die Euer Ansprechpartner (nicht das es bedeutet dass man irgendwas bekommt, die reden sich auch raus wie sie nur können).
Ggf. käme noch das Unternehmen in Betracht, dass den "tilstandsrapport" geliefert hat, die haften natürlich auch für grobe Fehler. Ich fürchte nur, den habt nicht Ihr in Auftrag gegeben, sondern der Verkäufer.
FamKa
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von FamKa »

Wir haben keine ejerskifteforsikring, da es sich um einen stillgelegten Bauernhof handelt. Es ist also auch kein Gewerbeobjekt und wurde vom vorherigen Besitzer auch nicht gewerblich genutzt.
Askeladden
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von Askeladden »

Wenn der von euch festgestellte Mangel schon am Tage der Begehung/Besichtigung des Hauses durch den Bausachverständigen sichtbar war und dieser ihn auch hätte sehen können so ist er in der Verantwortung.

Ich denke hier kann nur ein Anwalt weiterhelfen.

Hier 2 Videos der Serie "Kontant" des DR zum Thema Hauskauf und tilstandsrapport .Unglaublich was man alles so übersehen kann, als Fachmann ...
https://www.dr.dk/drtv/se/kontant_-boli ... _2__253271
https://www.dr.dk/drtv/se/kontant_-boli ... _2__254576
Aalwurst
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von Aalwurst »

Moin FamKa,
wir hatten einen sehr ähnlich gelagerten Fall (Undichtigkeiten im Dach, die wir auch erst nach dem -trockenen- Sommer festgestellt haben)

Die Ejerskifteforsikring hat die Regulierung abgelehnt.

Somit blieb uns dann nur der Weg, über einen Anwalt, den Gutachter der den - hier offensichtlich falschen- Tilsdtandsrapport erstellt hat, zu belangen.

Das war ein sehr langwieriger Vorgang (u.a. mit zwei Ortsterminen mit allen Beteiligten).
Nach mehreren Monaten des -außergerichtlichen- Verfahrens haben wir dann eine Entschädigung, i.H. des Zeitwertes der Dacheindeckung, erhalten.
Geleistet hat diese Entschädigung dann die "Haftpflichtversicherung" des Bausachverständigens.
Diese Erstattung war, in unseren Augen, sehr angemessen bis großzügig.
Allerdings mussten wir unseren Anwalt voll selbst bezahlen.

Wünsche euch viel Erfolg bei eurem Vorhaben.

PS: Ein "Schlüssel zum Erfolg" bei uns war,
dass die Dachlatten, unterhalb der Dacheindeckung, deutliche Spuren von jahrelanger Feuchtigkeitseinwirkung aufwiesen
Beste Grüße
von der Aalwurst
Askeladden
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von Askeladden »

Den besten Rat wenn es um den Hauskauf geht findet man in der Salgsopstilling in dem Absatz mit dem Titel

Vigtig information:
...
"Køber opfordres derfor til at søge egen juridisk, finansiel samt byggeteknisk rådgivning m.v."
...

Der eigene Anwalt und Bausachverständige sind zwar nicht billig aber es kann einem viel Ärger ersparen.
Eventuelle Schadenersatzansprüche im Nachhinein geltend zu machen wird sehr gerne mühsam und nervig.

Der Bausachverständige sollte das Haus dann aber möglichst noch vor der Vertragsunterzeichnung in Augenschein nehmen, oder zumindest sehr zeitnah danach.

Warum wurde eigentlich keine ejerskifteforsikring abgeschlossen? Frage aus reiner Neugier...
Pippilotta
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von Pippilotta »

Askeladden hat geschrieben: 05.01.2024, 16:26 Warum wurde eigentlich keine ejerskifteforsikring abgeschlossen? Frage aus reiner Neugier...
bei einem landejendom kann man keine ejerskifteforsikring abschliessen. Ebensowenig gibt es normalerweise keinen tilstandsrapport oder elrapport.
Askeladden
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Re: festgestellte Mängel nach dem Hauskauf

Beitrag von Askeladden »

Pippilotta hat geschrieben: 06.01.2024, 07:21 bei einem landejendom kann man keine ejerskifteforsikring abschliessen. Ebensowenig gibt es normalerweise keinen tilstandsrapport oder elrapport
Skeptisch ! Ist hier evtl. Begriffsverwirrung mit im Bilde ?. Man unterscheidet zwischen Landbrugsejendom und ein Landejendom . Hatte for einigen Jahren einen kurzen Flørt mit einem Landejendom und da war es ohne Probleme
möglich sowohl einen tilstands- und elrapport zu erhalten als auch eine ejerskiftforsikring abzuschliessen!

Zitat: "..
Køb af landejendom uden landbrugspligt
For sådanne ejendomme kan der godt blive udarbejdet en tilstandsrapport og tegnet en ejerskifteforsikring, som er den almindelige procedure i forbindelse med ”almindelige” bolighandler. Det forudsætter, at landejendommens grundareal er mindre end 2 hektar, og landbrugspligten er ophævet, således der er tale om et nedlagt landbrug.
..."

Zu deutsch :
Kauf einer ländlichen Immobilie ohne Verpflichtung zur Bewirtschaftung
Für solche Immobilien kann ein Zustandsbericht erstellt und eine Versicherung für den Eigentumswechsel abgeschlossen werden, was das übliche Verfahren für "normale" Immobilientransaktionen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Landfläche des Landhauses weniger als 2 Hektar beträgt und die landwirtschaftliche Verpflichtung aufgehoben wurde, es sich also um einen geschlossenen landwirtschaftlichen Betrieb handelt.
(Übersetzt mit DeepL.com kostenlose Version)

Im Original hier nachzulesen: https://www.nemadvokat.dk/boligadvokat/ ... gsejendom/

Nun muss man ja heut zu Tage etwas Quellenkritisch sein , da nicht alles was im Netz zu einem Thema geschrieben wird auch immer auf qualitätsgesicherten Informationen beruht...

Wie denkst du über den oben verlinkten Inhalt ?
Du darfst auch gerne deine Informationquelle mit uns teilen, vielleicht ist es uns dann möglich diesen Widerspruch aufzulösen?

Ich sehe deiner Antwort mit Spannung entgegen...