Hus i Tyskland - Skat i Danmark

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eclipse

Hus i Tyskland - Skat i Danmark

Beitrag von eclipse »

Jeg vil gerne købe et hus i tyskland og finanserer det med et kredit i Tyskland.

Er der nogen dansker som ved, hvordan virker det med skat ??

Tak på forhand.
thorbinoxx

Beitrag von thorbinoxx »

kommt darauf an, wo du dein einkommen hast und 90% regel wg db.
falls das dein haupwohnsitz werden soll und du weiterhin dein einkommen aus dk beziehst kannst du selbstverständlich die kredizinsen zur steuerreduzierung gebrauchen. schwierig wird es beim ansetzen des hauswertes. nimmt man den einheitswert, der ja oftmals noch aus dem letzten jahrtausend stammt, kann ich mir vorstellen, dass das nicht akzeptiert wird.
eclipse

Beitrag von eclipse »

Danke fuer die Antwort. Hauptwohnsitz ist DK. Das ganze ist als Investitionsobjekt gedacht.

2 Fragen:

1. Was versteht man unter Einheitswert ?

2. Wo und wie werden die Einkuenfte aus der Vermietung angegeben ?
thorbinoxx

Beitrag von thorbinoxx »

einheitswert lt wikipedia:

Der Begriff Einheitswert (oder gemeiner Wert) wird im § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) definiert:

(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen.
(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
Der Einheitswert wird gem. § 19 BewG festgestellt und entspricht materiell trotz unterschiedlicher Formulierung dem Verkehrswert. Lediglich der Bewertungsstichtag und die Methodik der Wertermittlung unterscheiden sich.

Er ist also ein von der Finanzverwaltung festgelegter Grundstückswert und dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Er wird jeweils auf den 1. Januar eines Kalenderjahres festgestellt. Die letzte allgemeine Feststellung erfolgte in den alten Bundesländern auf den 1. Januar 1964 und ist seit dem 1. Januar 1974 steuerwirksam. In den neuen Bundesländern erfolgte die letzte Wertfeststellung auf den 1. Januar 1935. Der Einheitswert ist u. a. abhängig von der Grundstücksart.

Der Einheitswert entspricht nicht dem aktuellen Verkehrswert. Dies ist gerade die Kritik am Einheitswert, dass er nicht die aktuellen Wertverhältnisse widerspiegelt. Da der Einheitswert zurzeit nur noch für die Grundsteuer zu benutzen ist, werden verschiedene Reformmodelle in der Länderfinanzministerkonferenz diskutiert.