Umzugsgut mit Leihwagen nach DK bringen

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Robert
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Registriert: 28.11.2023, 13:29

Umzugsgut mit Leihwagen nach DK bringen

Beitrag von Robert »

Hej Leute

Verletzungsbedingt muss ich meinen Umzug schon seit einiger Zeit und für noch einige Wochen pausieren.

Ich muss noch ein 4. Mal mit einem Sprinter o.ä. one-way von Süddeutschland Sachen hier hin bringen.
Bedingt durch die Zwangspause, hatte ich Zeit zum Nachdenken. Da kam mir die Idee, eigentlich dürfte ich ja nun mit Wohnsitz in DK einen Leihwagen eines grossen deutschen Autoverleihers mit D-Kennzeichen hier gar nicht mehr fahren. Sollte es da eine 90 Tage Frist gegeben haben, wäre die dann auch abgelaufen.

Man darf sein Umzugsgut 12 Monate ab Anmeldung nach DK reinbringen, aber den Transporter selber nicht fahren, richtig?
Mit einem DK-Miet-Transporter 1400Km nach Süden und dann wieder retour wäre so absolut dämlich, das können die Dänen auch nicht ernsthaft in Erwägung ziehen.

Bei meiner Recherche bin ich nun auf folgendes gestossen:

Adresse: https://motorst.dk/de-de/privatpersonen ... fahrzeugen

"Mit ausländischen Kennzeichenschildern in Dänemark fahren....
......
Leihwagen

Bevor Sie mit einem Leihwagen mit ausländischen Kennzeichen nach Dänemark einreisen, müssen Sie das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) darüber informieren.

Nur der eingetragene Besitzer oder Nutzer des Fahrzeugs oder eine andere im Haushalt lebende Person darf das Fahrzeug benutzen.

Für jedes in Dänemark zugelassene Fahrzeug dürfen Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 30 Tage lang einen im Ausland zugelassenen Leihwagen fahren. Den Leihwagenvertrag müssen Sie im Fahrzeug mitführen."

Passt ja, ich habe 2 in DK zugelassene Fahrzeuge und im Mietvertrag bin ich der eingetragene Nutzer.

Wenn ich mir aber nun das Formular zur Meldung ansehe, kommen mir Zweifel, ob die Dänen und ich uns richtig verstanden haben.

"Antrag auf Erlaubnis zum Privatgebrauch eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark

Formular-Nr.

21.059 DE

Über das Formular

Dieses Formular wird für den Antrag auf Erlaubnis zum Privatgebrauch eines mit ausländischem Kfz-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark verwendet. Typisch ist dies der Fall, wenn Sie sich während eines Studienaufenthalts oder während einer kurzfristigen Anstellung vorübergehend in Dänemark aufhalten.

Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) einzusenden."

Wieso Studienaufenthalt oder kurzfristige Anstellung?
In diesem Fälen hätte man doch keine eigenen in DK zugelassenen Fahrzeuge, oder?

Das passt nicht zusammen, finde ich.

Weiss jemand, wie die Sache gehandhabt wird? Es ist widersprüchlich.

Gruss,Robert