Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

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Ny Hinnerk
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Ny Hinnerk »

Hier mal ein Prozesskostenrechner:

https://www.foris.com/prozesskostenrech ... calculator

Jeder Rechtsanwalt wird sich freuen, für knapp 170 Euro sich da große Mühe zu geben. :D Da wird der Kläger damit rechnen müssen, dass der RA das Mandat ablehnt was er durchaus darf.
Also ohne Anwalt? Nun ja, man muss schon Spass an der Sache haben. :mrgreen:
Wie bereits gesagt: Besser das Gespräch suchen und einen beiderseitig zufriedenstellenden Kompromiss finden.

Was Mängel an einem Ferienhaus betrifft oder unrichtige Angaben im Angebot/Mietvertrag: Die sollten bzw. müssen immer sofort nach Feststellung dem Vermieter/Vermietbüro vor Ort gemeldet werden damit der Vermieter die Möglichkeit hat berechtigte Mängel zu beseitigen. Diesen Grundsatz sollte man auch bei Pauschalreisen (Wanzen im Bett, vollgepisste Matraze) unbedingt beachten.
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Ny Hinnerk
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Ny Hinnerk »

Und man kann es nicht oft genug wiederholen: Auch wenn jetzt jemand sagt dass er die Endreinigung stets selbst durchgeführt und damit noch nie Ärger mit dem Vermieter gehabt hat ist die Form der Durchführung am häufigsten Anlass zu teils zermürbenden Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter.
Bevor ein Haus von einem neuen Mieter übernommen wird prüft ein Mitarbeiter des Vermietbüros bzw. ein Beauftragter den ordnungsgemäßen Zustand des Hauses mit mehr oder wenigen kritischen Blicken (meist mehr). Er findet Schmierfilme am Kochgeschirr, vielleicht noch Staub unter dem Bett oder einen übersehenen vollen Kaffeefilter in der Kaffeemaschine.
Schon wird die Putzkolonne herbeordert und der Ärger beginnt.
Ich kann nur jedem raten, den Preis für die Endreinigung in die Urlaubskalkulation mit einzubeziehen. Das beruhigt ungemein und macht den Abreisetag nicht so stressig. :wink:
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25örefan
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von 25örefan »

Habe ich etwas überlesen?
Was waren denn die Mängel, zu der Nichtzahlung von 250€ (ob nun rechtlich durchsetzbar oder nicht) Anlass gegeben haben ?
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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Goldfinger
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Goldfinger »

25örefan hat geschrieben: 24.07.2022, 10:23 Habe ich etwas überlesen?...
Ja, meine Frage wurde längst beantwortet.


Schönen Abend noch
Andreas
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Ny Hinnerk
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Ny Hinnerk »

Goldfinger hat geschrieben: 24.07.2022, 21:50
25örefan hat geschrieben: 24.07.2022, 10:23 Habe ich etwas überlesen?...
Ja, meine Frage wurde längst beantwortet.


Schönen Abend noch
Andreas
Du sagtest im Einganbgsbeitrag:
Das gemietete Haus hatte diverse Mängel und bei der Schlussrechnung habe ich 250 Euro abgezogen. Nun will der Vermieter diese Mängel nicht anerkennen.
Was konkret der Vermieter bemängelte hast du uns leider nicht verraten. Und das wäre zur Beantwortung deiner Frage schon wichtig gewesen.
Inwiweit wurde denn deine Frage längst beantwortet? Es wäre ja eine nette Geste deinerseits gewesen wenn du uns mitgeteilt hättest, was dich zu welchem Ergebnis geführt hat. Ist das zu viel verlangt?
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25örefan
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von 25örefan »

Ny Hinnerk hat geschrieben: 25.07.2022, 00:07
Goldfinger hat geschrieben: 24.07.2022, 21:50
25örefan hat geschrieben: 24.07.2022, 10:23 Habe ich etwas überlesen?...
Ja, meine Frage wurde längst beantwortet.


Schönen Abend noch
Andreas
Du sagtest im Einganbgsbeitrag:
Das gemietete Haus hatte diverse Mängel und bei der Schlussrechnung habe ich 250 Euro abgezogen. Nun will der Vermieter diese Mängel nicht anerkennen.
Was konkret der Vermieter bemängelte hast du uns leider nicht verraten. Und das wäre zur Beantwortung deiner Frage schon wichtig gewesen.
Inwiweit wurde denn deine Frage längst beantwortet? Es wäre ja eine nette Geste deinerseits gewesen wenn du uns mitgeteilt hättest, was dich zu welchem Ergebnis geführt hat. Ist das zu viel verlangt?
Genau das ist auch meine Feage👍
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poulsen
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von poulsen »

Liebe Leute, Golfdinger hat gesagt, was er sagen möchte. Teilweise ist er dafür sehr unfreundlich abgekanzelt worden hier.
Nun sollte man das auch mal gut sein lassen ...
"Mehr hygge wagen"
(Poul Jyllandsen 1922)
Wikinger2020
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Wikinger2020 »

Zusammenfassend kann festgehalten werden: Goldfinger hat offensichtlich nicht die Antworten gehört, die er sich erhofft hatte :mrgreen:
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Goldfinger
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Goldfinger »

Hier nochmal meine Frage:
Goldfinger hat geschrieben: 16.07.2022, 14:39....Unser Problem ist nun, dass wir bereits seit längerem ein weiteres Haus bei diesem Anbieter gebucht haben, was wir aufgrund der momentanen Streitigkeiten am liebsten stornieren würden. Nun befürchten wir, dass der Vermieter die strittige Summe von unserer Anzahlung abziehen könnte. Darf er das?....
Bevor die erste erste Antwort kam, wurde der Thread schon um die 100x angeklickt, was schon deutlich macht, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist.

Mieke hat es für mich gut auf den Punkt gebracht.
mieke hat geschrieben: 17.07.2022, 12:10 Grundsätzlich sollte eine AGB- konforme Stornierung nicht zu euren Nachteil sein. Das jemand etwas nicht darf, heißt nicht, dass er es nicht tut, daher verstehe ich eure Bedenken. ....
Darufhin hatte ich geschrieben:
Goldfinger hat geschrieben: 17.07.2022, 21:50.....Vorerst werde ich von einer Stornierung des zukünftigen Urlaubs absehen.
Um welchen Anbieter es geht oder welche Mängel das Objekt hatte, ist m.E. unerheblich.


Andreas

PS. Ich bin gerade in Nord-Schweden unterwegs und habe nicht regelmäßig Zugang zum Internet.
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Ny Hinnerk
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Ny Hinnerk »

Goldfinger hat geschrieben: 25.07.2022, 17:06 Bevor die erste erste Antwort kam, wurde der Thread schon um die 100x angeklickt, was schon deutlich macht, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Zwischen der Anzahl der Klicks und der dänischen! Rechtslage sehe ich keinen kausalen Zusammenhang.
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Goldfinger
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Goldfinger »

@ Ny Hinnerk

Mein Glückwunsch, Du hast gerade Platz 1 auf meiner Ignore-Liste belegt.


Andreas
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25örefan
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von 25örefan »

Wikinger2020 hat geschrieben: 25.07.2022, 10:06 Zusammenfassend kann festgehalten werden: Goldfinger hat offensichtlich nicht die Antworten gehört, die er sich erhofft hatte :mrgreen:
Sieht ganz so aus..😎
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25örefan
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von 25örefan »

Goldfinger hat geschrieben: 25.07.2022, 17:06 Um welchen Anbieter es geht oder welche Mängel das Objekt hatte, ist m.E. unerheblich.
Das mag sein, aber wer Antworten ( Ratschläge/ Hilfe) erwartet, sollte nicht nur höflicherweise auch diesbezüglich interessierte Fragen beantworten.
Jedes Forum lebt von Geben und Nehmen.
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mieke
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von mieke »

@Goldfinger
Die Frage nach den Mängeln ist insofern interessant, weil sich der Wert von 250€ irgendwie ergeben muss.Nehme mich da nicht aus, hätte mich auch interessiert. Ich habe mich im übrigen auch noch gefragt, wie hoch eine Schlussabrechnung (Verbrauchsabrechnung)sein muss, damit man 250€ davon abziehen kann. Meine Verbrauchsbarechnugen würden da gar nicht hergeben, aber ich miete auch keine Poolhäuser. Hinzu kommt, Miete und Kaution werden ja üblicherweise komplett vor der Reise bezahlt.
Die Sache mit dem Anbieter interessiert viele Urlauber, weil man u.U. ständen mit dem betroffenen Anbieter selber Probleme hatte oder diesen zukünftig meiden würde, so man den Eindruck hat, das der Anbieter sich in diesen Fall falsch verhält.
Aber natürlich entschiedest du, welche Informationen du herausgibst.
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998

Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
Callista
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?

Beitrag von Callista »

Goldfinger hat geschrieben: 17.07.2022, 21:50
Die Mängel wurden sofort angezeigt und teilweise auch nach ein paar Tagen behoben, zum Teil aber auch ignoriert. Die Mängel haben wir auch, soweit es möglich war, per Foto dokumentiert.
...
Dass ein Haus der Beschreibung entsprach war die Ausnahme. Beschwert haben wir uns nie, aber dieses Mal wurde das Fass zum Überlaufen gebracht und die Dreistigkeit des Anbieters ist unerträglich.
Ich muss zugeben: allmählich werde ich auch neugierig, was das denn nun für eine Fülle von Mängeln waren, die offensichtlich nicht alle fotografiert werden konnten. Da springt die Phantasie an: Stinkendes, feuchtes Wohnzimmer? Ameisen in der Küche? Trappelnde Marder unterm Dach? (Das hatten wir gelegentlich in dänischen Ferienhäusern.)

Wie kommst Du auf 250 €?

Und welcher Ferienhausanbieter so stur ist, würde mich auch interessieren