Arbeiten in DE und DK - Fragen zur Steuererklärung

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rickstar
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Arbeiten in DE und DK - Fragen zur Steuererklärung

Beitrag von rickstar »

Hab einmal eine Frage zur Steuererklräung zu folgendem Sachverhalt:

Ein in Deutschland wohnender Deutscher geht in Deutschland einer Vollzeitbeschäftigung nach und in Dänemark einer Nebenbeschäftigung.

In DE wird sein Lohn versteuert und entsprechend abgeführt. In DK wird sein Nebeneinkommen ebenfalls versteuert. Das dänische Einkommen im letzten Jahr betrug dort ca. 6800 € brutto und 6200 € netto.

Wenn diese Person rein hypotetisch gesehn nun seine Steuererklärung für 2008 in DE machen möchte muss sie die Einnahmen aus DK mit angeben, das ist soweit klar.
Dafür hat die hypotetische Person auch die Steuererklärung in DK gemacht, damit sie die Einkünfte aus DK genau angeben könnte. Zum Zeitpunkt der Festsetzung des Freibetrages in DK stand nciht fest, wieviel Kilometer zur Arbeitsstätte angerechnet werden können, bzw, wieviel Arbeitstage pro Monat anfallen. Darum wurden bei der Festsetzung des Freibetrges in DK die zu fahrenden Kilometer zur Arbeitsstätte nach DK nicht mit berücksichtigt. Bei der Steuererklärung in DK wurden dann die gefahrenen Kilometer für das Jahr 2008 mit angegeben. Darauf hin wurde eine Summe erstattet, die den bereits abgeführten Steuern in etwa entspricht.
Aber was diees Person dabei erschreckt ist die Tatsache, dass am Ende eine Nachzahlung ihrerseits an das FA in Höhe von ca. 2200 € herauskommen soll.

Kann das sein?

Laut DBA zwischen DK und DE ist doch eine Doppelversteuerung der Einkünfte nicht zulässig. Wenn diese Person rein hypotetisch bei einer Kommune angestellt wäre, würde dann die Besteuerung nicht automatisch wegfallen? Gibt es da im DBA nicht eine Stelle, die das bei Angestellten von öffentlichen Trägern/Stellen nicht ausschliesst?

Für ein paar nicht ganz so hypotetische Infos :wink: wäre die hypotetische Person sehr dankbar.



Dann noch eine weitere Frage:
Laut Aussage eines Mitarbeiters des zuständigen FA in FL wäre die Angabe von Einkommen aus DK bei der deutschen Steuererklärung nicht notwendig, wenn das Einkommen im Monat nicht über 400 € wäre, damit also berechnungsfrei, analog zum 400 € Job in Deutschland. Weis jemand ob das stimmt?
DK_Sledge
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Beitrag von DK_Sledge »

Moin!

Aaaaaaalso.... Ich probiers mal aus dem Kopf, ohne jetzt tief ins DBA und ins EStG zu schauen!

Generell ist die hypothetische Person in DE steuerpflichtig. Das Arbeitseinkommen ist daher nach DBA ebenfalls im Wohnsitzstaat zu versteuern. Insofern scheint das resultierende Ergebnis auf den ersten Blick richtig zu sein...

Jetzt nehmen wir mal an, beide Einkommen wären in DE entstanden. Nach deutschem Recht wäre dann für das "Nebeneinkommen" eine weitere Steuerkarte (Klasse 6) zu beantragen und dann auf dieses Einkommen die entsprechende höhere Lohnsteuer fällig...

Ein weiterer Punkt, das das Ergebnis richtig ist...

Nun zu Deiner Frage nach den "Angestellten von öffentlichen Trägern/Stellen"
Ich gehe davon aus, das Deine Frage auf Artikel 19 Abs 1 DBA abzielt:

Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten an eine natürliche Person für geleistete Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. Diese Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden, die natürliche Person in diesem Staat ansässig und nicht ein Staatsangehöriger des erstgenannten Staates ist und der erstgenannte Staat von dem ihm nach Satz 1 zustehenden Besteuerungsrecht nach seiner Gesetzgebung keinen Gebrauch machen kann.

Damit gemeint ist eine Zahlung öffentlicher Kassen für eine Leistung. Im Fall Deiner Frage müsste dies aber m.E. eine DE-öffentliche Kasse sein (Bund, Länder, ggf. Handelskammern o.ä.). Wenn die hypothetische Person also von einer DE-öffentlichen Stelle nach DK entsandt wird, verbleibt das Besteuerungsrecht bei DE.

Über den letzten Punkt Deiner Frage habe ich mir im Detail noch keine Gedanken gemacht. Es könnte jedoch gut sein... Nach dem DE-EStG wären die 4800 EUR steuerfrei, da die DK-Einkünfte unter der Grenze lägen, würde evtl. die Progressionsregelung nicht greifen...

Hierzu würde ich Dir aber auf jeden Fall empfehlen, noch einmal einen Steuerberater zu kontaktieren, der sich mit DE/DK auskennt... Sicherlich wäre da der ein oder andere Euro zu sparen, müsste halt erst mal investiert werden.
Falls Du da Bedarf hast, kann ich Dir auch gern jemanden empfehlen ;-)

LG
Michael
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rickstar
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Beitrag von rickstar »

vielen dank erst einmal für die schnelle antwort.

die person ist ja eben nicht von de aus entsendet worden. sie arbeitet nebenbei in dk und wird von einer dänischen kommune entlohnt. ist denn eine kommune keine öffentliche einrichtung im sinne des dba § 19?

dann noch etwas:
in Artikel 15 Abs 1 DBA ist von folgendem die rede:

Artikel 15

Unselbständige Arbeit

(1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19 und 20 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn

a) die unselbständige Arbeit im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs ausgeübt wird und

b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.


würde das nicht weiterhelfen? man merkt, es besteht wirklich keine lust bei der hypotetischen person ca. 2200 € nachzuzahlen :wink:. die hypotetische person hat 62 tage in dk gearbeitet!
DK_Sledge
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Beitrag von DK_Sledge »

Hej igen!

Art 19 DBA greift von deutscher Seite aus m.E. nur in eine Richtung, nämlich das der DE-Staat besteuert. Siehe auch http://www.dbo-tyskland.info/dba19.htm

Nach Art 15 Abs 2 liegt die Besteuerung in DK, wenn die Tätigkeit länger als 183 Tage ausgeübt wird. Für den Fall einer nur kurzfristigen Ausübung (also unter 183 Tagen) verbleibt die Besteuerung in DE. (Monteursklausel)

Ich glaube nach wie vor, Du hast da schlechte Karten...
rad hab ich drüber nachgedacht, ob eventuell eine Regelung wie die "kurzfristige Beschäftigung" greifen könnte. Diese ist aber nach DE-Recht auf 50 Tage begrenzt. Auch hier sehe ich keine wirkliche Chance... Leider!

Aber vielleicht fällt ja noch jemandem was ein...

Gruß
Michael
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rickstar
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Beitrag von rickstar »

hm, dann gehen wir dasn thema der tage mal anders an... :roll:

zählen die effektiv gearbeiteten tage, oder der zeitraum der anstellung? denn die hypotetische person - die zum glück nicht ich bin - war das ganze jahr bei besagter kommune angestellt.
rickstar
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Beitrag von rickstar »

andere frage:

das dba gilt doch für beide staaten, wieso greift es dann nur von deutscher seite aus? das entzieht sich meinem verständnis!

hm, wahrscheinlich sollte man sich wirklich mal an einen fachkundigen steuerberater wenden. kannst mir ja mal per pn ne empfehlung schicken.
DK_Sledge
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Beitrag von DK_Sledge »

Das mit dem DBA war jetzt mißverständlich formuliert. Natürlich gilt es für beide Staaten. Aber: Es zielt immer darauf ab, herauszufinden, welcher Staat die Besteuerung vornimmt. Deshalb ist von EINEM und vom ANDEREN Staat die Rede. In Deinem Fall arbeitest Du im ANDEREN Staatm weil Du im EINEN Staat Deinen Wohnsitz hast.
Dies wiederum führt in Deinem Beispiel dazu, das auch der EINE Staat das Besteuerungsrecht hat.
Lebt der StPfl in DK wäre es entsprechend anders herum zu deuten.

Ich hoffe, das war jetzt etwas präziser formuliert.....

Michael
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DK_Sledge
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Beitrag von DK_Sledge »

rickstar hat geschrieben:hm, dann gehen wir dasn thema der tage mal anders an... :roll:

zählen die effektiv gearbeiteten tage, oder der zeitraum der anstellung? denn die hypotetische person - die zum glück nicht ich bin - war das ganze jahr bei besagter kommune angestellt.
Tja, hier verliessen sie ihn.... Das war -wie gesagt- einfach nur ein spontaner Gedanke. Ich hoffe immer noch, das jemand damit schon einmal eine Erfahrung gemacht hat. Ohne da tiefer einzusteigen, fällt mir auch keine Lösung ein.
Ansonsten: Siehe PN.....

Gruß
Michael
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