Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

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Sarah1980
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Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von Sarah1980 »

Hallo Ihr Lieben,

Ich überlege für ein paar Jahre in Dänemark zu arbeiten. Wie läuft das mit der Rentenversicherung dort. Hier ist es ja so, dass knapp 19% gezahlt werden, anteilig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Wie läuft das in DK? Werden dort auch bestimmte Prozente eingezahlt? Auch vom Arbeitgeber? Wenn man also zb 4000 Euro brutto verdient, wieviel würde für die RV abgezogen und wieviel zahlt der AG dazu?
Können die eingezahlten Beiträge auf Wunsch nach den Arbeitsjahren 1:1 in die deutsche Rentenversicherung überführt werden?

Danke im Voraus.
gerdson
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von gerdson »

Nein, jein und nein.
Das daenische Rentensystem besteht aus zwei Saeulen (wenn ich mal die finanziell kaum ins Gewicht fallende ATP aussen vor lasse):

Die Folkepension - hier erlangst Du den vollen Anspruch, wenn Du nach Deinem 15. Lebensjahr 40 Jahr in DK gearbeitet hast, ansonsten anteilmaessig (also z.B. nach 10 Jahren Beschaeftigung in DK 25%).
https://www.aeldresagen.dk/viden-og-raa ... %20pension.

Private Pensionen / Betriebsrenten - viele (aber nicht alle) daenischen Arbeitgeber gewaehren Zuschuesse, die Beitraege werden nachgelagert besteuert, wass angesichts der hohen daenischen Steuern vorteilhaft sein kann (wenn man im Alter bei Auszahlung dann weniger verdient), man kann auch selbst steuerbeguenstigt etwas sparen.

Die Moeglichkeit, sich eingezahlte Beitraege der staatlichen Pension auszahlen zu lassen gibt es also nicht.

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/ ... x_copy.php
https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/ ... nemark.php
Sarah1980
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von Sarah1980 »

Hallo Gerdson,
Danke für die Antwort.
Ich weiß, dass bei einem Bekannten die eingezahlten Beiträge in die deutsche Rentenversicherung überführt wurden.
gerdson
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von gerdson »

Man zahlt keine Beitraege in Daenemark. Also stimmt das so nicht. Anerkannt werden allerdings die Beitragszeiten.
Sarah1980
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von Sarah1980 »

Dann weiß ich auch nicht, wie das geht. Weiß aber sicher, dass eine Summe X an die RV gezahlt wurde.
gerdson
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von gerdson »

Moin Sarah

wenn Du naeheres in Erfahrung bringen koenntest, waere das sicherlich auch fuer andere hier von Interesse. Vielleicht liegt es ja auch schon ein paar Jahre zurueck, und die Gesetze und Regelungen aendern sich auch immer mal wieder.

Ich habe noch etwas recherchiert. Ich weiss dass man in Deutschland - z.B. als non-EU Buerger der vorruebergehend in D arbeitet - die selbst eingezahlten Beitraege (aber nur diese nicht die Arbeitgeberanteile) zurueckerstattet bekommen kann - und zwar weil man mindestens 3 Jahre (oder sogar 5?) rentenversicherungspflichtig bzw. freiwillig versichert gewesen sein muss, um ueberhaupt eine Rente zu beziehen.

Fuer DK gilt das so nicht, gefunden habe ich lediglich eine Mindestdauer von 1 Jahr, fuer non-EU Buerger gilt sogar, dass sie insgesamt 10 Jahre hier gelebt und gearbeitet haben muessen - die gehen sonst trotz der hohen Steuerlast, mit der sie das System mitfinanziert haben ganz leer aus. Mir ist nicht bekannt dass es irgendwelche Moeglichkeiten gibt, hier einen Abschlag zu erhalten. Wer erst 5 Jahre vor dem Pensionsalter nach DK zieht, bekommt als non-EU Buerger ebenfalls nichts mehr.

Die o.a. n/40 Regel ist auch ueberarbeitet worden, man nimmt zukuenftig in Abhaengigkeit vom Geburtsjahrgang 9/10 der "Lebensjahre" zwischem dem 15. Geburtstag und dem daenischen Pensionsalter (also z.B. fuer mich 69). Ich muesste damit 48,7 Jahre in DK gelebt und gearbeitet haben, um die volle daenische Folkepension zu erzielen. Das war bei unserem Umzug noch nicht so, da galt noch n/40 und ein Renteneintrittsalter von 67 :-(.

Auf das hoehere Pensionsalter kann ich in dem Zusammenhang ohnehin nur noch mal hinweisen, auch wenn es hier in DK auch Moeglichkeiten gibt, vorzeitig in Rente zu gehen. In D koennte ich mit 67 regulaer, auf Grund der Tatsache dass ich seit dem 19. Lebensjahr "einzahle", und wenn meine daenische Zeit als Beitragszeit gewertet wird, sogar mit 64 abschlagsfrei Rente beziehen.

So sieht es da in DK im Moment aus:

https://seniorhaandbogen.dk/pension/fol ... ionsalder/

Das muss man also auch einkalkulieren, wenn man ein paar Jahre in DK arbeiten moechte, dass dann spaeter evtl. eine Luecke klafft, bis die Folkepension ausgezahlt wird.
Sarah1980
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von Sarah1980 »

Vielleicht ist der Denkfehler, dass ein Umzug nicht stattfindet, sondern derjenige lediglich gependelt hat?
gerdson
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von gerdson »

Nein, das ist egal. Pendler sind nur insofern anders gestellt, als dass fuer sie die Regelung entfaellt, dass sie mindestens drei Jahre in DK gelebt haben muessen.
Sarah1980
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von Sarah1980 »

Ok, danke Euch.
Wie hoch ist denn die Rente in DK? Und wonach richtet sich die Höhe, wenn keine Beiträge gezahlt werden?
gerdson
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von gerdson »

SIehe die Links oben, und meine Erlaeuterungen. :wink:
Du wirst nur einen Bruchteil dieser "Einheitsrente" erreichen, aber das kann natuerlich dennoch ein bedeutender Bestandteil der persoenlichen Alterseinkuenfte werden.
Øtzi
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Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von Øtzi »

Hier wird immer darauf hingewiesen, dass man für die folkepension in DK gearbeitet haben müsse, aber wenn ich mir die dänischen Internetseiten übersetzen lasse heisst es, man müsse nur in DK gewohnt haben.
Ist das richtig, genügt es dort gewohnt zu haben, ohne auch gearbeitet zu haben?

Zur möglichen Höhe der zu erwartenden dänischen Rente habe ich gefunden, dass man ca. 6.500 DKK Grundrente erhält plus wenn man verheiratet ist ca. 3500 DKK, zusammen also ca. 10.000 DKK, in etwa 1340,- EUR (als maximale Rente)
Stimmt das in etwa, und gilt das auch, wenn die jüngere Ehefrau noch erwerbstätig ist?

Diese maximale Rente gibt es nur bei mindesten 46,8 Jahren Wohnsitz in DK, also auf ein Jahr runtergerechnet ca. 28,60 EUR. Stimmt meine Rechnung, wenn ich nun mit gut 59 Jahren in DK einen Wohnsitz (und zeitweise auch Job) finden würde, und mit 68 (also in ca. 8 Jahren) den Renteneintritt noch erleben würde, bekäme ich 229 EUR / Monat? Oder gibt es ein Höchstalter, ab dem das Wohnen in DK nicht mehr für die Rente zählt? (Früher war dies 65, glaube ich).
Eigentlich müsste es doch bis zum Renteneintritt zählen.

Gibt es eine Möglichkeit, wenn man in meinem Alter (also kurz vor 60) noch in DK beginnt zu arbeiten, eine vorzeitige Rente zu erwirtschaften, evtl. über die Pensionskasse? (z.B. ab Alter 64 o. 65)

Sehe ich das richtig, wenn man eine Rente aus DK erhält, ist man auch (als Deutscher) weiterhin in DK steuerfinanziert krankenversichert?

Eine Menge Fragen :wink: Aber schon die eine oder andere Teilantwort hilft beim Puzzle :idea:

Gruß Øtzi
Tanja Jakob
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Registriert: 17.08.2023, 17:03

Re: Rentenversicherungsbeiträge wie hoch in DK

Beitrag von Tanja Jakob »

Die Rentenversicherung ist natürlich ein wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Hier sind einige Informationen dazu, wie das Rentensystem in Dänemark funktioniert:

Rentensystem: Dänemark hat ein dreistufiges Rentensystem, das aus der staatlichen Rente, einer arbeitsbezogenen Rente und einer privaten Rente besteht. Die staatliche Rente wird aus Steuern finanziert, während die arbeitsbezogene Rente in der Regel über den Arbeitgeber abgewickelt wird.

Arbeitsbezogene Rente: Die arbeitsbezogene Rente ist oft Teil des Arbeitsvertrags in Dänemark. Sie besteht normalerweise aus Beiträgen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Der Prozentsatz kann variieren, aber er liegt häufig bei etwa 12% des Lohns, wobei der Arbeitgeber in der Regel etwa zwei Drittel (8%) und der Arbeitnehmer ein Drittel (4%) beiträgt. Bei einem Bruttoverdienst von 4000 Euro würden also etwa 320 Euro vom Arbeitnehmer und 640 Euro vom Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt.

Übertragung in die deutsche Rentenversicherung: Die Übertragung von Rentenansprüchen zwischen EU-Ländern ist durch EU-Verordnungen geregelt. Sie sollten jedoch beachten, dass die Regelungen komplex sein können und sich je nach individueller Situation unterscheiden können. Es wäre ratsam, sich bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem anderen Experten für Sozialversicherungen zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihre Ansprüche in vollem Umfang geltend machen können.

Steuerliche Aspekte: Da die Rentenversicherung in Dänemark teilweise steuerlich behandelt wird, ist es ratsam, sich auch mit den steuerlichen Aspekten vertraut zu machen. Ein Steuerberater, der mit internationalen Fragen vertraut ist, kann hier wertvolle Unterstützung leisten.