Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

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poulsen
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Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von poulsen »

Liebes Forum,
ich habe mich, nachdem ich länger bereits das Forum mitlesend verfolgt habe, heute wegen einer Spezialfrage angemeldet. Hoffentlich kennt sich jemand aus oder weiß, wo man sich näher informieren kann.

Zum Fall:
Mein Onkel hat vor ungefähr 4 Jahren seinen Wohnsitz nach DK verlegt um dort als Beamter im Ruhestand ein Haus privat zu kaufen. Er ist deutscher Staatsbürger. Es handelt sich um ein Ganzjahreshaus (also kein Sommerhaus und kein Flexbolig). Seine Familie lebt weiterhin in Deutschland und er pendelte seither mit seiner Frau zwischen D und DK.
Nun ist er schwer krank geworden und es ist unwahrscheinlich, dass er wieder gesund wird. Sein Aufenthalt ist dadurch gesundheitsbedingt in DK kaum mehr möglich und es wäre aus verschiedenen Gründen gut, wenn er seinen Wohnsitz wieder nach D zurückverlegen könnte.

Die Frage ist: Kann er das Haus, das dann noch keine 5 Jahre sein Eigentum war, behalten? Oder wär er zum Verkauf gezwungen?

Beim Kauf des Hauses hatte er damals keinen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung (Erwerb durch EU Ausländer) gestellt: es könnte aber sein, dass dieser bewilligt worden wäre, weil er über vier Jahrzehnte dort jährlich mehrfach Urlaub gemacht hat. Käme also nachträglich eine Ausnahmegenehmigung in Frage? Oder müsste er am besten die 5 Jahre vollends abwarten, um dann die Berechtigung geltend zu machen, 5 Jahre in DK gewohnt zu haben, um das Haus weiterhin zu behalten, wenn der Wohnsitz wieder nach D wechselt?

Ich weiß, dass es eine spezielle Frage ist und nur ein Advokat rechtsverbindlich Auskunft geben können wird. Mich interessiert aber, ob hier jemand Erfahrungen mit der Fragestellung hat.

Tak og venlig hilsen,
Poulsen
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mtk777
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von mtk777 »

Wir wünschen auf jedenfall Gute Besserung, das ist das wichtigste.

Lese ich das richtig, das er ein Ganzjahreshaus gekauft hat, ohne seinen Wohnsitz dort anzumelden und das er jetzt nach 4 Jahren es nachträglich einreichen möchte???
Med venlig hilsen Kai und Martina
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poulsen
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von poulsen »

Liebe mtk, danke!

Zum Wohnsitz: das ist ein Missverständnis. Das Haus hat er erworben, nachdem er seinen Wohnsitz dorthin verlegt und angemeldet hat. Er ist also seit 4 Jahren in Dänemark ansässig, wie die Juristen sagen.
Die Wohnsitzverlegung war für ihn Voraussetzung, das Haus überhaupt erwerben zu können.
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Pippilotta
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von Pippilotta »

poulsen hat geschrieben: 27.10.2021, 14:05 Liebes Forum,
ich habe mich, nachdem ich länger bereits das Forum mitlesend verfolgt habe, heute wegen einer Spezialfrage angemeldet. Hoffentlich kennt sich jemand aus oder weiß, wo man sich näher informieren kann.

Zum Fall:
Mein Onkel hat vor ungefähr 4 Jahren seinen Wohnsitz nach DK verlegt um dort als Beamter im Ruhestand ein Haus privat zu kaufen. Er ist deutscher Staatsbürger. Es handelt sich um ein Ganzjahreshaus (also kein Sommerhaus und kein Flexbolig). Seine Familie lebt weiterhin in Deutschland und er pendelte seither mit seiner Frau zwischen D und DK.
Nun ist er schwer krank geworden und es ist unwahrscheinlich, dass er wieder gesund wird. Sein Aufenthalt ist dadurch gesundheitsbedingt in DK kaum mehr möglich und es wäre aus verschiedenen Gründen gut, wenn er seinen Wohnsitz wieder nach D zurückverlegen könnte.

Die Frage ist: Kann er das Haus, das dann noch keine 5 Jahre sein Eigentum war, behalten? Oder wär er zum Verkauf gezwungen?

Beim Kauf des Hauses hatte er damals keinen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung (Erwerb durch EU Ausländer) gestellt: es könnte aber sein, dass dieser bewilligt worden wäre, weil er über vier Jahrzehnte dort jährlich mehrfach Urlaub gemacht hat. Käme also nachträglich eine Ausnahmegenehmigung in Frage? Oder müsste er am besten die 5 Jahre vollends abwarten, um dann die Berechtigung geltend zu machen, 5 Jahre in DK gewohnt zu haben, um das Haus weiterhin zu behalten, wenn der Wohnsitz wieder nach D wechselt?

Ich weiß, dass es eine spezielle Frage ist und nur ein Advokat rechtsverbindlich Auskunft geben können wird. Mich interessiert aber, ob hier jemand Erfahrungen mit der Fragestellung hat.

Tak og venlig hilsen,
Poulsen
Hej Poulsen,

Zunächst gute Besserung an deinen Onkel.

Nun zu deiner Frage: da es sich um ein Ganzjahreshaus mit vermutlich Wohnpflicht handelt, wird er sich damals verpflichtet haben, dort seinen Hauptwohnsitz zu haben. Ausserdem hat er versichern müssen, dass er das Haus nicht als Ferienhaus benutzten wird. Er wird das Haus wohl wieder verkaufen müssen. Selbst wenn er bereits 5 Jahre dort gewohnt hat, muss ein Ganzjahreshaus mit Wohnpflicht mindestens 180 Tage im Jahr bewohnt sein, ist es das nicht, kann die Kommune das Haus bedürftigen Menschen in DK überlassen. Das gilt für alle, auch für Dänen. Man kann zwar eventuell mit der Kommune eine Vereinbarung treffen, aber das ist selten möglich. Je nach Kommune ist es in seltenen Fällen möglich das Haus in ein flexbolig umzuwandeln.

Also schaut erstmal nach ob das Haus eine Wohnpflicht hat und welche Verpflichtungen dein Onkel eingegangen ist. Fals Ihr Hilfe braucht und es in Details geht, helfe ich auch gerne über PN.

Alles Gute/
Pippi
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poulsen
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von poulsen »

Hej Pippi, danke erst einmal!

Das mit der Wohnpflicht trifft zu und war ja auch wie gesagt die Voraussetzung zur Ermöglichung des Kaufs.

Die Idee, den Haustyp vom Ganzjahreshaus auf Flexbolig zu wechseln ist interessant! Allerdings liegt das Haus in einer Touristenhochburg direkt am Meer und ich weiß nicht, ob die Kommune da zustimmt ... Du schreibst ja selbst, dass es sich dabei um seltene Fälle handelt.

Zur 5 Jahres Frist: Ich habe deshalb darauf Bezug genommen, weil ich weiß, dass wer 5 Jahre in der Vergangenheit in DK gewohnt hat, ein Ausnahmerecht hat, als nicht DK-Bürger dort ein Haus zu erwerben. Ob das bedeutet, dass eine sich bereits im Eigentum stehende Immobilie nach 5 Jahren also automatisch gehalten werden darf, wenn der Wohnsitz wieder aus DK verlagert wird, ist also eine Frage, die wichtig sein könnte.

Da ich sehe, dass ich eine ziemlich komplizierte Frage gestellt habe, eine leichtere neue Frage:
Könnt Ihr aus eigener Erfahrung eine Kanzlei empfehlen, die sich speziell mit diesen deutsch-dänischen Wohnsitz- und Immobilien-Fragen (und gerne auch mit Erbrecht) auskennt und bewährt hat?
Oder habt Ihr gute Erfahrungen mit der dt. Botschaft oder einem dänischen Ministerium gemacht?


Med venlig hilsen
Poulsen

P.S.: Wie hieß noch gleich diese Internetseite, quasi ein digitales dänisches Grundbuch, in dem man die Eigentumsrechte und Besteuerung der dänischen Häuser nachsehen kann?
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Pippilotta
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von Pippilotta »

poulsen hat geschrieben: 27.10.2021, 17:28 Hej Pippi, danke erst einmal!

Das mit der Wohnpflicht trifft zu und war ja auch wie gesagt die Voraussetzung zur Ermöglichung des Kaufs.

Die Idee, den Haustyp vom Ganzjahreshaus auf Flexbolig zu wechseln ist interessant! Allerdings liegt das Haus in einer Touristenhochburg direkt am Meer und ich weiß nicht, ob die Kommune da zustimmt ... Du schreibst ja selbst, dass es sich dabei um seltene Fälle handelt.

Zur 5 Jahres Frist: Ich habe deshalb darauf Bezug genommen, weil ich weiß, dass wer 5 Jahre in der Vergangenheit in DK gewohnt hat, ein Ausnahmerecht hat, als nicht DK-Bürger dort ein Haus zu erwerben. Ob das bedeutet, dass eine sich bereits im Eigentum stehende Immobilie nach 5 Jahren also automatisch gehalten werden darf, wenn der Wohnsitz wieder aus DK verlagert wird, ist also eine Frage, die wichtig sein könnte.

Da ich sehe, dass ich eine ziemlich komplizierte Frage gestellt habe, eine leichtere neue Frage:
Könnt Ihr aus eigener Erfahrung eine Kanzlei empfehlen, die sich speziell mit diesen deutsch-dänischen Wohnsitz- und Immobilien-Fragen (und gerne auch mit Erbrecht) auskennt und bewährt hat?
Oder habt Ihr gute Erfahrungen mit der dt. Botschaft oder einem dänischen Ministerium gemacht?


Med venlig hilsen
Poulsen

P.S.: Wie hieß noch gleich diese Internetseite, quasi ein digitales dänisches Grundbuch, in dem man die Eigentumsrechte und Besteuerung der dänischen Häuser nachsehen kann?
Hej igen,

Hier die Regeln zum Erwerb eines Hauses in DK:
https://domstol.dk/media/yg1ezfbu/erhve ... ysning.pdf
Die 5 Jahresregel bedeutet nicht, ass du das aus behalten kannst, wenn du deinen Wohnsitz wieder nach D verlegst. Leider. Dein Onkel hat Wohnpflicht. Kommt er dieser nicht nach, muss er das Haus verkaufen.

Bezüglich der Flexbolig-Umwandlung kannst du mir gerne die Kommune per PN schicken, dann versuche ich das für dich herauszufinden.

Zum PS;
Schau dir mal die Seite Dingeo an, auf Seite "Dokumenter" nach unten scrollen und "Tingbosattest" herunterladen. NEMID müsste dein Onkel ja haben.
Mvh
/Pippi
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poulsen
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von poulsen »

Liebe Pippi, vielen Dank!

Flexbolig bei der Kommune habe ich herausgefunden - die Kommune will einen individuellen Antrag. Chancen beurteile ich da eher schlecht.

Ich gebe derweil die Hoffnung noch nicht auf, dass er das Haus mit einer Sondergenehmigung vom Justizministerium erhalten könnte, sozusagen als Zweitwohnsitz und so die vereinbare Wohnsitzpflicht legal umgehen könnte. Die Zeit, in der er das Haus dort ansässig bewohnt hat, dürfte sich zusammen mit den Urlauben ja wohl eher positiv auswirken -- falls er eine Sondergenehmigung beantragt. Und ich sehe noch nicht, warum es eine Sondergenehmigung nur im Blick auf den Erwerb eines zukünftigen Hauses, nicht aber für die Umwandlung eines sich bereits im Besitz befindlichen Hauses geben können sollte.
Es bleibt also spannend! Aber ohne Anwalt wird das wohl eher schwierig ...

Tak farvel!
Poulsen
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von Pippilotta »

poulsen hat geschrieben: 27.10.2021, 20:22 Liebe Pippi, vielen Dank!

Flexbolig bei der Kommune habe ich herausgefunden - die Kommune will einen individuellen Antrag. Chancen beurteile ich da eher schlecht.

Ich gebe derweil die Hoffnung noch nicht auf, dass er das Haus mit einer Sondergenehmigung vom Justizministerium erhalten könnte, sozusagen als Zweitwohnsitz und so die vereinbare Wohnsitzpflicht legal umgehen könnte. Die Zeit, in der er das Haus dort ansässig bewohnt hat, dürfte sich zusammen mit den Urlauben ja wohl eher positiv auswirken -- falls er eine Sondergenehmigung beantragt. Und ich sehe noch nicht, warum es eine Sondergenehmigung nur im Blick auf den Erwerb eines zukünftigen Hauses, nicht aber für die Umwandlung eines sich bereits im Besitz befindlichen Hauses geben können sollte.
Es bleibt also spannend! Aber ohne Anwalt wird das wohl eher schwierig ...

Tak farvel!
Poulsen
Die Änderung von helårsbolig zu flexbolig geht grundsätzlich nur über einen individuellen Antrag. Das ist so, weil die Genehmigung auf flexbolig personenbezogen ausgestellt wird. Die Chancen sind normalerweise recht gut.

So etwas wie einen Zweitwohnsitz gibt es in DK nicht. Die Umwandlung zum flexbolig ist, so wie ich das sehe, eure einzige Chance.

An eurer Stelle würde ich die Urlaube und die 4 Jahre wohnen im helårshus gut dokumentieren und einen Antrag auf Kauf eines Sommerhauses/flexbolig beim Justizministerium stellen. Sobald die Genehmigung da ist den Antrag auf flexbolig bei der Kommune stellen und die Genehmigung beilegen.
Freja
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von Freja »

Hallo,
mit Interesse habe ich diesen Thread gelesen.

Ich hoffe, dass es deinem Onkel inzwischen besser geht und eine Lösung gefunden wurde.

Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Nach der Trennung von meinem dänischen Exfreund muss ich nun meine Haushälfte unseres gemeinsamen Hauses verkaufen, da ich aus Dänemark wegziehen werde.
Leider wird es wohl ohne Anwalt nicht gehen und so wollte ich fragen, ob du in der Angelegenheit deines Onkels eine gute Kanzlei gefunden hast, die du weiterempfehlen könntest.

Vielen Dank und liebe Grüße
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poulsen
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von poulsen »

Hej Freja,

also meine Verwandten haben die Sache einem Anwalt übergeben, der sich darum kümmert. Es geht wohl sehr schleppend. (Plan: Wohnsitz zurückverlegen, Haus behalten).
Ich hatte mich nach Anwälten erkundigt: einerseits gibt von der Botschaft eine entsprechende Liste, andererseits findet man auch im Internet einige. Ich kann Dir keinen empfehlen, weil ich mich mit der Sache nicht mehr befasse, seit der Anwalt engagiert ist. Und ich habe ihn auch nicht rausgesucht.
Ich habe halt speziell im Blick auf die Rechtsgebiete und Sprachkenntnisse geachtet. Und über die Homepage kriegt man zumindest einen ersten Eindruck.

Alles Gute Dir bei Deinen Herausforderungen,
Poulsen
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Freja
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Re: Rückverlegung des Wohnsitzes nach D bei Beibehaltung der Immobilie in DK

Beitrag von Freja »

Hej Poulsen,

danke für deine Antwort und die guten Wünsche!
Ich habe mittlerweile jemanden gefunden und hoffe, dass alles bald geregelt ist.

Liebe Grüße,
Freja