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Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 04.12.2021, 14:21
von Karin Elfriede
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage: Stimmt es tatsächlich, dass es für einen Ausländer (Österreich) fast unmöglich ist, ein Ferienhaus in Dänemark zu kaufen? Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass es nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt ist, wenn jemand zum Beispiel viele Jahre Urlaub in Dänemark gemacht hat? Wo kann man die neueste Information zu diesem Thema nachlesen?
Ich bedanke mich im Voraus.
Karin Elfriede

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 04.12.2021, 14:39
von Pippilotta
Hallo Karin Elfriede,

Ja, das ist richtig, dass du eine starke Bindung zum Land vorweisen musst um als Ausländer ein Sommerhaus in DK kaufen zu können. Du benötigst hierfür eine Sondergenehmigung von civilstyrelsen. Die Regelungen kannst du hier nachlesen:

https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/ ... il-danmark

Mvh/
Pippi

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 04.12.2021, 21:12
von Voli
Hallo,
Kann man auch eine Gesellschaft gründen in Dänemark, die dann ein Haus kauft das man vermieten und selber nutzen kann?

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 05.12.2021, 19:17
von gerdson
Um es mal kurz zu machen: Wir sind hier keine Anlageberatung. Deine Frage ist nachvollziehbar, aber wenn Du auf Grundlage von Auskünften hier mehrere (?) Hundertausend Euro investieren willst, und wirklich darauf angewiesen bist UNS zu fragen, dann lass es besser sein ;-).

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 05.12.2021, 20:22
von Voli
Na klar benötigt man da Beratung, kann ja sein das es hier schon einer gemacht hat ...

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 11.05.2022, 21:57
von Dänischer_Hamburger
Voli hat geschrieben: 05.12.2021, 20:22 Na klar benötigt man da Beratung, kann ja sein das es hier schon einer gemacht hat ...
https://www.aeroedagblad.dk/article/45- ... unen-32058

Es könnte auf der Insel Ærø Ärger geben.

Nach einer anonymen Anzeige werden jetzt bei 45 Häuser - davon 22 im Besitz von Deutschen - untersucht ob die Pflicht zum dauerhaften Wohnen im ‚Ganzjahreshaus‘ oder Landwirtschaftlichen Betrieb eingehalten wird. Es besteht der Verdacht, dass sie als Ferienhäuser zweckentfremdet werden. Das möchte wirklich niemandem auf so einer kleinen Insel

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 12.05.2022, 17:43
von mtk777
Dänischer_Hamburger hat geschrieben: 11.05.2022, 21:57
Voli hat geschrieben: 05.12.2021, 20:22 Na klar benötigt man da Beratung, kann ja sein das es hier schon einer gemacht hat ...
https://www.aeroedagblad.dk/article/45- ... unen-32058

Es könnte auf der Insel Ærø Ärger geben.

Nach einer anonymen Anzeige werden jetzt bei 45 Häuser - davon 22 im Besitz von Deutschen - untersucht ob die Pflicht zum dauerhaften Wohnen im ‚Ganzjahreshaus‘ oder Landwirtschaftlichen Betrieb eingehalten wird. Es besteht der Verdacht, dass sie als Ferienhäuser zweckentfremdet werden. Das möchte wirklich niemandem auf so einer kleinen Insel
Wir waren jetzt 9x auf Ærø und haben uns Häuser angeschaut. Bei 2 wäre ich am liebsten nicht mehr rausgegangen. Bekommen habe ich keins, was im Nachgang nicht schlimm ist. Wie man von Maklern veräppelt wird, Größenangaben die nicht eingehalten werden, Deckenhöhen die schrumpfen, Preise die plötzlich vor Ort angehoben werden oder auch der Satz Wir wollen lieber unter uns bleiben.
Und dann kommen offensichtlich Deutsche, die Häuser kaufen und überhaupt nicht dort wohnen.......
Daher finde ich so eine Untersuchung gut, denn die nehmen den ehrlichen ja die Möglichkeit ein Teil der Insel zu werden

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 13.05.2022, 08:50
von steelfarmer
Irgendwas stimmt da mit den 22 Deutschen nicht im Artikel. Wenn diese ein Ganzjahreshaus erwerben, dann sind sie auch voll in DK steuerpflichtig. Warum sollte man dann das Haus als Ferienhaus nutzen ? Verstehe ich nicht.

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 13.05.2022, 12:49
von NTC
steelfarmer hat geschrieben: 13.05.2022, 08:50 Irgendwas stimmt da mit den 22 Deutschen nicht im Artikel. Wenn diese ein Ganzjahreshaus erwerben, dann sind sie auch voll in DK steuerpflichtig. Warum sollte man dann das Haus als Ferienhaus nutzen ? Verstehe ich nicht.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn das Ganzjahreshaus als Flexbolig bzw schon vom der Kommune im Vorwege als Flexbolig genehmigt wurde (können auch Makler vorher schon beantragen), dass kann man diese als Ferienhäuser als Deutscher kaufen. Steuerpflichtig ist man dann nur was Grundsteuern etc angeht.

Das ist aber immer abhängig von der Kommune.

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 13.05.2022, 14:57
von steelfarmer
Hej NTC,
das weiß ich, aber wenn dem so ist,
warum sollte dann die Gemeinde Probleme bzgl. Ganzjahreswohnsitz machen ?
Wurde dann als Flexbolig genehmigt und wird auch so genutzt… Irgendwas passt da nicht zusammen.

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 13.05.2022, 21:47
von NTC
steelfarmer hat geschrieben: 13.05.2022, 14:57 Hej NTC,
das weiß ich, aber wenn dem so ist,
warum sollte dann die Gemeinde Probleme bzgl. Ganzjahreswohnsitz machen ?
Wurde dann als Flexbolig genehmigt und wird auch so genutzt… Irgendwas passt da nicht zusammen.
Da kann es auch Gründe geben. Nicht jede Kommune hebt den Status eines Ganzjahreshauses auf und vergibt Flexbolig. Eine Kommune kann auch den den Status belassen und es als “secundär” Bolig dulden, auch wenn es diesen Status offiziell nicht gibt.

Außerdem können natürlich auch über andere, nicht ganz legale Optionen die Häuser erworben worden sein. Kann also sein, dass da auch etwas nicht so recht stimmen mag.

Wenn das dann rauskommt, wird’s teuer.

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 14.05.2022, 10:10
von Pippilotta
In dem Artikel geht es darum dass offensichtlich Ganzjahreshäuser als Ferienhäuser benutzt werden und das ist nicht gestattet. Flexbolig ist ein Ganzjahreshaus, welches als Ferienhaus genutzt werden kann. Sobald man dort seine Adresse anmeldet ist es ein Ganzjahreshaus. Da man als Deutscher nur ein Ferienhaus (sommerhus) kaufen kann, wenn man entweder schon seit mindestens 5 Jahren in DK wohnt, oder man eine Genehmigung von Civilstyrelsen hat, mit einem Nachweis der starken Bindung zu DK, gibt es immer wieder Deutsche, welche ein Ganzjahreshaus kaufen und dieses illegal als Ferienhaus nutzen. Ein Ganzjahreshaus kann man aber nur kaufen, wenn man sich verpflichtet seinen Wohnsitz innerhalb von 6 Monaten nach DK zu verlegen. Tut man dieses nicht, ist man verpflichtet das Haus innerhalb von 6 Monaten wieder zu verkaufen. Macht man dieses nicht, kann die Kommune das Haus zwangsversteigern lassen.
Ein Ganzjahreshaus darf im Übrigen auch nicht an Feriengäste vermietet werden.

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 14.05.2022, 12:21
von steelfarmer
Das ist richtig.
Ich bin aber nur in das Grundbuch gekommen,
nachdem das Grundbuchamt alle Genehmigungen zum Flexbolig (Gemeindezusage, Civilstyrelsen Genehmigung) kontrolliert hat. Dachte man könnte kein Ganzjahreshaus kaufen, wenn man nur eine Genehmigung zum Flexbolig hat. Dann haben die Deutschen wohl mal wieder eine Gesetzeslücke gefunden und werden zu Recht belangt, das ist meine Meinung.

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 14.05.2022, 14:24
von NTC
steelfarmer hat geschrieben: 14.05.2022, 12:21 Das ist richtig.
Ich bin aber nur in das Grundbuch gekommen,
nachdem das Grundbuchamt alle Genehmigungen zum Flexbolig (Gemeindezusage, Civilstyrelsen Genehmigung) kontrolliert hat. Dachte man könnte kein Ganzjahreshaus kaufen, wenn man nur eine Genehmigung zum Flexbolig hat. Dann haben die Deutschen wohl mal wieder eine Gesetzeslücke gefunden und werden zu Recht belangt, das ist meine Meinung.
Ja, das sehe ich genauso. Selbst schuld.

Re: Ferienhaus in Dänemark_Rechtliches

Verfasst: 24.04.2023, 14:36
von Dänischer_Hamburger
Interessantes Interview mit einem Investor, der viele Ferienhäuser auf Rømø baut.

Er meint, es gibt keine rechtliche Bedenken, wenn Deutsche ein Ferienhaus als Kapitalanlage kaufen möchten - auch wenn sie gleichzeitig das Haus selbst benutzen möchten.

Ich würde aber lieber abwarten wollen, um zu schauen ob dänische Behörden diesen "Trick" mitmachen....

https://www.nordschleswiger.dk/de/deuts ... ine-sorgen