Erstwohnsitz DK Zweitwohnsitz Deutschland

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
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Frecklez
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Erstwohnsitz DK Zweitwohnsitz Deutschland

Beitrag von Frecklez »

Hallo ihr Lieben,
wir ziehen jetzt recht spontan nach DK und mir brummt
der Kopf.
Ich habe einen Arbeitgeber in Deutschland, bei dem ich
auch gerne bleiben würde.
Jeden Tag pendeln von Aabenraa nach Hamburg geht natürlich nicht. Ich werde sehr viel Remote machen
und wahrscheinlich alle 2 Wochen mal nach Hamburg
fahren.

Es gäbe die Möglichkeit in einer Bürogemeinschaft
in Flensburg zu sitzen und zu arbeiten.

Meine Mutter wohnt in Deutschland, bringt es Vorteile
dort einen Zweitwohnsitz anzumelden?

Zahle ich weiterhin Steuern in Deutschland wenn ich
diese Möglichkeiten nutze? Ist das überhaupt erlaubt?

Kann ich meinem Arbeitgeber auch angeben, dass ich
bei meiner Mutter wohne, mich aber dennoch in Dänemark aufhalten und dort arbeiten?

Bin ich dann in Deutschland weiter kranken-/und sozialversichert? Und in Dänemark gar nicht, weil
ich dort keine Steuern bezahle?

Ich bin noch sehr verwirrt :roll:

Liebe Grüße aus Hamburg
steelfarmer
Mitglied
Beiträge: 289
Registriert: 25.09.2021, 14:42

Re: Erstwohnsitz DK Zweitwohnsitz Deutschland

Beitrag von steelfarmer »

Hej,
da wirst Du hier von den Wissenden bestimmt bald aufgeklärt.
Wer seinen Hauptwohnsitz in DK hat ist dort voll steuerpflichtig, es gibt im dänischen Recht keinen Zweitwohnsitz. Bei der Mutter anmelden wird nichts bringen. Und auch musst Du Dein PKW innerhalb kürzester Zeit in DK anmelden, sonst ist es Steuerhinterziehungen…
Denke Du solltest Dir vorher juristische/steuerliche Hilfe holen, sonst kann es in die Hose gehen.
Hendrik77
Mitglied
Beiträge: 6961
Registriert: 08.07.2010, 22:09
Wohnort: Odense

Re: Erstwohnsitz DK Zweitwohnsitz Deutschland

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa,
ich empfehle eine Beratung um alle offenen Fragen zu klären. https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/
Was auswandern im allgemeinen angeht hilft Dir vielleicht auch folgender Link weiter und auch da kann man sich persönlich beraten lassen. https://www.nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans ... tatsborger Oben rechts ist der Button um es sich auf englisch anzeigen zu lassen.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
gerdson
Mitglied
Beiträge: 620
Registriert: 16.01.2016, 17:00

Re: Erstwohnsitz DK Zweitwohnsitz Deutschland

Beitrag von gerdson »

Steuerpflichtig in DK wirst Du so oder so, wenn Du hier wohnst. Allerdings gilt das Doppelbesteuerungsabkommen. Du bleibst Sozialversicherungspflichtig in D. Das bedeutet
- Rentenversicherungsbeitraege werden weiterhin abgefuehrt
- Krankenversicherung: Wenn Du ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegst koenntest Du auf Antrag aus der GKV raus. Aber gut ueberlegen, dann bleiben DIr naemlich nur die daenischen Aerzte, UND Du kommst ggf nicht so leicht zurueck ins System, wenn Ihr mal zurueckziehen wollt
- Dein EInkommen wird in D versteuert, und in DK "nochmal", wobei die Daenen freundlicherweise bei der Steuerschuld dann das abziehen, was Du bereits in D bezahlt hast. Du legst aber in jedem Fall drauf. Die Kombination in DK wohnen und in D arbeiten ist dadurch leider einigermassen unattraktiv.
Du solltest unbedingt mit Hilfe eines Steuerberaters grob ermitteln, wieviel von Deinem Einkommen Du hierzu monatlich zuruecklegen solltest.

Den Zweitwohnsitz in D benoetigst Du nicht, wenn Du in D arbeitest und dort Dein ueberwiegendes Einkommen beziehst, da kannst Du in D auf Antrag hin weiter "unbeschraenkt steuerpflichtig" bleiben, was vermutlich von Vorteil ist - Du kannst dann naemlich auch etliche Werbungskosten weiter geltend machen. Musst aber dann umgekehrt Dein komplettes Einkommen auch in D versteuern bzw. zur Ermittlung des Progressionsvorbehaltes zumindest angeben. Alles ganz schoen kompliziert... und nur mit einem daenischen Steuerberater zu sprechen wird nicht genuegen, am besten suchst Du Dir eine der Kanzleien, die auf beide Seiten spezialisiert sind.

DIe von Hendrik empfohlene Beratung ist Pflicht - einfach anrufen!
Und steelfarmer hat auch schon auf das Thema Auto hingewiesen. Falls Dein derzeitiger Arbeitgeber in D Dir einen FIrmenwagen stellen kann, koenntest Du das umgehen und diesen behalten, aber nicht bei einem Privat-PKW.