Tochter als Nicht-EU-Bürgerin nach Dänemark

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Zugvogel
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Tochter als Nicht-EU-Bürgerin nach Dänemark

Beitrag von Zugvogel »

Hallo zusammen,

wie in der Vorstellungsrunde bereits skizziert, haben wir konkrete Pläne nächstes Jahr nach Dänemark zu ziehen.

Da meine Frau und Stieftochter keine EU-Citizens sind, wird es einige Einschränkungen zu beachten geben.
Seit 4 Jahren leben die beiden bei mir in der Schweiz.

Ist jemandem bekannt, ob meine Stieftochter (14) vorab ohne ihre Eltern zum Spracherwerb oder Schulbesuch nach Dänemark gehen kann? (Sie würde bei engen Verwandten wohnen). Gibt es ein entsprechendes Visum?

Angenommen, wir kämen in 2023 alle gemeinsam nach Dänemark, und die Stieftochter (dann 15) wäre nicht adoptiert und hätte weiterhin ausschliesslich ihre asiatische Staatsangehörigkeit. Was passiert, wenn sie volljährig wird (18)?

Muss sie dann das Land verlassen oder unter welchen Voraussetzungen kann sie dauerhaft in Dänemark leben?

Danke für Tipps,
LG Robert
Hendrik77
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Re: Tochter als Nicht-EU-Bürgerin nach Dänemark

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa Robert,
ich weiß nicht ob das bei den Umständen unter Familie oder Aufenthalt (ophold) fällt, aber vielleicht hilft dir folgender Link weiter. https://www.nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans%C3%B8ge Es ist auch möglich sich persönlich beraten zu lassen.
Med venlig hilsen
Hendrik77
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Pippilotta
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Re: Tochter als Nicht-EU-Bürgerin nach Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

Aus leidvoller Erfahrung kann ich euch nur abraten nach Dänemark zu ziehen. Es wird für deine Stieftochter schon schwer werden eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen wenn sie unter 18 ist. Sobald sie 18 wird braucht sie eine eigene Aufenthaltsgenehmigung und diese ist für sogenannte Drittlandbürger nur sehr schwer zu bekommen. Und wenn sie erst mit 15 nach DK gezogen ist, dann wird es fast unmöglich sein eine sehr intensive Bindung zu Dänemark nachzuweisen. Nur dass die Mutter/ Stiefvater dort leben, wird vermutlich nicht ausreichen.

Ein Beispiel: vor nicht allzulanger Zeit wurde hier in der Presse über eine Familie berichtet, wo die 14-jährige chinesische Stieftochter eines dänischen Staatsbürgers keine Aufenthaltsgenehmigung (Familienzusammenführung) bekam, weil sie in diesem Alter von der Ausländerbehörde als nicht mehr eingliederungsfähig angesehen wurde. Obwohl sie in der Zeit von der Antragstellung bis zum Abschlag bereits recht gut dänisch sprach und sehr gut in der Schule zurechtkam. Sie sollte damals innerhalb von ein paar Tagen nach China abgeschoben werden.

Selbst in Dänemark geborene Kinder von Drittlandbürgern (ausserhalb EU/Schweiz) bekommen teilweise Ablehnungen beim Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wie man immer wieder einmal in der dänischen Presse lesen kann.

Selbst wenn sie es schafft eine Verlängerung zu bekommen, wird immer die Angst im Hintergrund bleiben, dass es beim nächsten Mal nicht mehr klappt. Und diese Angst ist nicht unbegründet und nur schwer zu ertragen. Nach heutiger Lage könnte sie erst nach 8 Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Aber das Regelwerk wird ständig geändert und was heute gilt kann morgen schon ganz anders sein.

Nachlesen könnt ihr das Regelwerk unter dem link den Hendrik77 schon gepostet hat.
Zugvogel
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Re: Tochter als Nicht-EU-Bürgerin nach Dänemark

Beitrag von Zugvogel »

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, ich hätte mir das nicht so schwierig vorgestellt.
Also hier in der Schweiz gab es überhaupt keine Probleme die Tochter im Alter von 10 hier hin zu holen.
Und nächstes Jahr bekäme sie bereits die unbefristete Niederlassungserlaubnis.
In der Schule ist sie eine der besten, die Schweizer Wirtschaft sucht händeringend Schulabgänger für die 1000de offenen Lehrstellen.

Ich habe den Eindruck, in Dänemark ist es für Ausländer noch deutlich schwieriger als in der Schweiz.
Und begabte Kinder auszuweisen ist auch noch recht dumm. Es sei denn, die Volkswirtschaft soll schrumpfen.

Das Argument, Kinder im Alter von 14 seien nicht mehr zu integrieren ist blanker Unfug- selbst 30-jährige Ehefrauen sind auch nach 2 Jahren in der Regel bereits berufstätig.

Das sollte für uns aber kein Problem sein, mittlerweile ist die Adoption aufgegleist und wir gehen dann halt erst wenn meine Tochter den deutschen Pass hat.

Gruss, Robert
gerdson
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Re: Tochter als Nicht-EU-Bürgerin nach Dänemark

Beitrag von gerdson »

Die harten Gesetze dienen natürlich, einer ganz bestimmten Klientel den Nachzug zu erschweren. Ist alles nicht so menschenfreundlich, aber ein Blick nach Schweden macht auch deutlich dass eine sehr grosszügige Einwanderungspolitik in der realen Welt gewaltige Integrationsprobleme bereitet. Und das ist noch harmlos ausgedrückt. Ihr seid ein Kollateralschaden.
dina
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Re: Tochter als Nicht-EU-Bürgerin nach Dänemark

Beitrag von dina »

Pippilotta hat geschrieben: 26.06.2022, 11:11 Aus leidvoller Erfahrung kann ich euch nur abraten nach Dänemark zu ziehen. Es wird für deine Stieftochter schon schwer werden eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen wenn sie unter 18 ist. Sobald sie 18 wird braucht sie eine eigene Aufenthaltsgenehmigung und diese ist für sogenannte Drittlandbürger nur sehr schwer zu bekommen. Und wenn sie erst mit 15 nach DK gezogen ist, dann wird es fast unmöglich sein eine sehr intensive Bindung zu Dänemark nachzuweisen. Nur dass die Mutter/ Stiefvater dort leben, wird vermutlich nicht ausreichen.

Ein Beispiel: vor nicht allzulanger Zeit wurde hier in der Presse über eine Familie berichtet, wo die 14-jährige chinesische Stieftochter eines dänischen Staatsbürgers keine Aufenthaltsgenehmigung (Familienzusammenführung) bekam, weil sie in diesem Alter von der Ausländerbehörde als nicht mehr eingliederungsfähig angesehen wurde. Obwohl sie in der Zeit von der Antragstellung bis zum Abschlag bereits recht gut dänisch sprach und sehr gut in der Schule zurechtkam. Sie sollte damals innerhalb von ein paar Tagen nach China abgeschoben werden.

Selbst in Dänemark geborene Kinder von Drittlandbürgern (ausserhalb EU/Schweiz) bekommen teilweise Ablehnungen beim Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wie man immer wieder einmal in der dänischen Presse lesen kann.

Selbst wenn sie es schafft eine Verlängerung zu bekommen, wird immer die Angst im Hintergrund bleiben, dass es beim nächsten Mal nicht mehr klappt. Und diese Angst ist nicht unbegründet und nur schwer zu ertragen. Nach heutiger Lage könnte sie erst nach 8 Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Aber das Regelwerk wird ständig geändert und was heute gilt kann morgen schon ganz anders sein.

Nachlesen könnt ihr das Regelwerk unter dem link den Hendrik77 schon gepostet hat.
Pipilotta, wie du schon schriebst, bei deinem Fall handelte es sich um einen dänischen Staatsbürger. Für die sind die Regeln härter.
Für EU-Bürger ist es leichter, Familienangehörige aus Drittländern und auch deren Kinder mit/nachzuholen, wenn der EU-Bürger einen gültigen Aufenthaltsbeweis hier hat.
Geht auch aus dem Link von Henrik hervor.
https://www.nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans ... -EU-borger