Aufenthaltsgenehmigung

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bella
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Registriert: 03.07.2006, 10:28

Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von bella »

Hej

Wenn ich länger als 182 Tage in Danmark bin, muss ich ja formal eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Kann mir jemand sagen, welche konkreten Folgen das für mich mit sich bringt?
Wir haben seit vielen Jahren ein Sommerhaus und verbringen immer mehr Zeit dort, wollen allerdings nicht komplett dorthin umziehen.
- Wir müssten uns dann ja bei der Kommune registrieren lassen - aber ist das bei einer Sommerhus-Adresse überhaupt möglich?
- Würde sich steuerlich für uns etwas ändern? Wir sind derzeit ja nur begrenzt steuerpflichtig, hätten aber auch keine Einkünfte in Danmark.
- Ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass wir die gelbe sundhedskort bekommen...

Die erforderliche finanzielle Absicherung können wir belegen, aber irgendwie scheint das wieder einer dieser Sonderfälle zu sein, der zwar beschrieben aber bürokratisch und logistisch nicht zu Ende gedacht ist. Oder denke ich zu kompliziert?


p.s.: in den letzten Jahren habe ich so viele Hürden überwinden müssen und bin so oft gegen Wände gelaufen: Konto ohne dänische Adresse, CPR / NEM ID von Bank vollständig freischalten/ Wechsel zu MIT ID, Mobilpay / Internet ohne Adresse und dänische Mobilnummer, ... daher rechne ich auch hierbei erst mal mit Problemen ;-)
Hilsen
Bella
bella
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von bella »

Ok, ich ziehe meine Frage zurück, da wir ein Sommerhaus ja gar nicht länger als 182 Tage nutzen dürfen :roll:

... obwohl... vielleicht ist die Frage später als Rentner doch mal interessant. Als Rentner darf man ja u.U. in seinem Sommerhaus wohnen...
Hilsen
Bella