Franzose und Dänin heiraten ...

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Rainer Guzek Autor
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Franzose und Dänin heiraten ...

Beitrag von Rainer Guzek Autor »

... wer bekommt welchen Namen?

Liebe Community, ich recherchiere für einen Roman und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Louis Bernard, Franzose, lernt Bente Sörensen, Dänin kennen. Sie wollen in Dänemark leben und heiraten.

Kann Louis den Nachnamen von Bente annehmen? War das vor zwanzig Jahren auch schon so?

GLG
Rainer
gerdson
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Re: Franzose und Dänin heiraten ...

Beitrag von gerdson »

In Daenemark behalten viele Ehepartner entweder ihren Geburtsnamen, oder (haeufig) waehlen sie diesen als "Mittelnamen". Natuerlich kann ein Ehepartner auch den Namen des anderen annehmen.

Also z.B. Louis Bernard Sørensen, wobei es sich aber nicht um einen Doppelnamen im deutschen Sinne handelt. Ueberhaupt gibt es eine besondere Regeln zu diesem "Mittelnamen" (den man - offenbar anders als seinen Nachnamen - nicht beliebig waehlen kann).
Rainer Guzek Autor
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Re: Franzose und Dänin heiraten ...

Beitrag von Rainer Guzek Autor »

Danke gerdson,

hilft mir weiter.

Liebe Grüße aus Hamburg
Rainer
Århuspige
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Re: Franzose und Dänin heiraten ...

Beitrag von Århuspige »

In Dänemark ist es auch möglich den Geburtsname der Großmutter als Familienname zu nehmen, ohne grosses tam tam, mann geht einfach zur Kirche wo mann getauft worden ist, und dort wird es geregelt.

Meine Mutter hat den Familienname ihres Mutters als "Mittelname" genommen, und mein Onkel hat den als neue Familienname, und das ist über 20 Jahre her :D
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....
Pippilotta
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Re: Franzose und Dänin heiraten ...

Beitrag von Pippilotta »

Århuspige hat geschrieben: 04.09.2022, 11:58 Meine Mutter hat den Familienname ihres Mutters als "Mittelname" genommen, und mein Onkel hat den als neue Familienname, und das ist über 20 Jahre her :D
Ich wollte bei der Heirat mit meinem dänischen Mann seinen geschützten Nachnamen als Mittelnamen annehmen. War in DK nach Rücksprache mit der Kirche auch kein Problem. Sicherheitshalber habe ich aber noch beim deutschen Standesamt nachgefragt ob das ok wäre und bekam damals die Antwort: nein, das ist nach deutschem Recht nicht erlaubt. Fazit: man muss bei dieser Frage das Recht beider Länder erfragen, sonst kann man plötzlich mit einem ungültigen Dokument dastehen. Im Falle des Fragenstellers ist das kein Problem, aber für mich wäre das übel ausgegangen.
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Ny Hinnerk
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Re: Franzose und Dänin heiraten ...

Beitrag von Ny Hinnerk »

Pippilotta hat geschrieben: 04.09.2022, 13:32 ... Sicherheitshalber habe ich aber noch beim deutschen Standesamt nachgefragt ob das ok wäre und bekam damals die Antwort: nein, das ist nach deutschem Recht nicht erlaubt. Fazit: man muss bei dieser Frage das Recht beider Länder erfragen, sonst kann man plötzlich mit einem ungültigen Dokument dastehen. Im Falle des Fragenstellers ist das kein Problem, aber für mich wäre das übel ausgegangen.
Vollkommen richtig. Man kann die deutsche Gesetzgebung wie z.B. das Eherecht oder das BGB nicht einfach dadurch aushebeln indem man in Dänemark nach dänischem Recht heiratet. Wenn das verheiratete Paar anschließend in Dänemark lebt kann man natürlich alles machen was gem. dänischem Recht möglich ist. Wenn der neue Familienname aber anschließend in Deutschland anerkannt werden soll gilt deutsches Recht:
Die von einer dänischen Behörde vorgenommene öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige nicht für den deutschen Rechtsbereich gültig, auch wenn diese Namensänderung nach dänischem Recht zum Tag der Eheschließung wirksam wird und der neue Name in der Heiratsurkunde eingetragen ist.
https://kopenhagen.diplo.de/dk-de/service/-/2365848
Haben wir keine Pulle mehr dann saufen wir die Prile leer