Doppelte Statsbürgerschaft?

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jankomo
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Beitrag von jankomo »

@ runesfar:
Es geht doch eben gerade um dieses "Privileg" der dänischen Staatsbürgerschaft, die Dir so wichtig ist. Auf der homepage von danes worldwide finden sich Beschreibung von Fällen, in denen Dänen trotz Qualifikation die Einstellung/ Karriere in bestimmten (besonders staatlichen amerikanischen) Einrichtungen/ Firmen verwehrt wurden, weil die amerikanische Staatsbürgerschaft Voraussetzung war und die Dänen ihre eigene nicht aufgeben wollten. Pech gehabt, kann man sagen. Aber so ein Einwanderungsland wie die USA macht auch nicht so ein Theater um die Staatsbürgerschaft und ich kann nicht sehen, dass es geschadet hätte, ganz im Gegenteil.
runesfar

Beitrag von runesfar »

Also - wenn du die neuere Gesichte liest, ist es wohl klar, das doppelte Sympatien nicht immer gut für Dänemark war.

Heute brauchst du ja nur nach Baltium oder Balkan zu schauen um zu sehen, was passieren kann, welch Unheil die doppelte Staatsbürgerschaft verursachen kann.
wegus

Beitrag von wegus »

maybritt h hat geschrieben:Hej,

ich kann mir schon verstellen eine doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen, es betrifft mich schon seit Jahren!

Es eght mir nicht darum in Dänemark wählen zu können - dazu verfolge ich die Politik zu selten. Mir gehts darum meine Dänische Staatsbürgerschaft zu behalten und auch die Deutsche zu bekommen um somit in Deutschland zu wählen. Ich wohne, arbeite und zahle meine Steuern in Deutschland - aber habe hier kein Wahlrecht. Ich will aber meine Dänische Staatsbürgerschaft nicht verlieren.

Maybritt
Das kann man gut nachvollziehen! Gerade wenn man in der "Ferne" ist möchte man doch gern die Wurzeln behalten!
hanno
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Beitrag von hanno »

Ich habe hier mal einen Artikel zum Thema " doppelte Staatsbürgerschaft " eingestellt.
Mich würde interessieren wie ihr diese Meinung die da vertreten wird seht.

[url]http://www.cicero.de/berliner-republik/zwei-paesse-sind-undemokratisch/53621[/url]
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wegus

Beitrag von wegus »

ich denke der Einwand ist berechtigt hanno, neben den Wahlrechten können das ja auch doppelte Pflichten sein (Wehrpflicht etc.). Ich denke man sollte über so etwas wie ein Zweistufenmodell nachdenken. Vielleicht eine aktive und eine passive Staatsbürgerschaft. Dann könnte jeder Mensch mehrere passive Staatsbürgerschaften haben und Maybritt ihre dänische Identität behalten. Aber eben nur eine aktive Staatsbürgerschaft, das ist die wo man lebt, Steuern zahlt, Leistungen empfängt ...
Kaellepot
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Beitrag von Kaellepot »

Deshalb auch mein Kommentar, dass das Wahlrecht in Dänemark für uns eigentlich zweitrangig ist.
Ich möchte aber anmerken, dass Udlandsdansker weder in DK noch in ihrer neuen Heimat Wahlrecht haben. Daher greift das Argument garnicht.

Und was ist mit Kinder/Heranwachsenden von Mischeltern?
Sollen die sagen, sorry Mama, aber ich bin lieber Däne?
Oder sorry Far, aber ich nehm dann mal den deutschen Pass?
Wie doof ist das denn?

Jeglicher Vergleich mit Ex-Jugoslawien ist etwas weit hergeholt.
Auch jetzt gilt: Männer im einzugsberechtigen Alter müssen da ihren Dienst machen, wo ihr derzeitiger Wohnsitz ist. Sprich sollten Jungs bis zu ihrem 22.LJ noch in Deutschland leben, müssen sie wahrscheinlich / je nach Lage zum Bund. Würden sie zu dem Zeitpunkt in DK leben, dürfen sie ein Los ziehen.
Also greift das Argument auch nicht.


Hier zur Info ein Ausschnitt über die Menschenrechtsverletzung durch das jetzig gültige Gesetz:

International Lov – FN
Danmark var med til i 1945 i San Francisco sammen med 50 andre stater at grundlægge De Forende Nationer(3). Ved tiltrædelse forpligtede Danmark sig samtidig at skrive under på FN-pagten, der udgør en slags grundlov for staternes internationale samarbejde. Denne ”grundlov” fastlægger i brede træk medlemsstaternes gensidige rettigheder og pligter. Der findes 194 anerkendte lande i verden (2), heraf er 191 lande medlemmer af FN.
Ved tiltrædelsen af FN anerkender medlemmerne forskellige organer og traktater. Blandt andet Folkeretten (4), som er et retssystem, der regulerer forholdet mellem stater i modsætning til national ret, der regulerer forholdene for borgerne i den enkelte stat. Styrkelse af den internationale retsorden er en af de fire overordnede prioriteter for det danske medlemskab af FN’s Sikkerhedsråd.
Menneskerettighederne (15) forholder sig også til spørgsmålet om nationalitet og deraf følgende fundamentale rettigheder:

Artikel 13 stk. 2:
”Enhver har ret til at forlade et hvilket som helst land, herunder sit eget og til at vende tilbage til sit eget land”
Artikel 15 stk.2:
Ingen må vilkårligt berøves sin nationalitet eller nægtes ret til at skifte nationalitet.

Det ligger både udenfor forfatternes kompetence og for denne rapports tidsramme at vurdere de juridiske konsekvenser af netop disse to artikler i FNs menneskerettighedserklæring. Men det er forfatternes hensigt at undersøge, om Danmarks nuværende lovgivning om automatisk - og dermed vilkårlig – afskrivelse af statsborgerskab/indfødsret, samt de i dag begrænsede muligheder for danskere, der har været tvunget til at afskrive sig deres oprindelige statsborgerskab/indfødsret til at vende tilbage til Danmark, i realiteten befinder sig på koalitionskurs med menneskerettighederne.

Det er påfaldende, at flere lande netop henviser til International lov og Folkeretten i argumentationen for at tillade dobbelt statsborgerskab.
jankomo
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Beitrag von jankomo »

Prinzipiell will ich gerne da demokratisch mitbestimmen (und damit u.a. wählen) wo ich lebe und meine Steuern zahle. Wenn das nur mit Staatsbürgerschaft geht, dann meinetwegen. Es gibt ja vielleicht auch eine Lösung ohne Erwerb der Staatsbürgerschaft, z.B. über die Aufenthaltsdauer oder die permanente Aufenhaltsgenemigung. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft wäre für mich nur Mittel zum Zwecke der Mitbestimmung, meine eigene würde ich gerne aus nostalgischen Heimatgefühlen heraus behalten, aber ich MUSS nicht unbedingt die dänische haben, wenn ich ansonsten nach einer gewissen Zeit alle Rechte eines einheimischen Steuerzahlers bekommen würde... geht nur eben nicht.
Kaellepot
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Beitrag von Kaellepot »

Igen igen:
was ist mit den Mischkindern ?
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

jankomo hat geschrieben:Prinzipiell will ich gerne da demokratisch mitbestimmen (und damit u.a. wählen) wo ich lebe und meine Steuern zahle. Wenn das nur mit Staatsbürgerschaft geht, dann meinetwegen.

Das könnte dann aber nur einhergehend mit Verlust / Wahlrecht der Ursprungs-Staatsbürgerschaft.
Kaellepot
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Beitrag von Kaellepot »

@Sandsturm: man hat sowieso kein Wahlrecht in DK, wenn man dort nicht mehr wohnt.
Weder in DK, noch in f.x. Deutschland.
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Aha.....Interessant
runesfar

Beitrag von runesfar »

Und was ist mit Kinder/Heranwachsenden von Mischeltern?
Also: Wenn Rune sich als Deutscher fühlt soll Er Deutsch bleiben. Dann wäre eine Dänische Staatsbürgerschaft auch nicht in Ordnung. Es ist seine Entscheidung.
jankomo
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Beitrag von jankomo »

man hat sowieso kein Wahlrecht in DK, wenn man dort nicht mehr wohnt.
Weder in DK, noch in f.x. Deutschland.
Stimmt so nicht mehr, ab diesem Jahr kannst Du einen Antrag auf Eintrag in das Wahlregister stellen und bekommst die Unterlagen für die Briefwahl aus D zugeschickt. In DK ist das nach wie vor nicht möglich.

http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/index.html

Man könnte sich ja vorstellen, das Bürger mit 2 Staatsbürgerschaften nur dort wählen, wo sie ihren Wohnsitz haben und steuerpflichtig sind. Und generell: wenn man die Besteuerung über ein Doppelbesteuerungsabkommen regeln kann, sollte das doch auch für das Wahlrecht möglich sein.
Kaellepot
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Beitrag von Kaellepot »

@runesfar: ich kenne Deine Biographie nicht. Aber wenn Kinder nun mal deutsch/dänisch sind, dann ist man nicht 20%deutsch und 80% dänisch oder andersrum, sondern 50/50.

@jankomo: Du sprichst davon, wenn Deutsche in Dänemark wählen. Das ist eine Regelung die Deutschland angeht.
Wir sprechen hier von Udlandsdansker, also Dänen im Ausland.
Und für die gibt es eben keine doppelte Staatsbürberschaft.
Hü oder hott ist dort die Devise.

In einer globalisierten Welt, besonders in DK eigentlich überraschend, wo doch "gefühlt" mind. jeder 2.Däne im Ausland studiert und jeder 5. im Ausland arbeitet......
jankomo
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Beitrag von jankomo »

@ Kællepot:
Deutsche können nicht in Dänemark wählen. Wenn sie das können, sind sie keine Deutschen mehr. Die dänische Staatsbürgerschaft gibt es nicht ohne Aufgabe der deutschen, und zwar, weil DK das so will, nicht D. Da stehen Deutsche in DK derzeit nicht besser da.

Ich bin völlig Deiner Meinung, das ist nicht zeitgemäß. Aber ob die Wahrnehmung solcher Rechte /Pflichten immer automatisch eine Staatsbürgerschaft voraussetzen muss, kann ich nicht sehen. Das muss auch anders gehen, s. deutsches Wahlrecht für Auslanddeutsche, warum geht so etwas nicht auch in DK? Die Staatsbürgerschaft ist doch nachrangig für viele, sie wollen einfach nur auf allen Gebieten gleichgestellt sein, wenn sie schon wie alle anderen zur Gesellschaft beitragen. Hier sollte DK seinen "Auslandsdänen" mehr Rechte einräumen, das ginge auch ohne doppelte Staatsbürgerschaft.