Hallo Forum,
in Deutschland ist es so geregelt, dass bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenversicherung sondern die Berufsgenossenschaft der Kostenträger der ärztlichen Versorgung ist.
In Dänemark dagegen verhält es sich meines Wissens nach so, dass in jedem Fall die steuerlich finanzierte Krankenversicherung eintritt. Eine BG bzw. Arbeitsunfallversicherung gibt es nicht.
Meine Frage:
Wer trägt die Kosten für die ärztliche Behandlung eines Grenzpendlers, der in Dänemark einen Arbeitsunfall hatte und in Deutschland behandelt wurde?
Im Krankheitsfall, ist die Rechtslage eindeutig. Die deutsche Krankenversicherung übernimmt die Kosten. Aber bei einem Arbeitsunfall...?
Arbeitsunfall
Hej orca,
das ist absolute Grauzone und man sollte sehr darauf achten wo einem was passiert, also ob es ein Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit ist oder ein "Freizeitunfall" (war wie jeden Tag um 6 Uhr mit meinen Inlinern im Kofferraum zum skaten
).
Im Gegensatz zu DE ist der Weg zur Arbeit nicht versichert und wenn der Unfall dann noch auf deutscher Seite passiert (wenn Du nur die dänische sygesikring hast!!) wird es schwierig.
Die ärztliche Leistungen zur Behandlung sind meines Wissens voll abgedeckt, anders dagegen Reha-Massnahmen aus den Unfallfolgen.
das ist absolute Grauzone und man sollte sehr darauf achten wo einem was passiert, also ob es ein Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit ist oder ein "Freizeitunfall" (war wie jeden Tag um 6 Uhr mit meinen Inlinern im Kofferraum zum skaten

Im Gegensatz zu DE ist der Weg zur Arbeit nicht versichert und wenn der Unfall dann noch auf deutscher Seite passiert (wenn Du nur die dänische sygesikring hast!!) wird es schwierig.
Die ärztliche Leistungen zur Behandlung sind meines Wissens voll abgedeckt, anders dagegen Reha-Massnahmen aus den Unfallfolgen.
mvh
Michael
Michael