Saisonarbeit, trotzdem Aufenthaltsgenehmigung?
-
- Mitglied
- Beiträge: 14
- Registriert: 02.02.2008, 19:58
Saisonarbeit, trotzdem Aufenthaltsgenehmigung?
hallo,
weiß jemand wie das ist, wenn man einen begrenzten Vertrag hat, oder Saisonarbeit macht, bekomme ich dann trotzdem eine Aufenthaltsgenehmigung?
mein problem ist nämlich, dass ich nicht verheiratet bin, ohne job aber nur 3 monate pro jahr in dk bleiben darf, praktisch als tourist.
will partout keine wochenend beziehung führen, nur weil ich mich fürs erste mit saisonjobs und ein, zwei monatsjobs über wasser halte, während mein freund schon eine festanstellung hat
gruß sonnenblume
weiß jemand wie das ist, wenn man einen begrenzten Vertrag hat, oder Saisonarbeit macht, bekomme ich dann trotzdem eine Aufenthaltsgenehmigung?
mein problem ist nämlich, dass ich nicht verheiratet bin, ohne job aber nur 3 monate pro jahr in dk bleiben darf, praktisch als tourist.
will partout keine wochenend beziehung führen, nur weil ich mich fürs erste mit saisonjobs und ein, zwei monatsjobs über wasser halte, während mein freund schon eine festanstellung hat
gruß sonnenblume
-
- Mitglied
- Beiträge: 312
- Registriert: 16.03.2007, 04:10
- Wohnort: Holbæk
hej sonnenblume,
wenn dein freund schon richtige arbeit hat solte es doch kein problem sein für dich eine dauerhafte aufenhaltsgenehmigung zu bekommen.
du kanst natürlich auch den weg gehn das du geld auf ein konto deponierst 60000 Dkk dann bekommst du eine dauer aufenhaltsgenehmigung.
mfg
wenn dein freund schon richtige arbeit hat solte es doch kein problem sein für dich eine dauerhafte aufenhaltsgenehmigung zu bekommen.
du kanst natürlich auch den weg gehn das du geld auf ein konto deponierst 60000 Dkk dann bekommst du eine dauer aufenhaltsgenehmigung.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
-
- Mitglied
- Beiträge: 14
- Registriert: 02.02.2008, 19:58
@MSturm
doch wir sind nicht verheiratet...
bis wir beim amt waren, war mein informationsstand, dass ich als "lebensgefährtin" automatisch eine aufenthaltsgenehmigung mitbekomme und damit auch krankenversichert bin und zur sprachschule gehen kann .... dem ist aber nicht so!
meinst du es funktioniert, wenn ich mir von jemandem 60 000 kronen für einen monat auf mein konto überweisen lasse bis ich die aufenthaltsgenehmigung habe und dann das geld wieder zurück überweise
??
gruß
doch wir sind nicht verheiratet...
bis wir beim amt waren, war mein informationsstand, dass ich als "lebensgefährtin" automatisch eine aufenthaltsgenehmigung mitbekomme und damit auch krankenversichert bin und zur sprachschule gehen kann .... dem ist aber nicht so!
meinst du es funktioniert, wenn ich mir von jemandem 60 000 kronen für einen monat auf mein konto überweisen lasse bis ich die aufenthaltsgenehmigung habe und dann das geld wieder zurück überweise

gruß
Hejsa,
es reicht aus, wenn Du einen aktuellen Kontoauszug abgibst, der den Betrag aufweist, bei Deiner Anmeldung.
Davon wird eine Kopie gemacht - weiteres wird eigentlich nicht nachverfolgt.
Ich habe damit auch eine Dauergenehmigung bekommen, weil ich zu der Zeit noch arbeitssuchend war. Verheiratet sein brauchst Du dafür nicht
LG
Adi
es reicht aus, wenn Du einen aktuellen Kontoauszug abgibst, der den Betrag aufweist, bei Deiner Anmeldung.
Davon wird eine Kopie gemacht - weiteres wird eigentlich nicht nachverfolgt.
Ich habe damit auch eine Dauergenehmigung bekommen, weil ich zu der Zeit noch arbeitssuchend war. Verheiratet sein brauchst Du dafür nicht

LG
Adi
-
- Mitglied
- Beiträge: 312
- Registriert: 16.03.2007, 04:10
- Wohnort: Holbæk
also das geld muß soweit ich weiß auf dem konto sein wenn du den antrag auf aufenthalt stellst danach nicht mehr.
solange du dem dänischem staat nicht auf der tasche liegst bekommst du da keine probleme.
die cpr nummer kanst du ganz einfach nach der erteilung deiner aufenhaltsgenehmitgung in der komune beantragen.
sobald du die cpr nummer hast bist duch auch sofort krankenversichert.
mfg
solange du dem dänischem staat nicht auf der tasche liegst bekommst du da keine probleme.
die cpr nummer kanst du ganz einfach nach der erteilung deiner aufenhaltsgenehmitgung in der komune beantragen.
sobald du die cpr nummer hast bist duch auch sofort krankenversichert.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
-
- Mitglied
- Beiträge: 1206
- Registriert: 14.02.2007, 17:04
- Wohnort: Dragør
-
- Mitglied
- Beiträge: 312
- Registriert: 16.03.2007, 04:10
- Wohnort: Holbæk
komisch das ich eine aufenhaltsgenehmigung hab die keine frist hat.micha_i_danmark hat geschrieben:Doros Antwort bringt es auf den Punkt: Die Aufenthaltsgenehmigung gilt so lange, wie Du Arbeit hast. D.H. wenn ein Job vorbei ist, neuen suchen und formloses Schreiben ans Amt. Damit verlængert sich die Genehmigung. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt's eh' erst nach 5 Jahren.
muß dazu sagen ich habe bisher noch keine arbeit.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
-
- Mitglied
- Beiträge: 312
- Registriert: 16.03.2007, 04:10
- Wohnort: Holbæk
na doro wenn du mindestens 1200 euro im monat zur verfügung hast oder die besagten 60000 dkk hinterlegst bekommt man die genehmigung ohne frist.
das einzigste was da drauf steht ist das wenn sich was gravierendes ändert man dies melden muß und es zu einer frischen überprüfung kommt.
mfg
das einzigste was da drauf steht ist das wenn sich was gravierendes ändert man dies melden muß und es zu einer frischen überprüfung kommt.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
-
- Mitglied
- Beiträge: 14
- Registriert: 02.02.2008, 19:58
hä, jetzt nochmal langsam für mich als blondine
.
was heißt 60000 kronen hinterlegen? oder meintest du wirklich einfach nur einen kontoauszug mit geliehenem geld mitbringen, aufenthaltsgenehmigung bekommen und das geld dann wieder zurück überweisen ....
das wäre doch mal eine möglichkeit. hätte nämlich gerne auch eine cpr um mich zum sprachkurs anmelden zu können
gruß

was heißt 60000 kronen hinterlegen? oder meintest du wirklich einfach nur einen kontoauszug mit geliehenem geld mitbringen, aufenthaltsgenehmigung bekommen und das geld dann wieder zurück überweisen ....
das wäre doch mal eine möglichkeit. hätte nämlich gerne auch eine cpr um mich zum sprachkurs anmelden zu können

gruß
-
- Mitglied
- Beiträge: 312
- Registriert: 16.03.2007, 04:10
- Wohnort: Holbæk
als ich meinen antrag abgegeben habe wurde mir gesagt das ich entweder ein monatliches einkommen haben muß oder 60000 dkk auf einem konto.
dies mußte ich dort nachweißen.
soweit ich das erklärt bekommen habe muß das geld nur zu dem zeitpunkt auf dem konto sein.
mfg
dies mußte ich dort nachweißen.
soweit ich das erklärt bekommen habe muß das geld nur zu dem zeitpunkt auf dem konto sein.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
-
- Mitglied
- Beiträge: 14
- Registriert: 02.02.2008, 19:58