wieder mal ein Auto ^^ bitte nur prüfen, ob Rechnung korrekt

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
MSturm1973
Mitglied
Beiträge: 312
Registriert: 16.03.2007, 04:10
Wohnort: Holbæk

Beitrag von MSturm1973 »

du kanst die gebür in raten zahlen wie dies aber funtioniert weiß ich nicht.
lg markus
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
udo66

Beitrag von udo66 »

daredan hat geschrieben:Angenommen ich würde zeitlich befristet (max. 5 Jahre) in DK bleiben, dann müsste ich bei einem Wegzug aus DK den anteiligen Zeitwert der Registrierungsgebühr doch wieder zurückbekommen? Oder verjährt dieser Anspruch irgendwann?
Beim Autoverkauf bekommst dudie Gebuehr ja wieder nach 5 Jahren.
Klar!
mhv
Udo
Antworten