Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)
- Lars J. Helbo
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Es geht aber hier um zwei verschiedene Sachen. Auf der eine Seite bin ich auch der Meinung, daß die Steuer auf Neuwagen zu hoch ist. Man kann sich durchaus darüber unterhalten und es gibt ja auch Bestrebungen das zu ändern.
Im Moment ist es aber geltendes Recht, und das was Du betreibst ist Steuerhinterziehung. Ich glaube nicht, daß Du in Kopenhagen damit durchkommst, aber warten wir es mal ab.
Was ich aber etwas merkwürdig finde ist, daß Du auf der eine Seite sagts, daß Du gut verdienst und Steuern hinterziehst und gleichseitig Dich darüber aufregst, wenn jemanden die Behörden helfen würde dies zu unterbinden. Moral ist gut, dobbeltmoral ist noch besser, oder wie sollen wir das verstehen?
Im Moment ist es aber geltendes Recht, und das was Du betreibst ist Steuerhinterziehung. Ich glaube nicht, daß Du in Kopenhagen damit durchkommst, aber warten wir es mal ab.
Was ich aber etwas merkwürdig finde ist, daß Du auf der eine Seite sagts, daß Du gut verdienst und Steuern hinterziehst und gleichseitig Dich darüber aufregst, wenn jemanden die Behörden helfen würde dies zu unterbinden. Moral ist gut, dobbeltmoral ist noch besser, oder wie sollen wir das verstehen?
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 01.11.2004, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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- Lars J. Helbo
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Passend zum Thema war heute eine Meldung in Berlingske:
http://www.berlingske.dk/udland/artikel:aid=502746/
Das schwedische Finanzamt hat bei einer Überprüfung 600 Dänen gefunden, die in Schweden zugelassene Autos besitzen, die aber keine Einkommensteuer in Schweden bezahlen. Die Namen wurden jetzt dem Dänischen Finanzamt mitgeteilt, die jetzt untersuchen wird, wo die betreffenden tatsächlich wohnen.
http://www.berlingske.dk/udland/artikel:aid=502746/
Das schwedische Finanzamt hat bei einer Überprüfung 600 Dänen gefunden, die in Schweden zugelassene Autos besitzen, die aber keine Einkommensteuer in Schweden bezahlen. Die Namen wurden jetzt dem Dänischen Finanzamt mitgeteilt, die jetzt untersuchen wird, wo die betreffenden tatsächlich wohnen.
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- Lars J. Helbo
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Nein, das macht das kein Unterschied. Am besten Ihr stellt Euch gleich darauf ein, daß Ihr bezahlen müßt.
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Liebe Antonietta,
die Dänen machen bei der Erhebung der Registrierungsabgabe z.Z. zwar keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Nationalitäten, aber aufgrund des diesbzgl. gegen Dänemark anhängigen Verfahrens der EU könnte eine Ummeldung doch interessant sein. Wenn Dein Mann nur sehr kurz in DE war, kann es sein, dass er im Ggs. zu Dir nicht als von einem EU-Land in ein anderes umziehend gilt. Vom erwarteten Urteil bzgl. der Wirksamkeit der generellen Abgabenfreiheit von Umzugsgut auch für im Rahmen des Umzugs nach DK eingeführte Autos könntest in dem Falle nur Du profitieren. Allerdings müsste das Auto dann auch Umzugsgut im EU-Sinne sein, was eine Mindestbesitzdauer (ich glaube, 6 Monate) durch Dich voraussetzen würde.
Gruß,
Martin
die Dänen machen bei der Erhebung der Registrierungsabgabe z.Z. zwar keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Nationalitäten, aber aufgrund des diesbzgl. gegen Dänemark anhängigen Verfahrens der EU könnte eine Ummeldung doch interessant sein. Wenn Dein Mann nur sehr kurz in DE war, kann es sein, dass er im Ggs. zu Dir nicht als von einem EU-Land in ein anderes umziehend gilt. Vom erwarteten Urteil bzgl. der Wirksamkeit der generellen Abgabenfreiheit von Umzugsgut auch für im Rahmen des Umzugs nach DK eingeführte Autos könntest in dem Falle nur Du profitieren. Allerdings müsste das Auto dann auch Umzugsgut im EU-Sinne sein, was eine Mindestbesitzdauer (ich glaube, 6 Monate) durch Dich voraussetzen würde.
Gruß,
Martin
Hej så.
Ich habe hier in diesem Thread oefters gelesen, dass man einen befristeten Arbeitsvertrag haben muss, um in den eventuellen Genuss zu kommen, die Registreringsafgift nicht auf einmal zu bezahlen.
Das ist nicht ganz korrekt. Es reicht laut den Dokuementen, die ich von Told & Skat bekommen habe, eine _nicht_ unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu haben, um sagen zu koennen, dass man es "erstmal mit Daenemark probieren moechte und deshalb nicht alle Steuer auf einmal bezahlen will".
Und mal ehrlich : wer von euch allen hat eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen bei der Einreise, die laenger als 5 Jahre gilt? Keiner woll? Also kann sich jeder erstmal fuer diese Regelung bewerben. Und wenn man Glueck hat, faellt diese elende Gesetz hier in DK eh bald, wenn die EU Komission mal in den Quark kommt (habe mal nachgefragt wie der Stand der Dinge ist).
Wer eine Kopie des Dokumentes haben moechte als PDF per Mail, der moege sich ueber das Forum per Mail an mich wenden, ich verteile das gerne.
Wir werden auf jeden Fall den Wagen ummelden, aber nur, wenn Told & Skat unserem Wunsch stattgeben. Ich meine, wir wollen ja kein Geld verdienen mit der Anmeldung, sondern der daenische Staat, deshalb muss das halt nur so gehen....>;o]
Werde auf jeden Fall berichten, wie die Sache gelaufen ist, weil 100% garantieren dass das alles so laufen "kann" tue ich erst, wenn wir es hinter uns haben >;o]]]]]
Gruss
Rasmus
Bearbeitet von - ramses am 13.12.2004 19:59:39
Ich habe hier in diesem Thread oefters gelesen, dass man einen befristeten Arbeitsvertrag haben muss, um in den eventuellen Genuss zu kommen, die Registreringsafgift nicht auf einmal zu bezahlen.
Das ist nicht ganz korrekt. Es reicht laut den Dokuementen, die ich von Told & Skat bekommen habe, eine _nicht_ unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu haben, um sagen zu koennen, dass man es "erstmal mit Daenemark probieren moechte und deshalb nicht alle Steuer auf einmal bezahlen will".
Und mal ehrlich : wer von euch allen hat eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen bei der Einreise, die laenger als 5 Jahre gilt? Keiner woll? Also kann sich jeder erstmal fuer diese Regelung bewerben. Und wenn man Glueck hat, faellt diese elende Gesetz hier in DK eh bald, wenn die EU Komission mal in den Quark kommt (habe mal nachgefragt wie der Stand der Dinge ist).
Wer eine Kopie des Dokumentes haben moechte als PDF per Mail, der moege sich ueber das Forum per Mail an mich wenden, ich verteile das gerne.
Wir werden auf jeden Fall den Wagen ummelden, aber nur, wenn Told & Skat unserem Wunsch stattgeben. Ich meine, wir wollen ja kein Geld verdienen mit der Anmeldung, sondern der daenische Staat, deshalb muss das halt nur so gehen....>;o]
Werde auf jeden Fall berichten, wie die Sache gelaufen ist, weil 100% garantieren dass das alles so laufen "kann" tue ich erst, wenn wir es hinter uns haben >;o]]]]]
Gruss
Rasmus
Bearbeitet von - ramses am 13.12.2004 19:59:39
Hej Ramses,
viel Erfolg für Eure Autoummelderei!
Es ist möglich, dass Du nicht die ganze Summe auf einmal bezahlen musst, wenn Du eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hast. Was ab und zu mal im forum erwähnt wurde, ist ein völlige Befreiung von der Pflicht, sein Auto umzumelden. Und die gibts mit befristetem Arbeitsvertrag...
grüße Verena
viel Erfolg für Eure Autoummelderei!
Es ist möglich, dass Du nicht die ganze Summe auf einmal bezahlen musst, wenn Du eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hast. Was ab und zu mal im forum erwähnt wurde, ist ein völlige Befreiung von der Pflicht, sein Auto umzumelden. Und die gibts mit befristetem Arbeitsvertrag...
grüße Verena
hallo martin,
"Allerdings müsste das Auto dann auch Umzugsgut im EU-Sinne sein, was eine Mindestbesitzdauer (ich glaube, 6 Monate) durch Dich voraussetzen würde."
hm, ich habe meinen wagen in D 2 jahre besessen und er war auch auf mich zugelassen - trotzdem galt er nicht als umzugsgut - bzw. ich hätte diese registrierungsabgabe zahlen müssen (wenn ich ihn mitgenommen hätte...).
nach welchen gesichtspunkten ein auto als umzugsgut gilt und wann nicht - sorry, ich denke ich werde es nie begreifen...
"Allerdings müsste das Auto dann auch Umzugsgut im EU-Sinne sein, was eine Mindestbesitzdauer (ich glaube, 6 Monate) durch Dich voraussetzen würde."
hm, ich habe meinen wagen in D 2 jahre besessen und er war auch auf mich zugelassen - trotzdem galt er nicht als umzugsgut - bzw. ich hätte diese registrierungsabgabe zahlen müssen (wenn ich ihn mitgenommen hätte...).
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- Lars J. Helbo
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Doch, natürlich galt sie als Umzugsgut. Du hättest deswegen auch keine Einfuhrzoll oder MwSt. bezahlen müssen. Du hättest "nur" die Zulassungsabgabe bezahlen. Die ist eben nicht bei der Einfuhr, sondern bei der Zulassung fällig.
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Hallo!
ICh habe jetzt versucht mir alles durchzulesen. Bin leider genau so schlau wie vorher?!
Wir haben evt vor nach DK zu ziehen. Ich bin Däne und meine Freundin Deutsche.
Wie ist das denn jetzt mit dem Auto ? Zählt der PKW nun zum Umzugsgut ???? Sprich ich müsste "nur" kr 75.594 registreringsafgift bezahlen ??? ICh meine in D hat das Auto gerade mal einen Wert von 7.000€. Und dann solche Summen ???Verzichten können wir nicht auf das Auto (wollen 2 einführen) und leisten können wir uns diese horror Summen auch nicht. Da ein evt Kauf eines Hof´s in DK ansteht.
HILFE!!!
ICh habe jetzt versucht mir alles durchzulesen. Bin leider genau so schlau wie vorher?!
Wir haben evt vor nach DK zu ziehen. Ich bin Däne und meine Freundin Deutsche.
Wie ist das denn jetzt mit dem Auto ? Zählt der PKW nun zum Umzugsgut ???? Sprich ich müsste "nur" kr 75.594 registreringsafgift bezahlen ??? ICh meine in D hat das Auto gerade mal einen Wert von 7.000€. Und dann solche Summen ???Verzichten können wir nicht auf das Auto (wollen 2 einführen) und leisten können wir uns diese horror Summen auch nicht. Da ein evt Kauf eines Hof´s in DK ansteht.
HILFE!!!