Auslandsaufenthalt und Registreringsbevis

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Smiley22

Auslandsaufenthalt und Registreringsbevis

Beitrag von Smiley22 »

Hallo,

wie lange darf man sich eigentlich im Ausland aufhalten, ohne das man eine Genehmigung von der Staatsforvalting benötigt?
Ab einer bestimmten Zeit im Ausland wird ja der Registreringsbevis ungültig.
Weis zufällig jemand wie da die Regelung ist?
Vielen Dank,

Jürgen
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Jürgen

Ich gehe mal davon aus, dass Du Deinen Bevis for registrering unter der Voraussetzung, dass Du einer bezahlten Beschäftigung bzw. selbständigen Erwerbstätigkeit in DK nachgehst, erhalten hast (seht auf Deinem Bevis for registrering). Solange Du also einen gültigen Arbeitsvertrag hast, erlischt das Aufenthaltsrecht nicht. Gehst Du keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder gibst Deine Selbständigkeit in DK auf, erlischt auch die Voraussetzung für das Aufenthaltsrecht, erstmal ohne "Galgenfrist".

Wird man allerdings krank oder verliert seine Arbeit, dann hat man noch 6 Monate Zeit, gesund zu werden oder sich in DK einen neuen Job zu suchen, ohne dass das Aufenthaltsrecht erlischt. Hält man sich allerdings im Ausland auf, gilt das nicht. Man muss dann in DK auf Arbeitssuche sein.

Im Prinzip kann man sich also nur im Urlaub oder für Geschäftsreisen im Ausland aufhalten, ohne die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht zu verlieren.

Hilsen Hina
heiko1979
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Beitrag von heiko1979 »

Also wenn du den Eu -Bevis hast, kannst hier bleiben bist du stirbst. Den du musst 1 jahrlang Mitglied in einer A-kasse (NNF oder 3F usw.) sein, und 1924 Stunden gearbeitet haben in 3 Jahre, wenn du arbeitslos wirst bekommst du 4 Jahre lang von der A-Kasse Geld danach bekommst du Sozialhilfe von der Kommune bist zur Rennte, kenne einige die schon 3 oder 6 Jahren keinen job mehr haben und sind keine Dänen.


PS: Sozialhilfe : Für verheirate oder zusammen lebende stehen 22000 Dkk zu den beiden im Monat, das heißt wenn einer arbeitet und bekommt 15000 Dkk brutto bekommt der andere 22000 - 15000 =7000 Brutto Sozialhilfe raus.

Singles: bekommen immer 16000 Brutto muss aber aleine leben.

Guss Heiko1979
heiko1979
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Beitrag von heiko1979 »

Sozialhilfe : Wer das bekommt kann Wohngeld beantragen das heißt die Kommune über nimmt die miete.

z.B. Single steht max. 2 Zimmer Wohnung zu Verheirate oder zusammen lebende, 3 Zimmerwohnung plus jedes Kind ein Zimmer mehrer


Gruss Heiko1979
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Heiko,
Däne muss man nicht sein aber um bis zum St. Nimmerleinstag Geld von der Kommune zu bekommen, muss man bereits eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben (bekommt man jetzt nach 5 Jahren, früher war die Regelung etwas anders) und sich außerdem in DK aufhalten und nicht im Ausland. Bei der Frage ging es ja darum, wie lange man sich im Ausland aufhalten darf.
Hilsen Hina
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Genau. Es ging darum wie lang ich theoretisch ins Ausland gehen dürfte, ohne Probleme mit dem Registreringsbevis (1. auf 5 Jahre befristet) zu bekommen.

EU Bevis? Das ist doch der den man bekommt wenn man als Staatsangehöriger eines "alten" EU-Staates den Registreringsbevis beantragt, oder?

Jürgen
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Jürgen,
ja genau, das Ding heißt offiziell "Bevis for registrering" und bezieht sich auf die Regelung für die alten EU-Länder. Da steht dann auch klar drauf, unter welchen Voraussetzungen das wie lange Gültigkeit hat, je nachdem, aus welchem Grunde man sich in DK aufhält, also weil man in DK arbeitet oder man hat die 70.000 kr "Kaution" auf dem Konto (gilt für ein Jahr) oder man hat sich als Familienangehöriger angemeldet.
Hilsen Hina
heiko1979
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Beitrag von heiko1979 »

Also Leute in habe nur den Bevis for registrering
ohne zeitliche begrenzung bekomm von anfang an, und habe keine Aufenthaltsgenehmigung und lebe schon 6 jahre hier ????. Und habe auch schon mal 2 jahr lang sozialhilfe bekomm ohne problem und mein nachbar bekommt sie schon seit 35 jahe ist Franzose keine Aufenthaltsgenehmigung hat den franzosischen Pass lebt aleine. :?:
heiko1979
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Beitrag von heiko1979 »

In Dk ist geld von der A-kasse oder Kommune wird wie normaler Lohn berechnet oder arbeit. Nicht wie ein Deutscher denken sondern wie ein Däne

warum ? kommt jetzt:

1, A-Kasse du bekommt Geld für 37/Std. Woche das heist 3625 dkk pro woche ist dein (lohn) von der A-Kasse wird als würdest du arbeiten VON staat Gesehen, du must 4 bewerbungen in der woche machen und alle 3 monate zur A-Kasse. zB. wie es dir geht usw.

2. Sozialhilfe du must zum jobcenter von 8:00 - 15:30 dann darfst du heim wird wie ein job berechnet Dk ist nicht De, kein sozialstaat sondern ein wohlfahrtsstaat.

zb. meine Frau kamm nach dK und war 2 Jahre lang abeitslos und ist immer noch hier .Und bekamm von der A-Kasse Geld


WICHTIG. DAS IST NUR ICH BETONE NUR FÜR MENSCHEN DIE AUS DEN EU-LÄNDER KOMMEN
heiko1979
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Beitrag von heiko1979 »

Hina hat geschrieben:Hej Jürgen,
ja genau, das Ding heißt offiziell "Bevis for registrering" und bezieht sich auf die Regelung für die alten EU-Länder. Da steht dann auch klar drauf, unter welchen Voraussetzungen das wie lange Gültigkeit hat, je nachdem, aus welchem Grunde man sich in DK aufhält, also weil man in DK arbeitet oder man hat die 70.000 kr "Kaution" auf dem Konto (gilt für ein Jahr) oder man hat sich als Familienangehöriger angemeldet.
Hilsen Hina
Also auf meine Bevis for registrering steht nix mit 70.000 kr "Kaution oder (gilt für ein Jahr) ???? das steht nur ( Das iher mit bewissen ist das ich Eu-Bürger bin und unbeschrenkten aufenthalthabe in Dänemark habe. und nach 5 Jahre bekamm ich Post, ob ich Däne werde möcht was ich nicht wollte. :mrgreen:

Gruss Heiko1979
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Heiko,

nun gut, das Ding heißt ja für EU-Bürger auch nicht offiziell Aufenthaltsgenehmigung, sondern Bevis for registrering. Der bezieht sich aber dann wieder auf die EU-Regelung, dass man sich als EU-Bürger in einem anderen EU-Land für den Aufenthalt registrieren lassen muss. Das ist nur möglich, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt. Unterm Strich muss man den Behörden nachweisen, dass man sich versorgen kann. Versorgen kann man sich auch mit Arbeitslosengeld und Geld von der Kommune, wenn sie zahlen.

Auf dem Bevis selbst steht die 5-Jahre-Regelung nicht drauf, sondern der Verweis auf die Gesetzeslage. Den Passus mit den 5 Jahren hat man aber sicherheitshalber noch zusätzlich auf das Beiblatt geschrieben, damit hinterher keiner sagen kann, er hätte das nicht gewußt, dass er nach 5 Jahren erneut einen Registrierungsantrag stellen muss, weil er nicht in den Gesetzestext geguckt hat:

"Efter 5 års uafbrudt lovligt ophold in Danmark har De efter ansøgning ret til et Bevis for ret til tidsubegrænset ophold. Ansøgning herom skal indgives ved personligt fremmøde i statsforvaltningen omkring 5-årsdatoen."

"Nach 5 Jahren ununterbrochenem, nicht rechtswidrigen Aufenthalt in Dänemark haben Sie nach erneuter Antragstellung bei der Staatsverwaltung das Recht auf eine endgültige Aufenthaltserlaubnis."

Die Kommune ist aber letztendlich erst nach diesen 5 Jahren verpflichtet, einen auf immer und ewig durchzufüttern. Auch wenn man da nicht jeden Tag erscheint, was bei einem Auslandsaufenthalt kaum möglich ist, wird einem der Geldhahn zugedreht und der Grund für die Registrierung in den ersten 5 Jahren ist verwirkt und somit erlischt das Recht auf Aufenthalt nach der EU-Regelung. Dann hat man wieder den Status eines Touristen oder Arbeitssuchenden.

Hilsen Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Heiko,

haben die für Dich die Staatsbürgerschaftregelung geändert? Däne kann man nicht einfach so werden. Man muss 9 Jahre im Lande registriert sein und dort leben oder wenn mit einem Dänen verheiratet ist 7 Jahre. Dann muss man die Prøve i Dansk 3 nachweisen oder machen und die Staatsbürgerschaftsprüfung. Erst dann kann man Dänischer Staatsbürger werden. Nach 5 Jahren hat man das Anrecht auf endgültige Aufenthaltsgenehmigung, das heißt, man muss nie wieder irgendwas nachweisen. Das hat nichts damit zu tun, dass man dann automatisch Däne werden könnte.

Die 70.000 kr ist eine ca-Größe. Das wird auch etwas verschieden eineschätzt, ob man davon 1 Jahre lang leben könnte oder eben nicht, je nach Region. Es geht ja darum, dass man sich nur registrieren lassen kann, wenn man sich versorgen kann. Mit einem dicken Konto hat man die Bedingung auch erfüllt, wenn man keinen Job hat.

Hilsen Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Heiko,

ich weiß ja nicht, was bei Dir steht, bei mir steht das so:

"De registreres derfor som EU/EØS-statsborger med ret til ophold i Danmark.
Deres opholdsret gælder, så længe De opfylder betingelserne i EU-opholdsbekendtgørelsen."

Das heisst, es gilt nicht uneingeschränkt, sondern solange ich die Bedingungen erfülle. Die Bedingungen im einzelnen stehen da nicht, was nicht heisst, dass es keine außer, dass ich EU-Bürger bin, gibt.

Die genauen Bedingungen kann man unter
www.statsforalting.dk
www.nyidanmark.dk
nachlesen.

Noch zu dem dicken Konto. Bei denen steht nicht drauf, was sie an Geld haben, sondern der Paragraph, nach dem sie registriert worden sind. Ich glaube Paragraph 2 oder 3. Bin gerade zu faul, nachzusehen :wink:.
Bei denen, die sich als Familienangehörige registriert haben, ist es Paragraph 21.
Du hast Dich ja sicher wegen Arbeit angemeldet, da steht natürlich weder der eine noch der andere der beiden Paragrahen drauf.

Hilsen Hina
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Die Links waren gut.
Je nachdem welche Aufenthaltserlaubnis man hat, kann diese entzogen werden wenn man 6 Monate bzw 12 Monate im Ausland war.

Jürgen
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Beitrag von Hina »

Beim ersten hatte ich mich vertippt, deshalb Fehlanzeige. Hier also nochmal richtig:
http://www.statsforvaltning.dk/
und für alle, die es interessiert, hier die EU-Aufenthaltsbestimmungen
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... ?id=124578
Hilsen Hina