ALG I abgelehnt nach Auslandsbeschaeftigung

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frank_23
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ALG I abgelehnt nach Auslandsbeschaeftigung

Beitrag von frank_23 »

Hallo an alle!

Folgender Sachverhalt:

ich habe von Januar '08 bis Dez'09 in Daenemark als Grenzgaenger (ob echt oder unecht spielt laut meinem Kenntnisstand keine Rolle mehr) gearbeitet.

Als gegen Ende letzten Jahres klar wurde das ich sehr wahrscheinlich gekuendigt werde, habe ich bei meinem zustaendigen Amt angerufen um das schonma anzukuendigen. Als ich das genaue Datum hatte hab ich denen das nochmals mitgeteilt.
Habe meine E301 beantragt und bekommen, jedoch nur ueber die letzten 14monate (Okt'08-Dez'09). Hatte 2 Arbeitgeber in Dk, die Zeiten vom ersten fehlen auf dem E301.

Der Antrag wurde abgelehnt: Sie sind in den 2 Jahren vor Dez'09 weniger als 12Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftzeit nicht erfuellt (§123 und §124 SGB

Widerspruch leg ich natuerlich ein, E301 hab ich zur Vorsicht auch nochmal neu beantragt, inklusive der Zeiten vom ersten Arbeitgeber.

Weiterhin, ist der Anpruch auf ALG-I von meinen deutschen Beschaeftigungszeiten (alles vor Jan'08) verfallen?

Bei einem Telefonat mit der Leistungsabteilung stellte sich auch heraus das man dort der Meinung ist, das sehr wohl noch zwischen echtem und unechtem Grenzgaenger unterschieden wird.

Was kann ich noch tun?!
kalki
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Beitrag von kalki »

Verstehe ehrlich gesagt nicht,was das rote "A" hierzulande will,denn wie du schreibst hast du seit Januar 08 in Dänemark gearbeitet,somit hast du bis auf 2 Monate deine 2 Jahre voll,dürfte also somit keine großen Probleme geben.
Was die Angaben auf deiner E301 angeht so bist du in der Pflicht ,dass du dem roten "A" die hier auch vorlegst, sprich sind die unvollständig,hast du natürlich die Popokarte.
Bedeutet also für dich,dich telefonisch mit dem Arbejdsdirektorat in KBH in Verbindung zu setzen und denen dein Problem zu erklären,in der Regel haben die dort all deine Daten,notfalls kannst du denen auch deine Lohnabrechnungen zufaxen,dann erstellen sie aufgrund deiner Abrechnungen eine neue,überarbeitete E301 die dir dann wieder zugeschickt wird.
Oder du wendest dich an deinen alten AG ,damit er dir eine Bestätigung gibt für deine geleisteten Stunden ,die dann wiederum nach KBH geschickt werden muß.

Für dich als Grenzgänger ist eigentlich nur wichtig,dass du auch wirklich deinen Lebensmittelpunkt in DE hast,wenn du z.b. ne 5-Tage Woche hast(bzw hattest) wird das nix mit dem Lebensmittelpunkt in DE,mehr als 4 Tage die Woche darfst du in Dänemark also nicht arbeiten (Urlaub und Krankheitstage mal nicht mitgerechnet).

Du solltest im übrigen auch drauf achten,dass die angegebenen Arbeitsstunden auf der E301 mit deinen tatsächlichen Stunden übereinstimmen,denn der AG ist verpflichtet,die tatsächlichen Stunden einzutragen,und nicht nur die tariflichen Stunden!
Sämtliche angefallenen Stunden und Bezüge sind dort einzutragen,ist das nicht der Fall,hast du nachher wieder den Streß mit dem roten "A",weil die dir das ALG aufgrund der 37-Std-Woche berechnen (was ja völlig falsch ist und dir somit bis zu 400€ fehlen könnten)
Also selbst mal hinsetzen und die Durchschnittsstunden ausrechnen,damit man weiß,was draufzustehen hat.

Sollten weitere Unstimmigkeiten auftreten,einfach mal bei der Pendlerinfo Padborg anrufen und dort nachfragen,dort wissen die Bescheid,was der AG auszufüllen hat bzw was auf der E301 zu stehen hat.

Noch n Tip:
alles was dir erzählt wird,schriftlich geben lassen,es ist schon oft vorgekommen,dass die einem dort was vom Pferd erzählen.
Hast du schriftliches in der Hand,hast du ne Möglichkeit, entsprechenden Leuten dort auf die Füße zu treten,denn das wäre "Falschinformation" Seitens des roten "A"s,und das ist nicht erlaubt.
Eigene Absicherung gegenüber diesem Verein ist daher sehr empfehlenswert,wenn man meint,man wird zu unrecht oder falsch behandelt.

Ach ja,deine Pflicht als Arbeitnehmer ist es im ürbigen,deine Beschäftigungszeiten lückenlos nachzuweisen,und das tust du ja über di eE301,also mußt du drauf achten,dass die Zeiten,die dort angegeben sind,mit denen wo du gearbeitet hast, übereinstimmen.
Zuletzt geändert von kalki am 04.02.2010, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
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stockente
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Re: ALG I abgelehnt nach Auslandsbeschaeftigung

Beitrag von stockente »

oh je, noch einer! Willkommen im Klub!
frank_23 hat geschrieben:...Was kann ich noch tun?!
auf jedenfall beim Widerspruch einen Anwalt zu Rate ziehen. Aus eigener Kraft wird das nix.
Das A unterscheidet tatsächlich noch in der Praxis nach echtem und unechtem Grenzgänger! :!: :!: :!:
Hier im Forum findest du über die Suchfunktion schon zahlreiche Parallelschicksale.
LG vom Entlein
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aki
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Re: ALG I abgelehnt nach Auslandsbeschaeftigung

Beitrag von aki »

frank_23 hat geschrieben: (...)
Weiterhin, ist der Anspruch auf ALG-I von meinen deutschen Beschaeftigungszeiten (alles vor Jan '08 ) verfallen?
(...)
Ja - das ist so.
Die Rahmenfrist beträgt nur noch 2 Jahre nach § 124 SGB III.
(Wurde im Jahr 2006 von drei auf zwei Jahre verkürzt)

Hilsen
Axel
fch-pyromane
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Beitrag von fch-pyromane »

kalki hat geschrieben: Für dich als Grenzgänger ist eigentlich nur wichtig,dass du auch wirklich deinen Lebensmittelpunkt in DE hast,wenn du z.b. ne 5-Tage Woche hast(bzw hattest) wird das nix mit dem Lebensmittelpunkt in DE,mehr als 4 Tage die Woche darfst du in Dänemark also nicht arbeiten (Urlaub und Krankheitstage mal nicht mitgerechnet).
Dem widerspreche ich mal, selbst mit einer 5 Tageswoche könnte dein Lebensmittelpunkt DE sein, indem du halt jedes WE pendelst und deine Meldeadresse in DE ist. Du bekommst vom roten A auch so einen Zusatzfragebogen, wo z.B. gefragt wird ob du deine Kontakte in DE pflegst, deine Hobbys in DE nachgehst, usw.
Wenn du in einer Gewerkschaft warst kannst du auch über diese den E301 beziehen.
Warum das rote A allerdings komplett deinen Antrag abgelehnt hat verstehe ich nicht, da du ja mindestens 14 Monate nachgewiesen hast und somit dir auch ein halbes Jahr ALG 1 zusteht.

Was steht denn zur Arbeitszeit in deinem Vertrag? Steht dort nur 40 Stunden wöchentlich oder steht dort 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche. Ist der Vertrag auf Deutsch oder Dänisch? Mit einem Dänischen kann das rote A eh nix anfangen. Was steht in deinem E301 zur Arbeitszeit? In meinem Vertrag stand z.B. 37 Stunden wöchentlich und im E301 auch nur der Stundenlohn und die zu leistenden Stunden, nicht mehr und nicht weniger. Woher möchte dann also bitte das rote A wissen wie lange du dort warst. Wir haben immer von Montag 7.00 Uhr bis Donnerstag 12.00 Uhr gearbeitet, und es gab keine Probleme bei dem roten A, zumal da auch niemand nach gefragt hat wie lange ich an welchem Tag gearbeitet hatte. Kann ja auch in vielen Fällen varriieren.
aki hat geschrieben:Die Rahmenfrist beträgt nur noch 2 Jahre nach § 124 SGB III.
(Wurde im Jahr 2006 von drei auf zwei Jahre verkürzt)
Das ist so schon richtig, hat aber nichts mit der Arbeitslosengeldberechnung an sich zu tun. Wichtig ist das du in dieser Rahmenfrist mindestens 12 Sozialversicherungspflichtige Monate beschäftigt warst (egal ob DE oder DK) um überhaupt einen Anspruch auf irgendwas zu haben. Und wenn das der Fall ist werden die letzten 5 Jahre herangezogen, abgezogen von den Zeiten für welche du in der Vergangenheit schon mal Arbeitslosengeld bezogen hast. Wenn du z. B. vor 4 Jahren schon eimal 6 Monate ALGI bekommen hast dann zählt das ab der nächsten Beschäftigung nach dieser Arbeitslosigkeit.
Suche wieder eine Anstellung als Tømrer in Danmark.
kalki
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Beitrag von kalki »

@fch
mit dem Thema "Lebensmittelpunkt" wird vom Gesetzgeber her die 183-Nächte Regelung verbunden,kommst du auf weniger Nächte in DE,so hast du deinen überwiegenden Aufenthalt in Dänemark gehabt und wärst somit dort voll Steuerpflichtig,also wäre das ein Nachteil für dich.
Klar bist du mit 5 Tagen auch noch n Grnezgänger,aber du hast den sogenannten "Lebensmittelpunkt" (mit der Hauptaufenthaltszeit) nicht mehr in DE,dürfte spätestens bei der Steuererklärung in DK auffällig werden,denn dort wird sicherlich penibel genau drauf geachtet.

Di eAblehnung des ALGs dürfte nicht ganz Gesetzeskonform sein,denn zumindest für ein halbes Jahr müßte TE Anspruch haben auf ihm zustehendes ALG,denn 14 Monate hat er ja nachweisen können.

Was die Sprache eines jeweiligen Vertrages oder anderen Unterlagen angeht,so ist das rote "A" im übrigen in der eigenen Pflicht,diese notfalls auf ihre Kosten übersetzen zu lassen.
Hab das selbst schon durch mit diesem Verein ,erst meinten die doch glatt, "irgendwelche türkische Abrechnungen müßten sie nicht verstehen können",aber spätestens nach Einlegen des Widerspruchs sind die Damen und Herren dort gezwungen,sich die vorgelegten Dokumente übersetzen lassen zu müssen,denn der ALG-Empfänger ist ja nur verpflichtet,seine Beschäftigungszeiten nachzuweisen,und wenn das rote "A" einer Fremdsprache nicht mächtig ist, kann es ihm nicht zu Lasten gelegt werden.

Im Notfall lohnt sich immer der Weg zur Grenzpendlerinfo oder mal ein Anruf dorthin.
Denn nicht immer ist das,was an Bescheiden vom hiesigen roten "A" kommt,auch rechtlich korrekt.
aki
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Beitrag von aki »

@ frank_23

Warst Du vorübergehend mit Wohnsitz in Dänemark gemeldet, und wenn ja, wie lange?
Vielleicht liegt hier das Problem ...

Hilsen
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Beitrag von stockente »

aki hat geschrieben:Warst Du vorübergehend mit Wohnsitz in Dänemark gemeldet, und wenn ja, wie lange?
Vielleicht liegt hier das Problem ...
Ja genau das könnte auch eine Ursache sein, denn dann wärst du für den dänischen Arbeitsmarkt kein Pendler mehr.
[url=http://www.abload.de/image.php?img=stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg][img]http://www.abload.de/img/stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg[/img][/url]
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

nein, ich war nie in .dk gemeldet, bin auch brav mindestens 3mal im Monat nach .de und da auch meist Do losgefahren

ist es eventuell ein Problem das ich nie in die A-Kassen eingezahlt habe?

soweit ich weiß is das fuer Grenzgaenger auch gar nicht noetig, korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Auf dem E301 steht das ich nicht arbeitslosenversichert war in .dk , vielleicht liegt da das problem fuers Amt
kalki
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Beitrag von kalki »

@frank
dann hast du ja deinen Grenzgängerstatus gewahrt, und ob man nun genau jedes WE nach DE fährt,kontrolliert auch nicht wirklich jemand,allerdings gibt es auch in DK gewisse Menschen,die sich sowas zum "Hobby" gemacht haben.

Das Nicht-Einzahlen in die dänische A-Kasse kann (und darf) kein Problem sein,da du nicht verpflichtet bist,dort deine Euros zu bunkern,denn du hättest als Grenzpendler sowieso keinen Nutzen davon,weil du ja nicht in wohnhaft in Dänemark bist,außerdem ist Deutschland im Falle der Arbeitslosigkeit für dich zuständig.
Dass mit dem Vermerk auf der E301 ist auch kein Problem,denn wie erwähnt, DE ist zuständig,wird im übrigen geregelt durch EU-Verordnung 1408.
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

danke fuer die antworten,.

mal noch was anderes: wegen der feriepenge:
gibt es ne moeglichkeit vor dem 1.5. da ranzukommen? koennte das geld bald noetig haben...

mein letzter arbeitgeber meinte das ich die feriekort vom neuen arbeitgeber unterschreiben lassen muss. was mach ich da als arbeitsloser?!
fch-pyromane
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Beitrag von fch-pyromane »

Ob du vor Mai an die Feriepenge ran kommst weiß ich nicht. Die Feriekort muß aber nicht unbedingt vom letzten Arbeitgeber abgestempelt werden, deine Unterschrift reicht auch aus. War zumindest bei mir so.
Suche wieder eine Anstellung als Tømrer in Danmark.
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/6168/eu-arbeitslosengeld-grenzgaenger/
das verwirrt mich grade
laut dem bekomm ich kein alg?!
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

Merkblatt 20 vom Amt Seite 14.

es steht mir zu :D
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

neverending story

nach dem widerspruch will man nun das ich folgende fragen beantworte:

1. Hat es sich bei lhrer 1-Zimmenruohnung in Dänemark um eine freie Wohnung oder ggf. um
eine Unterkunft des Arbeitgebers gehandelt?
2. Weshalb haben Sie die Beschäftigung in Dänemark aufgenommen?
3. Sind Sie bei Aufnahme der Beschäftigung davon ausgegangen, dass es sich um eine vo-
rübergehende Variante handelt um Entgelt zu erzielen oder planten Sie eine Übersiedlung?
4. Welche Kontakte in Deutschland haben Sie während lhres Auslandsaufenthaltes gepflegt
5. Weshalb sind Sie nicht öfters als 2 - 3mal monatlich an lhren Wohnsitzzurückgekehrt?

tipps und tricks? und in wie weit sind die fragen zulaessig?