Ausw mit Kind aber kein alleiniges Sorgerecht, Dansk lernen
mich würd mal interessieren wie weit ihr auseinanderwohnt und wie weit die entfernung vom vater zur tochter wäre.
vom vater find es es vollkommen in ordnung und legitim, dass er nicht möchte dass ex und kind nach dk auswandern (na ja, die ex wäre wahrscheinlich noch wurscht). würd deine freundin denn ihre tochter beim vater lassen wollen?
ich find solche fragen auch nicht wirklich forumsgeeignet (zumindest nicht in diesem). wie war die beziehung? warum auseinander? zerfleischt man sich gegenseitig? etc. etc. dass sind doch alles faktoren die berücksichtigt werden müssen. die wenigsten beziehungen gehen ja glücklich in die brüche. die a..karte haben in den meisten fällen eh die kids gezogen (die sich leider dem willen des erziehenden elternteils beugen müssen)
guckst du mal:
http://www.auswandern.de/tipps/kinder/alleinerziehend-auswandern/
http://www.anwalt.de/rechtstipps/auswandern-eines-elternteils-mit-kind-bei-gemeinsamer-elterlicher-sorge-teil_017539.html
http://www.gutefrage.net/frage/mutter--kind-wollen-auswandern-was-wird-mit-dem-vater
vom vater find es es vollkommen in ordnung und legitim, dass er nicht möchte dass ex und kind nach dk auswandern (na ja, die ex wäre wahrscheinlich noch wurscht). würd deine freundin denn ihre tochter beim vater lassen wollen?
ich find solche fragen auch nicht wirklich forumsgeeignet (zumindest nicht in diesem). wie war die beziehung? warum auseinander? zerfleischt man sich gegenseitig? etc. etc. dass sind doch alles faktoren die berücksichtigt werden müssen. die wenigsten beziehungen gehen ja glücklich in die brüche. die a..karte haben in den meisten fällen eh die kids gezogen (die sich leider dem willen des erziehenden elternteils beugen müssen)
guckst du mal:
http://www.auswandern.de/tipps/kinder/alleinerziehend-auswandern/
http://www.anwalt.de/rechtstipps/auswandern-eines-elternteils-mit-kind-bei-gemeinsamer-elterlicher-sorge-teil_017539.html
http://www.gutefrage.net/frage/mutter--kind-wollen-auswandern-was-wird-mit-dem-vater
Hej Birger,
na nun beruhige Dich erstmal. Dich hat hier keiner persönlich angegriffen.
Im Eingangspost von Mondstadt hieß es, dass sie mit ihrem minderjährigen Kind zu ihrem Freund nach DK auswandern möchte, der leibliche Vater aber „nicht mitspielt“.
Der Einwand von Tamara, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass eine Frau und Mutter bei allem zurück stecken muss – nun, der hat wohl bei dem Einen oder Anderen von uns zusätzlich Kopfschütteln ausgelöst.
Der leibliche Vater hat nun mal nicht nicht nur Zahlungspflichten, er hat auch Rechte. Das steckt unter anderem auch in dem Wort „Sorgerecht“.
Und auch das minderjährige Kind hat Rechte, auch wenn es die selbst noch nicht durchsetzen kann. Auch das von sievers angesprochene Aufenthaltsbestimmungsrecht spielt eine große Rolle.
Ohne Frage befindet Ihr Euch in einer Situation, die kaum für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen sein wird. Anders gesagt: großer Mist das Ganze, völlig klar.
Aber komm' nicht gleich mit „Flame War“ und „Kopf einschalten“ …
So schlau sind wir auch noch, um mitzuschneiden, dass jede Situation anders ist. Nur sind wir halt auch auf die Informationshäppchen angewiesen, die uns im Eingangspost hingeworfen wurden. Und auf die sind wir eingegangen. Sich da stundenrund irgendwelche „es könnte ja auch so, oder so, oder sonstwie sein“ Geschichten auszumalen – das wäre dann wohl doch ein bisschen zu viel verlangt.
Also, nix für ungut...!
@ Johanna und sievers: das mit dem doppelten Account habe ich nicht so gelesen. Aber das hat letztlich wohl auch nichts zu sagen
Gruß... Tenda
na nun beruhige Dich erstmal. Dich hat hier keiner persönlich angegriffen.
Im Eingangspost von Mondstadt hieß es, dass sie mit ihrem minderjährigen Kind zu ihrem Freund nach DK auswandern möchte, der leibliche Vater aber „nicht mitspielt“.
Der Einwand von Tamara, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass eine Frau und Mutter bei allem zurück stecken muss – nun, der hat wohl bei dem Einen oder Anderen von uns zusätzlich Kopfschütteln ausgelöst.
Der leibliche Vater hat nun mal nicht nicht nur Zahlungspflichten, er hat auch Rechte. Das steckt unter anderem auch in dem Wort „Sorgerecht“.
Und auch das minderjährige Kind hat Rechte, auch wenn es die selbst noch nicht durchsetzen kann. Auch das von sievers angesprochene Aufenthaltsbestimmungsrecht spielt eine große Rolle.
Ohne Frage befindet Ihr Euch in einer Situation, die kaum für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen sein wird. Anders gesagt: großer Mist das Ganze, völlig klar.
Aber komm' nicht gleich mit „Flame War“ und „Kopf einschalten“ …
So schlau sind wir auch noch, um mitzuschneiden, dass jede Situation anders ist. Nur sind wir halt auch auf die Informationshäppchen angewiesen, die uns im Eingangspost hingeworfen wurden. Und auf die sind wir eingegangen. Sich da stundenrund irgendwelche „es könnte ja auch so, oder so, oder sonstwie sein“ Geschichten auszumalen – das wäre dann wohl doch ein bisschen zu viel verlangt.
Also, nix für ungut...!
@ Johanna und sievers: das mit dem doppelten Account habe ich nicht so gelesen. Aber das hat letztlich wohl auch nichts zu sagen

Gruß... Tenda
Hallo,
mit meiner Aussage zur Mutter und Frau meinte ich etwas ganz anderes, als hier immer vorschnell interpretiert wird.
Ich hatte auch Mondstadt mit Namen angeschrieben und keinen anderen.
Außerdem, wenn mein Satz richtig gelesen worden wäre,
Denn keiner weiß was dort privat passiert ist und die Entscheidung sollte bei Mondstadt und Birger bleiben. Im Übrigen sollte doch wohl gleich zu Anfang klar gewesen sein, dass die beiden zusammen gehören.
Sie hätte auch das Kind beim Vater lassen können und alleine auswandern können, aber dann ist hier noch mehr Geschrei.
Mondstadt als Mutter wird schon wissen, wie der Vater ist und warum sollte eine Frau, obwohl sie Mutter ist nicht ihr eigenes Leben führen können.
Der Vater tut es doch auch. Eine Frau hat das Recht nicht?
Ich bin ja auch schon etwas älter, aber so modern bin ich schon, dass auch die Frauenrechte gewahrt werden sollten.
Birger gebe ich da vollkommen Recht, da sollte einer sich auch nicht wundern, dass der Threaderöffner sich hier bei den Angriffen nicht mehr meldet.
Hier werden ja ohnehin nur die Vaterrechte hervorgehoben. Vergessen wird aber, dass die Mütter etwas mehr geleistet haben.
http://www.anwalt-wille.de/news/ratgeber/familienrecht/details/olg-koeln-sorgerecht-bei-auswanderung-des-kinderbetreuenden-elternteils.html
Gruß
Tamara
mit meiner Aussage zur Mutter und Frau meinte ich etwas ganz anderes, als hier immer vorschnell interpretiert wird.
Ich hatte auch Mondstadt mit Namen angeschrieben und keinen anderen.
Außerdem, wenn mein Satz richtig gelesen worden wäre,
... habe ich die Entscheidung ihr überlassen und nicht behauptet der Vater müsse auch das Recht bekommen.Wie dein Verhältnis zu deinem Exmann ist und ob er das Kind gut versorgt, müßtes du selber wissen
Denn keiner weiß was dort privat passiert ist und die Entscheidung sollte bei Mondstadt und Birger bleiben. Im Übrigen sollte doch wohl gleich zu Anfang klar gewesen sein, dass die beiden zusammen gehören.
Sie hätte auch das Kind beim Vater lassen können und alleine auswandern können, aber dann ist hier noch mehr Geschrei.
Mondstadt als Mutter wird schon wissen, wie der Vater ist und warum sollte eine Frau, obwohl sie Mutter ist nicht ihr eigenes Leben führen können.
Der Vater tut es doch auch. Eine Frau hat das Recht nicht?
Ich bin ja auch schon etwas älter, aber so modern bin ich schon, dass auch die Frauenrechte gewahrt werden sollten.
Birger gebe ich da vollkommen Recht, da sollte einer sich auch nicht wundern, dass der Threaderöffner sich hier bei den Angriffen nicht mehr meldet.
Hier werden ja ohnehin nur die Vaterrechte hervorgehoben. Vergessen wird aber, dass die Mütter etwas mehr geleistet haben.
http://www.anwalt-wille.de/news/ratgeber/familienrecht/details/olg-koeln-sorgerecht-bei-auswanderung-des-kinderbetreuenden-elternteils.html
Gruß
Tamara
Hej ,
Tenda , prima Beitrag!
Zum Thema ,
bevor ich mir den kopf zerbreche wie es wohl mit Sprache , Schule und überhaupt aussieht wäre es bestimmt sinnvoll eine gemeinsame Lösung zu finden.
Hauptpunkt: was will die kurze im anschluss dürfen dann Mutter und Vater ihre Wünsche äußern.
Aufenthaltsbestimmungsrecht ok das bringt schon was. In allen anderen Fällen ist es eine "Entziehung Minderjähriger" und somit eine Straftat.
Viele "böse" Väter werden darum von sämtlichen Eliteeinheiten um den halben Planeten verfolgt...und das sind nicht nur "Christliche Fundamentalisten"
Im weiteren würde ich erst einen wie auch immer gestrickten Dänischkurs besuchen bevor ich mich auf eine Vollzeitstelle stürze.
Erwachsene Menschen sollten doch in der lage sein miteinander zu kommunizieren
Dennis
Tenda , prima Beitrag!
Zum Thema ,
bevor ich mir den kopf zerbreche wie es wohl mit Sprache , Schule und überhaupt aussieht wäre es bestimmt sinnvoll eine gemeinsame Lösung zu finden.
Hauptpunkt: was will die kurze im anschluss dürfen dann Mutter und Vater ihre Wünsche äußern.
Aufenthaltsbestimmungsrecht ok das bringt schon was. In allen anderen Fällen ist es eine "Entziehung Minderjähriger" und somit eine Straftat.
Viele "böse" Väter werden darum von sämtlichen Eliteeinheiten um den halben Planeten verfolgt...und das sind nicht nur "Christliche Fundamentalisten"
Im weiteren würde ich erst einen wie auch immer gestrickten Dänischkurs besuchen bevor ich mich auf eine Vollzeitstelle stürze.
Erwachsene Menschen sollten doch in der lage sein miteinander zu kommunizieren

Dennis
Das die Vaterrechte hier hervorgehoben wurden finde ich mal sehr wohltuend, weil in diesem unseren Land die Vaterrechte bis vor kurzen sehr arg auf das Recht zu zahlen reduziert wurden und die Herren jetzt noch häufig den kürzeren ziehen, wenn´s hart auf hart kommt.Tamara hat geschrieben:.
warum sollte eine Frau, obwohl sie Mutter ist nicht ihr eigenes Leben führen können.
Der Vater tut es doch auch. Eine Frau hat das Recht nicht?
Ich bin ja auch schon etwas älter, aber so modern bin ich schon, dass auch die Frauenrechte gewahrt werden sollten.
(...)Hier werden ja ohnehin nur die Vaterrechte hervorgehoben. Vergessen wird aber, dass die Mütter etwas mehr geleistet haben.
Alle Rechte am Kind zur Mutter ist ja immer noch ein weitverbreiterer Reflex in unserer Gesellschaft.
Hier hat weder jemand der Threaderöffnerin das Recht auf ihre eigenes Leben abgesprochen, noch Vorwürfe gemacht. Als Elternteil, vielleicht gerade als getrennt lebendes, muss man nun mal alle Interessen, die Folgen für das Kind haben, gegeneinander abwägen, das ist man seinem Nachwuchs schuldig.
Wer öffentlich Hilfe sucht und nur bruchstückhafte Sachinformationen liefert (ich will um Gottes willen keine persönlichen Details!) soll sich über Rückfragen und sachliche geäußerte Bedenken und Reaktionen rund um den Sachverhalt nicht wundern.
Und diese beiden Aussagen passen ja auch irgendwie nicht zusammen
Birger sagt:
Das klingt bei der Threaderöffnerin irgendwie andersJa in DE sind die nötigen Schritte eingeleitet, es geht ja hauptsächlich wohl darum Informationen über DK zu sammeln und die entsprechenden Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen
Und die mitentscheidende, ganz am Anfang gestellte Frage, wer nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, hat hat die TE ja nie beantwortet....Ich habe eine 10jährige Tochter, für die ich aber nicht das alleinige Sorgerecht habe. (...) Der Vater des Kindes spielt aber nicht mit, und will das meine Tochter in DE bleibt.
Das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist sicherlich schwer und dabei müsste ich einen langen Behördengang gehen. (...) Oder gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit?
Aber ihr werdets schon richten.
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998
Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
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Das Gemeinsame Sorgerecht beinhaltet grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
(Und in diesem Fall war ja von Gemeinsamer Sorge die Rede.)
Also beide Elternteile müssen sich jeweils einigen, wenn es um Umzüge etc. geht.
Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten in solchen Fällen erleichtert das Leben übrigens ungemein.
Andernfalls kann das Jugendamt oder das Familiengericht entscheiden.
Gruß
/annika
(Und in diesem Fall war ja von Gemeinsamer Sorge die Rede.)
Also beide Elternteile müssen sich jeweils einigen, wenn es um Umzüge etc. geht.
Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten in solchen Fällen erleichtert das Leben übrigens ungemein.
Andernfalls kann das Jugendamt oder das Familiengericht entscheiden.
Gruß
/annika
Normalweise ja, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch auf ein Elternteil übertragen werden, trotz sonstigem gemeinsamen Sorgerecht, insofern war die Nachfrage durchaus berechtigt.
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
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Nein, das stimmt nicht! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch das J-Amt haben, obwohl das Sorgerecht bei den Eltern oder 1 Elternteil liegt!annikade hat geschrieben:Das Gemeinsame Sorgerecht beinhaltet grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
(Und in diesem Fall war ja von Gemeinsamer Sorge die Rede.)
Also beide Elternteile müssen sich jeweils einigen, wenn es um Umzüge etc. geht.
Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten in solchen Fällen erleichtert das Leben übrigens ungemein.
Andernfalls kann das Jugendamt oder das Familiengericht entscheiden.
Gruß
/annika
Schöne Grüße Jürgen
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Keine Sperre für's Bärchen.
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Keine Sperre für's Bärchen.
Hallo, habe mir gedacht, dass diese Frage hier ausufert. Ich habe weder vor dem Vater das Kind wegzunehmen noch sonst was! Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, das Kind lebt bei mir und ich treffe soweit alle Entscheidungen, da sich der Kindesvater aus allem raushält, bis auf diese Sache!
Ich hatte eigentlich gedacht, dass man Hilfe und Tipps bekommt und ich dafür nicht meine komplette Beziehung, warum es aus ist und so weiter kundtun muss, und man nicht danach ein schlechtes Gewissen hat!! Na ja wie dem auch sei, wir haben uns natürlich über sämtliche Dinge und Lösungen Gedanken gemacht, das Kind steht an erster Stelle!!!! Das Stand nie ausser Frage. Sie möchte nach DK habe ihr natürlich auch angeboten beim Papa und der gewohnten Umgebung zu bleiben! Das lehnt sie aber ab! Deshalb kam ich auf die gloreiche Idee hier mein Anliegen vorzubringen. Das scheint wohl ein Fehler gewesen zu sein! Schade, eigentlich!
Desweiteren spreche ich keinem Vater das Recht an seinem Kind ab, wenn er sich denn wirklich kümmert und da ist!! Die meisten meinen nämlich mit der Unterhaltszahlung ist man(n) fein raus und hat nichts mehr damit zu tun, aber mitreden wollen sie!!
Für die einigen wenigen, die wirklich helfen wollten "Danke".
Ich hatte eigentlich gedacht, dass man Hilfe und Tipps bekommt und ich dafür nicht meine komplette Beziehung, warum es aus ist und so weiter kundtun muss, und man nicht danach ein schlechtes Gewissen hat!! Na ja wie dem auch sei, wir haben uns natürlich über sämtliche Dinge und Lösungen Gedanken gemacht, das Kind steht an erster Stelle!!!! Das Stand nie ausser Frage. Sie möchte nach DK habe ihr natürlich auch angeboten beim Papa und der gewohnten Umgebung zu bleiben! Das lehnt sie aber ab! Deshalb kam ich auf die gloreiche Idee hier mein Anliegen vorzubringen. Das scheint wohl ein Fehler gewesen zu sein! Schade, eigentlich!
Desweiteren spreche ich keinem Vater das Recht an seinem Kind ab, wenn er sich denn wirklich kümmert und da ist!! Die meisten meinen nämlich mit der Unterhaltszahlung ist man(n) fein raus und hat nichts mehr damit zu tun, aber mitreden wollen sie!!
Für die einigen wenigen, die wirklich helfen wollten "Danke".
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Aha. Danke für diesen Beitrag... auch @miekesievers hat geschrieben: Nein, das stimmt nicht! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch das J-Amt haben, obwohl das Sorgerecht bei den Eltern oder 1 Elternteil liegt!
Es "kann" natürlich alles mögliche sein.
Wird der Begriff "grundsätzlich" verwendet, ist stets vom "Normalfall" die Rede. Spezial-Konstellationen, die auf Antrag entstehen können, sind dann nicht gemeint..
Gruß
/annika
Mondstadt
ja okay, aber in Deinem Eingangspost klang das anders. Da batest Du um Tipps, wie Du Dich trotz des gemeinsamen Sorgerechts gegen Deinen Exmann durchsetzen kannst.
Deine komplette Beziehung interessiert hier auch niemanden und ein schlechtes Gewissen musst Du auch nicht haben.
Von Pauschalurteilen wie: die meisten Väter meinen, mit der Unterhaltszahlung fein 'raus zu sein, sonst nichts mehr damit zu tun zu haben, aber mitreden zu wollen – nimm' aber mal besser Abstand. Das mag vor fünfzehn bis zwanzig Jahren vielleicht zumeist so gewesen sein. Heute ist das lange nicht mehr die Regel. Da sind es eher die getrennt lebenden Mütter, die da irgendwas falsch verstehen - oder sich zu wichtig nehmen – und vieles blockieren.
Aber wie so oft, bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel, ganz klar.
Und noch etwas: Deine kleine Tochter kann mit ihren zehn Jahren doch noch gar keine Entscheidung treffen, da sie die Tragweite gar nicht übersehen kann. „Ich will bei Mami bleiben“ ist 'ne völlig normale Reaktion in dem Alter.
Aber die Pubertät naht, sie wird sich von Dir abgrenzen und was willst Du dagegen setzten, wenn sie Dir dann vorwirft, den Kontakt zum Vater so schwer gemacht zu haben?
Ich sagte es schonmal, es ist eine ganz blöde, schwierige Geschichte.
Und ich wiederhole mich auch, wenn ich sage, dass weder Dein Freund, noch Du persönlich angegriffen wurdet. Da habt Ihr echt was falsch verstanden.
Ich kann Dir eigentlich nur sagen, dass Du alles versuchen solltest, um mit dem Vater Deines Kindes eine halbwegs einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn vielleicht auch zähneknirschend. Doch nur das wird den Druck von Deiner Tochter nehmen, sich zwischen Mama und Papa, zwischen DK und D entscheiden zu müssen.
Macht die Sache nun auch nicht leichter für Dich, aber wenigstens für Deine Tochter. Und die sollte ja im Vordergrund stehen.
Also viel Glück!
Gruß... Tenda
ja okay, aber in Deinem Eingangspost klang das anders. Da batest Du um Tipps, wie Du Dich trotz des gemeinsamen Sorgerechts gegen Deinen Exmann durchsetzen kannst.
Deine komplette Beziehung interessiert hier auch niemanden und ein schlechtes Gewissen musst Du auch nicht haben.
Von Pauschalurteilen wie: die meisten Väter meinen, mit der Unterhaltszahlung fein 'raus zu sein, sonst nichts mehr damit zu tun zu haben, aber mitreden zu wollen – nimm' aber mal besser Abstand. Das mag vor fünfzehn bis zwanzig Jahren vielleicht zumeist so gewesen sein. Heute ist das lange nicht mehr die Regel. Da sind es eher die getrennt lebenden Mütter, die da irgendwas falsch verstehen - oder sich zu wichtig nehmen – und vieles blockieren.
Aber wie so oft, bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel, ganz klar.
Und noch etwas: Deine kleine Tochter kann mit ihren zehn Jahren doch noch gar keine Entscheidung treffen, da sie die Tragweite gar nicht übersehen kann. „Ich will bei Mami bleiben“ ist 'ne völlig normale Reaktion in dem Alter.
Aber die Pubertät naht, sie wird sich von Dir abgrenzen und was willst Du dagegen setzten, wenn sie Dir dann vorwirft, den Kontakt zum Vater so schwer gemacht zu haben?
Ich sagte es schonmal, es ist eine ganz blöde, schwierige Geschichte.
Und ich wiederhole mich auch, wenn ich sage, dass weder Dein Freund, noch Du persönlich angegriffen wurdet. Da habt Ihr echt was falsch verstanden.
Ich kann Dir eigentlich nur sagen, dass Du alles versuchen solltest, um mit dem Vater Deines Kindes eine halbwegs einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn vielleicht auch zähneknirschend. Doch nur das wird den Druck von Deiner Tochter nehmen, sich zwischen Mama und Papa, zwischen DK und D entscheiden zu müssen.
Macht die Sache nun auch nicht leichter für Dich, aber wenigstens für Deine Tochter. Und die sollte ja im Vordergrund stehen.
Also viel Glück!
Gruß... Tenda
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- Registriert: 03.09.2011, 16:35
- Wohnort: In Angeln, dort wo viele Urlaub machen
dann verstehe ich den ganzen thread nicht!Hallo, habe mir gedacht, dass diese Frage hier ausufert.
ist doch völlig normal, das in einem forum jeder seine gedanken, fragen und meinungen äussert.
wenn du dass nicht möchtest, dann musst du eben an das Dr. Sommer-team schreiben.
Schöne Grüße Jürgen
---------------------------------
Keine Sperre für's Bärchen.
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