Nyheder TV2, 15.08.2015: "Tausende auf der Straße wegen des umstrittenen Hundegesetzes: Mittlerweile wurden 803 Hunde getötet"
http://nyheder.tv2.dk/2015-08-15-tusinder-paa-gaden-imod-omstridt-hundelov-nu-er-803-hunde-aflivet
Bei Mischlingshunden reicht 1 (ein!) Prozent Anteil einer verbotenen Rasse, um eine Tötung durch die Behörden zu begründen:
"Hundeloven rammer blandt andet lovlige blandingshunde,(...) En blandingshund skal kun have en procent af en af de ulovlige hunderacer i sig, for at den bliver aflivet. Det, mener vi, er forkert," siger Maria Bech fra ’Bevar muskelhunden’.
Vielmehr ist sogar eine von Nicht-Fachleuten, nämlich der Polizei, festgestellte Ähnlichkeit zu einer der 13 oben genannten Hunderassen ausreichend, um einen Hund zu beschlagnahmen. Der Besitzer des Vierbeiners muss dann beweisen, dass sein Tier nicht einer verbotenen Rasse angehört. Es gilt wie auch bei Beißvorfällen das Prinzip der umgekehrten Beweislast. Nur ist es bei einem Mischling in der Regel unmöglich zu beweisen, dass er keiner verbotenen Hunderasse angehört. Erstens werden den Besitzern nur wenige Tage zur Beschaffung der Beweise eingeräumt und zweitens wäre ein bloßer Gentest nicht ausreichend, da zudem ein lückenloser Abstammungsnachweis verlangt wird. Ach ja, wenn ein etwaiger Gentest ergibt, dass ein Hund zu einem Prozent einer verbotenen Rasse angehört, gilt er als potenziell gefährlich und wird eingeschläfert.
Chico Tierschutz Magazin: "Das dänische Hundegesetz - es betrifft auch Hunde von Urlaubern"
http://www.chico-tierschutz-magazin.de/33/umstritten-und-unumstoesslich.html