Spezielle "Steuerfragen"

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IchbinChris
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Spezielle "Steuerfragen"

Beitrag von IchbinChris »

Guten Morgen,

ich überlege, nach Dänemark umzusiedeln und bin vorab noch auf der Suche nach ein paar Antworten bzgl. Steuern und Krankenversicherung. Das Ganze wird jetzt wahrscheinlich etwas komplex, aber vielleicht hatte der eine oder andere schon Berührung mit den Themen.

Es geht vor allem um eine Rente aus der Schweiz (Frage also an möglich Schweizerbürger hier im Forum) sowie um eine private Rente aus Deutschland, die aus einer Lebensversicherung kommt. Ebenso im Zusammenhang mit den Steuern die Frage bzgl. Krankenversicherung (konkrete Fragestellung hierzu weiter unten).

Zur Sache - ich weiss vom Grundsatz her folgendes:
DE-Rente würde in DE versteuert.
CH-Rente würde in DK versteuert.
Private DE-Rente würde ebenfalls in DK versteuert.

Nun wird das sog. Überobligatorium (Säule 2b) aus der CH-Pensionskasse in DE nur mit dem Ertragsanteil versteuert.
Ebenso die private DE-Rente. Dies schmälert die Steuerlast in DE. Ausserdem habe ich aufgrund Invalidität gewisse Freibeträge, welche die Steuerlast nochmals schmälern.

FRAGE: Weiss jemand, ob dies in DK ebenso wäre? Oder ähnlich?
Falls nicht, wäre es ein finanzieller Schock, aber wohl nicht zu ändern. Ich wüsste nur gerne vorher, was u.U. auf mich zukäme.

Nun zur Krankenversicherungsfrage. Soweit ich weiss, würde ich in DE weiter krankenversichert bleiben. Als freiwilliges Mitglied in der GKV muss daher auf jeden Cent der Einkünfte Beiträge entrichtet werden, was dann leider gleich mehrere Hundert EUR mehr ausmacht als bei jedem Pflichtversicherten.

Der dänische Bürger ist ja regulär über die zu entrichtende Steuer krankenversichert.

Wisst ihr, worauf meine Frage abzielt?

Sofern es in DK keine Steuerermässigung im Sinne von Versteuerung des Ertragsanteils (siehe oben) sowie Behindertenpauschbeträge u.ä. gäbe und wirklich alles zu 100% versteuert werden müsste und gleichzeitig noch die Krankenversicherung von mehreren Hundert EUR hinzu käme (was aus meiner Sicht eigentlich eine doppelte Krankenversicherung darstellen würde - zumindest hinsichtlich der finanziellen Belastung), wäre es im Grunde gar nicht machbar, nach DK umzusiedeln, was ich eigentlich gerne tun würde im Sinne der Entschleunigung und Lebensqualität und weil ich aufgrund meiner Erkrankung gerne nah an der See bleiben würde.

Vielleicht weiss aber hier jemand mehr über die Versteuerung von der Säule 2b der CH-Pensionskasse sowie privater BU-Renten und auch bzgl. möglicher Freibeträge und/oder Behindertenpauschbeträgen?

Vielen Dank schon einmal für etwaige Informationen von Euch :-)
gerdson
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Re: Spezielle "Steuerfragen"

Beitrag von gerdson »

Moin!

Leider gibt es meines Wissens auf einige Deiner Fragen keine absoluten Antworten, z.B. wie genau die Ertraege einer privaten Lebens- bzw. Rentenversicherung zu behandeln sind. Das ist ja schon in D selbst kompliziert genug...

Nach meinem Dafuerhalten gilt aber das von DIr geschriebene - nur der Ertragsanteil sollte nach daenischem Recht besteuert werden, zumindest wuerde ich so argumentieren, wenn in der Ansparphase keine nennenswerter Steuervorteil bestand. Und da sind wir eben in der Grauzone - was gilt denn nun bei Absetzen als Vorsorgeaufwendungen nach dem alten Modell in D? Wie waere es bei einer Rueruprente, also wenn die Versteuerung weitestgehend nachgelagert stattfindet, und auch in D nicht nur die Ertraege betrifft... usw usf.

Bei der KV ist es meines Erachtens so, dass Du in jedem Fall hier eine "sundhedskort" bekommst, und damit auch hier zum Arzt gehen kannst. Allerdings holt sich DK die Kosten ueber irgendein Umlageverfahren aus D von der gesetzlichen Versicherung zurueck.

Hier mal ein Link zu einem der auf derartige Faelle spezialisierten Steuerberater (ich habe mit denen nichts zu tun, bin dort auch nicht selbst Kunde):
https://tyskrevision.com/de/wohnort-dk- ... eutschland.

Dort geht es um die Moeglichkeit, in D auf Antrag weiterhin unbeschraenkt besteuert zu werden zu bleiben - da Du ja in DK selbst kein Einkommen haben wirst, koennte das interessant sein, zumal Du wie Du beschrieben hast eigentlich nicht aus der deutschen KV rauskannst (siehe naechster Link), auch die Freibetraege bleiben Dir dann erhalten. Allerdings ist Deine Schweizer Privatrente dann in beiden Laendern zu versteuern...

Meine Empfehlung: Erstberatung (kostenlos) hier:
https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo ... entner.php

Dann ggf. zu einem spezialisierten Steuerberater. Und bitte dann unbedingt hier posten, was herausgekommen ist :-).
IchbinChris
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Re: Spezielle "Steuerfragen"

Beitrag von IchbinChris »

Moin Gerdson und vielen Dank für die Informationen.

Mit Pendlerinfo hatte ich schon Kontakt und sie konnten mir auch nicht im Detail weiterhelfen.
KV wird aber in DE bleiben. Bzgl. Steuern wussten sie nicht weiter. Selbst die Stelle für DBA in CH konnte mir nicht wirklich weiterhelfen und sogar das SKAT hat nur generelle davon gesprochen, dass wahrscheinlich alles in DK (ausser der DE-Rente) in DK zu versteuern wäre.

Tyskrevision hatte ich schon angerufen. Die wollen aber für eine Erstberatung gleich 500 EUR und wenn es danach dann an die eigentliche Thematik geht, will ich nicht wissen, wieviel das dann noch kosten wird.

Ich habe irgendwo noch gelesen, dass man sich scheinbar beim SKAT die Steuer mal vorab ausrechnen lassen kann, weiss aber nicht mehr wo und finde es auch nicht mehr. Ich werde dort nochmal allgemein anfragen. Vielleicht hilft das weiter.

Meine Hoffnung war, dass sich hier im Forum evtl. Schweizerbürger aufhalten, die ggf. schon selbst in der Situation sind bzgl. Versteuerung ihrer Rente und dazu was sagen könnten.

Ich werde berichten, falls ich an anderer Stelle noch weiterkomme. :-)
DKstrand
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Re: Spezielle "Steuerfragen"

Beitrag von DKstrand »

@gerdson weisst du wie das ist mit nachehelichem Unterhalt u Kindesunterhalt aus Deutschland? der ist in D steuerfrei weil Familienleistung. kein Einkommen. Muss das in DK versteuert werden und wenn ja wo kann ich die höhe einsehen? ich würde nach DK ziehen wollen grenznah. mit unserem Kind. Vater bleibt in D. Ich arbeite weiter Selbständig in D und bin deshalb auch dort. voll Steuer und abgaben verpflichtet. auch Krankenversicherung. für diese Abgaben dürfte ich dann. in DK nicht. doppelt belastet. werden. Kann man einsehen wie prozentual diese dinge in der Steuer beinhaltet sind?
gerdson
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Re: Spezielle "Steuerfragen"

Beitrag von gerdson »

Siehe meine Antwort in einem anderen Beitrag. Generell ist wohnen in DK und arbeiten in DE steuerlich und sozialversicherungstechnisch eine ausserordentlich unguenstige Kombination.
Øtzi
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Re: Spezielle "Steuerfragen"

Beitrag von Øtzi »

Hallo,

speziell an Chris, deine Vorsicht hat dich wohl vor grossem finanziellen Schaden bewahrt.

Ich stand selbst auch vor der Klärung der Besteuerung der Schweizer Pensionskassenleistungen in Dänemark und habe dazu das Doppelbesteuerungsabkommen CH-DK zu Rate gezogen. Die Formulierungen dort waren aber sehr schwammig, sodass es nicht wirklich klar wurde.

Vor kurzem hatte ich jedoch Gelegenheit, mit Herrn Sandri vom Eidgenössischen Finanzdepartement zu sprechen (zuständig dort für das DBA CH-DK), und den entsprechenden Sachverhalt hat er mir wie folgt erläutert:

Die Leistungen der Schweizer Pensionskassen bzw. Zahlungen aus Freizügigkeitskonten sind bei Wohnsitz in Dänemark dort in Dänemark zum vollen Steuersatz als direktes persönliches Einkommen zu versteuern (bei den Beträgen, um die es i.d.R. bei Barauszahlung des Guthabens geht, ca. 52%).

Und zwar wird nicht unterschieden zwischen Obligatorium und Überobligatorium.
Das gilt auch für Säule 3a.

Die Doppelbesteuerung wird einzig dadurch vermieden, dass die von der Schweiz einbehaltene Quellensteuer von der dänischen Steuer in Abzug gebracht wird. Der Gesamtsteuersatz von ca. 52% bleibt dadurch bestehen.

In deinem Fall könnte aber auch in Deutschland ein Problem entstehen, wenn du die Leistungen der PK bezogen hast, und zwar bei der Beitragsbemessung der deutschen Krankenkasse. Hier ein Link dazu:

https://www.swissinfo.ch/ger/politik/kr ... l/45002600

Offenbar wird auch das Überobligatorium zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen, und wohl oftmals sogar zum vollen Beitragssatz.

Für Deutsche, die in der Schweiz gearbeitet haben und dann nach Dänemark gehen, gibt es als Rentner in Dänemark u.U. noch ein weiteres Problem:
Wenn die Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Schweiz mehr sind als in Deutschland, muss man sich in der Schweiz für Dänemark krankenversichern. und das kostet ca. 450 Euro im Monat.

Aber wenn man von Deutschland aus nach Dänemark geht, wird das wahrscheinlich niemandem auffallen.
Ausserdem kann man sich evtl. noch eine dänische Rente erarbeiten bzw. "erwohnen", dann ist man direkt im dänischen System krankenversichert.
Man gilt übrigens als "in Rente", sobald man das Schweizer Obligatorium bezogen hat, also möglicherweise bereits ab 58 bzw. 60 Jahren.
Um das zu vermeiden, also im dänischen Sozialsystem krankenversichert zu sein, muss man als bereits "in Rente" einen Job im Umfang von mindestens 20% ausüben.

Gruss
Øtzi