Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

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Jeder67
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Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von Jeder67 »

Hej allesamen,

zu Fragen der Doppelbesteuerungsabkommen habe ich im Netz einiges gefunden. Für die speziellen Fragen von Grenzpendlern habe ich vieles gefunden für die Konstellation "wohnen in D und arbeiten in DK". Für die umgekehrte Konstellation (die für mich in Frage kommt) habe ich keine so wirkliche Antwort gefunden. Deswegen möchte ich Euch einmal konkret fragen:

Arbeiten in D = Krankenversicherung (SV-Beiträge) in D.
Wohnen in DK = beschränkt steuerpflichtig in DK (weil unbeschränkt in D).

Nun wird doch in DK die Krankenversicherung aus dem Steueraufkommen bezahlt. Und jetzt frage ich mich: Ja was, ich kann doch nicht "doppelt" krankenversichert sein? In D über die SV-Beiträge und in DK über die Steuer?

Habe ich jetzt einen Denkfehler, habe ich was übersehen oder ist es tatsächlich so, dass ich doppelt für die KV zahle?

Mange tak
KH, Hans
gerdson
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von gerdson »

Tja
Das ist leider so. Du kannst der Versicherungspflicht in D nicht entrinnen, ausser Du liegst über der Beitragsbemessungsgrenze.
Und in Dänemark gibt es keinen Rabatt, auch keinen Sonderausgabenabzug für deutsche Krankenversichetungsbeiträge.
DKstrand
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von DKstrand »

wenn man in D arbeitet, selbständig tätig ist, in D auch deshalb seine Krankeversicherung und Sozialabgaben zu zahlen hat, (auch die KV in D behalten möchte) dann kann es doch nicht sein, dass man diese Beiträge auch in DK zahlen muss? wenn man unbeschränkt steuerpflichtig ist in D?
Wie ist das mit Unterhaltszahlungen. die man aus D erhält? die sind in D nicht Steuerpflichtig, Nachehelicher Unterhalt und kIndesunteerhalt. das sind keine Einkünfte sondern Familienleistungen. Wie sieht es damit aus in DK?
Hendrik77
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa,
bezüglich Krankenversicherung findet man unter folgendem Link einige Informationen. https://www.borger.dk/sundhed-og-sygdom ... -blaa-kort Evtl. sollte man sich beraten lassen. https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/
Med venlig hilsen
Hendrik77
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mib777
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von mib777 »

DKstrand hat geschrieben: 13.02.2023, 15:30 wenn man in D arbeitet, selbständig tätig ist, in D auch deshalb seine Krankeversicherung und Sozialabgaben zu zahlen hat, (auch die KV in D behalten möchte) dann kann es doch nicht sein, dass man diese Beiträge auch in DK zahlen muss? wenn man unbeschränkt steuerpflichtig ist in D?
Wie ist das mit Unterhaltszahlungen. die man aus D erhält? die sind in D nicht Steuerpflichtig, Nachehelicher Unterhalt und kIndesunteerhalt. das sind keine Einkünfte sondern Familienleistungen. Wie sieht es damit aus in DK?
Zunächst mal muss man sagen "kann es doch nicht sein" gibt es nicht. Es sind 2 Länder mit unterschiedlichen sozialen Sicherungssystemen und da ist nicht jeder Fall zu 100% geregelt. :wink:
Aber wenn man in DE arbeitet (ob selbstandig oder angestellt) hat man daher ja auch sein Einkommen und normalerweise auch keine weiteren Einkünfte in DK. Da DK alles über die Steuer finanziert, bezahlt man daher auch nichts für die KK.

Sonst auch hier: https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de ... cherung_GP

Sollte man dann auf die Idee kommen, in beiden Ländern Einkünfte zu generieren, wird das sowieso spannend und ein klarer Fall für eine intensive Beratung und einen guten Steuerberater.
mvh
Michael
Fritzi12
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von Fritzi12 »

mib777 hat geschrieben: 14.02.2023, 13:47 Aber wenn man in DE arbeitet (ob selbstandig oder angestellt) hat man daher ja auch sein Einkommen und normalerweise auch keine weiteren Einkünfte in DK. Da DK alles über die Steuer finanziert, bezahlt man daher auch nichts für die KK.

Sollte man dann auf die Idee kommen, in beiden Ländern Einkünfte zu generieren, wird das sowieso spannend und ein klarer Fall für eine intensive Beratung und einen guten Steuerberater.
Nein, er zahlt in dem Land Steuern, in dem er lebt. Nur weil er in Deutschland arbeitet, heisst das leider nicht, daß er in Dänemark deshalb keine Steuern zahlen muss. Er muß also in dieser Konstellation in der Tat sowohl in Deutschland als auch in Dänemark Krankenkassenbeiträge leisten.
Hendrik77
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von Hendrik77 »

Fritzi12 hat geschrieben: 22.02.2023, 01:17 Nein, er zahlt in dem Land Steuern, in dem er lebt. Nur weil er in Deutschland arbeitet, heisst das leider nicht, daß er in Dänemark deshalb keine Steuern zahlen muss. Er muß also in dieser Konstellation in der Tat sowohl in Deutschland als auch in Dänemark Krankenkassenbeiträge leisten.
Hejsa,
das Gesundheitssystem in Dänemark ist komplett steuerfinanziert und somit gibt es keine Krankenkassenbeiträge wie in Deutschland.
Med venlig hilsen
Hendrik77
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mib777
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von mib777 »

Fritzi12 hat geschrieben: 22.02.2023, 01:17
mib777 hat geschrieben: 14.02.2023, 13:47 Aber wenn man in DE arbeitet (ob selbstandig oder angestellt) hat man daher ja auch sein Einkommen und normalerweise auch keine weiteren Einkünfte in DK. Da DK alles über die Steuer finanziert, bezahlt man daher auch nichts für die KK.

Sollte man dann auf die Idee kommen, in beiden Ländern Einkünfte zu generieren, wird das sowieso spannend und ein klarer Fall für eine intensive Beratung und einen guten Steuerberater.
Nein, er zahlt in dem Land Steuern, in dem er lebt. Nur weil er in Deutschland arbeitet, heisst das leider nicht, daß er in Dänemark deshalb keine Steuern zahlen muss. Er muß also in dieser Konstellation in der Tat sowohl in Deutschland als auch in Dänemark Krankenkassenbeiträge leisten.
Dann frage ich mich allerdings, wofür die vielen guten Kronen jeden Monat abgezogen werden von meinem Lohn. In DE wäre ich mit dem dezeitigen Steuersatz besser dran :roll:

Das ist so nicht korrekt, Du zahlst Steuern in dem Land, wo das Einkommen erwirtschaftet wird (solange das die hauptsächliche Einnahmquelle ist).
mvh
Michael
Fritzi12
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von Fritzi12 »

Hendrik77 hat geschrieben: 22.02.2023, 03:53
Fritzi12 hat geschrieben: 22.02.2023, 01:17 Nein, er zahlt in dem Land Steuern, in dem er lebt. Nur weil er in Deutschland arbeitet, heisst das leider nicht, daß er in Dänemark deshalb keine Steuern zahlen muss. Er muß also in dieser Konstellation in der Tat sowohl in Deutschland als auch in Dänemark Krankenkassenbeiträge leisten.
Hejsa,
das Gesundheitssystem in Dänemark ist komplett steuerfinanziert und somit gibt es keine Krankenkassenbeiträge wie in Deutschland.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Na ich denke, du weißt, wie ich das meinte. Da er in Dänemark Steuern zahlt, zahlt er eben auch seinen Teil an steuerlichen Abgaben für das Gesundheitssystem. Trotzdem werden ihm von seinem deutschen Gehalt die Sozialversicherungsabgaben abgezogen, er zahlt für Gesundheit also doppelt.
DKstrand
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Re: Grenzpendler, Krankenversicherung: wohnen in DK und arbeiten in D

Beitrag von DKstrand »

Also ich habe vom Pendlerservice die Auskunft bekommen, dass nach EU Recht nur in EINEM Land die Sozialabgaben bezahlt werden müssen und zwar dort wo man die Arbeite leistet. Sprich wer in DK wohnt aber in D arbeitet zahlt in D Steuern und Sozialabgaben. Die Frage wie das dann ist wenn man nachehelichen Unterhalt Kindesunterhalt und Kindergeld bekommt, kann mir bisher keiner beantworten. Denn sowohl unser Kind das bei mir dann leben würde in DK als auch ich sind in Deutschland dann Krankenversichert. Das bringt mich langsam zur Verzweiflung, In Deutschland ist Unterhalt und Kindergeld Steuerfrei. das sind kein Einkünfte sondern Familienleistungen, die auch zum Leben dringend benötigt werden. Sozialabgaben Zahle ich in Deutschland, dürfen nach dem vom Pendlerservice genannten EU Recht nicht doppelt erhoben werden.