Ich wollte mich abschließend nochmal melden:
In der Zwischenzeit habe ich mehrfach Rücksprache mit unserer Rechtsschutzversicherung gehalten. Prinzipiell wäre so ein Fall wie unserer gedeckt.
Da der Gerichtsstand in Dänemark ist, braucht man einen Anwalt, der auch dort tätig ist. Den habe ich nach kurzer Suche gefunden. Allerdings würde der nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung abrechnen.
Dazu, ob das dann tatsächlich auch von der Versicherung bezahlt würde, oder nur Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gedeckt sind, habe ich widersprüchliche Aussagen von der Versicherung bekommen.
Letztlich muss man abwägen, ob einem dies die zusätzliche Investition wert ist (Selbstbeteiligung vs. Schadenhöhe vs. Erfolgsaussicht).
Da der Schaden (nicht erhaltene Preisminderung) in unserem Fall eher relativ gering im Verhältnis zur Selbstbeteiligung ist, haben wir diese Investition nicht getätigt und das ganze als Lehrgeld in den Wind geschrieben.
Die weitere Kommunikation mit Novasol hat sich übrigens auf allgemeine Textbausteine und Verweise auf deren AGB beschränkt. Kein zutreffender Bezug zu unserem Fall. Kein Entgegenkommen. Sehr schade.
Fazit:
- Rechtsweg lohnt sich nur bei hoher Schadensumme - man ist letztlich doch auf die Kulanz des Vermieters/Vermittlers angewiesen
- Falls zumutbar, möglichst Lösungsvorschlag der Vermittlung annehmen
- Fotos zur Dokumentation machen
- Und vor allem: Bei der Auswahl des Ferienhauses genau hinsehen!
P.S.: ich schreibe dies aus einem liebevoll eingerichteten, gepflegten und sauberen Ferienhaus in Vejlby Klit