Lunapaluna hat geschrieben:Dieser Thread beinhaltet nun mal die Diskussion, das einige Politiker wünschen, diverse Hunderassen zu selektieren und deren Haltung zu verbieten.
Ja, und es wurde erörtert, welche Möglichkeiten genutzt werden könnte, um diesen Gesetz zu verhindern.
Die frage wird auch sein ob die zuechter und tierschutzverbaende ein solches gesetz, das wohl keiner nachvollziehbaren linie follgt, widerspruchsfrei hinnehmen werden. Ich werde das jedenfalls nicht tun.
---
Und nur weil es in Dk nichts vergleichbares zum bundesverfassungsgericht gibt, kann ich doch eine direkte klage gegen ein gesetz auf den weg bringen, dessen begruendung sich mir nicht erschliesst.
---
Desweiteren gibt es im moment die ersten anzeichen aus bruessel, das das gesetz so wie es in Dk geplant ist nicht akzeptiert wird.
Eine wesentliche differnentzierung wird gefordert. Was das nun auch immer bedeuten kann.
Hier muss man also nix von Kö.. ähh Hunde wissen, um sagen zu können, dass es so nicht geht. Ein Gesetz vor Gericht zu kippen, wie man das vom BVG kennt, ist in DK nicht möglich und die Sache fällt nicht unter den Verträgen der EU. Aber Du willst vielleicht lieber weiter in Unwissenheit leben?
