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Verfasst: 06.02.2008, 16:33
von sød pige
Hej allesammen,

eine Freundin von mir will am 15. Februar nach Dänemark ziehen.
Vorerst alleine um auszuprobieren ob es klappt mit der Arbeit u.s.w.

Ihr Mann bleibt in Deutschland bis Sie sich im klaren ist (in ca. 3-6 Monaten) ob alles so läuft wie Sie es sch vorstellt hat.
Dann wird er entweder nachkommen oder Sie geht wieder zurück.

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Diese regelungen gelten nur fuer personen die ihren lebensmittelpunkt in DK haben. 
Also mindestens 50% des Jahres, ueber einen zeitraum von 2 jahren.
Wenn ich das richtig verstehe kann Sie das Auto vorerst in D angemeldet lassen.
Wo kann Sie nachfragen ob Sie für diese Zeit Ihr Auto ummelden muß oder nicht.
Zur Zeit läuft es auf Ihren Mann Sie möchte es aber gerne mitnehmen.

Es wäre toll wenn Ihr uns da einen Tip geben könntet.

Danke schon mal im Vorraus
Grüße

Uschi

Verfasst: 06.02.2008, 16:40
von galaxina
nur muss sie dann bei der cprbesorgung ihren wohnsitz in deutschland angeben. und dann muss sie beweisen, dass sie grenzpendler ist, wird nicht sehr einfach...

Verfasst: 06.02.2008, 17:53
von DoroP
Ich weiß von einem bekannten aus der Sprachschule, das er sein Auto offiziell 1 Jahr mit ausnahmegenehmigung fahren durfte, da er einen Zeitvertrag hatte und mit diesem eine Sonderregelung erwirken konnte. Wo man die beantragt weiß ich leider nicht. Aber das sollte man unter umständen bei der Botschaft o.ä. erfragen können...

Verfasst: 06.02.2008, 18:22
von udo66
RUFT doch bei der zustaendigen Behoerde an!
D.

Verfasst: 07.02.2008, 09:15
von sød pige
Hej allesammen,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Dackelwurm könntest Du uns vielleicht sagen wie die zuständige Behörde heißt?

Danke schon mal im Vorraus
Grüßle aus dem Süden

Uschi

Verfasst: 07.02.2008, 10:06
von lillebaek
sød pige hat geschrieben:Hej allesammen,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Dackelwurm könntest Du uns vielleicht sagen wie die zuständige Behörde heißt?

Danke schon mal im Vorraus
Grüßle aus dem Süden

Uschi
Seit dem 1.1.2008 wird alles mit Nummernschildern, An- und Ummeldung etc. von SKAT gehandgehabt.

Für Kontaktinformation siehe hier:

http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oID=349004


"Spørgsmålet om, hvornår et indført køretøj skal forsynes med danske nummerplader, afgøres af politiet (Centralregisteret for Motorkøretøjer). Personer, der flytter til Danmark med et udenlandsk registreret køretøj skal lade dette registrere, eller aflevere dets nummerplader til politiet inden 14 dage efter, at det er indført. Personer, der har bopæl her i landet, må som hovedregel ikke føre køretøj med udenlandske nummerplader. Der henvises til registreringsbekendtgørelsen, der administreres af politiet."

Dies ist ein Abschnitt von Punktafgiftsvejledningen, hier kann man alles durchkauen und versuchen Schleichwege zu finden :D .Viel Erfolg dabei, ich glaube es gibt kaum welche, die legal sind.

Verfasst: 07.02.2008, 10:29
von sød pige
Hej Lillebaek,

vielen Dank für Deine Hilfe. Ich werde das meiner Bekannten so weitergeben.

Viele Grüße aus dem Süden :D

Uschi

Verfasst: 07.02.2008, 10:58
von lillebaek
sød pige hat geschrieben:Hej Lillebaek,

vielen Dank für Deine Hilfe. Ich werde das meiner Bekannten so weitergeben.

Viele Grüße aus dem Süden :D

Uschi
Nichts zu danken. Um die nächste Frage schon im Vorraus zu beantworten, kannst du hier sehen, wieviel es ungefähr kostet einen gebrauchten PKW in Dänemark zuzulassen.

http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=134405&vId=201557&i=3#i134405

Wenn ich mir die Preise und Beträge da anschaue freue ich mich noch mehr hier in Hamburg zu wohnen.... :D