hallo,
also mein mann hat von 2006 bis 2008 in dk gearbeitet und NUR dort seine steuererklärung gemacht. hier in deutschland bekam er ja auch keinen lohn sondern von der dänischen firma auf ein dänisches konto in kronen ausbezahlt.
er mußte auch immer nur in dk die steuererklärung abgeben und bekam jedesmal was wieder.
Das entscheidet ja nicht dein Mann ob er eine Steuererklärung machen muss, sondern dass FA in DE. Und er müsste nach Rechtslage eine Erklärung machen, auch wenn er im Moment keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit o.ä. hat.
Das stimmt so bestimmt nicht! Als begrenzt Steuerpflichtiger kann ein verheirateter Grenzgänger (in DK arbeitend) den doppelten persönlichen Freibetrag von der Steuer absetzen, sofern der Ehepartner nicht in DK arbeitet. Ist man begrenzt steuerpflichtig, kann man aber keine Zinsen absetzen und auch dann ist es nur 1/3 der Zinsbeträge und nicht 1/2.wir waren in dk bei einer steuerberaterin und die sagte zu uns, dass mein mann für mich als ehefrau pro monat 1000 kronen zurückbekommt vom staat und für die gefahrenen km und die unterkunft und das essen. sogar wenn ihr ein eigenes haus habt, bekommst du vom dänischen staat die hälfte deiner zinsen für den abtrag erstattet.
Doppelte Steuern zahlt man nicht auf das Einkommen aus DK. Aber - bei gemeinsamer Veranlagung als Ehepartner - wird der Verdienst aus DK mit auf die Einnahmen des Ehepartners angerechnet und damit steigt der Progressionsvorbehalt.doppelte steuern muß er auf keinen fall bezahlen, da er ja hier keine lohnsteuern bezahlt. auf was denn? auf den lohn aus dk? ... ne das ist nicht so.